Schlagwort-Archive: Ziercke

Es stinkt…..

So, so. Der damalige Bundesinnenminister Friedrich (CSU) informierte also schon vor Monaten den SPD- Vorsitzenden und seinen heutigen Kumpel in der Großen Koalition darüber, dass gegen einen Abgeordneten aus der SPD- Fraktion, Sebastian Edathy,  Ermittlungen zu „ausdrücklich nicht strafbaren Inhalten liefen“.  Der SPD- Vorsitzende Gabriel telefonierte dann (oder doch „nur“ Oppermann?) , mitten zum Höhepunkt der NSU – Untersuchungen, mit seinem SPD  – Parteifreund  Ziercke im Bundeskriminalamt, der ihm dies bestätigt haben soll. Klar. Unter Genossen kann das schon mal sein, wenn schon die CSU informiert ist. Ziercke bestreitet nun, Auskünfte erteilt zu haben. Vermutlich wurde also übers Wetter geplaudert. Weiterlesen

Die Masche des Herrn Ziercke

Sicherheit geht uns alle an. Freiheit wird durch Kriminalität beeinträchtigt. Sicherheit sichert Freiheit. Mit diesen simplen Botschaften beginnt Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) viele seiner Reden. Wer wollte dem obersten Kripo-Beamten der Republik da auch widersprechen? So ganz nebenbei haben es damals aber die Väter und Mütter des Grundgesetzes getan, als sie bewusst Bürgerrechte aber eben kein Grundrecht auf Sicherheit verankerten. Das Recht auf Sicherheit ist den Grundrechten untergeordnet. Das aber ficht einen Ziercke nicht an. Weiterlesen

Vom Schweigen der Presse- und anderer Stellen

Dem Verbreiten möglichst vieler Mitteilungen an die Bewohner der Informationsgesellschaft dienen twitternde Regierungssprecher oder die Abholzung ganzer Wälder zur Erstellung gedruckter Mitteilungen. Pressesprecher (war selbst mal einer) bemühen sich den lieben langen Tag, das Wirken deren Chefs und Arbeitgeber im rosigsten Licht erscheinen zu lassen. Man hofft auf Abdruck und Sendung und geht im Falle der Erfüllung des Wunsches nach Feierabend erfreut nach Hause. Für diesen Erfolg wird schließlich Gehalt gezahlt.

Ärgerlich wird‘s nur, wenn im eigenen Laden gerade etwas mehr oder weniger schief läuft oder der verbliebene Rest dieser investigativen Journaille nachfragt und in Wunden bohrt. Dann werden aus den eloquentesten Sprechern plötzlich stille Schweiger. Einige herausragende Beispiele aus Politik und Behörden aus dem ablaufenden Jahr 2011 seien in alphabetischer Reihenfolge mal vorgestellt. Weiterlesen

Nachruf auf „Zensursula“

2007 ging es los. Bei der damaligen Herbsttagung des Bundeskriminalamts (BKA) wurde in Wiesbaden die Forderung nach gesetzlicher Sperrung von Internetseiten erhoben. Begründet wurde dies mit „Erfolgen“ in Skandinavien im Kampf gegen „Kinderpornografie im Internet“. In Deutschland existiere, so tönte BKA- Präsident Ziercke, ein offener und gesetzlich ungeregelter Zugang zu Darstellungen missbrauchter Kinder im Internet.

Kinderschutzorganisationen wie UNICEF und Guttenbergs „Innocence in Danger“ stürzten sich auf das Thema und verbreiteten die offenkundige Unwahrheit. Der Missbrauch findet an anderen Stellen und selbst bei entsprechenden Darstellungen im Internet im Verborgenen statt. Selbst in Fußballstadien wurde aber dafür geworben, „endlich“ Kinderpornografie im Internet zu sperren.

Mit spektakulären Polizeiaktionen wie der „Operation Himmel“ wurden tausende Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlichen Konsumenten kinderpornografischen Materials eingeleitet und später stillschweigend eingestellt. Die Medien heizten bis zur Tagesschau an „Heiigabend“ das Thema an. Im heute-journal wurde behauptet, mit lediglich „zwei Mausklicks“ hätte man Zugang zu Fotos sexuell gequälter Kinder. Zu einer Richtigstellung war das ZDF bis heute nicht bereit.

Die damalige Familienministerin von der Leyen bemächtigte sich des Themas und brachte das „Zugangserschwerungsgesetz“ in die parlamentarische Debatte. Damit sollte der Zugang zu kinderpornografischen Seiten im Internet nach eben skandinavischem Vorbild gesperrt werden. Nicht nur die Opfer von Missbrauch fragten sich, warum die Darstellung eines missbrauchten Kindes nicht gelöscht, sondern lediglich mit einem technisch leicht umgehbaren Stoppschild versehen werden sollte. Ausländische Staaten wie Indien wurden von der Bundesregierung zur Begründung fälschlicherweise beschuldigt, „keine Gesetzgebung“ gegen kinderpornografisches Material zu haben. Daher seien solche Sperren notwendig. Es begann seitens vieler Netzaktivisten ein erbitterter  Kampf gegen die Errichtung einer Zensurinfrastruktur für Deutschland, um die es dem BKA statt des vorgeschobenen Kampfes gegen Kinderpornografie wohl tatsächlich ging. Franziska Heinen organisierte hiergegen mit 134.000 Zeichnern die größte Petition, die je zuvor an den Deutschen Bundestag gerichtet worden war.

Vergeblich: Gegen die Argumente von Fachleuten wurde das Zugangserschwerungsgesetz im Juni 2009 seitens der damaligen schwarzroten Koalition nach einem dubiosen parlamentarischen Verfahren in namentlicher Abstimmung beschlossen. Ich verließ nach 38 Jahren Mitgliedschaft die SPD. Stimmen der Vernunft setzten sich dort gegen die noch heute anhaltende kinderpornografische Hysterie zum Thema Internet nicht mehr durch. Der damalige Bundespräsident Köhler unterzeichnete Zensursula trotz ihm vorgetragener verfassungsrechtlicher Bedenken. Seine Frau engagierte sich mit „Schirmherrschaften“ für Veranstaltungen öffentlich dafür. Erst der schwarzgelben Koalition dämmerte nach der Bundestagswahl 2009, welcher Unfug da auf den Weg gebracht worden war. Nach zweijährigem Siechtum und einem exekutiven Nichtanwendungserlass wurde das Gesetz letzten Donnerstag am späten Abend im Deutschen Bundestag 2 Jahre danach jetzt wieder ohne größere Debatte wieder aufgehoben.

War was? Ja: Es gab ein jahrelang inszeniertes Lehrbeispiel für populistische Gesetzgebung aufgrund einer medialen Kampagne. Und es gab einen unerträglichen politischen Missbrauch missbrauchter Kinder als Wahlkampfgag. Und es gibt noch immer einen BKA-Präsidenten, der in einer ernsten Angelegenheit wie Kinderpornografie Öffentlichkeit, Parlament und Medien über Jahre hinweg belog und belügt. Bei welchem Thema kann man solchen Leuten an anderer Stelle eigentlich vertrauen? Etwa jetzt bei der Vorratsdatenspeicherung?

Bundeskriminalamt wortkarg- nicht in der „Welt“

Vor geraumer Zeit hat der Präsident des Bundeskriminalamtes, Ziercke, in einem Welt – Interview die Löschung von IP- Adressen angesprochen. Die zunächst etwas ironische Anfrage

https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=302

entwickelte sich zu einem äußerst interessanten Schriftwechsel.

„Natürlich“  gab es bis heute keine Beantwortung der eigentlichen Frage zur IP- Löschung, sondern vielmehr interessante Betrachtungen zum Zugangserschwerungsgesetz. So teilte  der Sprecher des BKA mit, dass sein Haus „auf gesetzlicher Grundlage ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis die Sperrliste generiert.“

Die hierzu gestellte und vom Bundeskriminalamt eigentlich mit einem klaren JA oder NEIN zu beantwortende Frage wurde nicht beantwortet:

Darf ich Ihre 2. Antwort also jetzt so verstehen, dass sie gegenwärtig, trotz einiger bestehender Verträge, noch keine Sperrlisten generieren, sondern das Ende des Gesetzgebungsverfahrens abwarten und auch von den Verträgen keinen Gebrauch machen werden?

Hierzu wurde mir vom BKA folgendes mitgeteilt:

das Bundeskriminalamt wird zu den zitierten Aussagen (Anmerkung: Seines Präsidenten!!!) in der Tageszeitung „Die Welt“  keine Stellung nehmen. Das BKA beabsichtigt ebenfalls nicht, auf diesem Wege zu Verfahrensweisen und Weisungslagen, die sich aus der Unterzeichnung eines Gesetzes (Anmerkung: Zugangserschwerungsgesetz) durch den Bundespräsidenten ergeben, Stellung zu nehmen. Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium des Innern.

Das habe ich jetzt getan.

Der gesamte bisherige Mail- Verkehr ist nachstehend dokumentiert.

An die Pressestelle des Bundesministerium des Innern (19.2.)

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit geraumer Zeit korrespondiere ich mit dem BKA, das allerdings in seiner Auskunftsfreude erheblich zu wünschen übrig lässt und nun zuletzt an Sie verwiesen hat. Der gesamte Mailverkehr ist angehängt.
Neben anderen offenen Fragen geht es um die nachfolgenden Punkte zum Zugangserschwerungsgesetz und zur Löschung von IP- Adressen. Zur Beantwortung ersterer Fragen hat die Pressestelle des BKA nunmehr an Sie verwiesen.

>Sie (also das BKA) sprachen davon, auf vertraglicher Grundlage, also nicht auf gesetzlicher Grundlage, Sperrlisten zu generieren. Ich frage also noch einmal, auf welcher Grundlage von Ihnen nun Sperrlisten generiert werden?

Deshalb die Frage an das BMI: Auf welcher Grundlage generiert das BKA derzeit Sperrlisten?

>Dies frage ich auch vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien, die sich nach deren Auskunft darauf verständigt haben, Ihr Haus, also das BKA, anzuweisen, „dieser Aufgabe nicht nachzukommen“. Ist diese Anweisung gegenüber Ihrem Haus (dem BKA) erfolgt, wann ist sie eingegangen und wird sie befolgt? Sollte keine Anweisung eingegangen sein, ist dies natürlich auch von grossem Interesse.

Deshalb die Frage an das BMI: Ist die Weisung nach dem Willen der Bundesregierung erfolgt und wird sie vom BKA befolgt?

>Heute ( also am 18. 2.) hat nun hat der Herr Bundespräsident dessen ungeachtet das so genannte Zugangserschwerungsgesetz in Kraft gesetzt. Bedeutet dies für Ihr Haus nun eine Änderung für Ihre praktischeArbeit, ändert sich nichts bzw. was ändert sich möglicherweise auch unter dem Gesichtspunkt der angesprochenen Weisung?

Keine Antwort erhielt ich auf meine Anfrage vom Präsidenten des BKA zu dessen im Interview mit der Welt angesprochenen Löschung von IP- Adressen. Welche Erkenntnisse liegen dem BMI zu den Möglichkeiten und der Realisierung der Löschung von IP-Adressen vor?

Wie beurteilt das BMI die Tatsache, dass der Präsident einer nachgeordneten Behörde zwar erfreulich interviewfreundig ist, andererseits von ihm und seinem Haus keine kritischen Nachfragen beantwortet?
Vom BKA erhielt ich erhielt ich zu diesen Themen wie ausgeführt keine Antwort und zu den anderen angesprochenen Fragen heute (19.2.) die nachfolgende Antwort mit dem erwähnten Verweis auf Sie.

Aus diesem Grunde bitte ich jetzt Sie um Auskunft und bitte um Verständnis, wenn ich nun auf eine zeitnahe Beantwortung Wert lege. Irgendwann müssen Artikel  fertig geschrieben werden. Eine Kopie dieser Mail geht an das BKA.

Mit freundlichen Grüssen
Jörg Tauss

BKA an Tauss vom 19. 2.
>Sehr geehrter Herr Tauss,
>das Bundeskriminalamt wird zu den zitierten Aussagen in der Tageszeitung „Die Welt“ keine Stellung nehmen.
>Das BKA beabsichtigt ebenfalls nicht, auf diesem Wege zu Verfahrensweisen und Weisungslagen,
>die sich aus der Unterzeichnung eines Gesetzes durch den Bundespräsidenten ergeben, Stellung zu nehmen.
>Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium des Innern.

>Mit freundlichen Grüßen
>Im Auftrag

>Bundeskriminalamt Wiesbaden
>Öffentlichkeitsarbeit

Tauss an BKA (2.2.)

Sehr geehrter Herr…,

offensichtlich reden wir etwas aneinander vorbei. Ich bedauere, wenn ich mich so missverständlich ausdrücke. Daher nehme ich jetzt unmittelbar auf Sie Bezug:

>woraus Sie schließen, dass das BKA ohne gesetzliche Grundlage an Sperrlisten arbeitet, kann ich nicht nachvollziehen.

Indem Sie davon sprachen, auf vertraglicher Grundlage Sperrlisten zu generieren. Ich zitiere (Sie, das BKA): „d.h. ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis, die Sperrliste generieren. Darf ich Ihre 2. Antwort also jetzt so verstehen, dass sie gegenwärtig, trotz einiger bestehender Verträge, noch keine Sperrlisten generieren, sondern das Ende des Gesetzgebungsverfahrens abwarten und auch von den Verträgen keinen Gebrauch machen werden?

>Da Ihre erste Anfrage wenig konkret war, hatte ich versucht, etwas ausführlicher zu dem Thema zu antworten.

Hierfür bedanke ich mich. Ich hatte mich bei meiner ersten Anfrage allerdings überhaupt nicht auf die leidigen Sperrlisten bezogen. Vielmehr bezog mich auf Äußerungen Ihres Präsidenten, er wolle IP- Adressen LÖSCHEN. Insofern darf ich einfach nochmals aus dieser Mail, die auch unten angehängt ist, zitieren. Ich wollte wissen, wie es geht:

IP- Adressen (zu) löschen bzw. wie eine IP- Adresse gelöscht werden kann und wie oft Sie bei der Verfolgung krimineller Elemente IP- Adressen löschen oder gelöscht haben?

Der von Ihnen selbst hergestellte Zusammenhang aus der Löschung einer IP- Adresse und der Sperrliste erschliesst sich mir nicht. Denn mit einer Sperre wird auch nicht gelöscht. Deshalb meine Frage nach Löschung. Ich hoffe, dass ich jetzt etwas verständlicher geworden bin.

Mit freundlichen Grüßen Jörg Tauss

Von: Jörg Tauss an BKA

Löschung von IP- Adresse:

Sehr geehrter Herr….

vielen Dank für Ihre Antwort. Sie passt allerdings nicht zur Frage. Diese bezog sich ausdrücklich auf die Löschung von IP- Adressen, die Möglichkeit der Sperrung von IP- Adressen und konkret auf Äußerungen des BKA- Präsidenten.

Allerdings entnehme ich Ihrer Antwort zudem etwas ganz anderes: Nämlich dass das BKA unverändert und ohne jegliche gesetzliche Grundlage an Sperrlisten arbeitet. Habe ich das richtig verstanden?

Mit freundlichen Grüßen Jörg Tauss (mit voller Postanschrift)

BKA an Tauss (2.2.)

Sehr geehrter Herr Tauss,

beim Bundeskriminalamt laufen eine Vielzahl von Informationen zu strafbaren Inhalten im Internet, insbesondere auch zu kinderpornografischen Inhalten, zusammen. Im Rahmen unserer täglichen Arbeit gehen wir selbstredend Hinweisen auf kinderpornografische Inhalte im WWW nach, um aus diesen Hinweisen (sowie aus ausländischen Sperrlisten) zukünftig d.h. ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis, die Sperrliste zu generieren.

Bei Angeboten, die auf Servern im Ausland liegen, unterrichten wir im Rahmen des internationalen polizeilichen Nachrichtenaustauschs auf dem Interpol Weg die zuständigen Stellen.

Bereits existierende ausländische Sperrlisten können hier nicht ohne eigene – auf der deutschen Gesetzgebung fußende, inhaltliche – Bewertung im Einzelfall übernommen werden, da im Ausland die Definition der Begriffe „Kind“ und „Pornografie“ abweicht. Festzuhalten ist, dass mit den anderen europäischen Staaten, die Access-Blocking betreiben, enge Abstimmungen auch bezogen auf die Generierung der Listen erfolgen werden, das Bundeskriminalamt aber ohne eigene Prüfung keinen Eintrag auf seiner Sperrliste vornehmen wird.

Der §163  StPO (Legalitätsprinzip) ist dem Bundeskriminalamt bekannt. Die erforderlichen Maßnahmen werden von hier aus eingeleitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus ermittlungstaktischen Gründen hierzu keine Einzelheiten mitteilen. Bei künftigen Anfragen geben Sie bitte Ihre volle Anschrift an, da wir üblicherweise keine anonymen Anfragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Bundeskriminalamt Wiesbaden

Tauss an BMI, 19. 2.

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Pressemeldungen hat Herr Präsident Ziercke über die „Sperrung von IP- Adressen“ im Internet erneut wichtige und wegweisende technische Dinge gesagt. Dies führte in meinem Bekanntenkreis, dem sogar Informatiker angehören, zu meinem Bedauern zu sehr ironischen Anmerkungen über das BKA. Diese Polemik wird zweifelsohne Ihrer wichtigen Arbeit und dem Ernst der unglaublichen Bedrohungen, die täglich unser Land heimsuchen, nicht gerecht. Noch schlimmer: Jetzt wurde durch den genannten Personenkreis bei diesen Gesprächen sogar die Fachkompetenz des höchsten deutschen Polizeirepräsentanten und des BKA angezweifelt. Dies geht mir nuneindeutig zu weit und es erschüttert mich geradezu. Wem soll man noch glauben, wenn man schon Ihnen nicht mehr glauben könnte? Da ich also sicher annehme, dass dem BKA entsprechende Erkenntnisse vorliegen, bitte ich Sie als technischer Laie um fachkundige Argumentationshilfe, wie Sie IP- Adressen löschen bzw. wie eine IP-Adresse gelöscht werden kann und wie oft Sie bei der Verfolgung krimineller Elemente IP- Adressen löschen oder gelöscht haben? Könnten wir Bürger Sie bei Ihrer Arbeit möglicherweise sogar entlasten, indem wir künftig selbst IP- Adressen löschen, die uns verdächtig erscheinen?

Es wäre mir ein Vergnügen, diesen destruktiven BKA- Kritikern staatsbürgerlich mit Ihrer Hilfe, mit der Macht des Wortes und unter Verwendung Ihrer Hintergrundinformationen mit noch größerer Fachkunde entgegen treten zu können!

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen verbleibe ich Jörg Tauss (MdB von 1994 – 2009)

Mit der Macht des Wortes gegen Kritik am BKA!

Nicht zum ersten Male in der Zensursula- Debatte wird leider der großartige Präsident unseres BKA als tumber und technisch wenig versierter Tor dargestellt. Dies geht zu weit, wie erneut die harsche Anti- Ziercke- Debatte um die Löschung von IP- Adressen zeigt. Der Mann meint es aber doch nur gut und liebt uns doch!

Aus diesem Grunde will tauss-gezwitscher destruktiven Kritikern sachkundig entgegentreten und die wahren Fachleute zu Wort kommen lassen. Deshalb wurde nunmehr das Amt selbst um Schützenhilfe und Klarstellung gebeten.

Hier die Anfrage an das Bundeskriminalamt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Pressemeldungen hat Herr Präsident Ziercke  über die „Sperrung von IP- Adressen“ im Internet erneut wichtige und wegweisende technische Dinge gesagt.

Dies führte in meinem Bekanntenkreis, dem sogar Informatiker angehören, zu meinem Bedauern zu sehr ironischen Anmerkungen über das BKA. Diese Polemik wird zweifelsohne Ihrer wichtigen Arbeit und dem Ernst der unglaublichen Bedrohungen, die täglich unser Land heimsuchen, nicht gerecht.

Noch schlimmer: Jetzt wurde durch den genannten Personenkreis bei diesen Gesprächen sogar die Fachkompetenz des höchsten deutschen Polizeirepräsentanten und des BKA angezweifelt. Dies geht mir nun eindeutig zu weit und es erschüttert mich geradezu. Wem soll man noch glauben, wenn man schon Ihnen nicht mehr glauben könnte?

Da ich also sicher annehme, dass dem BKA entsprechende Erkenntnisse vorliegen, bitte ich als technischer Laie um fachkundige Argumentationshilfe, wie Sie IP- Adressen löschen bzw. wie eine IP- Adresse gelöscht werden kann und wie oft Sie bei der Verfolgung krimineller Elemente IP- Adressen löschen oder gelöscht haben?

Könnten wir Bürger Sie bei Ihrer Arbeit möglicherweise sogar entlasten, indem wir künftig selbst IP- Adressen löschen, die uns verdächtig erscheinen?

Es wäre mir ein Vergnügen, diesen destruktiven BKA- Kritikern staatsbürgerlich mit Ihrer Hilfe, mit der Macht des Wortes und unter Verwendung Ihrer Hintergrundinformationen mit noch größerer Fachkunde entgegen treten zu können!

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen verbleibe ich

Jörg Tauss (MdB von 1994 – 2009)

Von einer verlorenen Akte…..

Mich haben via twitter viele Anfragen wegen der verlorenen Akte  im Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten des Bundeskriminalamts erreicht. Ich werde der Sache nochmals nachgehen und will zunächst einmal berichten, wie es dazu kam:

In meiner Pressekonferenz am 11. 3. 2009 zu den gegen mich erhobenen Vorwürfen wegen kinderpornografischen Materials führte ich unter anderem unter Bezug auf den Präsidenten des Bundeskriminalamts, Ziercke, folgendes aus:

Eigenzitat: „Mit der Begründung eines „rechtsfreien Raumes“ wurden in den letzten Jahren immer mehr Bürgerrechte, gerade auch unter dem Vorwand der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern, abgebaut. Um ein Beispiel zu nennen: Als es kürzlich unter anderem darum ging, die Rechte von Journalistinnen und Journalisten durch eine Ausweitung der Online-Überwachung einzuschränken, wurden zur Einführung in die Debatte vom Präsidenten des BKA den anwesenden Bundestagskolleginnen und -kollegen in voller Länge unter anderem scheußliche Videosequenzen von der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens gezeigt.“

Die genannte Vorführung erfolgte im Verlauf einer Sitzung, die vom innenpolitischen Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Dr. Dieter Wiefelspütz, geleitet wurde. In deren Verlauf kam es auch zu Auseinandersetzungen zwischen den anwesenden Vertretern des BKA und mir.

Meine oben geschilderte Darstellung zum Thema und zum Verlauf der Sitzung wurde durch einen mir nicht bekannten Dritten aufgegriffen, der daraufhin wohl gegen den BKA- Präsidenten Anzeige erstattete. Aufgrund dieser Anzeige wurde ich wiederum vom Polizeipräsidenten zu Berlin aufgefordert, meine Behauptungen zu untermauern und ihm mitzuteilen, wann, mit wem und wo diese Veranstaltung im Deutschen Bundestag stattgefunden hätte. Dies habe ich damals nachrecherchiert und dem Polizeipräsidenten noch im Mai des Jahres sehr zeitnah zur Anfrage zukommen lassen.

Seither hatte ich von dem Vorgang nichts mehr gehört- außer durch die  jetzt bei mir eingegangene Mitteilung, ich möge meine Angaben noch einmal machen, weil die staatsanwaltschaftliche  Akte in „Verlust geraten sei“.

Für mich stellen sich dabei folgende Fragen: Wann wurde bemerkt, dass die Akte verloren wurde? An welcher Stelle „geriet sie in Verlust“  und vor allem: Was war seit Mai in dieser Angelegenheit eigentlich geschehen?

Ich selbst werde  nachschauen, wie die damaligen Abläufe waren. Durch Auflösung meiner Büros in Berlin und Bretten ist dies jetzt allerdings etwas schwieriger, weil mit dem Büroauszug Festplatten etc. gelöscht wurden, da mir nicht gehörende Rechner aus den Abgeordnetenbüros an den Deutschen Bundestag zurückgingen. Deshalb wird es an dieser Stelle erst demnächst eine Fortsetzung geben können…. Ich bitte um etwas Geduld.