Aktualisierung vom 21. 4. Bei mir und drei weiteren Anzeigeerstattern ist jetzt die aufschlussreiche Stellungnahme vom 29. 3. der Staatsanwaltschaft Passsau eingegangen. Drei Wochen war die gelbe Post unterwegs. Erwartungsgemäß hat der weisungsgebundene bayerische Oberstaatsanwalt Sch. die Ermittlungen gegen den der Volksverhetzung verdächtigen Horst Lorenz Seehofer nicht aufgenommen. Das wäre auch äußerst karriereschädlich. Der Wortlaut seiner Begründung ist am Ende des Ursprungsartikels zum Vorgang angefügt. Für „schnelle Leser“ hier nur zunächst die wesentlichen „Leitsätze“: Weiterlesen