(Aktualisierte Fassung vom 5.2., 16.00 Uhr)
Darf der Staat eine CD mit unrechtmäßig erlangten Daten kaufen, um eine Straftat aufzuklären?
Ja, er MUSS es im Interesse des Rechtsfriedens tun. Es kann für potenziell Kriminelle, die sich in der Schweiz diese spezielle Art von „Privacy“ leisten können, nicht mehr Datenschutz geben, als für die Masse ehrlicher Steuerzahler im Inland.
Und er DARF, schreibt Jens Berger auf Der Spiegelfechter mit guten Argumenten:
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/1799/eine-heise-scheibe-aus-der-alpenrepublik
Nun hat sich über den Kauf in einer bunten Reihe von Persönlichkeiten aus der Union auch noch Herr Kauder, der kleine Bruder vom anderen Kauder, aufgeregt.
Die Inhalte einer CD mit mutmaßlichen Steuersündern, so Kauder sinngemäß und sogar in seltener Einmütigkeit mit der Piratenpartei, dürften doch nie im Leben in einem Strafprozess zu Lasten des Angeklagten heruntergeladen werden. Bitte? Schaun’n wir mal. Warum eigentlich nicht? Wozu die Aufregung?
Drei Gründe könnten dafür sprechen, dass der Vorsitzende des Bundestags- Rechtsausschusses und die Mehrheit in der Piratenpartei recht hat:
1. Datenschutz. Auch Steuersünder haben ein Recht auf Privacy.
2. Verbotenes File- Sharing. Die illegale CD dient keinen privaten Unterhaltungszwecken *lol*.
3. Der Staat dealt mit einem Straftäter.
Lassen wir mal Punkt Zwei als Gag zur Herbeiführung der hübschen Überschrift über diesen Artikel beiseite.
Lassen wir auch die Schweiz beiseite, wenngleich der Täter natürlich gegen schweizerisches Datenschutzrecht verstoßen hat. Doch auch die Schweiz sieht „illegales“ Material als verwertbaren Beweis an, wie Heribert Prantl überzeugend dargestellt hat.
sueddeutsche.de –http://www.sueddeutsche.de/politik/825/502064/text/
Kommen wir also zu unserem Datenschutz, nach dem Daten nur gespeichert werden dürfen, die einer Zweckbindung unterliegen. Diese Daten sind geschützt, sofern man nicht gerade bei der Bahn oder bei Lidl arbeitet.
Der hier zu diskutierende Zweck der Datenspeicherung war aber wohl eindeutig nur die Führung von Konten mit illegal erworbenem Geld. Dies aber schützt der Datenschutz nicht. Dies schützt noch nicht einmal der Hacker- Paragraph, gegen den die Piratenpartei stets eingetreten ist. Mit dessen Rechtswirkung allerdings nun ausgerechnet eine Ablehnung des CD- Deals zu begründen, sollte parteiintern deshalb schon noch einmal diskutiert werden.
Da dessen ungeachtet Datenschutz entgegen sonstiger gängiger CDU- Auffassung nicht dem Täterschutz dient und auch nie gedient hat, kommt dieser Einwand für den für deutsche Steuersünder steuerrechtsfreien Raum Schweiz wohl nicht ernsthaft in Betracht. Innerhalb Deutschlands ohnehin nicht. Die §§ 8 StGB und 44 BDSG und was noch so alles in der Debatte herangeführt wird, ziehen nach meiner Meinung nicht. Oder legt mal argumentativ nach, liebe Juristen 😉
Drittens stellt sich allerdings die nun wirklich entscheidende Frage, ob „der Staat“ das darf. Polizei und Justiz dealen schon lange, gesetzlich immer verfeinerter abgesichert, mit Straftätern aller Art. Wir kennen auch Deals, die beispielsweise im Drogenbereich von V-Leuten eingefädelt werden. Die Spitze der Perversion sind hierbei keinesfalls solche Deals oder das diskutierte CD- Klau- Business- Modell.
Es ist die Kronzeugenregelung. Sie führt sehr wohl oft genug nicht „nur“ zur milderen Strafen, sondern zu schlichter Strafvereitelung, wenn sich der Kronzeuge mit Hilfe eines guten Anwalts beim Kaffeeklatsch mit seinem Staatsanwalt nicht gerade all zu dämlich anstellt.
Insofern könnten wir das Gejammer über einen „Dammbruch“ des Staates lassen und uns Wichtigerem zuwenden.
Nämlich der Frage, wo die GRENZEN solcher Deals sind. Die definiert gegenwärtig niemand. Und genau das würde ich mir jetzt von den Juristen wünschen. Denn tatsächlich heiligt der Zweck, bis hin zur Folter, nicht jedes Mittel im Rechtsstaat und des Rechtsstaats.
Ganz nebenbei könnte man dann das Thema auch noch mit der die Frage verbinden, wie viel Datenschutz es eigentlich für ehrliche Menschen gibt, die kein Schwarzgeld in der Schweiz anlegen können. Für HartzIV- Empfänger existiert die für Steuersünder jetzt angemahnte Privacy nicht. Das Angebot einer CD mit deren Daten wäre schlicht wertlos. Die Bezieher staatlicher Transferleistungen leben bis hin zum Zeugnis der Kinder heute schon in einem überwachten datenschutzfreien und höchst transparenten Raum. Selbst ihre Berufsfreiheit ist, ganz nebenbei, aufgehoben.
Genau so wie der Datenschutz für den Fluggast oder den ehrlichen Steuerzahler. Die Auslieferung von Bank- und Fluggastdaten mittels SWIFT und anderer Abkommen, falls das europäische Parlament wider Erwarten nicht „kippt“ sind der eigentliche Skandal. Der Präventionsstaat ist es. Die heimliche Onlinedurchsuchung. Die Vorratsdatenspeicherung. Die Zensurinfrastruktur bei Providern etc.etc. etc. Denn hier geht es um den Generalverdacht gegen jeden Bürger und nicht um die vermeintlich geschützten Daten krimineller Steuerhinterzieher. Ob es sich überhaupt um solche handelt, und nicht um brave Bürger, die zufällig auch ein Konto in der Schweiz haben, wird ebenfalls in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu klären sein. Bis dahin gilt auch für alle Personen auf dieser CD die Unschuldsvermutung.
Um auf die Kronzeugen zurückzukommen: Gegenüber dieser Entwicklung ist der Deal mit dieser CD unter den anrüchigen Geschäftspartnern Schäuble und unbekanntem Datendieb fast schon marginal. Schäuble weicht dabei übrigens nicht einmal von seiner bisherigen Linie ab: Denn wer nichts zu verbergen hat……dessen Daten kann man auch auf einer CD kaufen.