28. Mai Das Urteil befriedigt und enttäuscht mich gleichermaßen:
Es lautet auf 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung (2 Jahre). Selbstverständlich hätte ich mir einen Freispruch gewünscht.
Es enttäuscht mich dessen ungeachtet dahingehend, dass das Gericht die Anwendbarkeit des §184 b Abs. 5 StGB auf Abgeordnete ganz generell ausschließen will – und schon von daher auch kein Freispruch mehr möglich war: Mitglieder des Deutschen Bundestages sollen gegenüber den Informationen der Bundesregierung allein auf das parlamentarische Fragerecht beschränkt sein.Dies sehe ich unverändert nicht so, zumal die Bundesregierung und das BKA in dieser Frage (von Indien bis zu den Verbreitungswegen etc. etc.) Parlament und Öffentlichkeit leider belogen haben und unverändert belügen. Weiterlesen