Schlagwort-Archive: Petition

Petition zu Petitionen

 

Petitionsfreie Zone Plenarsaal

Petitionsfreie Zone Plenarsaal

Aktualisierte Version vom 8. 4. 2012 nach Abschluss der Diskussion:

Mehrjährige Bearbeitungszeiten für Petitionen, Petitionen, die im Routinebetrieb des zunehmend um sich selbst kreisenden Deutschen Bundestages untergehen, Petitionen, von deren Schicksal der Petent oder die Petentin in Jahren ohne Zwischenbescheid nichts erfährt. In Nacht- und Nebel- Abstimmungen werden dann irgendwann im Plenum Dutzende Petitionen zugleich und ohne Aussprache „abgesegnet“.

Kurz: Es wird Zeit, mit Hilfe öffentlichen Drucks und auch mittels einer Petition das Petionsrecht zu stärken und so den Bundestag zu zwingen, Artikel 17 unseres Grundgesetzes von einer Formalie wieder in den gebührenden Verfassungsrang als Grundrecht zu heben. Hierzu habe ich eine Petition vorbereitet, die ich hier zunächst eine Woche lang diskutiert wurde und nach den Osterfeiertagen von mir eingebracht werden soll. Ich danke für alle Kommentare und Anregungen.

Unmittelbarer Anlass für den nachfolgenden Text der Petition  ist nach unterschiedlichen Erfahrungen die nachfolgende Mail des Bundestages, die mich kürzlich auf Nachfrage zu der seit 3 Jahren (!!) schlummernden GEMA-Petition mit über 100.000 Zeichnerinnen und Zeichnern erreicht hat.

Sehr geehrter Herr Tauss,

die betreffende Petition befindet sich immer noch in der parlamentarischen Prüfung bei den Berichterstattern.

Mit freundlichen Grüßen
– Name – (Petitonsausschuß)


Petition zu Petitionen gemäß Art. 17 GG

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Petitionen, die an den Deutschen Bundestag gerichtet werden, sind dort innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten.

Wird eine Petition nicht innerhalb eines Jahres im Deutschen Bundestag abschließend bearbeitet, gilt sie als angenommen. Sollte eine öffentliche Petition sechs Monate nach Ende der Zeichnungsfrist noch nicht bearbeitet worden sein, ist sie bis zum Abschluss der finalen Jahresfrist regelmässig alle 2 Monate dem Petitionsausschuss erneut vorzulegen.

Über den Stand der Bearbeitung einer Petition werden Petentinnen und Petenten gleichfalls im Abstand von mindestens 2 Monaten nach Eingang der Petition fortlaufend schriftlich unterrichtet.

Die Unterrichtung schließt die Angabe des Namens der für die Bearbeitung der Petition jeweils zuständigen Mitglieder des Deutschen Bundestages im Petitionsausschuss bzw. in weiteren  die Petition bearbeitenden Ausschüssen mit ein.

Sofern zu den eine Petition betreffenden Punkten im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen Beratungen stattfinden, sind Petenten zu diesen Sitzungen entsprechend zu informieren, als Zuhörer zu laden und ggf. ergänzend zur bisherigen Praxis auch als zusätzliche Sachverständige in einer Anhörung oder im jeweiligen Ausschuss zu hören.

Petitionen, die mehr als 50.000 Zeichnerinnen und Zeichner finden, sind im Plenum des Deutschen Bundestages innerhalb einer mindestens einstündigen Plenardebatte zu behandeln.

Die Erledigung einer öffentlichen Petition wird auf der Internetseite des Petitionsausschusses unter sortierbarer Datumsangabe und der Bearbeitungszeit bekannt gegeben (entsprochen, teilweise entsprochen, nicht entsprochen).

Die gegenwärtige Praxis der willkürlichen Umwandlung einer öffentlich eingereichten Petition zu einer nichtöffentlichen Petition im Deutschen Bundestag ist zu beenden. Weiterlesen

Die Transparency Anti- Korruptions- Show

Transparency kämpft verdienstvollerweise gegen Korruption. Aus diesem Grunde hatte ich die Organisation auch gebeten, meine Petition zum Thema Abgeordnetenbestechung zu unterstützen. Damit glaubte ich eigentlich, offene Türen einzurennen. Doch weit gefehlt. Auch meine Bitte, doch die Transparency Mitglieder auf die Petition aufmerksam zu machen, lehnte Christian Humborg für die Organisation am 17. März wegen derer anderweitigen Prioritäten ab:

Wir würden nach Berücksichtigung unserer begrenzten Ressourcen und vor allem der aktuellen Fokussierung unserer Arbeit im Bereich der Korruptionsprävention und -bekämpfung in der Politik auf die Reform der Regelungen zur Parteienfinanzierung von einer Unterstützung absehen und bitten um Verständnis.“ Weiterlesen

Abgeordnetenbestechung nicht fruchtbringend im öffentlichen Interesse

Kürzlich hatte ich zum Thema Strafgesetzbuch und Abgeordnetenbestechung (§ 108e) gezwitschert und elektronisch eine Petition zum Thema eingereicht.

https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=576

(Unten neu: Aktionsvorschlag )

Dazu teilte mir per gelber Post der Deutsche Bundestag nun mit, dass meine „Eingabe nicht veröffentlicht, sondern als Petition ohne Einstellung ins Internet und ohne öffentliche Diskussion behandelt wird.“ Nach sorgfältiger Prüfung meiner „Zuschrift“ erhielte ich „unaufgefordert Nachricht“. Eventuelle „Änderungen meiner Anschrift“ während des Bearbeitungszeitraums möge ich dann, mit freundlichen Grüßen, doch  unter Angabe des Aktenzeichen bitte mitteilen. Weiterlesen