Ja: Ich habe Fehler gemacht. Ja: Ich bin (wenn auch nicht rechtskräftig) verurteilt. Ja: Ich habe kinder- und jugendpornografisches Material als Eintrittskarte in die „Szene“ besessen. Ja: Das Gericht hat ein „persönliches“ Interesse unterstellt und kein dienstliches Interesse und nochmals Ja: Für den Nachweis eines sexuellen Interesses war ich zu „atypisch“ was Menge, die Bilder selbst und mein Verhalten anlangt. Das sind zunächst einmal die Fakten, über die eine unabhängige Presse berichten kann, darf und muss.
Ja: Ich bin auch offensichtlich eine Person des öffentlichen Interesses und deshalb schlagen die Wogen wohl höher, als bei nicht vergleichbaren Fällen in anderen Parteien oder Institutionen. Deshalb landet mein Fall auch im großen Schwurgerichtsfall vor dem Landgericht und nicht vor einem Amtsrichter. Weiterlesen