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Datenschutz bei tauss-gezwitscher

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) meines Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“).

Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher:

Jörg Tauss
Hauptstr. 34
76703 Kraichtal

Zuständige Datenschutzbehörde wäre der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart,

Sofern nachstehend von „wir“ gesprochen wird dient dies nur der Klarstellung, dass auch Dritte Beiträge einstellen können. An der Verantwortlichkeit ändert dies nichts.

Arten der verarbeiteten Daten:
– Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
– Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
– Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
– Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
– Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).
Kategorien betroffener Personen
Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).
Zweck der Verarbeitung
– Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
– Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
– Sicherheitsmaßnahmen.
Reichweitenmessung

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. Ein solches Profiling nimmt tauss-gezwitscher.nicht vor.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 8z.B. Spendenquittungen).

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.

Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.

Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.

Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Akismet Anti-Spam-Prüfung

Unser Onlineangebot nutzt den Dienst „Akismet“, der von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten wird. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Mit Hilfe dieses Dienstes werden Kommentare echter Menschen von Spam-Kommentaren unterschieden. Dazu werden alle Kommentarangaben an einen Server in den USA verschickt, wo sie analysiert und für Vergleichszwecke vier Tage lang gespeichert werden. Ist ein Kommentar als Spam eingestuft worden, werden die Daten über diese Zeit hinaus gespeichert. Zu diesen Angaben gehören der eingegebene Name, die Emailadresse, die IP-Adresse, der Kommentarinhalt, der Referrer, Angaben zum verwendeten Browser sowie dem Computersystem und die Zeit des Eintrags.

Nähere Informationen zur Erhebung und Nutzung der Daten durch Akismet finden sich in den Datenschutzhinweisen von Automattic: https://automattic.com/privacy/.

Nutzer können gerne Pseudonyme nutzen, oder auf die Eingabe des Namens oder der Emailadresse verzichten. Sie können die Übertragung der Daten komplett verhindern, indem Sie unser Kommentarsystem nicht nutzen. Das wäre schade, aber leider sehen wir sonst keine Alternativen, die ebenso effektiv arbeiten.


Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System („CRM System“) oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen. 

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Onlinepräsenzen in sozialen Medien

Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Betreiber. 

Soweit nicht anders im Rahmen unserer Datenschutzerklärung angegeben, verarbeiten wir die Daten der Nutzer sofern diese mit uns innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen kommunizieren, z.B. Beiträge auf unseren Onlinepräsenzen verfassen oder uns Nachrichten zusenden.

Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter

Wir setzen innerhalb unseres Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Inhalts- oder Serviceangebote von Drittanbietern ein, um deren Inhalte und Services, wie z.B. Videos oder Schriftarten einzubinden (nachfolgend einheitlich bezeichnet als “Inhalte”). 

Dies setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte, die IP-Adresse der Nutzer wahrnehmen, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner so genannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als „Web Beacons“ bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die „Pixel-Tags“ können Informationen, wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Website ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten, als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden.

Youtube

Wir binden die Videos der Plattform “YouTube” des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated.

Twitter

Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Twitter, angeboten durch die Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA, eingebunden werden. Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Twitter teilen können.

Sofern die Nutzer Mitglieder der Plattform Twitter sind, kann Twitter den Aufruf der o.g. Inhalte und Funktionen den dortigen Profilen der Nutzer zuordnen. Twitter ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TORzAAO&status=Active). Datenschutzerklärung: https://twitter.com/de/privacy, Opt-Out: https://twitter.com/personalization.

Dank für kostenlosen Service:

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke .

EU-Datenschutz? Nein Danke.

Alarmismus ist angesagt. Laut Netzpolitik.org geht gerade die Welt unter. Schade, dass die Diskussion der problematischen europäischen Datenschutzverordnung mit dieser hysterischen Debatte offensichtlich verhindert werden soll. Das antiamerikanische Gedöns und Lobbyismusgejammer ist  bestenfalls Ablenkungsmanöver. Denn nicht jeder berechtigte Einwand der Wirtschaft (nicht nur der amerikanischen) ist  netzpolitisch gleich von der Hand zu weisen. Das beweist auch die derzeitige Debatte um das Leistungsschutzrecht, wo die „böse“ Wirtschaft außerhalb der analogen Verlagswelt durchaus Verbündeter ist und sein kann. Doch zum Kern dieser Debatte:

Wollen wir tatsächlich jegliche Datenschutzzuständigkeit an die EU abgeben, wovor selbst unsere Verfassungsrichter warnen? Das sind Verfassungsrichter, die in den letzten Jahren mehr für den Datenschutz in Deutschland getan haben, als alle Regierungen und Parlamente zusammen. Das Bundesverfassungsgericht wird nach den aktuellen Plänen in Sachen Datenschutz aber ein für allemal entmachtet. Brüssel statt Karlsruhe. Ade liebe Rechtssprechung zur informationellen Selbstbestimmung. Habt mehr Vertrauen zur EU-Kommission. Aber das habe ich nicht.

Einmal verabschiedet wird so der Datenschutz zum (EU-) parlamentsfreien und verfassungsgerichtsfreien Raum. Bürokraten in Brüssel schreiben künftig vor, was wir noch freiwillig mit unseren Daten machen dürfen und was nicht. Datenschutz wird auch begrifflich zum Interpretationsspielraum in den Händen der Kommission. Die Twitter und facebook- Nutzung wird in der Substanz gefährdet- Bürgerbevormundung pur.

Wollen wir den Datenschutz aber mal einfach so und wegen des  Hobbys einer Kommissarin und eines deutschen grünen Berichterstatters tatsächlich an jene EU ausliefern, die mit Fluggastdaten und SWIFT hinreichend bewiesen hat, dass sie mit Datenschutz nicht das Mindeste am Hut hat?

Die bedenkenlos mit Vorratsdatenspeicherung und Co. Bürgerrechte zu opfern bereit war und ist? War da nicht was mit Netzsperren oder ACTA? Haben wir nicht eine Kommission, die sich weigert, mit dieser Datenschutzverordnung Bürgerrechte gegenüber den europäischen Staaten zu schützen und dies lediglich in einer separaten „Richtlinie“ regeln will?

So lange dem alles so ist, kann man nur hoffen, dass dieser Murks, mit oder ohne amerikanische Hilfe, nicht zustande kommt. Die http://www.privacycampaign.eu/ leistet dem Datenschutz unter Verweis auf böse Lobbyisten bestenfalls einen Bärendienst.

Denn der „Feind“ heißt für mich nicht facebook. Daran beteilige ich mich ohnehin nicht (mehr).Wer will, mag es aber ohne willkürliche EU-Bevormundung weiterhin tun. Die USA und deren Lobbyisten sind mir wurscht. Gegen die gehe ich auch gerne jederzeit auf die Strasse- aber nicht für dieses EU-Datenschutzmonstrum und nicht für die EU-Kommission der Censilia Malmströms. Da sage ich: Nein Danke.

Denn der eigentliche Gegner für Datenschützer ist für mich der europäische Überwachungsstaat mit seinen demokratie- und kontrollfreien Zonen bis hin zu Europol. Hier werden mit den Geheimdiensten und Journalistenmördern in Russland und Co bedenkenlos Daten ausgetauscht. Von Europa geht kein Signal der Freiheit im Internet aus. Das ist unser eigentliches Datenschutzproblem.

Und mit dieser Verordnung wird dieses Problem nicht gelöst. Im Gegenteil. Doch dies alles scheint deutsche „Datenschützer“ in deren europäischem Verordnungswahn nicht zu stören. Insofern wünsche ich den us-amerikanischen Facebook-Lobbyisten (ausnahmsweise) viel Erfolg.

Mein Vorschlag wäre, die Verordnung zurückzuziehen und in einem transparenten Prozess neu beginnen. Dann wird transparent, wessen Interessen es tatsächlich wert sind, berücksichtigt zu werden.

 

 

 

 

Klarnamen

Der vielseitige Klaus Peukert, Mitglied des Piraten Bundesvorstands, Tugendwächter, Mobber, Gegner „jüdischer Nasen“ und Repräsentant der „datenschutzkritischen“ Spackeria innerhalb der Piratenpartei, hat Facebook – Aktivitäten des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert aufs Korn genommen.

http://www.tarzun.de/archives/531-Datenschutztheater,-Dezembervorstellung.html#content

@Tarzun kritisiert im Wesentlichen (und natürlich ausnahmsweise nicht zu Unrecht), dass sich der deutsche Datenschutz vor allem um ein kalifornisches Unternehmen kümmere, statt sich der Klarnamensdebatte insgesamt zu stellen. Diese Kritik habe ich mit der Bitte um Stellungnahme an Thilo Weichert weiter gegeben. Sie erfolgte prompt:

 Lieber Jörg Tauss,

 auf Deine Mail kann ich Dir Folgendes antworten: Dem ULD ist bekannt, dass viele Unternehmen, auch mit Sitz in Deutschland, die Telemedien anbieten, Klarnamen verlangen. Beschwerden hierzu, insbesondere solche, bei denen der Wohnsitz der BeschwerdeführerIn in Schleswig-Holstein ist, liegen uns nur zu Facebook vor. Von den Beschwerdeführenden wurde uns mitgeteilt, dass wegen einer pseudonymen Meldung die Konten geschlossen wurden. Derartig weitgehende Maßnahmen sind mir von anderen Unternehmen, selbst vom globalen Konkurrenten Google+, nicht bekannt. Facebook hat sich dem ULD gegenüber zur Schließung derartiger Konten bekannt und behauptet, § 13 Abs. 6 TMG sei europarechtswidrig und für das Unternehmen nicht anwendbar. Entsprechende Positionen sind mir von anderen Unternehmen nicht bekannt.

Ich gestehe dem Autor Klaus Peukert zu, dass es im Internet mehr Datenschutzverstöße mit ULD-Zuständigkeit gibt, als wir im ULD aufgreifen können. Wir würden gerne mehr tun. Hierfür werden uns aber leider von der Politik nicht die nötigen Ressourcen bereitgestellt. Deshalb müssen wir im Rahmen unserer Opportunitätserwägungen eine – für den Datenschutz möglichst wirkungsvolle – Auswahl vornehmen.

Ich habe nichts dagegen, wenn Du diese meine Position dem Autor Klaus Peukert mitteilst oder auch diese Stellungnahme selbst verbreitest.

Gruß mit Wünschen für ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches Jahr 2013

Thilo Weichert

Anmerkung: Die Schließung von „Konten“ bei Google+ ist schon deshalb nicht möglich, weil man dort ohne Klarnamen von vorn herein keinen Account bekommt…. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb ich die zahlreichen „Einladungen“ zu diesem Verein nicht angenommen habe. Dessen ungeachtet habe ich meinen facebook Account aufgegeben, nachdem man von mir dort, ohne Beantwortung von entsprechenden Rückfragen zu den Gründen, eine Kopie meines Personalausweises übermittelt haben wollte. Eine Ausweispflicht gegenüber us-amerikanischen Unternehmen lehne ich aber sehr entschieden ab.

Anmerkung 2: Zur Klarnamensdebatte insgesamt erhielt ich nun auch noch die ergänzende Stellungnahme Weicherts, die ich gleichfalls im Wortlaut zitiere:

Lieber Jörg Tauss,

in meiner soeben versandten Mail hatte ich es unterlassen, auf Deine zweite Frage zu antworten: Die Klarnamendebatte in der deutschen Politik verfolgen wir hier im ULD mit großer Sorge. Dabei kommt oft eine massive Unkenntnis von politisch Verantwortlichen zum Ausdruck. Das ULD hat sich in diese insbesondere auf Bundesebene geführte Debatte bisher nicht aktiv eingeschaltet. Die verfassungsrechtliche Situation sollte spätestens seit der Spick-mich-Entscheidung des BGH eigentlich glasklar sein. Unser Angriff auf die Klarnamenpflicht von Facebook kann als unser Beitrag zu dieser Debatte verstanden werden.

Gruß
Thilo Weichert

 

Meldegesetz: Schlechte Arbeit und verräterische Sprache

„Die Widerspruchslösung sei für jeden, der nicht wolle, dass seine Daten nicht weitergegeben würden, ein probates Mittel“ (Helmut Brandt, MdB (CDU), Süddeutsche Zeitung

Wenn Sprache verräterisch ist, dann hier. Die doppelte Verneinung (Zitat oben) des zuständigen CDU-Berichterstatters in Zusammenhang mit dem neuen Meldegesetz spricht Bände. Einige Anmerkungen zum Verfahren, zu einigen der Beteiligten und zur jetzigen Debatte: Weiterlesen

Der böse Datenschutz

Ja. Es gibt auch doofe Datenschützer. Der von Hamburg und die Verpixeler gehören für mich dazu. Einmal mehr gleitet aber eine von Julia Schramm begonnene Debatte zum Thema Datenschutz allseits in plumpe Polemik und ins Persönliche ab. Verbunden wird dies mit aufgeregten Verschwörungstheorien um vermeintliche oder tatsächlich DDoS-Attacken der bösen anderen Seite auf die Flaschenpost, einer wichtigen Piratenpublikation.

Und das Böse wird klar identifiziert: Datenschutz, als „Feigenblatt der bestehenden Verhältnisse“ (Zitat Schramm aus dem umstrittenen Artikel „Nach dem Datenschutz“). Gehört das gläserne Mobil (Foto) der Piraten verschrottet?

Man schüttelt einmal mehr verwundert den Kopf. Dieser Beitrag liefert erneut keinen Ansatz oder einigermaßen fundierten Unterbau für eine vorwärtsgerichtete Datenschutzdebatte zum gläsernen Bürger. Vielmehr wird mit dem Habitus der „Moderne“ ein weiterer Rundumschlag eingeleitet, der dann erwartungsgemäß zu heftigen Gegenreaktionen führte. Weiterlesen

Spackeria & Datenschutz

„There was of course no way of knowing whether you were being watched at any given moment George Orwell, 1984

Die derzeitige aufgeregte Spackeria- Julia Schramm – Debatte ist weit mehr als ein weiterer Abklatsch der monatelangen aufgeregten Diskussion um Herrn Zuckerbergs tatsächliche oder vermeintliche Äußerungen zur Post-Privacy, wonach das Zeitalter des Datenschutzes endgültig vorbei sei.

Richtig ist: Was ich ins Netz einstelle ist erstmal drin. Was ich veröffentliche, ist ähnlich einer Tätowierung meine persönliche und kaum korrigierbare Entscheidung. Meine Vergangenheit ist Teil meiner Person. Selbstverständlich darf unter Wahrung der Unschuldsvermutung und der Verhältnismäßigkeit meine Vergangenheit für oder gegen mich verwendet werden. Das gilt im „wahren Leben“ wie im Netz, das ja auch nur ein Teil meines realen Lebens ausmacht. Wer außer er selbst und seine Fangemeinde hat beispielseise ein Problem damit, dass Herr zu Guttenberg von seiner Vergangenheit auch digital eingeholt wurde?

Gut so, dass es nicht nur in diesem Fall keinen digitalen Radiergummi gab. Insofern verwundert dieser Teil der Kritik an der Spackeria, sie ignoriere diese Irreparabilität. Man kann Vergangenheit so wenig abschütteln wie die eigene Haut. Egal ob sie jugendlich pickelig, glatt, straff oder verwelkt daherkommt. Insofern brauche ich auch keinen digitalen Radiergummi.

Die Gefahr, dass ein Personalchef sich über die Bewerbung einer Person wundert, über die er nichts aber auch gar nichts im Netz findet, ist wohl ungleich größer als die Gefahr, dass uralte Partyfotos gegen einen verwendet werden. Ungeachtet der Tatsache, dass sich wohl über viele Personalchefs schon heute und spätestens in einigen Jahren alles mögliche im Netz finden lässt.

Die Frage ist doch nicht, was man über jemanden findet, sondern bestenfalls welche Schlüsse Dritte mit welchen Folgen für mich daraus ziehen können. Zu debattieren wäre, wie man sich gegen diese Schlüsse im Fall des Falles besser wehren könnte. Das Kunden – Scoring bei Kreditvergaben oder bei der Schufa sind hierfür gute Beispiele. Sie räumen gleichzeitig mit dem Spackeria- Irrtum auf, alles sei gut, sobald nur alle Daten umfassend frei zur Verfügung stehen.

Da hilft mir auch der achselzuckende wie richtige Hinweis von Jörg Rupp nicht weiter, dass er den umfassenden Datenschutz, der teilweise eigefordert wird, gerade für Social Networks bzw. das “Internet” für völlig abstrus hielte.

Das ist ein Irrtum. Denn natürlich sind Persönlichkeitsrechte gefährdet, wenn unsere verschiedensten Daten, die für sich allein betrachtet belanglos sein mögen, irgendwo zentral zusammengeführt und miteinander verknüpft werden. Daraus können Konsequenzen bis hin zur Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz entstehen. Hier wird Datenschutz tatsächlich zum notwendigen Persönlichkeitsschutz.

Nun habe ich aber auch noch keinen Spacko getroffen, der diese Gefahr wirklich leugnet. Auch nicht die Tatsache, dass es auch im Netz wie außerhalb des Netzes natürlich auch ehrverletzende Beschreibungen und Mobbing von Personen gibt. Eine Art Gegendarstellungsrecht bei Google hielte ich hier durchaus für sinnvoll.

In drei wichtigen Punkten hat die Spackeria um Julia Schramm dessen ungeachtet allerdings völlig recht:

Es bedarf in der Tat einer Debatte über das künftige Verhältnis von Datenschutz und Gesellschaft und es gibt eine Erosion der informationellen Selbstbestimmung

  1. Der alte Datenschutz ist in den 70igern (nicht in den 80igern, liebe Julia Schramm) entworfen worden. Der Datenschutz in dieser Zeit hatte tatsächlich wenig mit den Herausforderungen der heutigen Zeit zu tun.
  2. Es gibt tatsächlich politische Tendenzen, den Datenschutz zu einem Instrument umzugestalten, das Freiheitsrechte potenziell gefährdet.

Der nun ausgebrochene Streit über solche selbstverständlichen Erkenntnisse erinnert mich allerdings an die berühmte Szene aus „Das Leben des Brian“ . Dort appelliert Brian an die Volksfront von Judäa und die Kampagne für ein freies Galiläa: Aber kämpft doch nicht gegeneinander. Wir müssen vereint sein gegen den gemeinsamen Feind. Alle: Die Judäische Volksfront!!! Brian: Nein, nein, die Römer! Alle: Achsoo. Beide Gruppen bringen sich dann gegenseitig um und die Römer schauen kopfschüttelnd zu.

Der gemeinsame „Feind“ in diesem Sinne sind für mich jene, die den gesetzlichen Datenschutz in Deutschland über Jahrzehnte verlottern ließen, um ihn heute ausgerechnet in den social networks oder bei dem Recht auf Verpixelung von Gebäuden (sic!) durchsetzen wollen. Sie würden grinsend und nicht kopfschüttelnd zusehen, wenn sich Netzaktisten und Datenschützer gegenseitig „umbringen“ und schwächen.

Der Feind heisst bei aller berechtigten Kritik nicht facebook, streetview, google oder auf der anderen Seite Datenschutz. Ich kann mich einer anderen Suchmaschine bedienen oder mich auch aus den Networks zurückziehen. Aus dem Überwachungsstaat der Schilys, Schäubles, de Maizierés und Zimmermanns kann ich das aber nicht. Christian Heller forderte deshalb kürzlich zu Recht, Datenschutz solle in Bezug auf staatliche Repressionen statt auf Firmen wie Google oder Facebook hin gedacht werden.  Da ist viel Wahres dran.

Denn die Notwendigkeit gesetzlicher Veränderungen beim Datenschutz begründet die Bundesregierung eben nicht mit Freiheitsrechten. Sie hat banalere Sorgen, wie ausweislich von carta eine reichlich dümmliche Frage des letzten Bundesinnenministers bewies: “Kann ich mich darauf verlassen, dass derjenige, der mir eine E-Mail schickt, auch derjenige ist, der er vorgibt zu sein? Kann ich mich darauf verlassen, dass derjenige, der mir mit der gelben Post einen Brief schickt, derjenige ist, der er vorgibt zu sein?

Interessanter für mich als Staatsbürger wäre doch die Frage an die Bundesregierung, ob sie sich darauf verlassen kann, dass Bank- oder Fluggastdaten in den USA sicher sind. Oder weshalb sie an dem Weg in den Präventionsstaat weg vom Rechtsstaat festhält, wie auch die ständigen Vorstöße zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten belegen.

Wichtig ist für Union und war früher für Otto Schily allein die Bekämpfung des Internets- nicht der Datenschutz der Bürger. Anonymität darf es laut Union oder früher Schily im Internet nicht geben. Selbst längst selbstverständliche Pseudonyme  sind den Herrschaften mehr als suspekt. Statt dessen wollen sie ein Recht auf Häuserverpixelung. Doch Fotos von Häusern sind nichts gegen die Vorratsdatenspeicherung. Facebook ist nichts gegen SWIFT. Und Google nichts gegen Indect oder Netzsperren.

Die politische Verlogenheit in Sachen Datenschutz findet man im Netz gut dokumentiert vor. So sagte Ministerin Aigner zur Facebook-Problematik: „Gerade weil besonders jungen Nutzern meist nicht bewusst ist, dass ihre persönlichen Profile zu kommerziellen Zwecken genutzt werden sollen, kommt Unternehmen wie Facebook eine besondere Verantwortung zu.“

Ein US- Unternehmen ist eben schön bequem weit weg. Doch nur ein Jahr zuvor hintertrieben Union gemeinsam mit der SPD die hierzulande möglichen Reformansätze, als es beispielsweise beim sogenannte Listenprivileg um die Abschaffung der Verwendung personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Betroffenen ging. In Deutschland dürfen diese Daten auch weiterhin ohne Zustimmung Betroffener weitergegeben werden. Wo waren damals jene Unionisten, die sich heute über facebook aufregen?

Schon der nun wirklich halbherzige wie populistische Versuch Schäubles (!), hier nach den Datenschutzskandalen (Telekom, Bahn, Lidl etc.) im Jahre 2009 zu einer Änderung zu kommen, scheiterte an der Union und einer gleichgültigen SPD, die mir „Radikalität“ vorwarf und die in vielen Jahren entstandene Datenschutzposition und mich über Bord warf.

Für die CDU- Dame und Datenschutzberichterstatterin Beatrix Philipp war dieser Sieg der Lobbyisten über die Datenschützer zynischerweise der „beste Beweis für eine gelebte Demokratie.“

Statt sich also endlich an eine überfällige Modernisierung des BDSG und des Datenschutzes und die überfälligen Hausaufgaben zu machen , entdeckte die neue Bundesregierung nun mit ihrem Gesetzentwurf Datenschutz im Internet – Schutz vor besonders schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht das Web 2.0 als  eigentlichen Gefährder des Datenschutzes.

Dieser umfassende Datenschutz wird heute also von jenen gefordert, die sich zuvor nicht um das Thema kümmerten und für die der Datenschutz schon immer Täterschutz war. Und da sollten nicht nur Spackos misstrauisch werden.

Kleiner Exkurs zu den vertanen Chancen

Das Datenschutzkonzept entstand zu einer Zeit, als noch viele „Operator“ in weissen Gewändern und abgeschottet vom Rest des Betriebs die damaligen „Hollerith-Maschinen“ bedienten. Sie schoben auf Hubkarren Paletten mit Lochkarten hin- und her, die zuvor von fleissigen Locherinnen angefertigt wurden. Von der Rechenkapazität, das heute ein Handy aufweist, war man Lichtjahre entfernt. Es gab dennoch die ersten kritischen Computerdiskussionen, 1977 erste Datenschutzgesetze und Jahre später dann die Volkszählung nebst Urteil. Und dieses Urteil ist noch immer Gold wert. Auf ihm basiert das vom Bundesverfassungsgericht verankerte Grundrecht einer informationellen Selbstbestimmung und später das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Zur Vermeidung weiterer Missverständnisse täte die Spackeria gut daran, sich gerade dann zu diesen Grundrechten zu bekennen, wenn man weiß, dass das BDSG heute hinter diesen Ansprüchen weit hinterher hinkt. Das allerdings wissen die Datenschützer nicht erst seit Schramms Erkenntnis, wonach es eine Bigoterie des Staates sei,  ein Datenschutzgesetz zu stricken, aber anonymes Surfen nicht zu fördern. Äpfel mit Birnen werden hier nur insoweit verglichen, als vom Surfen in Datennetzen die Datenschützer der 1. Generation gar nichts wissen konnten.

Dass die Datenschutzreformen wie deren Bekämpfung aber eine lange Tradition haben, zeigt ein Papier aus 1998, das ich zusammen mit Ute Vogt zur Reform des Datenschutzes (Eckpunkte) vorgelegt hatte. Damals schrieben wir:

…Angesichts der Unübersichtlichkeit und Kompliziertheit des Datenschutzrechts sollte im Interesse von datenverarbeitenden Stellen und Nutzern eine erhebliche Vereinfachung und Verschlankung des Datenschutzrechts im Vordergrund stehen…

…Dies darf jedoch nicht zu einer Aufweichung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte oder zur Einschränkung oder Abschwächung bewährter Verfahren des Datenschutzes führen. Eine Vereinfachung und Verschlankung erweist sich aber vor allem deshalb als notwendig, um zu widerspruchsfreien, einheitlichen, praktikablen und vor allem auch verständlichen Regelungen zu gelangen….

…Eine große Bedeutung kommt den Möglichkeiten des Selbstschutzes für den einzelnen Nutzer zu. Dazu bedarf es insbesondere der weiteren Entwicklung von Selbstschutzinstrumenten (z.B. Digitale Signatur, Verschlüsselungssoftware)…

Anmerkung: Hintergrund war damals die Krypto Debatte und die von den USA verlangte Schlüsselhinterlegung (key recovery).

…Die Möglichkeiten der Nutzer zum Selbstschutz durch kryptografische Verfahren darf rechtlich nicht eingeschränkt werden. Eine Einschränkung der freien Verwendung solcher Verfahren kann bei einer Abwägung von Nutzen und Schaden nicht gerechtfertigt werden und wäre verfassungsrechtlich bedenklich…

…Grundlegende Bedeutung kommt der pseudonymen Nutzungsmöglichkeit der neuen Dienste als Mittel des Selbstdatenschutzes zu, die gefördert werden sollte. Mit einer pseudonymen Nutzungsmöglichkeit werden die personenbezogenen Daten zwar nicht reduziert, jedoch wird damit die Zurückverfolgung der gespeicherten und verarbeiteten Daten zu einer tatsächlichen Person wirksam verhindert – außer im Streitfall. Dies ist der wirksamste Weg, um Mißbräuchen mit personenbezogenen Daten vorzubeugen, die in den Datennetzen anfallen. Allerdings setzt dieses Instrument eine Infrastruktur zur Ausgabe, Verwaltung und Aufdeckung von Pseudonymen voraus, die nach Prinzipien des Systemschutzes organisiert sein sollte…

Ende der Zitate

2001 gab es einen erneuten Anlauf. Im Auftrag des BMI wurde ein Professorengutachten (Bitzer, Garstka, Rossnagel) zur Reform des Datenschutzes in Auftrag gegeben.

Doch auch diese Arbeit verschwand in der Versenkung, weil für Schily in praktischer Weise der Anschlag vom 11. September auf das New York WTC dazwischen kam und er seine Antiterrorgesetze auf den Weg bringen konnte. Das Gutachten erhielt deshalb noch nicht einmal eine Bundestagsdrucksachennummer und erreichte nie den Innenausschuss. Auch die Grünen unter deren damaligen innenpolitischen Sprecher und heutigen Vorsitzenden Cem Özdemir hatten keinerlei Interesse daran, endlich das Projekt Datenschutzreform anzugehen.

Julia Schramms Kritik, es sei eine „Bigotterie des Staates, ein Datenschutzgesetz zu stricken, aber anonymes Surfen nicht zu fördern“, trifft  zu. Allerdings wurde über Jahre hinweg schon das Stricken unterbunden. Und zwar nicht aus Bigottterie, sondern aus klar erklärter politischerAbsicht. Auch die Bundesländer wollten nicht. Kurt Beck erklärte klipp und klar: Aus Sicht der SPD-regierten Länder bestehe kein Handlungsbedarf.

Der Datenschutz ist tot. Es lebe der Datenschutz

In dem Moment, in dem ich mich zu Hause bei Facebook anmelde, liefere ich mich dem Kontrollverlust aus. Deshalb gebe es nur zwei Möglichkeiten, sagte Schramm zur Nachrichtenagentur dpa: „Entweder ich akzeptiere das oder ich lasse es und halte mich fern.“

Warum so eine schwarz-weisse Betrachtung?

Warum sollte ich mich nicht in dem einen oder anderen Bereich „outen“ können, um aber in anderen Teilen gesetzlich abgesichert und mittels Datenschutz durch Technik anonym zu bleiben oder wenigstens mein Pseudonym einzusetzen?

Oder als weitere Stichworte Datenvermeidung und anonyme Bezahlsysteme. Stellte das gerade in der Zeit des biometrischen Personalausweises eine „Überregulierung“ oder gar staatliche Repression dar? Nein.

Deshalb sollten die Spackos nicht das Ende des Datenschutzes ausrufen, sondern mithelfen, dass ein moderner Datenschutz endlich auf die politische Agenda kommt.  An Bemühungen hierzu hat es jedenfalls nicht gefehlt. Es wäre allerdings verfehlt, nun ausgerechnet die Folgen unterlassenen politischen Handelns dem Datenschutz anzulasten.

Der Datenschutz ist tot. Es lebe der Datenschutz. Mit dieser abgewandelt abgedroschen Weisheit könnte ich als Ausgangspunkt der weiteren Debatte gut leben.

Einige Links zu weiteren Artikeln zum Thema, die ich mit Interesse gelesen habe:

Thomas Stadler lawblog:  http://www.internet-law.de/2011/04/das-datenschutzproblem.html/comment-page-1#comment-7897

Jörg Rupp (Grüne) zu Post-Privacy http://joergrupp.de/post-privacy/

Marina Weisband http://www.marinaslied.de/?p=541

Spacko fasel: http://spackeria.wordpress.com/

Tim Schmidt: http://www.blogs.uni-osnabrueck.de/web20/2011/03/20/post-privacy-der-andere-und-die-datenschutzkritische-spackeria/

Jörg Tauss zur Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes: https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=1289

../.. Für weitere Tipps dankbar 😉

„Nun wird ausgeschöpft…“

Der Bürger soll 18. Sachverständiger der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ im Deutschen Bundestag sein. Ob man diesem hohen Anspruch gerecht wird, muss nach der bisherigen Arbeit der Enquete eher skeptisch beurteilt werden. Wohl schon deshalb hält sich die öffentliche Beteiligung der Fachleute unter den Bürgern bislang in engen Grenzen. Anfragen werden nach meinen Erfahrungen nicht beantwortet. Dennoch stirbt bekanntlich die Hoffnung zuletzt und so will ich einen neuen Anlauf wagen. Denn auch den Vorwurf des Leiters des Enquete-Sekretariats, Linn, an mich, „meine Beteiligungsmöglichkeiten noch längst nicht ausgeschöpft (zu) haben,“ lasse ich ja nur ungern auf mir sitzen. Nun will ich ausschöpfen und habe daher den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Datenschutz die nachfolgenden Fragen gestellt: Weiterlesen

Schockgefroren

Der 11.11.2010 war Auftakt einer besonders närrischen Saison. Ausgerechnet der von den Grünen ins Amt gebrachte Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar stürmte zur Überraschung der gesamten Datenschutzszene in Sachen Vorratsdatenspeicherung (VDS) vor.

Beim vom baden-württembergischen Justizminister Goll (FDP) veranstalteten Triberger Symposium achtete er allerdings nicht auf seine Nebenleute- und geriet so voll ins Abseits. Statt die Chance zu nutzen, klar und deutlich den Marsch in den Präventionsstaat zu kritisieren, verirrte er sich dort im Schwarzwald auf der  Suche nach Kompromissen.

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Pest, Cholera & Arbeitnehmerdatenschutz

Aktualisiert 2. 11. 2010

Noch in diesem Jahr soll endlich der Arbeitnehmerdatenschutz im Deutschen Bundestag beraten und Anfang des neuen Jahres verabschiedet werden. So weit so gut. Immerhin hat die schwarzgelbe Koalition damit deren Ankündigungen wahr gemacht und es mit einem – allerdings leider miserablen Gesetzesentwurf – geschafft, was rotgrüne oder schwarzrote Bundesregierungen mit Ausnahme einer kosmetischen Ankündigung nie zustande brachten: Das Thema endlich auf die parlamentarische Tagesordnung zu setzen. Weiterlesen

Andreas Pfitzmann tot

Die Nachricht vom Tode von Professor Dr. Andreas Pfitzmann hat mich – wie viele andere – schlagartig getroffen und geschockt. Er war ein wichtiger Verbündeter für Datenschutz und Bürgerrechte in der Informationsgesellschaft. In vielen Anhörungen des Deutschen Bundestages hat er mit großem Engagement für seine Positionen gekämpft. Dies begann mit der Krypto – Debatte Mitte der 90iger Jahre und endete nicht mit seinem Kampf für einen modernen Datenschutz. Ein von ihm und den Professoren Garstka und Rossnagel im Auftrag des BMI verfasstes Gutachten für eine Reform des Datenschutzes wurde aus politischen Gründen bis heute nicht umgesetzt. Es war zu unbequem. Dies allein gibt uns den Auftrag, seine Arbeit für eine demokratische Informations- und Wissensgesellschaft fortzusetzen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sicherheitsexperte-Andreas-Pfitzmann-verstorben-1096281.html

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