2007 ging es los. Bei der damaligen Herbsttagung des Bundeskriminalamts (BKA) wurde in Wiesbaden die Forderung nach gesetzlicher Sperrung von Internetseiten erhoben. Begründet wurde dies mit „Erfolgen“ in Skandinavien im Kampf gegen „Kinderpornografie im Internet“. In Deutschland existiere, so tönte BKA- Präsident Ziercke, ein offener und gesetzlich ungeregelter Zugang zu Darstellungen missbrauchter Kinder im Internet.
Kinderschutzorganisationen wie UNICEF und Guttenbergs „Innocence in Danger“ stürzten sich auf das Thema und verbreiteten die offenkundige Unwahrheit. Der Missbrauch findet an anderen Stellen und selbst bei entsprechenden Darstellungen im Internet im Verborgenen statt. Selbst in Fußballstadien wurde aber dafür geworben, „endlich“ Kinderpornografie im Internet zu sperren.
Mit spektakulären Polizeiaktionen wie der „Operation Himmel“ wurden tausende Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlichen Konsumenten kinderpornografischen Materials eingeleitet und später stillschweigend eingestellt. Die Medien heizten bis zur Tagesschau an „Heiigabend“ das Thema an. Im heute-journal wurde behauptet, mit lediglich „zwei Mausklicks“ hätte man Zugang zu Fotos sexuell gequälter Kinder. Zu einer Richtigstellung war das ZDF bis heute nicht bereit.
Die damalige Familienministerin von der Leyen bemächtigte sich des Themas und brachte das „Zugangserschwerungsgesetz“ in die parlamentarische Debatte. Damit sollte der Zugang zu kinderpornografischen Seiten im Internet nach eben skandinavischem Vorbild gesperrt werden. Nicht nur die Opfer von Missbrauch fragten sich, warum die Darstellung eines missbrauchten Kindes nicht gelöscht, sondern lediglich mit einem technisch leicht umgehbaren Stoppschild versehen werden sollte. Ausländische Staaten wie Indien wurden von der Bundesregierung zur Begründung fälschlicherweise beschuldigt, „keine Gesetzgebung“ gegen kinderpornografisches Material zu haben. Daher seien solche Sperren notwendig. Es begann seitens vieler Netzaktivisten ein erbitterter Kampf gegen die Errichtung einer Zensurinfrastruktur für Deutschland, um die es dem BKA statt des vorgeschobenen Kampfes gegen Kinderpornografie wohl tatsächlich ging. Franziska Heinen organisierte hiergegen mit 134.000 Zeichnern die größte Petition, die je zuvor an den Deutschen Bundestag gerichtet worden war.
Vergeblich: Gegen die Argumente von Fachleuten wurde das Zugangserschwerungsgesetz im Juni 2009 seitens der damaligen schwarzroten Koalition nach einem dubiosen parlamentarischen Verfahren in namentlicher Abstimmung beschlossen. Ich verließ nach 38 Jahren Mitgliedschaft die SPD. Stimmen der Vernunft setzten sich dort gegen die noch heute anhaltende kinderpornografische Hysterie zum Thema Internet nicht mehr durch. Der damalige Bundespräsident Köhler unterzeichnete Zensursula trotz ihm vorgetragener verfassungsrechtlicher Bedenken. Seine Frau engagierte sich mit „Schirmherrschaften“ für Veranstaltungen öffentlich dafür. Erst der schwarzgelben Koalition dämmerte nach der Bundestagswahl 2009, welcher Unfug da auf den Weg gebracht worden war. Nach zweijährigem Siechtum und einem exekutiven Nichtanwendungserlass wurde das Gesetz letzten Donnerstag am späten Abend im Deutschen Bundestag 2 Jahre danach jetzt wieder ohne größere Debatte wieder aufgehoben.
War was? Ja: Es gab ein jahrelang inszeniertes Lehrbeispiel für populistische Gesetzgebung aufgrund einer medialen Kampagne. Und es gab einen unerträglichen politischen Missbrauch missbrauchter Kinder als Wahlkampfgag. Und es gibt noch immer einen BKA-Präsidenten, der in einer ernsten Angelegenheit wie Kinderpornografie Öffentlichkeit, Parlament und Medien über Jahre hinweg belog und belügt. Bei welchem Thema kann man solchen Leuten an anderer Stelle eigentlich vertrauen? Etwa jetzt bei der Vorratsdatenspeicherung?