….Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden… (Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)
Niemand? Na ja. 100 Rollstuhlfahrer im Reichstagsgebäude zu Berlin sind beispielsweise zu viel. Deshalb wurde von dort die zentrale Veranstaltung zum Welttag der Behinderten abgesagt. Darüber berichtete ich bereits auf tauss-gezwitscher.
Für die Behinderten war das besonders ärgerlich, weil sie aus Anlass diese Events auf deren anderweitige traditionelle Tagung zum UN-Tag verzichtet hatten. Um so wichtiger wäre es also gewesen, diese Veranstaltung durchzuführen statt sie ersatzlos zu canceln und mit anderem Teilnehmerkreis 2012 nachzuholen. Doch schon jetzt beugt unser Parlament vor:
…müssen wir in Kauf nehmen, dass auch im nächsten Jahr nur eine begrenzte Zahl von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern an derVeranstaltung im Plenarsaal teilnehmen können wird….
Die Aussperrung von gehunfähigen Menschen wird also auch für das kommende Jahr bereits vorsorglich angekündigt. Da ungeachtet dieser schlichten Unverschämtheit die Absage aber offensichtlich auf Sicherheitsbedenken beruhte, die ich gerne ernst nehme und prüfe, stellte ich einige Fragen zu diesem Thema an den Deutschen Bundestag und hakte gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach. Welche Sicherheitsbedenken gab es? Wurden Alternativen geprüft und bat um Akteneinsicht. Ergebnis: Weiterlesen