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Die Bosbach-Milliarden

Aktualisierung 28.10.2010:

BKA: ….Eine seriöse und belastbare Hochrechnung der Gesamtumsätze von kinder- oder jugendpornografischen Internetinhalten ist aus Sicht der zuständigen Fachabteilung nicht möglich….

Immer wieder wies mein Freund und Unionspolitiker Wolfgang Bosbach, MdB, aus Talkshows, Funk & Fernsehen bekannter Vorsitzender des Innenausschusses, auf den „Milliardenmarkt Kinderpornografie“ hin. Ich gab ihm mehrfach hinreichend Gelegenheit, diese falsche Behauptung zu korrigieren. Am Schluss mochte er mir jedoch gar nicht mehr schreiben, sondern verwies mich an andere Mitglieder des Deutschen Bundestages, die „lieber mit mir korrespondieren wollten“. Dummerweise sind die mir aber namentlich leider auch nicht bekannt. Sie dürfen sich jedoch jederzeit bei mir melden<Ironie>. Doch zurück zur Milliardenfrage und zu Bosbachs Antworten: Weiterlesen

Ach wie unbelehrbar…..

Am heutigen Tag geben mir die seelenverwandten und journalistisch zwischenzeitlich nur noch wenig unterscheidbaren Printprodukte „Spiegel“ und BILD (letztere wenigstens auf Seite 1) einmal mehr und fast wortgleich die Ehre. BILD wirft mir vor, „nichts gelernt zu haben“ und für den SPIEGEL bin ich „unbelehrbar“.

Da ich als Bildungspolitiker stets für das lebensbegleitende Lernen eingetreten bin, sind dies natürlich höchst unerfreuliche Vorwürfe, die mich in tiefster Zerknirschung zurücklassen :)) . Insofern habe ich beiden Redaktionen geschrieben:

Liebe Redaktionen von BILD und SPIEGEL,

der Vorwurf, aus meiner Karlsruher Strafjustizposse nichts gelernt zu haben oder gar unbelehrbar zu sein, trifft mich tief. Ich fürchte aber, mit Ihrem Vorwurf auch weiterhin leben zu müssen.

Denn so lange Sie das Märchen vom „Millionengeschäft“ Kinderpornografie weiter verbreiten und so lange Sie eine Frau zu Guttenberg hochjubeln, so lange werden Sie mit Reaktionen meinerseits rechnen dürfen.

Sollten Sie jedoch damit beginnen, seriös darüber zu berichten, wie beispielsweise Bundesregierung, BKA und einige „Kinderschutzorganisationen“, z. B. Frau Guttenbergs „Innocence in Danger“, in diesem (schlimmen) Tatbereich die Öffentlichkeit falsch informieren und informiert haben, wäre meine Aufgabe eigentlich erfüllt und ich könnte mich auch wieder erfreulicheren Themen zuwenden.

Mit freundlichen Grüßen Jörg Tauss

PS:

Noch ein Satz an die Damen und Herren des SPIEGEL: Einmal  mehr sprechen Sie von Material mit „abscheulichsten Missbrauchsszenen“, das bei mir gefunden worden sei. Ein kollegialer Tipp: Nicht jede Diktion einer Staatsanwaltschaft muss von Journalisten auf Dauer ungeprüft übernommen werden, wenngleich das mediale Ziel dieser erneuten öffentlichen  Stimmungsmache durch Sie klar auf der Hand liegt.

Kinderpornografische Bilder sind als solche tatsächlich inakzeptabel und zu ächten.

Dennoch will ich an dieser Stelle nun doch wörtlich das Landgericht Karlsruhe aus dessen Urteilsbegründung vom  28. 5. 2010 zitieren: „Zu GUNSTEN des Angeklagten bewertet die Kammer , …. (dass) sich der Inhalt der Bilder und die Dauer der Videosequenzen auf dem Mobiltelefon eher am unteren Rahmen kinder- und jugendpornografischer Taten (bewegt)….“ Ende des Zitats, dessen künftige journalistische Verwendung ich Ihnen gerne anheim stelle.

Vorratsdatenspeicherung

Das Bundeskriminalamt setzt seine hysterische Kampagne zur Vorratsdatenspeicherung fort. Aus diesem Grunde werde ich mich des Themas wieder verstärkt annehmen. Vorab habe ich dazu an das BKA die nachfolgenden Fragen gestellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Meldungen (u. a. ZEIT ONLINE Digital) habe ich entnommen, dass Sie „ausgewählten Journalisten“ Beispiele vorlegten, nach denen Ermittlungen gescheitert sein sollen, weil man keine Vorratsdatenspeicherung gehabt hätte.

Dazu hätte ich einige Fragen:

1. Trifft es zu, dass es einen solchen Vorgang gab?
2. Wer hat über die Auswahl teilnehmender Journalisten entschieden?
3. Nach welchen Kriterien ist die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt?
4. Ist beabsichtigt, eine Liste mit den Namen der Teilnehmenden offen zu legen? Falls Nein: Warum nicht?

Für eine zeitnahe Beantwortung der Fragen bin ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Tauss
Zum Hintergrund hier der Link „Die Angstkampagne des BKA“

Die Kinderporno – Lüge

Von der Leyen, Malmström, Bosbach, Guttenberg….. Die Liste derer, die sich mit dem Thema Kinderpornografie „im Internet“ profilieren wollen, reisst nicht ab. Hier findet ein populistischer Missbrauch des Missbrauchs von Kindern statt. Es ist meines Erachtens an der Zeit, seriös dagegen zu halten. Von Bundesregierung, BKA und weiten Teilen der Medien ist dies nicht zu erwarten. Ich überlege aus diesem Grunde  ein Vortrags- und/ oder Buchprojekt mit dem Arbeitstitel „Die Kinderporno- Lüge“. Hierzu sammle ich seit geraumer Zeit Material wie Presseveröffentlichungen etc. und biete allen Interessierten, die zum Thema beisteuern können und wollen, die Mitwirkung an. Dies kann – bei Insiderinformationen – auch anonym geschehen.

Da meine guten Freunde bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aber sicher gerne einen Widerruf meiner Strafaussetzung zur Bewährung beantragen wollen und dies bei unsererer Karlsruher Politjustiz auch zu deren größtem Vergnügen auf fruchtbaren Boden fiele, dürfen dies in keinem Falle Links mit und zu zu kinderpornografischem Material sein. Vielmehr geht es bei dem Projekt darum, die Lügen und Vertuschungen von Politik, Justiz, BKA und Teilen der Medien zum Thema Pornografie mit Kindern systematisch zu entlarven. Verbreitungswege und dargebotene Materialen sind mir aus der Zeit meiner Recherchen seit 2007 natürlich zur Genüge bekannt. Besten Dank!

Sie wissen was sie tun……

Es geht wieder los: Cecilia (Censilia) Malmström, Innenkommissarin der EU, hat fast erwartungsgemäß zugeschlagen:

Zensursula für ganz Europa und gleich noch eine Schippe draufgelegt. Die Aktion war über die FAZ wohl vorbereitet, eine Nachrichtenagentur lieferte den ebenso ergänzenden wie einseitigen Stoff für den gesamten Blätterwald und schon sind wir wieder in der munteren Debatte um Netzsperren. Auch die Begleitmusik des so genannten Kinderschutzbundes kommt wie bestellt.

Zeit also, sich mit den Hintergründen zu beschäftigen. Weiterlesen

Bundeskriminalamt wortkarg- nicht in der „Welt“

Vor geraumer Zeit hat der Präsident des Bundeskriminalamtes, Ziercke, in einem Welt – Interview die Löschung von IP- Adressen angesprochen. Die zunächst etwas ironische Anfrage

https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=302

entwickelte sich zu einem äußerst interessanten Schriftwechsel.

„Natürlich“  gab es bis heute keine Beantwortung der eigentlichen Frage zur IP- Löschung, sondern vielmehr interessante Betrachtungen zum Zugangserschwerungsgesetz. So teilte  der Sprecher des BKA mit, dass sein Haus „auf gesetzlicher Grundlage ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis die Sperrliste generiert.“

Die hierzu gestellte und vom Bundeskriminalamt eigentlich mit einem klaren JA oder NEIN zu beantwortende Frage wurde nicht beantwortet:

Darf ich Ihre 2. Antwort also jetzt so verstehen, dass sie gegenwärtig, trotz einiger bestehender Verträge, noch keine Sperrlisten generieren, sondern das Ende des Gesetzgebungsverfahrens abwarten und auch von den Verträgen keinen Gebrauch machen werden?

Hierzu wurde mir vom BKA folgendes mitgeteilt:

das Bundeskriminalamt wird zu den zitierten Aussagen (Anmerkung: Seines Präsidenten!!!) in der Tageszeitung „Die Welt“  keine Stellung nehmen. Das BKA beabsichtigt ebenfalls nicht, auf diesem Wege zu Verfahrensweisen und Weisungslagen, die sich aus der Unterzeichnung eines Gesetzes (Anmerkung: Zugangserschwerungsgesetz) durch den Bundespräsidenten ergeben, Stellung zu nehmen. Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium des Innern.

Das habe ich jetzt getan.

Der gesamte bisherige Mail- Verkehr ist nachstehend dokumentiert.

An die Pressestelle des Bundesministerium des Innern (19.2.)

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit geraumer Zeit korrespondiere ich mit dem BKA, das allerdings in seiner Auskunftsfreude erheblich zu wünschen übrig lässt und nun zuletzt an Sie verwiesen hat. Der gesamte Mailverkehr ist angehängt.
Neben anderen offenen Fragen geht es um die nachfolgenden Punkte zum Zugangserschwerungsgesetz und zur Löschung von IP- Adressen. Zur Beantwortung ersterer Fragen hat die Pressestelle des BKA nunmehr an Sie verwiesen.

>Sie (also das BKA) sprachen davon, auf vertraglicher Grundlage, also nicht auf gesetzlicher Grundlage, Sperrlisten zu generieren. Ich frage also noch einmal, auf welcher Grundlage von Ihnen nun Sperrlisten generiert werden?

Deshalb die Frage an das BMI: Auf welcher Grundlage generiert das BKA derzeit Sperrlisten?

>Dies frage ich auch vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien, die sich nach deren Auskunft darauf verständigt haben, Ihr Haus, also das BKA, anzuweisen, „dieser Aufgabe nicht nachzukommen“. Ist diese Anweisung gegenüber Ihrem Haus (dem BKA) erfolgt, wann ist sie eingegangen und wird sie befolgt? Sollte keine Anweisung eingegangen sein, ist dies natürlich auch von grossem Interesse.

Deshalb die Frage an das BMI: Ist die Weisung nach dem Willen der Bundesregierung erfolgt und wird sie vom BKA befolgt?

>Heute ( also am 18. 2.) hat nun hat der Herr Bundespräsident dessen ungeachtet das so genannte Zugangserschwerungsgesetz in Kraft gesetzt. Bedeutet dies für Ihr Haus nun eine Änderung für Ihre praktischeArbeit, ändert sich nichts bzw. was ändert sich möglicherweise auch unter dem Gesichtspunkt der angesprochenen Weisung?

Keine Antwort erhielt ich auf meine Anfrage vom Präsidenten des BKA zu dessen im Interview mit der Welt angesprochenen Löschung von IP- Adressen. Welche Erkenntnisse liegen dem BMI zu den Möglichkeiten und der Realisierung der Löschung von IP-Adressen vor?

Wie beurteilt das BMI die Tatsache, dass der Präsident einer nachgeordneten Behörde zwar erfreulich interviewfreundig ist, andererseits von ihm und seinem Haus keine kritischen Nachfragen beantwortet?
Vom BKA erhielt ich erhielt ich zu diesen Themen wie ausgeführt keine Antwort und zu den anderen angesprochenen Fragen heute (19.2.) die nachfolgende Antwort mit dem erwähnten Verweis auf Sie.

Aus diesem Grunde bitte ich jetzt Sie um Auskunft und bitte um Verständnis, wenn ich nun auf eine zeitnahe Beantwortung Wert lege. Irgendwann müssen Artikel  fertig geschrieben werden. Eine Kopie dieser Mail geht an das BKA.

Mit freundlichen Grüssen
Jörg Tauss

BKA an Tauss vom 19. 2.
>Sehr geehrter Herr Tauss,
>das Bundeskriminalamt wird zu den zitierten Aussagen in der Tageszeitung „Die Welt“ keine Stellung nehmen.
>Das BKA beabsichtigt ebenfalls nicht, auf diesem Wege zu Verfahrensweisen und Weisungslagen,
>die sich aus der Unterzeichnung eines Gesetzes durch den Bundespräsidenten ergeben, Stellung zu nehmen.
>Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium des Innern.

>Mit freundlichen Grüßen
>Im Auftrag

>Bundeskriminalamt Wiesbaden
>Öffentlichkeitsarbeit

Tauss an BKA (2.2.)

Sehr geehrter Herr…,

offensichtlich reden wir etwas aneinander vorbei. Ich bedauere, wenn ich mich so missverständlich ausdrücke. Daher nehme ich jetzt unmittelbar auf Sie Bezug:

>woraus Sie schließen, dass das BKA ohne gesetzliche Grundlage an Sperrlisten arbeitet, kann ich nicht nachvollziehen.

Indem Sie davon sprachen, auf vertraglicher Grundlage Sperrlisten zu generieren. Ich zitiere (Sie, das BKA): „d.h. ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis, die Sperrliste generieren. Darf ich Ihre 2. Antwort also jetzt so verstehen, dass sie gegenwärtig, trotz einiger bestehender Verträge, noch keine Sperrlisten generieren, sondern das Ende des Gesetzgebungsverfahrens abwarten und auch von den Verträgen keinen Gebrauch machen werden?

>Da Ihre erste Anfrage wenig konkret war, hatte ich versucht, etwas ausführlicher zu dem Thema zu antworten.

Hierfür bedanke ich mich. Ich hatte mich bei meiner ersten Anfrage allerdings überhaupt nicht auf die leidigen Sperrlisten bezogen. Vielmehr bezog mich auf Äußerungen Ihres Präsidenten, er wolle IP- Adressen LÖSCHEN. Insofern darf ich einfach nochmals aus dieser Mail, die auch unten angehängt ist, zitieren. Ich wollte wissen, wie es geht:

IP- Adressen (zu) löschen bzw. wie eine IP- Adresse gelöscht werden kann und wie oft Sie bei der Verfolgung krimineller Elemente IP- Adressen löschen oder gelöscht haben?

Der von Ihnen selbst hergestellte Zusammenhang aus der Löschung einer IP- Adresse und der Sperrliste erschliesst sich mir nicht. Denn mit einer Sperre wird auch nicht gelöscht. Deshalb meine Frage nach Löschung. Ich hoffe, dass ich jetzt etwas verständlicher geworden bin.

Mit freundlichen Grüßen Jörg Tauss

Von: Jörg Tauss an BKA

Löschung von IP- Adresse:

Sehr geehrter Herr….

vielen Dank für Ihre Antwort. Sie passt allerdings nicht zur Frage. Diese bezog sich ausdrücklich auf die Löschung von IP- Adressen, die Möglichkeit der Sperrung von IP- Adressen und konkret auf Äußerungen des BKA- Präsidenten.

Allerdings entnehme ich Ihrer Antwort zudem etwas ganz anderes: Nämlich dass das BKA unverändert und ohne jegliche gesetzliche Grundlage an Sperrlisten arbeitet. Habe ich das richtig verstanden?

Mit freundlichen Grüßen Jörg Tauss (mit voller Postanschrift)

BKA an Tauss (2.2.)

Sehr geehrter Herr Tauss,

beim Bundeskriminalamt laufen eine Vielzahl von Informationen zu strafbaren Inhalten im Internet, insbesondere auch zu kinderpornografischen Inhalten, zusammen. Im Rahmen unserer täglichen Arbeit gehen wir selbstredend Hinweisen auf kinderpornografische Inhalte im WWW nach, um aus diesen Hinweisen (sowie aus ausländischen Sperrlisten) zukünftig d.h. ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis, die Sperrliste zu generieren.

Bei Angeboten, die auf Servern im Ausland liegen, unterrichten wir im Rahmen des internationalen polizeilichen Nachrichtenaustauschs auf dem Interpol Weg die zuständigen Stellen.

Bereits existierende ausländische Sperrlisten können hier nicht ohne eigene – auf der deutschen Gesetzgebung fußende, inhaltliche – Bewertung im Einzelfall übernommen werden, da im Ausland die Definition der Begriffe „Kind“ und „Pornografie“ abweicht. Festzuhalten ist, dass mit den anderen europäischen Staaten, die Access-Blocking betreiben, enge Abstimmungen auch bezogen auf die Generierung der Listen erfolgen werden, das Bundeskriminalamt aber ohne eigene Prüfung keinen Eintrag auf seiner Sperrliste vornehmen wird.

Der §163  StPO (Legalitätsprinzip) ist dem Bundeskriminalamt bekannt. Die erforderlichen Maßnahmen werden von hier aus eingeleitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus ermittlungstaktischen Gründen hierzu keine Einzelheiten mitteilen. Bei künftigen Anfragen geben Sie bitte Ihre volle Anschrift an, da wir üblicherweise keine anonymen Anfragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Bundeskriminalamt Wiesbaden

Tauss an BMI, 19. 2.

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Pressemeldungen hat Herr Präsident Ziercke über die „Sperrung von IP- Adressen“ im Internet erneut wichtige und wegweisende technische Dinge gesagt. Dies führte in meinem Bekanntenkreis, dem sogar Informatiker angehören, zu meinem Bedauern zu sehr ironischen Anmerkungen über das BKA. Diese Polemik wird zweifelsohne Ihrer wichtigen Arbeit und dem Ernst der unglaublichen Bedrohungen, die täglich unser Land heimsuchen, nicht gerecht. Noch schlimmer: Jetzt wurde durch den genannten Personenkreis bei diesen Gesprächen sogar die Fachkompetenz des höchsten deutschen Polizeirepräsentanten und des BKA angezweifelt. Dies geht mir nuneindeutig zu weit und es erschüttert mich geradezu. Wem soll man noch glauben, wenn man schon Ihnen nicht mehr glauben könnte? Da ich also sicher annehme, dass dem BKA entsprechende Erkenntnisse vorliegen, bitte ich Sie als technischer Laie um fachkundige Argumentationshilfe, wie Sie IP- Adressen löschen bzw. wie eine IP-Adresse gelöscht werden kann und wie oft Sie bei der Verfolgung krimineller Elemente IP- Adressen löschen oder gelöscht haben? Könnten wir Bürger Sie bei Ihrer Arbeit möglicherweise sogar entlasten, indem wir künftig selbst IP- Adressen löschen, die uns verdächtig erscheinen?

Es wäre mir ein Vergnügen, diesen destruktiven BKA- Kritikern staatsbürgerlich mit Ihrer Hilfe, mit der Macht des Wortes und unter Verwendung Ihrer Hintergrundinformationen mit noch größerer Fachkunde entgegen treten zu können!

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen verbleibe ich Jörg Tauss (MdB von 1994 – 2009)

Ein fader Triumph – das BKA macht munter weiter…

(Aktualisiert am 10.2., 10.50 Uhr)

Ist der „Kurswechsel“ der Bundesregierung in Sachen „Zensursuala“ tatsächlich ein Triumph der „libertären Internetgemeinde“, wie SPIEGEL- Schreiber festzustellen glauben?

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,676669,00.html

Natürlich war es zunächst ein toller Erfolg der Petenten und der gesamten Bewegung, von Franziska Heine bis hin zum AK Zensur, dass die Berliner Sperrszene rund um Zensursula gründlich aufgemischt wurde. Sperren finden, entgegen der Planung, seit dem 1.8.2009 tatsächlich nicht statt.

Übrigens auch, weil in der handwerklichen Schludrigkeit des Zensursula- Gesetzgebungsverfahrens „Europa“ erst spät und dann mit falschem Text unterrichtet worden war. Und weil der Bundespräsident kein Gesetz unterschreiben wollte, das nach seiner Unterschrift per schwarz-gelbem Verwaltungsakt gleich wieder ausser Kraft gesetzt werden sollte. Diese Verlotterung der Gesetzgebung konnte Köhler nicht mitmachen. Sein Amt stellte daher erst einmal irritierte Nachfragen. Übrigens ebenso wie das Bundesverfassungsgericht, das sich beim Rechtsausschuss des Bundestages nach meiner Beschwerde bis Mitte Februar erst einmal Informationen über den zweifelhaften parlamentarischen Gang der Angelegenheit erbeten hat.

Aber was wurde darüber hinaus mehr erreicht? Und was steckt hinter dem „Löschgesetz“? Denn aufgemischt heisst nicht, dass man sich nicht unter neuen Vorzeichen neu sammeln könnte. Noch immer gibt es bei Schwarzgelb keinerlei Anstalten für ein Aufhebungsgesetz, das die sauberste Lösung wäre.

Fragen sind erlaubt. Da beim SPIEGEL bekanntlich mit Augstein der investigative Journalismus gleich mit zu Grabe getragen wurde und dort unten heftig rotiert, legen andere erfreulicherweise  Finger in die Wunden. Zum Beispiel will Netzpolitik.org wissen, wie es denn nun so um die Sperrinfrastruktur bei den Providern bestellt sei?

http://www.netzpolitik.org/2010/zugangserschwerungsgesetz-2-0/

Die Antwort der  Bundesregierung liefert der SPIEGEL gleich mit, ohne dass der perfide Inhalt die nichtlibertären Netzhelden in der SPON Redaktion auch nur ansatzweise zu kritischen Nachfragen einlädt:

Zitat: Man werde sich bis dahin (Anm. also bis zu einem Löschgesetz),  “auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen”, heißt es in der Stellungnahme des Bundeskanzleramts. Und weiter: “Die damit gemachten Erfahrungen werden in die Gesetzesinitiative einfließen.”

Auf Deutsch: Zensursulas Zugangserschwerungsgesetz ist in Kraft, ohne in Kraft zu sein. Der „Triumph“ ist also fade. Und die Frage von Netzpolitik ist beantwortet: Die Zensurinfrastruktur wird weiter installiert. Mit dem Löschgesetz wird auf Zeit gespielt, um die „Internetgemeinde“ ruhig zu stellen.

Denn was wirklich läuft bestätigte der Sprecher des BKA kürzlich in einer Mail an mich:

„Festzuhalten ist, dass mit den anderen europäischen Staaten, die Access-Blocking betreiben, enge Abstimmungen auch bezogen auf die Generierung der Listen erfolgen werden, das Bundeskriminalamt aber ohne eigene Prüfung keinen Eintrag auf seiner Sperrliste vornehmen wird“.

Aha! Ohne Gesetz unterhält das BKA seine Sperrliste und arbeitet daran weiter. Das lässt das Versprechen der Bundesregierung als Drohung empfinden, dass die „gemachten Erfahrungen“, wohlgemerkt die Erfahrungen mit einem nicht rechtskräftigen Gesetz, in die Löschgesetzgebungsberatungen mit einfliessen werden.

Dies ermuntert das BKA natürlich, munter weiter zu machen. Man will

„aus diesen Hinweisen (sowie aus ausländischen Sperrlisten) zukünftig d.h. ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis, die Sperrliste generieren“.

Man merkt auf: Gesetzliche ODER vertragliche Basis. Dem BKA ist es also gleichgültig, woran in Berlin augenzwinkernd in Richtung Wiesbaden gebastelt wird: Löschen vor Sperren, Sperren vor Löschen, Löschen statt Sperrren oder demnächst vielleicht Löschen und Sperren. Sperrliste hin oder her. Die Zensurinfrastruktur WIRD errichtet! Und im Zweifel wendet das BKA, ungeachtet des Berliner  Show- Betriebs, noch immer seine durch Nötigung entstandenen Poviderverträge an- vodafone lässt lächelnd grüßen.

Denn die Infrastruktur wird später auch gut anderweitig verwendbar sein. Beispielsweise wenn die Provider  künftig selbst mehr an transportierten Inhalten verdienen wollten oder beispielsweise der Jugendmedienschutzsstaatsvertrag (JMStV) die Sendezeiten im Internet vorschreibt. Am Rande bemerkt erklärt dies vielleicht ansatzweise, warum sich die Provider (mit der löblichen Ausnahme 1&1) aus der JMStV- Debatte sehr auffallend zurückhalten.

Da ich mir nicht vorwerfen lassen will, aber alles nur falsch zu verstehen, habe ich beim BKA noch einmal nachgefragt und meine Vermutungen positiv umgedreht. Schliesslich glaube ich auch noch irgendwie an das Gute bei unseren höchsten Kriminalern:

„Darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass das BKA  gegenwärtig, trotz einiger bestehender Verträge, noch keine Sperrlisten generiert, sondern das Ende des Gesetzgebungsverfahrens abwarten und auch von den Verträgen keinen Gebrauch machen wird?“

Das JA oder irgendeine sonstige Antwort steht trotz Erinnerung aus. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt 😉 Die Frage von Netzpolitik.org ist damit wohl klar beantwortet und meine Befürchtung untermauert. Die Herrschaften machen wie ausgeführt munter weiter.

Dies heisst:

Keine Entwarnung! Der Protest geht weiter!

Am besten in Verbindung mit der geplanten Zensursula- Anhörung des Petitionsausschusses 22. 2. Bis dahin sollte irgendjemand vielleicht noch SPON aufklären….. 🙂

Links zum Thema:

Hier eine weitere Stellungnahme des AK Zensur:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarz-Gelb-plant-statt-Websperren-Gesetz-zur-Loeschung-von-Kinderpornographie-924950.html

http://www.netzpolitik.org/2010/bundesregierung-will-zensursula-gesetz-aber-es-nicht-anwenden/

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/8/0,3672,8031240,00.html?utm_source=feedburner&utm_medium=twitter&utm_campaign=Feed%3A+heute+%28heute%29

RA Stadler verweist bei Internet-Law wie der AK Zensur und die Grünen auf die Notwendigkeit eines „Aufhebungsgesetzes“ als einzig saubere Lösung. Ich teile diese Auffassung:

http://www.internet-law.de/2010/02/von-der-zugangserschwerung-zur-loschung.html

http://monomosblog.blogspot.com/2010/02/zensur-durch-die-hintertur.html

Ältere Dokumente:

Schreiben mit den Abläufen an die EU- Kommission, die allerdings trotz dieser Vorgänge Zensursula leider nicht stoppen wollte

http://www.tauss.de/index.php?nr=1298&menu=1

Auf die erbärmliche Rolle von vodafone ebenfalls ein Rückblick:

http://www.tauss.de/index.php?seite=786&s=1&menu=1

Mit der Macht des Wortes gegen Kritik am BKA!

Nicht zum ersten Male in der Zensursula- Debatte wird leider der großartige Präsident unseres BKA als tumber und technisch wenig versierter Tor dargestellt. Dies geht zu weit, wie erneut die harsche Anti- Ziercke- Debatte um die Löschung von IP- Adressen zeigt. Der Mann meint es aber doch nur gut und liebt uns doch!

Aus diesem Grunde will tauss-gezwitscher destruktiven Kritikern sachkundig entgegentreten und die wahren Fachleute zu Wort kommen lassen. Deshalb wurde nunmehr das Amt selbst um Schützenhilfe und Klarstellung gebeten.

Hier die Anfrage an das Bundeskriminalamt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Pressemeldungen hat Herr Präsident Ziercke  über die „Sperrung von IP- Adressen“ im Internet erneut wichtige und wegweisende technische Dinge gesagt.

Dies führte in meinem Bekanntenkreis, dem sogar Informatiker angehören, zu meinem Bedauern zu sehr ironischen Anmerkungen über das BKA. Diese Polemik wird zweifelsohne Ihrer wichtigen Arbeit und dem Ernst der unglaublichen Bedrohungen, die täglich unser Land heimsuchen, nicht gerecht.

Noch schlimmer: Jetzt wurde durch den genannten Personenkreis bei diesen Gesprächen sogar die Fachkompetenz des höchsten deutschen Polizeirepräsentanten und des BKA angezweifelt. Dies geht mir nun eindeutig zu weit und es erschüttert mich geradezu. Wem soll man noch glauben, wenn man schon Ihnen nicht mehr glauben könnte?

Da ich also sicher annehme, dass dem BKA entsprechende Erkenntnisse vorliegen, bitte ich als technischer Laie um fachkundige Argumentationshilfe, wie Sie IP- Adressen löschen bzw. wie eine IP- Adresse gelöscht werden kann und wie oft Sie bei der Verfolgung krimineller Elemente IP- Adressen löschen oder gelöscht haben?

Könnten wir Bürger Sie bei Ihrer Arbeit möglicherweise sogar entlasten, indem wir künftig selbst IP- Adressen löschen, die uns verdächtig erscheinen?

Es wäre mir ein Vergnügen, diesen destruktiven BKA- Kritikern staatsbürgerlich mit Ihrer Hilfe, mit der Macht des Wortes und unter Verwendung Ihrer Hintergrundinformationen mit noch größerer Fachkunde entgegen treten zu können!

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen verbleibe ich

Jörg Tauss (MdB von 1994 – 2009)

SPD- Abschied vom Zugangserschwerungsgesetz?

In der unendlichen Geschichte des Zugangserschwerungsgesetzes will sich die SPD- Bundestagsfraktion nun von ihrer eigenen Gesetzgebung und Blamage verabschieden:

http://www.heise.de/ct/meldung/SPD-wendet-sich-gegen-Internet-Sperrgesetz-884257.html

„Schluss mit dem Gewürge“ forderte jetzt der neue stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Olaf Scholz,  der allerdings entgegen aller Warnungen und ungeachtet der Petition gegen „Zensursula“ das Gesetzgebungsverfahren innerhalb der Bundesregierung  schon im April des Jahres mit durchgewunken hatte.

Aber auch er hätte es besser wissen können: Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages formulierte „verfassungsrechtliche Bedenken“. Ein Expertengespräch des Unterausschusses Neue Medien zeigte schon im Spätherbst 2008 deutlich, dass mit Ausnahme  des Bundeskriminalamts (BKA) und von selbsternannten „Jugendschützern“ niemand das Vorhaben verteidigte.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Experten-betrachten-geplante-Kinderporno-Sperrmassnahmen-als-wirkungslos-195362.html

Fanatische Befürworter des Gesetzes, allerdings ohne jegliche Nennung zutreffender Fakten, waren neben anderen Organisationen die von ihre Skandalen ablenkende UNICEF und der „Kinderschutzbund“. Diese Organisationen behaupteten unter anderem schlicht wahrheitswidrig und unter Berufung auf das BKA , „dass kinderpornografische Inhalte immer und überall verfügbar seien“ (Helga Kuhn, UNICEF Deutschland). Erstaunlich, dass diese Organisationen aber von den Kritikern des Vorhabens mit grosser Chuzpe stets „Sachlichkeit“ verlangten.

Die Familienpolitiker der SPD- Bundestagsfraktion machten sich diese „Argumente“ allerdings zu eigen. Kerstin Griese, damals Vorsitzende des Ausschusses Jugend und Familie, sagte mir unverblümt, „wir bedienen eben auch eine Szene, zum Beispiel UNICEF“.

http://www.unicef.de/index.php?id=5700

Professor Sieber vom Max-Planck-Institut für internationales Strafrecht und andere Stimmen der Vernunft forderten dem gegenüber vor einem derartigen Gesetzgebungsverfahren gegen diese von Union, BKA, Presse und den genannten Organisationen angeheizte öffentliche Stimmung vergeblich einen umfassenden gesellschaftlichen, rechtlichen und technischen Dialog.

Missbrauchsopfer (MOGIS Verein) wandten sich ebenso gegen #Zensursula wie Datenschützer, der CCC, Wissenschaft und Wirtschaft (Providerverband ECO, der Verband Bitcom, die Gesellschaft für Informatik (GI) etc.). Auch sie fanden kein Gehör.

Mir gegenüber hatte die SPD- Fraktionsführung im internen Gespräch allerdings wenigstens ihr Wort gegeben, „dass man der Union nicht entgegenkommen wolle, sondern das Gesetz von der Agenda genommen werde und somit wohl in die Diskontinuität falle“ (Thomas Oppermann, 1. Fraktionsgeschäftsführer). Um zur Erreichung dieses Ziels die Union nicht zu „provozieren“ wurde ich sogar darum gebeten, nicht an der Anhörung zum Gesetzgebungsverfahren teilzunehmen.

Man kannte also die Probleme. Dennoch wurde auf dem SPD- Bundesparteitag am 14. Juni eine Debatte über das Zugangserschwerungsgesetz verhindert und die Beratung eines von Boehning, Mönikes und anderen eingebrachten Antrages gegen Zensursula von Franz Müntefering als „medial unerwünscht“ verhindert.

Gleichfalls aus Angst vor der Presse  forderte Peter Struck am 16. Juni die Fraktion auf, dem Vorhaben zuzustimmen. Zitat: „Bedenkt, was morgen in der Presse und in BILD zu lesen ist, wenn wir das heute ablehnen.“ 13 junge Bundestagskandidaten warnten in einem Schreiben vor dieser Argumentation: „Ihr tauscht die begrenzte Gefahr einer negativen „BILD“- Schlagzeile mit der unbegrenzten Gefahr des Verlustes der Glaubwürdigkeit bei einer ganzen Generation.“

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,666745,00.html

Dennoch ging man der Union blind auf den Leim. Der damalige Innenminister Schäuble äußerste im Oktober 2009 in entwaffnender Offenheit, dass das Gesetz auch deshalb entstanden sei, „um die Union gegenüber anderen Parteien abzusetzen.“ Er sprach zugleich von „handwerklichen Fehlern“.

Alle Bedenken, die Scholz heute gegen das Machwerk der Frau von der Leyen äußert, sind und waren richtig: Das Gesetz sei „populistisch“, die Internetsperren „ineffektiv, ungenau und ohne weiteres zu umgehen.“ So zumindest berichteten heise und SPON.

Trotz dieser, jetzt auch von Scholz vorgetragenen Argumente, haben am 18. Juni des Jahres  nur zwei (!) Bundestagsabgeordnete der SPD neben mir gegen das Gesetz gestimmt (Steffen Reiche und Wolfgang Wodarg). Alle anderen Fraktionsmitglieder wollten Gegenargumente allerdings nicht hören.

Deshalb hatte ich im Deutschen Bundestag am 18. Juni nochmals und ein letztes Mal als Mitglied der SPD- Bundestagsfraktion das Wort ergriffen:

http://www.youtube.com/watch?v=DwuZS8H4k2w

Nach dieser Rede schlug mir aus dieser Fraktion, der ich immerhin fast 15 Jahre angehört hatte, wie auch schon während der Diskussion in der Fraktionssitzung zwei Tage zuvor, offener Hass entgegen. Zwei Tage später zog ich aus diesen Vorgängen die Konsequenz und trat, auch aus Protest gegen die Missachtung der Petenten um Franziska Heine, aus der SPD aus und der Piratenpartei bei.

Nachtrag:

Die persönlich Verantwortlichen für das Desaster sind weiterhin SPD- Abgeordnete und mit Ausnahme von Franz Müntefering und Peter Struck, der nicht wieder für den Bundestag kandidierte, in ihren Ämtern verblieben. Namentlich nenne ich Thomas Oppermann als 1. Fraktionsgeschäftsführer, Martin Dörmann als „Verhandlungsführer“ gegenüber der Union, Christl Humme als stv. Fraktionsvorsitzende und Karen Marks als Sprecherin für Jugend und Familie. Alle drei „Abweichler“ gehören dem Deutschen Bundestag nicht mehr an.

Dass sich nun ausgerechnet Dörmann  gegen Zensursula ausspricht, ist nur noch mit dem Begriff Chuzpe zu umschreiben:

http://www.spd-fraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,50129,00.pdf

Was Herr Dörmann nun genau meint, bleibt aber auch nach Tagen noch unklar: „Löschen STATT sperren“ oder „Löschen vor Sperren“ ??? :

http://www.netzpolitik.org/2009/spd-heute-wieder-loeschen-vor-sperren/

Der klassische Kompromiss, den Dörmann sicherlich als Erfolg bei Verhandlungen mit der Union feiern würde, hiesse „Löschen UND sperren.“(Vorsicht: Ironie mit Wahrheitsgehalt 😉 )

Von einer verlorenen Akte…..

Mich haben via twitter viele Anfragen wegen der verlorenen Akte  im Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten des Bundeskriminalamts erreicht. Ich werde der Sache nochmals nachgehen und will zunächst einmal berichten, wie es dazu kam:

In meiner Pressekonferenz am 11. 3. 2009 zu den gegen mich erhobenen Vorwürfen wegen kinderpornografischen Materials führte ich unter anderem unter Bezug auf den Präsidenten des Bundeskriminalamts, Ziercke, folgendes aus:

Eigenzitat: „Mit der Begründung eines „rechtsfreien Raumes“ wurden in den letzten Jahren immer mehr Bürgerrechte, gerade auch unter dem Vorwand der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern, abgebaut. Um ein Beispiel zu nennen: Als es kürzlich unter anderem darum ging, die Rechte von Journalistinnen und Journalisten durch eine Ausweitung der Online-Überwachung einzuschränken, wurden zur Einführung in die Debatte vom Präsidenten des BKA den anwesenden Bundestagskolleginnen und -kollegen in voller Länge unter anderem scheußliche Videosequenzen von der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens gezeigt.“

Die genannte Vorführung erfolgte im Verlauf einer Sitzung, die vom innenpolitischen Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Dr. Dieter Wiefelspütz, geleitet wurde. In deren Verlauf kam es auch zu Auseinandersetzungen zwischen den anwesenden Vertretern des BKA und mir.

Meine oben geschilderte Darstellung zum Thema und zum Verlauf der Sitzung wurde durch einen mir nicht bekannten Dritten aufgegriffen, der daraufhin wohl gegen den BKA- Präsidenten Anzeige erstattete. Aufgrund dieser Anzeige wurde ich wiederum vom Polizeipräsidenten zu Berlin aufgefordert, meine Behauptungen zu untermauern und ihm mitzuteilen, wann, mit wem und wo diese Veranstaltung im Deutschen Bundestag stattgefunden hätte. Dies habe ich damals nachrecherchiert und dem Polizeipräsidenten noch im Mai des Jahres sehr zeitnah zur Anfrage zukommen lassen.

Seither hatte ich von dem Vorgang nichts mehr gehört- außer durch die  jetzt bei mir eingegangene Mitteilung, ich möge meine Angaben noch einmal machen, weil die staatsanwaltschaftliche  Akte in „Verlust geraten sei“.

Für mich stellen sich dabei folgende Fragen: Wann wurde bemerkt, dass die Akte verloren wurde? An welcher Stelle „geriet sie in Verlust“  und vor allem: Was war seit Mai in dieser Angelegenheit eigentlich geschehen?

Ich selbst werde  nachschauen, wie die damaligen Abläufe waren. Durch Auflösung meiner Büros in Berlin und Bretten ist dies jetzt allerdings etwas schwieriger, weil mit dem Büroauszug Festplatten etc. gelöscht wurden, da mir nicht gehörende Rechner aus den Abgeordnetenbüros an den Deutschen Bundestag zurückgingen. Deshalb wird es an dieser Stelle erst demnächst eine Fortsetzung geben können…. Ich bitte um etwas Geduld.