Nachdem ich mit Anfragen geradezu überrollt werde – HERZLICHEN DANK – will ich auf zwei mögliche Aktionen hinweisen:
Erstens: Man schreibt nach Muster oder völlig individuell an den Präsidenten des Deutschen Bundestages und fordert, die Petition zu veröffentlichen:
Per Post gelber Post an
Herrn Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert
Deutscher Bundestag, Platz der Republik, 11011 Berlin
oder per Mail an die jeweiligen MdB : Franziska.Musterfrau@bundestag.de
oder an Abgeordnetenwatch etc. etc.
Sehr geehrte/r Abgeordnete Musterfrau / Herr Bundestagspräsident,
ich habe gehört, dass der Deutsche Bundestag eine eingegangene Petition zum Thema Abgeordnetenbestechung (§108 e StGB) nicht ins Internet einstellen und nur ohne öffentliche Diskussion behandeln will.
Eine Reform ist jedoch dringend notwendig und wird auch seitens der UNO gefordert (UNCAC- Abkommen). Ich bitte Sie um Mitteilung, weshalb der Bundestag ein öffentliches Interesse ausgerechnet bei der Behandlung dieser wichtigen Frage verneint und ob Sie diese Auffassung des Petitionsausschusses (AZ 4-17-07-450-005940) teilen. Darüber hinaus interessiert mich, wie Sie persönlich zu § 108e und zur Umsetzung der UN- Vorgaben stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Zweitens: Man zeichnet die Petition und lässt gleich Freund, Freundin, Oma, Tante, Eltern, den Stammtisch etc. in den nächsten Wochen mit unterschreiben. Dies ist selbstverständlich auch dann möglich, wenn der Bundestag die Veröffentlichung weiterhin nicht zulässt. An eine Frist sind wir dabei nicht gebunden. Deshalb der Text der Petition MIT Unterschriftenfeld untenstehend. Damit ich einen Überblick über die Zahl der Zeichner habe, wäre aber eine kurze Info an mich sinnvoll (buero@tauss.de) 😉 Danke!
Hier auch als pdf für größere Unterschriftensammlungen: http://wiki.piratenpartei.de/images/d/d1/Petition-abgeordnetenbestechung.pdf
Petition an den Deutschen Bundestag- gegen Korruption!
An den Deutschen Bundestag, Platz der Republik, 11011 Berlin
Per Mail vorzimmer.peta@bundestag.de
Fax. 030 227 36053
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dem Eindruck einer zunehmenden Verflechtung von Geld und Politik auch in Deutschland durch eine unverzügliche Umsetzung des UN- Abkommens gegen Korruption (UNCAC) entgegen zu treten, in dem er seinen langjährigen mehrheitlichen Widerstand gegen eine juristisch handhabbare und wirkungsvolle Verschärfung von § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) aufgibt.
Begründung:
Nicht erst die jüngsten Beispiele von Hotelier- Spenden oder der aktuelle Rüttgers – Skandal in NRW verstärken in Deutschland den Eindruck, dass Politik hierzulande käuflich sei. Der Deutsche Bundestag könnte durch sein eigenes Vorbild ein Stück weit dazu beitragen, diesem Eindruck entgegen zu treten, in dem unsere “Volksvertretung” endlich § 108 e StGB (Abgeordnetenbestechung) der Schwere des Delikts entsprechend und justiziabel handhabbar verschärft. Der Straftatbestand muss endlich auf alle Handlungen und Unterlassungen im Gesamtverhalten von Abgeordneten im Rahmen der Mandatsausübung ausgeweitet werden.
Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption im Dezember 2003 unterzeichnet. Daraus resultiert zwingend die Notwendigkeit einer Änderung von § 108 e. Der Straftatbestand wäre zu erweitern. Dem entzieht sich jedoch eine parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag seit Jahren. Strafbarkeit besteht daher in Deutschland noch immer nicht für Abgeordnete, sondern lediglich für Amtsträger wie Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Die Konvention verbietet aber ein vorsätzliches unmittelbares oder mittelbares Fordern oder Annehmen eines ungerechtfertigten Vorteils durch ALLE Amtsträger.
Vgl. hierzu Anne van Aaken, April 2005: “Der deutsche Tatbestand der Abgeordnetenbestechung fällt hinter dieser Formulierung (Anm.: der Konvention) weit zurück. Er umfasst nicht das mittelbare Fordern oder Annehmen, kennt keine Bestrafung der Bestechung zugunsten Dritter, etwa Angehöriger oder einer Organisation und erfasst nur Abstimmungen im Parlament und seinen Ausschüssen. Da nach der Arbeitsweise des Parlaments aber die Würfel für Abstimmungen nicht erst im Plenum, sondern bereits in den Fraktionen bzw. in Verhandlungen zwischen den Fraktionen fallen, diese aber keine Abstimmung in einer Volksvertretung darstellen, bedeutet dies, dass dort, wo die eigentliche Meinungsbildung erfolgt, wo also der parlamentarische Prozess am ehesten korruptionsanfällig ist, das Strafrecht nicht
greift. Auch die Weitergabe von Insiderinformationen an Außenstehende kann nicht erfasst werden. Das gesamte Verhalten außerhalb der Volksvertretung, auch wenn es in Ausübung des Mandats erfolgt, ist nicht strafrechtsrelevant.” Dieser treffend geschilderte Zustand ist wie ausgeführt zu beenden.
Bei http://transparency.de/Bestechung-von-Abgeordneten.734.0.html finden sich wichtige und interessante Dokumente zur bisherigen Debatte um eine zielgerichtete Verschärfung von § 108e StGB in den letzten Jahren.
Hier dessen gegenwärtiger Wortlaut:
§ 108e Abgeordnetenbestechung
- Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach Absatz 1 kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.
Ich unterzeichne diese Petition und fordere mit meiner Unterschrift den Deutschen Bundestag zugleich auf, diese im Internet für weitere Mitzeichner(innen) zugänglich zu machen und eine entsprechende öffentliche Diskussion, auch in seinem Internet – Forum, zuzulassen:
Name………………………….Vorname…………………..Geb.Datum……………………….
Anschrift……………………………………………………………………………………………..
………………………………………………Unterschrift………………………………………….
(Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Anschrift wird ausschliesslich zum Zweck der Unterstützung und Einreichung dieser Petition an den Deutschen Bundestag weiter gegeben)
Abgeordnete Musterfrau / Herr Bundestagspräsident,
ich habe gehört, dass der Deutsche Bundestag eine eingegangene Petition zum Thema Abgeordnetenbestechung (§108 e StGB) nicht ins Internet einstellen und nur ohne öffentliche Diskussion behandeln will.
awesome!
Pingback: Petition – StGB §108e : Toms Dimension
Da es schon widerlich genug ist, dass zahllose Lobbygruppen ungestraft durch Fehlinformation (bezahlte Wissenschaftler und Wunschstudien), Lügen (falsche Zahlen, Fakten und Wertungen) und Erpressungen (Arbeitsplatzabbau, Wählermanipulationen) „unsere“ Volksvertreter in ihrem Sinne (meist gegen die Interessen der Bevölkerung, solider Staatsfinanzen, der Umwelt etc.) manipulieren, gehört es z u m i n d e s t bestraft, den Abgeordneten (oder auch gewünschten Dritten) Geld (oder geldwerte Vorteile) „zukommen zu lassen“, um ihr Verhalten zu steuern.
Kein Mensch mit Anstand, kein Demokrat (egal welcher Couleur), kann meines Erachtens ernsthaft eine generelle strafrechtliche Ahndung von Abgeordnetenbestechung ablehnen.
Traurig, dass sich seit 2003 keine der „Altparteien“ zur Umsetzung des UNCAC in nationales Recht „berufen“ fühlt. Da muss erst die „kleine“ Piratenpartei (dankenswerterweise vom Piraten Jörg Tauss durch seine abgelehnte e-Petition auf den Skandal aufmerksam gemacht) aktiv werden……
So: An alle MdB`s eine Mail geschickt. Ich bin mal auf, sofern denn welche kommen, Antworten gespannt!
Hallo Piraten (und Nicht-Piraten),
gibt es auch schon einen Word/PDF-Vordruck für die Petition zum „Ausdrucken und Wegschicken“?
Antwort tauss: Siehe Kommentar unten nebst Link 😉
So, ich habe eine Unterschriftenliste für diese Petition gebastelt und ins Piratenwiki eingestellt:
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Petition-abgeordnetenbestechung.pdf
Vielleicht können ja bei dem ein oder anderen Piraten-Infostand noch ein paar Unterschriften gesammelt werden.
Dieser hier:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,687868,00.html
Obiger Spiegelartikel schlägt in exakt die gleiche Bresche. Hier könnte sich z.B. der LV dranhängen mit einer ergänzenden Presseerklärung über die Petition?
Ich lade schon mal meinen alten Schulfüller zum unterschreiben durch.
Pingback: Freibeuterhafen - Bounty 1 - 02.04.2010 Stammtisch München | Freibeuterhafen
Hallo Herr Tauss,
Sie haben meine vollste Unterstützung. Ich hoffe als Neu-Pirat kann ich endlich etwas in der Politik bewegen.
Wenn ich aus meiner Position noch was tun kann, lassen Sie mich es wissen. Ich bin lernfähig.
Uwe Abel
Antwort tauss: Herzlich willkommen „Neupirat“. Nächste Woche werden wir noch etwas stärker mit Aktionen beginnen. Dabei kann man natürlich jeden gebrauchen. Unterschriften sammeln- auch im Bekannten- und Familienkreis wäre eine Möglichkeit… 😉
Muss jede Petition postalisch vorliegen? Oder reicht es auch aus, diese per Mail zu versenden?
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Hallo,
gibt es dazu eine Onlinepetition?
Grüße
Chris
Antwort tauss: NEIN ! Das ist ja das Problem. Wie dem aufmerksamen Leser von tauss-gezwitscher eigentlich nicht entgangen sein sollte, ist die Veröffentlichung der Petition durch den Deutschen Bundestag ABGELEHNT worden. Genau deshalb muss ja jetzt totes Holz beschrieben werden ;)) .
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