Abgeordnetenbestechung nicht fruchtbringend im öffentlichen Interesse

Kürzlich hatte ich zum Thema Strafgesetzbuch und Abgeordnetenbestechung (§ 108e) gezwitschert und elektronisch eine Petition zum Thema eingereicht.

https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=576

(Unten neu: Aktionsvorschlag )

Dazu teilte mir per gelber Post der Deutsche Bundestag nun mit, dass meine „Eingabe nicht veröffentlicht, sondern als Petition ohne Einstellung ins Internet und ohne öffentliche Diskussion behandelt wird.“ Nach sorgfältiger Prüfung meiner „Zuschrift“ erhielte ich „unaufgefordert Nachricht“. Eventuelle „Änderungen meiner Anschrift“ während des Bearbeitungszeitraums möge ich dann, mit freundlichen Grüßen, doch  unter Angabe des Aktenzeichen bitte mitteilen.

Soweit diese Mitteilung, die mich natürlich veranlasste, jetzt nicht umzuziehen, sondern einmal nachzuschauen, wann nach den Regeln des Deutschen Bundestages keine Einstellung einer Petition ins Internet oder keine öffentliche Diskussion erfolgt. Denn Bitten oder Beschwerden, die von „allgemeinem Interesse“ sind, können als öffentliche Petition behandelt werden. So war zumindest mein bisheriger Informationsstand.

Ganz offensichtlich liegt das Thema Abgeordnetenbestechung und die Nichtumsetzung einer international verbindlichen UNO- Vorgabe (Korruptionsabkommen aus 2003) in Deutschland nach diesem Bescheid nicht im allgemeinen öffentlichen Interesse. Nachvollziehbar einleuchtend ist dies allerdings nur in der Logik einer Bananenrepublik.

Ein weiterer Ablehnungsgrund kann sein, „dass eine fruchtbringende Diskussion nicht zu erwarten ist“ oder dass „unsachliche Formulierungen“ im Text einer Veröffentlichung entgegenstehen. Auf keinen dieser entsprechenden Gründe wurde ich allerdings hingewiesen. Möglicherweise ist allerdings bereits die Beschreibung des höchst unwahrscheinlichen und völlig auszuschliessenden Falles, dass selbst Abgeordnete korrupt sein könnten, eine höchst unsachliche Annahme.

Mal gespannt, wie es weiter geht.

Dem Bundestag habe ich jetzt nachstehend zuerst noch einmal eine Reihe von Fragen gestellt. Ich lade alle Leser dazu ein, sich ebenfalls Gedanken zu machen. Hier meine Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. 3., mit dem Sie auf ein Schreiben von mir vom 23. 2. Bezug nehmen. Da ich ich Ihnen am 23. 2. nicht geschrieben hatte, sondern vielmehr auf elektronischem Wege eine Petition eingereicht habe, vermute ich dennoch, dass Sie sich auf diese beziehen. Dieser Annahme steht allerdings Ihr Betreff entgegen, der „Straftaten im Amte“ zum Inhalt hat.

Meine eingereichte Petition betraf allerdings nicht das allgemeine Thema Straftaten im Amte, sondern schlicht „Abgeordnetenbestechung“, die ihrerseits in Deutschland heute leider nur in sehr begrenztem Umfang eine Straftat darstellt. „Nur“ dieses Delikt nach § 108e unseres Strafgesetzbuches und die Nichtumsetzung der UNO- Anforderungen waren aber Gegenstand meiner Eingabe.

Sollte wider Erwarten keine Verwechslung mit einer anderen Petition vorliegen, bitte ich Sie um Mitteilung, durch wen Ihrerseits die Entscheidung gefällt wurde, meine entsprechende Eingabe nicht als öffentliche Petition zuzulassen? Ist dies ein reiner „Verwaltungsakt“, haben Sie meine Petition den Fraktionen im Petitionsausschuss zur Kenntnis gegeben und wie war die Haltung der Fraktionen hierzu?

Nach Ihren eigenen Richtlinien können Petitionen oder Beschwerden, die von allgemeinem Interesse sind, als öffentliche Petition eingereicht werden. Was verleitet Sie oder die Fraktionen nun zu der Annahme, dass die Frage der Nichtumsetzung von UNO- Bestimmungen durch den Deutschen Bundestag oder die Frage der Bestechung von Abgeordneten nicht im öffentlichen Interesse seien?

Weitere Ablehnungsgründe können sein, dass eine Petition so speziell ist, dass eine fruchtbringende Diskussion nicht zu erwarten ist. Auch unsachliche Formulierungen können einer Veröffentlichung entgegen stehen oder es gibt bereits Petitionen zum Thema.

An welcher Stelle war meine Petition ggf. unsachlich? Was rechtfertigt die Annahme, dass das Thema „Abgeordnetenbestechung“ nicht „fruchtbringend“ diskutiert werden kann? Wie definiert sich nach Ihrer Auffassung eine „fruchtbringende Diskussion“? Wann gab es zu diesem Thema 108e bereits laufende oder abgeschlossene Petitionen und wie wurden diese beschieden?

Angesichts der langen bisherigen Verzögerungen Ihrer Mitteilungen an mich wäre ich für eine zeitnahe Beantwortung meiner heutigen Fragen dankbar. Diese wäre natürlich nicht nötig, wenn meine Petition zu § 108eStGB  im öffentlichen Interesse nunmehr endlich rasch freigeschaltet und veröffentlicht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Tauss

Hier im Wortlaut das Schreiben des Petitionsausschusses vom 16. 3. (Abschrift):

Betreff: Straftaten im Amte

Sehr geehrter Herr Tauss,

für Ihr o.a. Schreiben danke ich Ihnen.

Dazu teile ich Ihnen mit, dass Ihre Eingabe nicht veröffentlicht, sondern als Petition ohne Einstellung ins Internet und öffentliche Diskussion behandelt wird.

Nach Prüfung Ihrer Zuschrift erhalten Sie unaufgefordert Nachricht. Angesichts der Fülle der insgesamt hier eingehenden Petitionen und der in jedem Einzelfall erforderlichen sorgfältigen Prüfung bitte ich um Verständnis, dass die Behandlung Ihrer Eingabe längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bitte teilen Sie zwischenzeitliche Änderungen des Sachverhalts oder Ihrer Anschrift dem Petitionsausschuss unter dem angegebenen Aktenzeichen mit.

Personenbezogene Daen werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss

Aktionsvorschlag:

Wer den flappsigen Umgang des Deutschen Bundestages mit diesem ernsten Thema nicht akzeptieren will, sollte an den Präsidenten des Deutschen Bundestages bzw. an die Fraktionsvorsitzenden und / oder die Abgeordneten schreiben:

Muster:

Per Post an Name……..Deutscher Bundestag, Platz der Republik, 11011 Berlin

Per Mail an Vorname.Name at bundestag.de

oder an Abgeordnetenwatch etc.

Sehr geehrte…..

ich habe gehört, dass der Deutsche Bundestag eine eingegangene Petition zum Thema Abgeordnetenbestechung (§108 e StGB) nicht ins Internet einstellen und nur ohne öffentliche Diskussion behandeln will.

Eine Reform ist jedoch dringend notwendig und wird auch seitens der UNO gefordert. Ich bitte Sie um Mitteilung, weshalb der Bundestag ein öffentliches Interesse ausgerechnet bei der Behandlung dieser wichtigen Frage verneint und ob Sie diese Auffassung des Petitionsausschusses (AZ 4-17-07-450-005940) teilen. Darüber hinaus interessiert mich, wie Sie persönlich zu § 108e und zur Umsetzung der UN- Vorgaben stehen.

Mit freundlichen Grüßen



28 Gedanken zu „Abgeordnetenbestechung nicht fruchtbringend im öffentlichen Interesse

  1. Pingback: Beschäftigug für lästige Bürger « Jan Schejbal

  2. Michael Ehrhardt

    Ist vielleicht entgangen, aber der prominente Mafia-Experte Jürgen Roth berichtete in den letzten Tagen und Wochen über gewisse Verflechtungen von Gesprächspartnern der Bundesregierung in Fragen Opel.

    http://derstandard.at/1276413880179/Mafia-soll-in-Wien-Praesidentensturz-geplant-haben
    http://www.mafialand.de/Members/roth/oleg-deripaska-ist-auch-in-europa-ein-maechtiger-oligarch.-doch-wie-kam-er-zu-seinem-reichtum

    Da fragt man sich, ging es der Bundesregierung wirklich nur um Arbeitsplätze, als mit solchen Kreisen Gesrpäche gefürht wurden.

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  5. Alexander Arens

    Mit dieser politik,- verwaltungstechnischen Willkür kann es so nicht weitergehen! Die Bürger in Deutschland müssen wieder anfangen, die Entscheidungen der Politik zu hinterfragen. Irgendjemand muss mal damit anfangen, unserer Regierung zu zeigen, dass diese dafür da ist dem Volk zu dienen und nicht Ihrer eigenen Brieftasche. Entscheidungen zugunsten einzelner über die Interessen der Allgemeinheit zu treffen sind nicht hinnehmbar. Zeigen wir es schon mal mit der Petition gegen Abgeordnetenbestechung. Wir werden nicht schweigen, bis wir erhört wurden!

    Ich habe Heute angefangen Unterschriften zu sammeln.
    Hab zwar erst 30 Stück, aber ich denke, dass ich durch Freunde und Bekannte noch ca. 100 zusammen bekomme. Werde mich Samstag an den Infostand in Lemgo stellen und dort auch noch welche sammeln.

    Klarmachen zum ändern!

    Anmerkung tauss: „Erst“ 30 Stück ?!? Super! Wenn jeder 30 Stück bringt haben wir die 50.000 schnell zusammen.

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  8. Ingo

    Ich habe versucht eine ePetition in Bezug auf GEZ-Gebühren für Internetcomputer gemacht. Diese wurde auch abgelehnt und nicht veröffentlicht.

    In unserer Bananenrepublik gibt es doch schon lange keine Demokratie mehr.

  9. Benno

    Unterstütze die offline-Petition:

    http://direkteaktion.over-blog.de/article-offline-petition-gegen-abgeordnetenbestechung-48411052.html

    Möchte auch noch auf ein weiteres Thema hinweisen:

    Was mich absolut nervt ist, dass die Top-Manager,die fordern der Staat möge sich aus der Wirtschaft heraushalten, gleichzeitig gerne staatliche Subventionen in Anspruch nehmen.

    Was jedoch nicht nur nicht, sondern auf gar keinen Fall sein darf: Unternehmen beziehen staatliche Subventionen und reichen einen Teil dieser Subventionen in Form von Parteispenden an die Parteien weiter, die über die Subventionen beschlossen haben.

    Das darf nicht sein, weil:

    1.) Erstens finanzieren die Steuerzahler so Parteien mit Geld, das eigentlich für andere Zwecke bestimmt ist.

    2.) Wenn Unternehmen den Parteien Geld geben, die die Subventionen beschließen, dann ist das Korruption.

    Deshalb gehören Parteispenden von Subventionsempfängern verboten. Das gilt dann natürlich auch für Harz4 Empfänger, aber das wäre für die sicher zu verkraften.

    http://direkteaktion.over-blog.de/article-31536203.html

  10. Pingback: Was so an Petitionen durchgelassen wird… – Orkpiraten

  11. Ute Gerhardt

    Geht mir mit meiner Petition zum Thema „Ergänzung des Heilpraktikergesetzes“ exakt genauso. => http://www.msk-petition.de/

    Sie hat zum Ziel, Heilpraktikern die Behandlung von Schwangeren, Kindern und Betreuten zu untersagen. Über die Gründe zur Verweigerung der Freischaltung bin ich ebenfalls auch auf erneute Nachfrage hin nicht informiert worden. Da kommt nur immer der selbe nichtssagende Sermon, mir bzw. der Petition entstünden auf gaaaar keinen Fall irgendwelche Nachteile.

    Eine Petition gegen Chemtrails hingegen wurde vor kurzem sehr wohl freigeschaltet. Flugzeug-Kondensstreifen als Gefahr für Deutschland. Schon klar, damit sollte sich jeder politikinteressierte Bürger natürlich umgehend befassen… Honi soit qui mal y pense.

  12. Simon Klages

    Sag mal,
    habe ich das richtig verstanden? Ist diese Petition denn nun trotzdem als solche angenommen? ‚Nur‘ halt nicht als e-Petition sondern als offline-Petition?

    Das hätte doch genau zwei Nachteile:
    1. Die öffentliche Diskussion wird schwieriger
    2. Das Sammeln der Unterschriften wird schwieriger

    Beides können wir als Piraten in Angriff nehmen, oder? 12.000 Unterschriften könnten wir in kürzester Zeit bekommen 😉 Die restlichen holen wir, indem wir das Thema in den NRW-Wahlkampf tragen und dort für die öffentliche Diskussion sorgen.

    Zwar ist das kein Landtagsthema, aber wir Piraten könnten damit zeigen, dass wir für Transparenz stehen, gegen käufliche Politik und für die Rechte der Bürger, die durch Korruption untergraben werden.

    Wir sollten jetzt keine Zeit verlieren, sondern das schnellstens angehen. Die werden sich noch wünschen, wir seien politikverdrossen 😉

    Ciao,
    Simon

    Antwort tauss: Richtig! Es soll die elektronische Unterschriftensammlung und die Debatte auf der Petitionsforenseite unterbunden werden. Aus diesem Grunde überlegen die Piraten in NRW z.Zt. tatsächlich, daraus noch eine Aktion für die Infostände zu machen. Auch in Baden- Württemberg gibt es entsprechende Initiativen und gute Vorschläge (z. B. Verlesung der Petition auf dem Marktplatz etc.) Selbst ein Korruptionsquiz ist angedacht (welche Staaten haben die UN- Richtlinie nicht unterschrieben…)

  13. Pingback: Aufgelesen und kommentiert 2010-03-28

  14. Skunki

    Ist ja schon böse! Und dann noch ohne Begründung dank Macht des selbstverlieheneen Amtes, sprich Willkür. Soll ich Briefhüllen und Schreibkran mitbringen für den nächsten Piratenstammtisch? Dann machen wir eine Aktion daraus. Wir legen den Herren zu Ostern ein Ei. Oder der Kreisverband macht was draus.

    Antwort tauss: Bin sehr dafür, da Druck zu machen. Wie ich höre sind Unterschriftensammlungen geplant. Ausserdem gibt es wohl eine Petition auf Zulassung der Petition ;))

  15. Pingback: Petition gegen Korruption: Abgelehnt « 11k2

  16. mersenne

    Wenn ich das so lese, habe ich den Verdacht, dass hier mit allen Mitteln versucht wird, diese Petition zumindest bis zur NRW-Wahl unter dem Deckel zu halten. Unglaublich.

    Antwort tauss: Wenn das die Absicht sein sollte, sollten wir sie durchkreuzen! :))

  17. Dieter.Gieseking

    Sehr geehrter Herr Tauss,
    liebe BesucherInnen,

    der Ausschussdienst hat eine äußerst fragwürde und undemokratische Handhabung im Umgang mit als online eingereichten Öffentlichen Petitionen. Auch meine damalige öffentliche Petition zur Nachträglichen Sicherungsverwahrung wurde einfach nicht freigeschaltet und wird jetzt sozusagen als nicht-öffentliche Einzelpetition behandelt. Es ist ganz offensichtlich auch bei Ihrer Petition so, dass es Themen gibt, die nicht öffentlich mitgezeichnet werden sollen und damit auch eine öffentliche Debatte nicht stattfinden soll. Um dies in Zukunft zu verhindern gibt es wohl nur eine Möglichkeit: Die Petitionsrichtlinien müssen dementsprechend geändert, dass es eine Pflicht zur Freihaltung auf der Webseite des Bundestags gibt. Also, gleich erneut eine diesbezügliche Petition einreichen. Viel Erfolg an Herrn in all seinen Aktivitäten….

  18. Pingback: Petition zur Bekämpfung von Korruption wird als geheim behandelt » Blog vom Karpfenweg

  19. Zensurgegner

    Also man muss anerkennen, das die das clever gemacht haben. Eine öffentliche Petition zu einer Einzelpetition umdeklarieren und diese dann annehmen. Dadurch können alle weiteren eingereichten Petitionen zu diesem Thema mit dem Hinweis auf eine laufende sachgleiche Petition abgeschmettert werden und trotzdem kann man das Thema schön unter der Decke halten.

  20. Pingback: Bundestag will keine öffentliche Petition zum Thema Abgeordnetenbestechung

  21. Pingback: Tweets die https://tauss-gezwitscher.de » Blog Archive » Abgeordnetenbestechung nicht fruchtbringend im öffentlichen Interesse erwähnt -- Topsy.com

  22. Martin Weigele

    Mit meiner elektronischen Petition

    http://www.t-blog.de/41902/verjahrt

    ist in der letzten Legislatorperiode genauso geheimhalterisch verfahren worden.

    Nach vergeblichen Nachfragen bei zwei Bonner Bundestagsabgeordneten, dann, nachdem das Justizministerium unter Frau Zypries dem Petitionsausschuss die Ablehnung bei minimaler inhaltlicher Befassung empfohlen hatte und das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde wegen willkürlicher Mißachtung der vom Petitionsausschuss selbst gesetzten Regeln über elektronische Petitionen ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen hatte, habe ich die Petition zurückgezogen, bevor sie abgelehnt worden wäre.

    Allerdings wäre statt dem Bundesverfassungsgericht wohl zunächst der Verwaltungsgerichtsweg möglich gewesen, was mir aber in Anbetracht der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Petitionen (natürlich bisher nicht über elektronische Petitionen) als wenig zielführend erschien. Allerdings hätten all diese Vorgehensweisen natürlich ohnehin keinen inhaltlichen Anspruch auf eine Befürwortung der Petition erzwingen können.

    Nachdem ich mit einer früheren konventionellen Petition in Sachen Desaster Digitaler Polizeifunk schon ähnliche Erfahrungen gemacht habe, gebe ich auf den Petitionsausschuss – jedenfalls in der personellen Zusammensetzung der vorletzten und letzten Wahlperiode – keinen Pfifferling mehr.

  23. Michael Ehrhardt

    „Wir sollten diese Steilvorlage ohne Scham und mit viel Energie nutzen, besonders jetzt im NRW-Landtagswahlkampf.“

    Full ack! KLARMACHEN ZUM ÄNDERN!

    Antwort Tauss: Ich glaube, wir wären falsch beraten, wenn wir diese Steilvorlage nicht nutzten. Hinzu kommt die Verhinderung der Sponsoringanhörung im Bundestag durch Schwarzgelb. Passt alles zusammen.

  24. John Martin Ungar aka schwarzbart

    Das ist mehr als nur eine Panne. Das ist deutlich mehr als nur ein Gag Das hier ist ein exemplarisches Beispiel für den Umgang der „demokratischen“ Parteien mit dem Bürger im Lande. Die Resolution, die hier in Frage steht, ist ratifiziert in Uganda und in Nigeria. Nicht aber in Merkels BRD. Und der Gentlememan mit den Massanzügen, der das Kanzleramt davor bespielte, hat die Chance, zu handeln, auch verstreichen lassen…
    Das riecht ein bisschen nach K.u.K., nach Pannonien, nach Metternich. – aber kein bisschen nach Demokratie.
    Wir sollten diese Steilvorlage ohne Scham und mit viel Energie nutzen, besonders jetzt im NRW-Landtagswahlkampf.

    Antwort Tauss: D’accord!!! Dazu gehört auch die Ablehnung der Sponsoring- Anhörung im Bundestag durch Schwarzgelb

  25. coffeeprocessor

    Was mich interessieren würde: welche Handhabe haben Sie, wenn dieses Anschreiben ignoriert wird? Muss der Petitionsausschuss hierzu Stellung nehmen? So, wie ich das verstanden habe, muss der Ausschuss seine Entscheidung nicht genau begründen?

    Grüße

    Antwort Tauss: Außer öffentlichem Druck sehe ich keine Handhabe.

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