Gegen das wissenschaftsfeindliche alte Urheberrecht

„Erst mussten die Studierenden dank SchwarzGelb Studiengebühren zahlen. Dafür versperrt ihnen SchwarzGelb jetzt auch noch den Zugang zu digitalen Bibliotheken“ (Jörg Tauss für die Piratenpartei vor Studenten in Darmstadt)


Studierende und Lehrende dürfen laut OLG Frankfurt/M. an elektronischen Leseplätzen der Uni- Bibliotheken künftig keine Dateien mehr ausdrucken oder selbst abspeichern!

Dies ist ein schwerer Schlag gegen eine moderne Wissens- und Informationsgesellschaft. Aus diesem Grunde muss jetzt die politische Auseinandersetzung zur Beseitigung des analogen Steinzeiturheberrechts in Deutschland mit SchwarzGelb aufgenommen werden.

Ein erster Schritt zur Information der Öffentlichkeit, auch im Vorfeld der nächsten Landtagswahl in Nordrhein- Westfalen, muss die öffentliche Mobilisierung für die beim  Deutschen Bundestag aktuell vorliegende Petition mit bisher über 15.000 Unterzeichnern sein:

„Wissenschaft und Forschung – Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen“ vom 20. 10. 2009  ( https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=7922 ).

Die Zeichnungsfrist für diese Petition endet allerdings bereits am 22. 12. 2009.

Politisches Handeln ist nötig, da das merkwürdige letztinstanzliche Urteil des OLG Frankfurt                        (  http://tinyurl.com/yjom4o4 ) auch unmittelbare Folge einer vom Börsenverein und seiner Lobbyisten im Parlament durchgesetzten schwammigen Gesetzgebung ist. Dies ist auch Auswirkung des jahrelangen Kampfes dieser Kreise gegen die notwendige Reform des Urheberrechts. Nach diesem Urteil im „Namen des Volkes“ wird jeder mit 250.000.– Euro Strafe oder 6 Monate Haft bedroht, der Studierende oder Lehrende an elektronischen Terminals in der Uni Bibliothek Texte ausdrucken lässt. Satire? Nein! Das ist der reale Stand der Informations- und Wissensgesellschaft Deutschland im Jahre 2009.

Verlagsinteressen werden mit Wissenschaftsinteressen verwechselt

Damit wurde von der alten Bundesregierung sogar gegen den Koalitionsvertrag verstoßen, der ursprünglich eine wissenschaftsfreundliche Reform des Urheberrechts vorsah. Als „wissenschaftsfreundlich“ wurden jedoch in der Folgezeit nur die Verlagsinteressen interpretiert, die mit der Publikation öffentlich geförderter Forschung Geld verdienen und dann der Wissenschaft deren eigene Forschungsergebnisse überteuert „zurückverkaufen.“ Selbst elektronische Leseplätze in den Bibliotheken wurden deshalb drastisch reglementiert und begrenzt.

Zypries & Co als Verlagslobbyisten

Zu diesem Urteil trug in der abgelaufenen Legislaturperiode jedoch vor allem die Mutlosigkeit der damaligen Justizministerin Zypries bei, die bei der letzten Reform des Urheberrechts, dem so genannten „2. Korb“, kläglich versagte. Über die damaligen Auseinandersetzungen in der SPD- Bundestagsfraktion mit Zypries berichteten u. a.  das Handelsblatt ( http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/spd-fraktion-lehnt-neues-urheberrecht-ab;1054405 ) und heise ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Medienexperte-fordert-Nachbesserungen-bei-der-Urheberrechtsnovelle-112593.html ) .

Innerhalb der Unionsfraktion gehörte vor allem der NRW- Bundestagsabgeordnete und heutige stellvertretende CDU/CSU- Fraktionsvorsitzende, Dr. Günter Krings (Mönchengladbach), zu den Reformverhinderern. Seit Jahren bekämpft er mit seiner Fraktion verbissen wissenschaftsfreundliche Urheberechtsreformen ( Beispiele aus dem Jahr 2003 http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg11140.html ).

Aber auch die damalige Oppositionsfraktion FDP hatte sich, sogar selbst deren Mitglieder im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, im Bundestag wie im Bundesrat stets als Interessenvertreterin der Verlage gegen die Interessen von Wissenschaft und der Studierenden verstanden.

Die daraus jetzt resultierenden Folgen sind der Stellungnahme der Technischen Universität Darmstadt ( http://tinyurl.com/ydo3k7u ) zu entnehmen. Bibliotheksinnovationen der letzten Jahre werden durch dieses skandalöse Urteil zu einem schwammigen Gesetz sinnlos zerstört.

Zu diesem vorläufigen „Sieg“ des Stuttgarter Ulmer Verlags vor dem OLG Frankfurt/M. über die Universität Darmstadt hatte ich Matthias Ulmer nach dem Triumphgeschrei des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels  ( http://www.boersenverein.de/sixcms/detail.php/349347 ) kurz & knapp das Nachstehende geschrieben:

Sehr geehrter Herr Ulmer,

mit Interesse habe ich Ihren Kommentar zu den berechtigten Anmerkungen Professor Kuhlens zum Urteil des OLG Frankfurt  gelesen ( http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=202 ).

Auch wenn ich Ihnen natürlich sportlich fair zu Ihrem „Sieg“ gratulieren muss, teile ich Herrn Kuhlens Einschätzung vollständig. Auch ich gehe – vor allem für Ihren Verlag – von einem Pyrrhussieg aus.

Dass Sie sich auf das Gesetz berufen, belegt allerdings eine nicht geringe Chuzpe Ihrerseits. Der Wille des Gesetzgebers war anders, wenngleich ich zugeben muss, dass Ihre beste Lobbyistin, die damalige Justizministerin, alles getan hat, diesen Willen bei der Gesetzgebung zum 2. Korb nicht klarer zum Ausdruck zu bringen. Dass ausgerechnet die im Wahlkreis von Frau Zypries gelegene Universität Darmstadt nun das Opfer des analogen Urheberrechtswahns der Dame  wurde, entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie.

Ich hoffe jedenfalls, dass  Universitäten und  Wissenschaft nun endgültig aufwachen und die Kriegserklärungen der Verlage und von Teilen der Politik an eine moderne Informations- und Wissensgesellschaft zu Ihren Ungunsten angemessen beantworten. Ihre Freude über das Urteil wird im Interesse der deutschen Wissenschaft bis hin zu den Studierenden hoffentlich nur von kurzer Dauer sein.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Tauss
MdB von 1994 – 2009

Soweit dieses Schreiben. Doch wie gesagt:

Es darf  jetzt nicht beim Protest bleiben! Dem Börsenverein, einigen Steinzeitverlagen und deren Lobbyisten muss im Interesse des Wissenschaftsstandorts Deutschland endlich mit einem neuen Urheberrecht und mit Open Access begegnet werden.

Da aber ja nicht nur Verlage wie Ulmer um sich schlagen. sondern sich auch die Musikindustrie mit ihrem Prozess- und Abmahnunwesen zunehmend zu einem gesellschaftlichen Problem entwickelt, an dieser Stelle auch ein interessanter Link zum Thema „Filesharing“ , Beitrag des CCC:

http://www.zeit.de/digital/internet/2009-12/ccc-filesharing-gaycken?page=all

11 Gedanken zu „Gegen das wissenschaftsfeindliche alte Urheberrecht

  1. Michael Ehrhardt

    Würde an der Stelle einen Ideenwettbewerb vorschlagen, wie man kreativ auf diese Entwicklung reagiert. Ziel muss es sein, kreativ Lerninhalte zu erstellen, bzw. Themen für Schulfächer auszuarbeiten.

    Für den Fall, dass auch andere bei dem Gedankengang mitmachen wollen, stelle ich dafür als Projektnamen „2010 Study Project“ zur Abstimmung. Ich schlage ausserdem vor, Inhalte für 2 unter freier Lizenz stehende ISOs auszuarbeiten, die Schülern aus allen Bevölkerungsgruppen unentgeltlich zur Verfügung stehen.

    Hier fände ich sinnvoll:
    1. eine unter Windows lauffähige Tutorial- u. Toolsammlung ähnlich der OpenDVD, die ausschliesslich spezialisiert auf die Bedürfnisse von Schülern und Studenten zugeschnitten ist.

    2. eine eigenständige einfach zu erlernende Linuxdistribution bzw. Remaster. Hier würde ich mich einbringen, weshalb ich als potentielles Grundgerüst dazu auf Basis von PCLinuxOS zum freien Download realisiert habe.

    http://www.stepload.de/uploads/cC29hbRsqAy-Gda6fihns214H1K0ghsBgmBLJn_HBz/index.html

    Ich halte es für wichtig, dass Worten angemessene Taten folgen.

  2. Pingback: Wissenschaftliche Publikation, ihre Verwendung und das Urheberrecht « Evolusin’s Blog

  3. Sven

    „Wenn sie das nicht macht und irgendwann taucht irgendwo eine “digitale Kopie” auf kann sie dafür haftbar gemacht werden!“

    u.U. ist genau das eine Möglichkeit zum Protest? An zig Unis die Bibliotheken dadurch quasi zwingen, solche Bücher aus dem Fundus zu nehmen, indem man ihnen mal prophezeit (denn man selber würde das ja nie tun, ist ja verboten, aber…), dass von Inhalten von Büchern solcher Verlage, wenn vorhanden, auf jeden Fall digitale Kopien erstellt werden und so „veröffentlicht“, dass nicht nachvollziehbar ist, wer’s war und die Haftung dafür damit auf die Bibliothek zurückfällt? Gute Bibliotheken sollten da zwar von selbst drauf kommen, aber kann ja sein, dass nicht jede so gut informiert ist…. 😉

  4. boelwerkr

    Wenn ich das Urteil richtig verstehe ist _jegliche_ Form der Digitalen Kopie der Bücher des Verlages verboten. Das ist Lächerlich. Selbst wenn ich ein Buch auf einen modernen Kopierer lege werden die Seiten Digital zwischengespeichert, ich dürfte nicht mal mit einem digitalen Fotoapparat die Buchrücken Fotografieren. Die Bibliothek müsste sogar verhindern, dass ich zu Hause die analogen Kopien digitalisiere. Der Bibliothek bleibt gar nichts anderes übrig als alle Bücher des Verlages zu entfernen. Wenn sie das nicht macht und irgendwann taucht irgendwo eine „digitale Kopie“ auf kann sie dafür haftbar gemacht werden!

  5. Jörg Tauss

    Herr Ulmer hat auf mein Schreiben geantwortet. Ich habe ihn um Erlaubnis gebeten, diese hier zu veröffentlichen. Diese liegt noch nicht vor. Meine Antwort hatte folgenden Text:

    Sehr geehrter Herr Ulmer,

    vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Darf ich diese in meinem Blog https://tauss-gezwitscher.de veröffentlichen?

    ich kämpfe in Deutschland seit Jahren für eine moderne Informations- und Wissensgesellschaft und habe deshalb auch einige Erfahrungen mit dem Börsenverein und seinen Mitgliedern sammeln können, wie „Vereinbarungen“ zustande kommen.

    Vor allem weiß ich, wie die Verabredung zustande gekommen ist, auf die Sie sich berufen. Damit gelang es Ihnen sogar, die etwas naiv auftretenden Bibliothekare bis zur Handlungsunfähigkeit zu spalten. Chapeau!

    Insofern kann man Ihnen zu Ihrem wirkungsvollen Verband, der allerdings für das deutsche Hochschulwesen den schlimmsten anzunehmenden Unfall darstellt, nur gratulieren.
    Der von Ihnen beklagte „unverständliche“ Gesetzestext ist unmittelbare Folge der Agitation des Börsenvereins, der sich der Hilfe der Beamten „seines“ Justizministeriums und „seiner“ Abgeordneten immer gewiss sein konnte.

    Und das sieht dann so aus: Erst wird mit wirklich üblem Lobbyismus schon im Vorfeld ein Gesetzgebungsverfahren bis zur Wirkungslosigkeit verwässert. Und anschliessend wird das Gesetz dann eben wegen der Unklarheit des Textes vor Gerichten endgültig zusammengeschossen.

    Wenn ich jungen Menschen erklären muss, wie Gesetzgebung bei uns im negativsten Falle unter Lobbyisteneinfluss „funktioniert“, könnte dies mein Lieblingsbeispiel werden. Wir sollten also beiderseits an dieser Stelle nicht all zu viele Tränen über „Rechtsstaat“ vergiessen. Dass sich Ulmer hieran beteiligt, ist natürlich dennoch Ihr gutes Recht.

    Ich hoffe nur meinerseits, dass wir mit Hilfe eines fairen und von der Wissenschaft nach diesem Urteil nun endlich vorangetriebenen Open Access – Systems in Deutschland baldmöglichst ohne SOLCHE Verlage auskommen, die mit einem veralteten Businessmodell unsere öffentlich finanzierte Forschung und die Wissenschaft als Selbstbedienungsladen verstehen, den man beliebig ausplündern darf, um sich dann auch noch als Gatekeeper gegenüber Lehrenden und Studierenden aufzuspielen.

    Um es auf den Punkt zu bringen: Dass jene, die solcherart öffentliches Eigentum zu ihrem Nutzen enteignen und es dennoch in der bisherigen gesellschaftlichen Debatte (siehe Heidelberger Erklärung) und selbst vor Gerichten verstanden haben, sich als „Opfer“ zu deklarieren, ist dennoch eine Leistung, die mir unter anderen Umständen meinen unverhohlenen Respekt abnötigen könnte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jörg Tauss

  6. NumerusCGN

    Wohin würden wir nur kommen wenn Bildung, oder zumindest die Chance etwas nachzuempfinden, plötzlich jedem frei zur Verfügung stünde? Nachher entstehen noch Konkurrenzunternehmen zu den etablierten Firmen!

    Derzeit wird dass Urheberrecht massiv kritisiert – angefangen hat es mit Musik, weiter geht es mit Büchern, bzw. Informationen und am Ende? Am Ende haben einige wenige Konzerne die Rechte an vielen Gebieten welche sie, natürlich nur gegen einen entsprechenden Obulus, an den Mann vergeben der es sich dann noch leisten kann…

    Ich finde es geht in der Debatte ums UhG einiges verloren was für die gesammte Gesellschaft wichtig wäre. Kann ja sein dass ich mich irre, aber betrifft dieses angestrebte neue UhG, neben Unterhaltungsindustrie und Verlagswesen, nicht auch Bereiche der Gesundheit und Forschung? Als Stichwort fallen mir da „Genpatente“ oder „Verfahrenstechnik“ ein…

    Grüße aus dem Off
    Numerus

  7. Gerhard

    Hmm.

    Wäre ein Boykott des Ulmer Verlags seitens der anschaffenden Bibliotheken möglich?
    Man könnte ja auch den gewünschten Online-Zugang als Bedingung stellen.

    Hmmm.

  8. Manfred

    Warum nur der kostenlose Erwerb wissenschaftlicher Publikationen? Ist das nicht ein bisschen halbherzig? Kennzeichen der Wissensgesellschaft ist ja, dass ALLES Wissen uneingeschränkt zur Verfügung steht!

  9. Jörg Tauss

    Sehe ich auch so. Ideen sind gefragt. Dabei könnte man auch mit kreativen Verlagen zusammenarbeiten. Wir überlegen uns beispielsweise für unser Landtagswahlprogramm Baden- Württemberg, nur noch Bücher aus Verlagen für den Unterricht zuzulassen, die auch eine Verwendung des Materials elektronisch abrufbar für den Unterricht und von zu Hause aus ermöglichen und von zu Hause aus zur Verfügung stellen…. Verlagen wie Ulmer braucht man keine Träne hinterher zu weinen, wenn sie in ihrem Steinzeitdenken verharren.

  10. Michael Ehrhardt

    Kurze Anmerkung, das Urteil ist nämlich für sich genommen zwar eine Folge dessen, das konservative Teile der Kreativwirtschaft ihr komplett veraltetes Geschäftsfeld gegen den erfolgversprechenden Fortschritt verteidigen wollen, aber das und dessen Folgen ist offengesagt deren Problem. In Zeiten von Creative Commons Lizenzen und freier Software ist es ein leichtes, an alternativen Lernmaterialien zu kommen, bzw. die Erstellung im Rahmen von fortschrittlichem Unterricht zu organisieren.

    Und offengesagt, wie freie Software jeden Tag besser wird, kann es auch mit freien Lerninhalten passieren.

    Als Konsequenz zu diesem Urteil würde ich vorschlagen, sollte vielleicht der ein oder andere Schüler/Student als Idee beim Lehrer einbringen, Lernbücher bzw. Lernmaterial im Unterricht auszuarbeiten oder anderweitig eine Alternative z.B. zum Klagegegenstand „Einführung in die neuere Geschichte“ zu schreiben, ohne in irgendeiner Form Urheberrechte zu verletzen. Eben Geschichte für sich auf die denkbar lehrreichste Weise zu entdecken.

    Ich denke an der Stelle schon, dass Lehrer offener für Schülervorschläge über das Schreiben und besprechen von Lernmaterialien für den Unterricht sind, als manche Verlage dafür sind, dass Studenten in Bibliotheken aus Seiten kopieren können! 😉

  11. Volker Hett

    Mein Studium liegt zwar schon gut 15 Jahre zurück, aber die Kopien, mit den mindestens ebenso wichtigen Anmerkungen, sind noch da. Aus alten AStA Zeiten weiß ich auch noch, dass wir für unseren Kopierer Abgaben an die VG-Wort entrichtet haben.

    Auch erinnere ich mich an einen geflügelten Satz „Wer nicht kopiert, der nicht studiert!“

    Die Werke aus dem Ulmer Verlag werden sicher auch weiter von den Bibliotheken angeschafft werden, ich bezweifle aber, dass sie weiter intensiv von den Studenten genutzt werden. Andererseits, dies dürfte nicht das primäre Interesse des Verlages sein, schließlich sind die Werke ja verkauft und die VG Wort wird sicher weiter Einnahmen ausschütten auch wenn nicht kopiert werden darf.

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