Bundeskriminalamt wortkarg- nicht in der „Welt“

Vor geraumer Zeit hat der Präsident des Bundeskriminalamtes, Ziercke, in einem Welt – Interview die Löschung von IP- Adressen angesprochen. Die zunächst etwas ironische Anfrage

https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=302

entwickelte sich zu einem äußerst interessanten Schriftwechsel.

„Natürlich“  gab es bis heute keine Beantwortung der eigentlichen Frage zur IP- Löschung, sondern vielmehr interessante Betrachtungen zum Zugangserschwerungsgesetz. So teilte  der Sprecher des BKA mit, dass sein Haus „auf gesetzlicher Grundlage ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis die Sperrliste generiert.“

Die hierzu gestellte und vom Bundeskriminalamt eigentlich mit einem klaren JA oder NEIN zu beantwortende Frage wurde nicht beantwortet:

Darf ich Ihre 2. Antwort also jetzt so verstehen, dass sie gegenwärtig, trotz einiger bestehender Verträge, noch keine Sperrlisten generieren, sondern das Ende des Gesetzgebungsverfahrens abwarten und auch von den Verträgen keinen Gebrauch machen werden?

Hierzu wurde mir vom BKA folgendes mitgeteilt:

das Bundeskriminalamt wird zu den zitierten Aussagen (Anmerkung: Seines Präsidenten!!!) in der Tageszeitung „Die Welt“  keine Stellung nehmen. Das BKA beabsichtigt ebenfalls nicht, auf diesem Wege zu Verfahrensweisen und Weisungslagen, die sich aus der Unterzeichnung eines Gesetzes (Anmerkung: Zugangserschwerungsgesetz) durch den Bundespräsidenten ergeben, Stellung zu nehmen. Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium des Innern.

Das habe ich jetzt getan.

Der gesamte bisherige Mail- Verkehr ist nachstehend dokumentiert.

An die Pressestelle des Bundesministerium des Innern (19.2.)

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit geraumer Zeit korrespondiere ich mit dem BKA, das allerdings in seiner Auskunftsfreude erheblich zu wünschen übrig lässt und nun zuletzt an Sie verwiesen hat. Der gesamte Mailverkehr ist angehängt.
Neben anderen offenen Fragen geht es um die nachfolgenden Punkte zum Zugangserschwerungsgesetz und zur Löschung von IP- Adressen. Zur Beantwortung ersterer Fragen hat die Pressestelle des BKA nunmehr an Sie verwiesen.

>Sie (also das BKA) sprachen davon, auf vertraglicher Grundlage, also nicht auf gesetzlicher Grundlage, Sperrlisten zu generieren. Ich frage also noch einmal, auf welcher Grundlage von Ihnen nun Sperrlisten generiert werden?

Deshalb die Frage an das BMI: Auf welcher Grundlage generiert das BKA derzeit Sperrlisten?

>Dies frage ich auch vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien, die sich nach deren Auskunft darauf verständigt haben, Ihr Haus, also das BKA, anzuweisen, „dieser Aufgabe nicht nachzukommen“. Ist diese Anweisung gegenüber Ihrem Haus (dem BKA) erfolgt, wann ist sie eingegangen und wird sie befolgt? Sollte keine Anweisung eingegangen sein, ist dies natürlich auch von grossem Interesse.

Deshalb die Frage an das BMI: Ist die Weisung nach dem Willen der Bundesregierung erfolgt und wird sie vom BKA befolgt?

>Heute ( also am 18. 2.) hat nun hat der Herr Bundespräsident dessen ungeachtet das so genannte Zugangserschwerungsgesetz in Kraft gesetzt. Bedeutet dies für Ihr Haus nun eine Änderung für Ihre praktischeArbeit, ändert sich nichts bzw. was ändert sich möglicherweise auch unter dem Gesichtspunkt der angesprochenen Weisung?

Keine Antwort erhielt ich auf meine Anfrage vom Präsidenten des BKA zu dessen im Interview mit der Welt angesprochenen Löschung von IP- Adressen. Welche Erkenntnisse liegen dem BMI zu den Möglichkeiten und der Realisierung der Löschung von IP-Adressen vor?

Wie beurteilt das BMI die Tatsache, dass der Präsident einer nachgeordneten Behörde zwar erfreulich interviewfreundig ist, andererseits von ihm und seinem Haus keine kritischen Nachfragen beantwortet?
Vom BKA erhielt ich erhielt ich zu diesen Themen wie ausgeführt keine Antwort und zu den anderen angesprochenen Fragen heute (19.2.) die nachfolgende Antwort mit dem erwähnten Verweis auf Sie.

Aus diesem Grunde bitte ich jetzt Sie um Auskunft und bitte um Verständnis, wenn ich nun auf eine zeitnahe Beantwortung Wert lege. Irgendwann müssen Artikel  fertig geschrieben werden. Eine Kopie dieser Mail geht an das BKA.

Mit freundlichen Grüssen
Jörg Tauss

BKA an Tauss vom 19. 2.
>Sehr geehrter Herr Tauss,
>das Bundeskriminalamt wird zu den zitierten Aussagen in der Tageszeitung „Die Welt“ keine Stellung nehmen.
>Das BKA beabsichtigt ebenfalls nicht, auf diesem Wege zu Verfahrensweisen und Weisungslagen,
>die sich aus der Unterzeichnung eines Gesetzes durch den Bundespräsidenten ergeben, Stellung zu nehmen.
>Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium des Innern.

>Mit freundlichen Grüßen
>Im Auftrag

>Bundeskriminalamt Wiesbaden
>Öffentlichkeitsarbeit

Tauss an BKA (2.2.)

Sehr geehrter Herr…,

offensichtlich reden wir etwas aneinander vorbei. Ich bedauere, wenn ich mich so missverständlich ausdrücke. Daher nehme ich jetzt unmittelbar auf Sie Bezug:

>woraus Sie schließen, dass das BKA ohne gesetzliche Grundlage an Sperrlisten arbeitet, kann ich nicht nachvollziehen.

Indem Sie davon sprachen, auf vertraglicher Grundlage Sperrlisten zu generieren. Ich zitiere (Sie, das BKA): „d.h. ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis, die Sperrliste generieren. Darf ich Ihre 2. Antwort also jetzt so verstehen, dass sie gegenwärtig, trotz einiger bestehender Verträge, noch keine Sperrlisten generieren, sondern das Ende des Gesetzgebungsverfahrens abwarten und auch von den Verträgen keinen Gebrauch machen werden?

>Da Ihre erste Anfrage wenig konkret war, hatte ich versucht, etwas ausführlicher zu dem Thema zu antworten.

Hierfür bedanke ich mich. Ich hatte mich bei meiner ersten Anfrage allerdings überhaupt nicht auf die leidigen Sperrlisten bezogen. Vielmehr bezog mich auf Äußerungen Ihres Präsidenten, er wolle IP- Adressen LÖSCHEN. Insofern darf ich einfach nochmals aus dieser Mail, die auch unten angehängt ist, zitieren. Ich wollte wissen, wie es geht:

IP- Adressen (zu) löschen bzw. wie eine IP- Adresse gelöscht werden kann und wie oft Sie bei der Verfolgung krimineller Elemente IP- Adressen löschen oder gelöscht haben?

Der von Ihnen selbst hergestellte Zusammenhang aus der Löschung einer IP- Adresse und der Sperrliste erschliesst sich mir nicht. Denn mit einer Sperre wird auch nicht gelöscht. Deshalb meine Frage nach Löschung. Ich hoffe, dass ich jetzt etwas verständlicher geworden bin.

Mit freundlichen Grüßen Jörg Tauss

Von: Jörg Tauss an BKA

Löschung von IP- Adresse:

Sehr geehrter Herr….

vielen Dank für Ihre Antwort. Sie passt allerdings nicht zur Frage. Diese bezog sich ausdrücklich auf die Löschung von IP- Adressen, die Möglichkeit der Sperrung von IP- Adressen und konkret auf Äußerungen des BKA- Präsidenten.

Allerdings entnehme ich Ihrer Antwort zudem etwas ganz anderes: Nämlich dass das BKA unverändert und ohne jegliche gesetzliche Grundlage an Sperrlisten arbeitet. Habe ich das richtig verstanden?

Mit freundlichen Grüßen Jörg Tauss (mit voller Postanschrift)

BKA an Tauss (2.2.)

Sehr geehrter Herr Tauss,

beim Bundeskriminalamt laufen eine Vielzahl von Informationen zu strafbaren Inhalten im Internet, insbesondere auch zu kinderpornografischen Inhalten, zusammen. Im Rahmen unserer täglichen Arbeit gehen wir selbstredend Hinweisen auf kinderpornografische Inhalte im WWW nach, um aus diesen Hinweisen (sowie aus ausländischen Sperrlisten) zukünftig d.h. ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis, die Sperrliste zu generieren.

Bei Angeboten, die auf Servern im Ausland liegen, unterrichten wir im Rahmen des internationalen polizeilichen Nachrichtenaustauschs auf dem Interpol Weg die zuständigen Stellen.

Bereits existierende ausländische Sperrlisten können hier nicht ohne eigene – auf der deutschen Gesetzgebung fußende, inhaltliche – Bewertung im Einzelfall übernommen werden, da im Ausland die Definition der Begriffe „Kind“ und „Pornografie“ abweicht. Festzuhalten ist, dass mit den anderen europäischen Staaten, die Access-Blocking betreiben, enge Abstimmungen auch bezogen auf die Generierung der Listen erfolgen werden, das Bundeskriminalamt aber ohne eigene Prüfung keinen Eintrag auf seiner Sperrliste vornehmen wird.

Der §163  StPO (Legalitätsprinzip) ist dem Bundeskriminalamt bekannt. Die erforderlichen Maßnahmen werden von hier aus eingeleitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus ermittlungstaktischen Gründen hierzu keine Einzelheiten mitteilen. Bei künftigen Anfragen geben Sie bitte Ihre volle Anschrift an, da wir üblicherweise keine anonymen Anfragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Bundeskriminalamt Wiesbaden

Tauss an BMI, 19. 2.

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Pressemeldungen hat Herr Präsident Ziercke über die „Sperrung von IP- Adressen“ im Internet erneut wichtige und wegweisende technische Dinge gesagt. Dies führte in meinem Bekanntenkreis, dem sogar Informatiker angehören, zu meinem Bedauern zu sehr ironischen Anmerkungen über das BKA. Diese Polemik wird zweifelsohne Ihrer wichtigen Arbeit und dem Ernst der unglaublichen Bedrohungen, die täglich unser Land heimsuchen, nicht gerecht. Noch schlimmer: Jetzt wurde durch den genannten Personenkreis bei diesen Gesprächen sogar die Fachkompetenz des höchsten deutschen Polizeirepräsentanten und des BKA angezweifelt. Dies geht mir nuneindeutig zu weit und es erschüttert mich geradezu. Wem soll man noch glauben, wenn man schon Ihnen nicht mehr glauben könnte? Da ich also sicher annehme, dass dem BKA entsprechende Erkenntnisse vorliegen, bitte ich Sie als technischer Laie um fachkundige Argumentationshilfe, wie Sie IP- Adressen löschen bzw. wie eine IP-Adresse gelöscht werden kann und wie oft Sie bei der Verfolgung krimineller Elemente IP- Adressen löschen oder gelöscht haben? Könnten wir Bürger Sie bei Ihrer Arbeit möglicherweise sogar entlasten, indem wir künftig selbst IP- Adressen löschen, die uns verdächtig erscheinen?

Es wäre mir ein Vergnügen, diesen destruktiven BKA- Kritikern staatsbürgerlich mit Ihrer Hilfe, mit der Macht des Wortes und unter Verwendung Ihrer Hintergrundinformationen mit noch größerer Fachkunde entgegen treten zu können!

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen verbleibe ich Jörg Tauss (MdB von 1994 – 2009)

8 Gedanken zu „Bundeskriminalamt wortkarg- nicht in der „Welt“

  1. Durden

    Herr Tauss, darf man fragen was aus der von Ihnen am 1. Juli 2009 angekündigten Verfassungsbeschwerde gegen das Netzsperren-Gesetz geworden ist?

  2. Pingback: Anhörung zu Netzsperren im Petitionsausschuss des Bundestags « Zivilschein

  3. Paolo

    Auweiha… naja Herr Köhler hat mit einem Schlag 2 Regierungen sowas von blamiert das es schon schmerzt. Mit der Unterzeichnung des ZEG und dem gleichzeitig im Parlament laufenden Gesprächen über die Aufhebung dieses Gesetzes setzt sich unsere Regierung nun wirklich kein schönes Denkmal. Zu allem Überfluss – und das muss auch hier klar gesagt werden – wettert der Koalitionspartner FDP – allen voran Herr Westerwelle gegen die ALG2-Empfänger. Auch wenn dies mit der obigen Sache nicht direkt zu tun hat – so könnte man doch daraus die Absicht ableiten von wichtigeren Dingen abzulenken – ebend auch der so blamabelen Sache mit dem ZEG. WIe wäre es mal darüber zu reden – nicht abermillionen Euro ins Ausland zu vergeben, für mehr oder weniger fragwürdige Hilfen, sondern im Land lassen und damit Schulden und vlt Hartz4 finanzieren. Man kümmert sich in der Wirtschaft auch erstmal um den eigenen Laden bevor man anderen was leiht.

  4. Bundesbedenkentraeger

    Ich finde es sowieso interessant, daß eine Regierung einfach beschließen kann, ein vom Parlament beschlossenes und vom Präsidenten unterschriebenes Gesetz nicht umzusetzen, unabhängig davon, ob ich das Gesetz nun gut finde oder wie im vorliegenden Fall ablehne.
    Da stellt sich mir die Frage, wozu wir eine Gewaltenteilung haben, oder ob diese vielleicht gar schon aufgelöst wurde…

  5. Layout-Fetischist

    Könnten Sie den Text unter Umständen umformatieren? Ich finde das so kaum lesbar… Absätze und vielleicht unterschiedliche schriftfarben für die jeweiligen Gesprächspartner wären da eine Idee.

  6. Andre Heinrichs

    Aua. Jetzt schmerzt mein Hirn. Ich versuche mich mal mit eienr Zusammenfassung dessen, was das BKA und das Innenministerium geschrieben haben: „“. Oder haben die versehentlich eine einzige Frage auch nur versucht zu beantworten?

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