Hinweis: Dieser Text basiert auf dem Stand vom 16. 2. Ein Teil der Kritik, insbesondere zum Abmahnunwesen, ist durch den überarbeiteten Antrag vom 3. 3. 2010 überholt : http://bit.ly/dyCgA3 . Auch wird in dieser neuen Fassung wieder auf die Enquete der 13. LP Bezug genommen.
Die vom Bundestag geplante Enquetekommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ soll sich jetzt „unverzüglich konstituieren“, damit noch in dieser Legislaturperiode „erste Umsetzungsschritte“ erfolgen können. The Show must go on….. Der endgültige Antragstext zur Einrichtung der Enquete liegt jetzt vor:
http://carta.info/23027/internet-enquete-kommission-der-endgueltige-antragstext/
Vergleicht man allerdings diesen Text mit dem Ursprungsentwurf vom 13. Januar
http://www.carta.info/docs/EnqueteAntrag.pdf ,
so fallen doch einige sehr wesentliche Änderungen ins Auge:
Die Sicherung eines „freien und ungehinderten Zugangs zum Internet für alle Nutzer und Informationsanbieter (Netzneutralität)“ ist aus dem ursprünglichen Schwerpunktekatalog des Auftrages zum Bereich „Recht und Innen“ herausgestrichen worden und findet sich dort nur noch ohne Handlungsauftrag als Teil einer allgemeinen Beschreibung der Ausgangslage.
Abmahnunwesen kein Thema für die Enquete…
Dass dies nicht profan ist, zeigt sich am Textteil zum Urheberrecht:
Dort wurde nämlich die „Stärkung des Bewusstseins für den Wert geistigen Eigentums“, also für das alte Steinzeiturheberrecht, konkret als Aufgabe benannt und ZUSÄTZLICH noch in den Vorspann mit aufgenommen.
Bezüge auf Europa, Bund und Länder bezüglich einer Weiterentwicklung des Rechtsrahmens wurden gleichfalls gestrichen. Hier lässt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) grüßen. Der Bund soll sich mit seiner Internet- Enquete also nicht einmischen dürfen, wenn in den Ländern Sendezeiten für das Internet eingeführt werden.
Der Verbraucherschutz soll formal „gestärkt“ werden. Ersatzlos gestrichen wurde gegenüber dem bisherigen Text allerdings die Absicht, sich mit dem „Missbrauch bei Massenabmahnungen“ zu beschäftigen. Eines der größten Alltagsprobleme im Internet, wie das Abmahnunwesen, darf also kein Thema für diese Kommission sein. Denn nur, was auch im Antrag steht, DARF von einer Enquete bearbeitet werden.
Veralberung der Datenschutzszene…
Und noch eines ist auffällig: Die ursprünglich beabsichtigten Bezüge auf die Enquetekommission zum Internet aus den Jahren 1994 bis 1998 fehlen plötzlich. Wenig verwunderlich: Damals wurde bereits fundiert eine unverzügliche Reform der Datenschutzgesetzgebung angemahnt und vieles zu den rechtlichen und technischen Voraussetzungen für Datenschutz und IT- Sicherheit gesagt und vor allem schriftlich niedergelegt. Die neue Enquete soll sich also erst einmal wieder bei Adam & Eva beginnend damit beschäftigen. Eindrucksvoller kann man nicht dokumentieren, dass auch die neue Bundesregierung kein Interesse an einer Reform des Datenschutzes hat.
Mit einem Blick ins Archiv könnte ganz ohne Enquete im Parlament und im Innenministerium schon morgen mit der Gesetzgebung für ein modernes Datenschutzrecht in der Wissens- und Informationsgesellschaft begonnen werden. Dies aber ist politisch nicht gewollt. Man braucht also diese Enquete, um auch weiterhin REDEN statt HANDELN zu können.
Wir brauchen eine alternative Enquete…
Ungeachtet dieser schon provokanten Veralberung der Datenschutzszene will Schwarzgelb jedoch in „geeigneter Weise“ die Öffentlichkeit an der Arbeit der Enquete „beteiligen“ und bis Ostern 2011 einen Zwischenbericht vorlegen.
Sehr gut! Diesen Ball sollte die liebe Netzgemeinde doch aufgreifen und eine außerparlamentarische alternative Enquete einzurichten, in der die Freiheitsrechte im Internet und tatsächlichen Probleme erörtert und mit der Bundestag und diese Enquete vor sich her getrieben werden.
Zu den bisherigen Artikeln
Es soll enquetet werden…. https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=210
Hintergündiges zum designierten Enquetevorsitzenden Axel E. Fischer:
Axel wer? …… https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=234 und ein Link zu seiner bemerkenswertesten unsinnigen Rede: https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=252 und ein bemerkenswertes aktuelles Interview vom Januar mit der Stuttgarter Zeitung „Keine Zeit….“ http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2364538_0_7393_-cdu-politiker-axel-fischer-wir-wollen-freiheit-im-netz-.html
Weitere Links (wird bearbeitet…)
http://politik-digital.de/online-beteiligung-bei-bundestags-enquete
Weiss nicht, ob der ein oder andere Leser Tipps geben kann. Hatte ja vor einiger Zeit eine Idee im Forum der Piratenpartei angeschnitten. Mir geht es darum, in Anlehnung an leider missachteten Vorschlägen zur GPL3, inwiefern eine auf der GPL3 bzw. der GPL2 aufbauende Lizenz mit einer weiteren Klausel Sinn macht. Diese Klausel soll unfreie Handlungen untersagen. In Foren bzw. nicht wenigen Webauftritten ist es schon so, das rechtsorienterte Beleidigungen etc. untersagt sind. Warum gibt es nichts vergleichbares für „unfreie Handlungen“?
Mit dem von der Piratenpartei initiierten Liquid Feedback gibt es eine Webapplikation, die ja Abstimmungen, also auch politische Entscheidungen ermöglicht. Falls also die zugrundeliegende Lizenz geändert würde, zugleich freie Softwareprojekte aufgerufen wären, auf diese Lizenzen umzusteigen, wäre das interessant.
Unfreie Handlungen sollten klar definiert sein. Ich würde sagen, es sollte die UN Menschenrechtscharta gelten. Auch bürgerliche Grundrechte sollten mit unter der Lizenz stehender freier Software nicht eingeschränkt bzw. ausgehebelt werden. Es gilt ja auch eine Sparsamkeit. Wenn also im besten Falle Projekte auf die Lizenz umsteigen würden, die im staatlichen Verwaltungshandeln eine Rolle spielen, ist doch grundsätzlich verpflichtend, die günstigste Lösung zu nutzen. Zwar gibt es weitere Gesichtspunkte bei Ausschreibungen, die aber erfüllt würden.
Sollte es also eine auf der GPL basierende, um ein Verbot unfreier Handlungen erweiterte Lizenz geben, die von Anfang an v. den Entwicklern v. Liquid Feedback unterstützt würde, könnte bei Anwendern die Verpflichtung bestehen, Grund- und Menschenrechte bei der Anwendung einzuhalten.
Ideen, welche gesetzliche Grundlagen für die Lizenz als höchsten Anspruch gelten, sollten schon von Anfang an diskuttiert werden. Wäre die Idee denn bei allen Widrigkeiten unterstützenswert?
Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin!
http://www.youtube.com/watch?v=AA4zR8wWZLE
April, April!
„so fallen doch einige sehr wesentliche Änderungen ins Auge:
Die Sicherung eines “freien und ungehinderten Zugangs zum Internet für alle Nutzer und Informationsanbieter (Netzneutralität)” ist aus dem ursprünglichen Schwerpunktekatalog des Auftrages zum Bereich “Recht und Innen” herausgestrichen worden und findet sich dort nur noch ohne Handlungsauftrag als Teil einer allgemeinen Beschreibung der Ausgangslage.“
ich denke hier wird schon an acta gedacht.
Ich bin ja gespannt, wie die Online-Beteiligungsmöglichkeiten aussehen werden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es da so richtig was geben könnte: Entwürfe als PDF, Livestreams der Sitzungen, Forum, etc. Da können wir uns dann ausdiskutieren, dass muss ja noch lange nicht heißen, dass Vorschläge von uns dann tatsächlich einfließen.
Und selbst wenn unsere Vorschläge einfließen sollten: Der Gesetzgeber muss sich doch AFAIK nicht an die Empfehlungen dieser Kommission halten … ich sehe das ja ähnlich wie mit dem Datenschutzbeauftragten, dessen Rolle Twister mal so passend beschrieben hat: „Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist wie ein Grubenkanari, die Bergleute im Stollen der Demokratie müssen aus seinem Verhalten schon selbst die richtigen Konsequenzen ziehen“. Und wenn wieder irgendwelche Symbolpolitik zur Wahlkampfprofilierung gemacht werden soll, dann glaube ich nicht, dass letztendlich auf die Empfehlung dieser Kommision gehört wird.
Naja, bisher sieht das Ganze für mich so aus, dass da wieder mal ein paar Freunden „aus der Wirtschaft“ ein kleiner „Gefallen“ getan werden soll. Es wird doch bestimmt zumindest Aufwandsentschädigungen geben, oder?