Gabriel meint, Friedrich habe in der Edathy- Affäre der SPD helfen wollen. Auch die CSU schäumt nun, sie hätte der SPD doch nur helfen wollen. Warum? Wobei? Bei der Denunziation des bis dahin wohlgelittenen Ex- Abgeordneten Sebastian Edathy? Warum wollte ausgerechnet die CSU der SPD „helfen“? Um zu verhindern, dass der möglicherweise in ein Regierungsamt beförderte Edathy alsbald wegen Ermittlungen hätte zurücktreten müssen? Na und? Wäre der Schaden größer als der jetzt eingetretene Schaden mit allen seinen Kollateralschäden? Mit Sicherheit nicht.
Wer informierte Friedrich? Es war der tief in den NSU- Sumpf verstrickte Geheimdienstler Klaus-Dieter Fritsche. Ausgerechnet Fritsche, der nun allerdings genügend persönliche Gründe hätte, Edathy ans Messer zu liefern? Und wer informierte Fritsche? Ziercke?
Angesichts dieser Fragen sind nun Gabriels jüngste Begründungen zum Skandal, „man stelle sich das vor…“ fast schon lächerlich. So einer. Wie dieser Edathy. Das aber ist genau der Stoff, aus dem die Vorverurteilungen sind. Das ist der Stoff, der Gabriel wie Friedrich als politisch unfähige Kleingeister auf Stammtischniveau und als Hampelmänner der Fritsches entlarvt.
Statt eine Entwicklung abzuwarten, umgeht zugleich der gelernte „Verfassungsrechtler“ Oppermann Parlamentsrecht und elementare rechtsstaatliche Grundsätze. Denn so ganz nebenbei wie selbstverständlich befragt er den Präsidenten des Bundeskriminalamts, dessen Wahrheitsliebe ohnehin gegen Null tendiert, nach Ermittlungen gegen einen Fraktionskollegen.
Das aber ist weit schlimmer, als es der mögliche Rücktritt eines kleinen Staatssekretärs gewesen wäre, an dessen Tür ein Staatsanwalt geklopft hätte. Und genau zu dieser üblen Kumpanei von CSU und SPD passt die frühe öffentliche Äußerung von Oppermann „von den schweren Vorwürfen gegen Edathy“. Also noch eine Vorverurteilung.
Klar ist, dass sich niemand Bilder nackter Jugendlicher bestellen muss. Möglicherweise rechtfertigt dies sogar einen strafrechtlich Anfangsverdacht in einem Land, in dem der Missbrauch von Kindern seit Jahren, bis hin zur Vorratsdatenspeicherung, politisch missbraucht wird. Klar ist aber auch, dass weder Erwerb noch Besitz solchen „Materials“ nach deutschem Recht untersagt sind, so lange auf diesen Bildern nicht Geschlechtsmerkmale im Mittelpunkt stehen. Ganz nebenbei: In den USA sind alle Nacktfotos unter 18 verboten. In Japan liegt das Schutzalter, wie bislang im Vatikan, bei 12 Jahren. Schon dieses Beispiel zeigt, wie schillernd der Begriff Kinder- und Jugendpornografie ist.
Daher ist es kein schmaler Grad, auf welchem die Friedrichs, Gabriels und Oppermanns wandelten. Es ist eine Verlotterung rechtsstaatlicher und parlamentarischer Sitten am Gängelband von Geheimdiensten und BKA. Man stelle sich jetzt noch vor, an Edathy bliebe RECHTLICH nichts hängen. Sozial ist er schon jetzt gehängt. Aber gegen die Plaudertaschen in SPD und CSU wird wegen diverser RECHTSVERSTÖSSE bis hin zur Strafvereitelung weiter ermittelt. Ja, Herr Gabriel: Man stelle sich vor….
Ihr seht das alles komplett falsch!
Edathy ist ausschließlich an Kunstgeschichte interessiert, wahrscheinlich übernimmt er auch bald das Ressort Kunst / Kultur
Gruß Ben
http://ben-ricardo.com/2014/03/18/spektakulare-wende-im-fall-edathy/
Kanzlerin: „Sehr geehrter Herr Gabriel, ich kann Edathy leider nicht vorschlagen. Gegen den Bundestagsabgeordneten wird ermittelt. Mehr kann ich Ihnen nicht sagen. Ich überschreite die Grenze zum Geheimnisverrat nicht.“ Wenn Friedrich nur Merkel informiert hätte. Als Richter würde ich Bundesinnenminister a. D. höchstens zu einer Geldstrafe verurteilen, wenn er kein Wiederholungstäter ist und im polizeilichen Führungszeugnis keine Vorstrafen stehen.
Genau das ist der Knackpunkt, Zitat: „Klar ist, dass sich niemand Bilder nackter Jugendlicher bestellen muss. Möglicherweise rechtfertigt dies sogar einen strafrechtlich Anfangsverdacht in einem Land, in dem der Missbrauch von Kindern seit Jahren … bagatellisiert wird!“