So, so. Der damalige Bundesinnenminister Friedrich (CSU) informierte also schon vor Monaten den SPD- Vorsitzenden und seinen heutigen Kumpel in der Großen Koalition darüber, dass gegen einen Abgeordneten aus der SPD- Fraktion, Sebastian Edathy, Ermittlungen zu „ausdrücklich nicht strafbaren Inhalten liefen“. Der SPD- Vorsitzende Gabriel telefonierte dann (oder doch „nur“ Oppermann?) , mitten zum Höhepunkt der NSU – Untersuchungen, mit seinem SPD – Parteifreund Ziercke im Bundeskriminalamt, der ihm dies bestätigt haben soll. Klar. Unter Genossen kann das schon mal sein, wenn schon die CSU informiert ist. Ziercke bestreitet nun, Auskünfte erteilt zu haben. Vermutlich wurde also übers Wetter geplaudert. Der SPD- Vorsitzende kam allerdings, spätestens jetzt, nicht auf die Idee, dass es dafür eventuell einen Immunitätsausschuss im Deutschen Bundestag gibt, weil, so die tüchtigen Polizeisozis, man wohl die „Ermittlungen nicht gefährden wollte“. Interessant. Ich sass selbst über Jahre im Immunitätsausschuss. Zu keinem Zeitpunkt hatte ich, auch als Mitglied des Gremiums, von den monatelangen Ermittlungen erfahren, die seit dem 5. Juli 2008 bis zum 5. März 2009 beispielsweise gegen mich liefen. Zu keinem Zeitpunkt war der Immunitätsausschuss „undicht“. Das ist auch gut so. Dessen Mitglieder würden sich in diesem Falle sogar selbst massiv strafbar machen. Diese klaren Regeln hinderten den SPD- Vorsitzenden aber offensichtlich nicht daran, dann den SPD- Fraktionsvorsitzenden (damals Steinmeier) und SPD- Fraktionsgeschäftsführer (damals Oppermann) zu informieren, der wiederum seine Nachfolgerin (Lambrecht) einweihte. Noch immer ging nichts an die eigentlich zuständige Stelle. Ich wundere mich nun nicht mehr, das Edathy in seiner Rede zum Schlussbericht zum #NSU- Untersuchungsausschuss offensichtlich Kreide gefressen hatte. Denn innerhalb der Fraktion tönte wohl der geschwätzige innenpolitische SPD- Hardliner und Polizeistaatler, Michael Hartmann, im November 2013 sinngemäß, dass der „Edathy nichts mehr werde“. Er wies die Fraktionsführung auf den „schlechten Gesundheitszustand“ von Edathy hin. Wie nett. Wenn überhaupt, so wurden Ermittlungen also durch den Innenminister, die SPD- Führung und nicht durch den Immunitätsausschuss gefährdet. Denn dieser war zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht involviert und informiert. Dies geschah erst jetzt- NACH Edathys Mandatszeit! So erstaunt es nicht, dass offensichtlich auch die Wohnung ohne Mitwirkung des parlamentarischen Bereichs (es gibt sogar eine Bundestagspolizei) durchsucht wurde. Auch hier hätte man anders verfahren können. Und zwar nicht zum Schutz Edathys oder sonstiger Beschuldigter, sondern zum Schutz von Unterlagen, die er als Ex-MdB zweifellos noch hatte. Ich bewahrte beispielsweise in meiner Berliner Wohnung Material von „Whistleblowern“ aus dem BKA und aus dem Verkehrsministerium (Mautvertrag). Man hat sie nicht gefunden. Aber bei dieser Vorgehensweise ist es künftig geradezu lebensgefährlich für Informanten, sich trotz des geschützten Petitionsrechts an Bundestagsabgeordnete zu wenden. Das Immunitätsrecht schützt nämlich nicht Täter, sondern Parlament und letztlich Bürgerrechte. Deren Schutz interessiert allerdings im Parlamentsalltag offensichtlich kein Mensch mehr. Schon mein Fall war krass, noch krasser ist es jetzt bei Edathy. Zu mir sagte der Bundestagspräsident, der sich so oft so gerne wie heuchlerisch zu Parlamentsrechten äußert, „die Staatsanwaltschaft wisse schon, wie sie es richtig macht“. Hüter der Immunität von Abgeordneten ist also nicht dieser Parlamentspräsident, sondern der Immunitätsausschuss selbst. Kein Wunder, dass dieser offensichtlich ausgeschaltet war. Zufall? Deshalb stellen sich zum Fall Edathy immer mehr Fragen. So seien dessen Computer und Festplatten zerstört oder nicht auffindbar. Wer hat das getan oder wo sind sie? Woher kommen diese Informationen? Warum waren „nur“ Staatsanwaltschaft“ und Polizei in seiner Wohnung und warum, angesichts der Kürze der Zeit seit Mandatsniederlegung, keine parlamentarischen Zeugen eines ordnungsgemäßen Vorgehens? Wurde diese Frage überhaupt erörtert? Denn selbstverständlich befinden sich in der Privatwohnung eines (Ex-)Abgeordneten auch noch parlamentarische Unterlagen. Das lässt sich allein durch den Wechsel Berlin – Wohnort – Wahlkreis überhaupt nicht vermeiden. Warum gab es bei Edathy keinen früheren Antrag auf Durchsuchung seiner Bundestagsbüros und seiner Privaträume in einem geordneten Verfahren? Weshalb – nochmals – wurde der Immunitätsausschuss nicht eingeschaltet, wenn es sich, so heute der SPD- Fraktionsvorsitzende Oppermann, doch „um schwerwiegende Vorwürfe“ handelte? Weshalb ist der Innenminister informiert und warum gibt er diese Informationen nur an Parteifunktionäre statt an den Immunitätsausschuss weiter? Denn noch nie hat dieser einem sachgemäß vorgetragenen Begehren einer Staatsanwaltschaft widersprochen. Insofern hat sich die Staatsanwaltschaft, völlig ungeachtet vermeintlicher oder tatsächlicher strafrechtlich relevanter Vorwürfe gegen Edathy, eines schweren Rechtsbruches schuldig gemacht. Und dies mit offensichtlicher Billigung der SPD- Führung. Es stinkt, werte Genossen!
Wird Peer Steinbrück jetzt Wirtschaftsminister?
Nein im Ernst, wer mehr zu den Ermittlungen gegen „Avoz Films“ wissen will, wird in diesem englischen Artikel von 2013 fündig: http://www.thestar.com/news/world/2013/11/14/child_porn_bust_anatomy_of_an_international_child_pornography_investigation.html
TheBORG, hört sich schlüssig an 😉
Frage auch: Waren die KIPO-Unterlagen tatsächlich Gegenstand der Hausdurchsuchung? Edathy musste doch als Kunde des Videohandels „Azov Films“ längst gewarnt sein – selbst in den Augen eines übereifrigen Staatsanwaltes.
Ging es vielleicht um Unterlagen und Informationen aus seiner Zeit als Vorsitzender des NSU-Ausschusses?
Hallo Herr Tauss,
gab es bei Ihren Recherchen im Berei KiPo Hinweise, dass die kanadische Firma mit derartigem Material gehandelt hat oder ging es wirklich nur um FKK Aufnahmen.
Einer der Darsteller ist ja wohl auch durch einen Autounfall ums Leben gekommen wo man mehr dahinter vermutet.
TheBORG, im Falle eines Komplotts wäre nur Edathy medial blossgestellt. Jedoch stellten sich Politiker mehrerer Parteien (CSU, SPD) und höhere Beamte in Ermittlungsbehörden hier bloss. Kann man sich darauf einigen, dass ein Komplott geplant ist, aber was jetzt passiert so diletantisch abläuft, das davon nun wirklich keine Rede sein kann?^^ 😉
Zu „Und dies mit offensichtlicher Billigung der SPD- Führung. Es stinkt, werte Genossen!“, das ist so nicht ganz richtig. Innenminister Friedrich bspw. ist Mitglied der CSU. Die Parteizugehörigkeit v. Friedrichs Informanten ist (gegenwärtig noch) unbekannt. Bitte korrigieren. 😉
Anmerkung: Die Parteizugehörigkeit des damaligen Innenministers geht bereits aus der ERSTEN Zeile meines Artikels hervor 🙂
Irgendwas stinkt da doch ganz gewaltig.
Bleiben wir mal bei der Unschuldsvermutung: Edathy ist unschuldig, aber jemand will ihn wegputzen. Also hängt man ihm erst die KiPo Sache an. Natürlich werden die Beamten nicht fündig. Der Name ist zwar schon beschädigt, aber eventuell könnte er sich, da er so beliebt ist, aus der Sache wieder rausreißen. Die Sympathie ist ja offenbar immer noch auf Seiten Edathys und man vermutet ein falsches Spiel.
Also startet man jetzt Phase Zwei: Ermittlungen gegen ihn waren schon lange bekannt, vielleicht wusste er es sogar und war vorgewarnt?! Jetzt bleibt der KiPo Verdacht viel besser kleben. Denn man darf nun spekulieren, er habe genug Zeit gehabt, Beweise „verschwinden“ zu lassen. Nun ist es vollkommen egal, was die Ermittlungen am Ende ergeben.
Nur eine Theorie. Aber so unrealistisch?
Die zerstörten Festplatten usw. werden von der Staatsanwaltschaft Hannover, namentlich Frau Söfker, nicht bestätigt, vielmehr wird dort sehr deutlich gesagt „wir äußern uns nicht zum laufenden Verfahren“, die Festplatten wurden allerdings als „Pressespekulation“ bezeichnet, zu denen man sich aber, genau wie zu allen anderen Fragen und auch den konfiszierten Gegenständen, nicht äußert.
Genosse Tauss, der gute Mann war zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung kein MdB mehr. Oder gilt die Immunität neuerdings bis ans Lebensende?
Anmerkung Tauss: Ex- Genosse bitte. Dessen ungeachtet: Vielen Dank für den Hinweis: Missverständliche Formulierungen habe ich korrigiert. Hier ging es um Ermittlungen. V