Auf weite Flur nichts in Sicht. Angekündigt war es für das Frühjahr 2012. Dann für das Frühjahr 2013. Dann für Herbst 2013. Und jetzt soll es irgendwann 2014 kommen: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für Baden- Württemberg.
Allein die Zeitverzögerung ist ärgerlich genug. Noch ärgerlicher: Grünrot weigert sich beharrlich, ausgerechnet das Informationsfreiheitsgesetz transparent zu erarbeiten. Und dies im völligen Widerspruch zu sonstiger grünroter Vollmundigkeit im Ländle:
Eine neue Kultur des Zuhörens sollte es geben. Die Beteiligung der Bürger an Gesetzgebungsverfahren. Pustekuchen. Das Ärgernis wurde im November letzten Jahres von Gulli aufgegriffen. Getan hat sich seit dieser Zeit nichts.
Schlichte Chuzpe ist nun aber die aktuelle Begründung des baden- württembergischen Innenministers Reinhold Gall, die der als Ausrede für seine Verhinderungsstrategie laut Heise liefert:
„…Das Gesetz ist deshalb in der Priorität nachgeordnet, weil wir die Evaluation auf Bundesebene und die ersten Erfahrungen der anderen Bundesländer mit so einem Gesetz abwarten wollen….“
Hätte er sich nur mal selbst erkundigt. Die „ersten Erfahrungen“ der anderen Bundesländer datieren aus 1998 (!) Brandenburg, Berlin (1999), Schleswig- Holstein (2000), NRW (2001), Rheinland-Pfalz (2002). Gall müsste also nur über eine Rheinbrücke fahren, um „erste Erfahrungen“ erfragen zu können. Dort findet er auch die Verwaltungsuni Speyer, die das Bundes- IFG längst evaluiert hat und ihre Ergebnisse im Mai 2012 vorlegte. Im Herbst 2012 fand dazu eine Anhörung im Deutschen Bundestag statt.
Schweden hat übrigens seit 1766 ein Informationsfreiheitsgesetz. Die USA kennen den „Freedom of Information Act“ seit 1967 mit einem Vorläufer aus Wisconsin 1849. Und so weiter und so weiter.
Nein: Die Verschleppungstaktik und mangelnde Dialogbereitschaft des Ministers, bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens, verheißt nichts Gutes. Ebenso nicht die schlicht faule Ausrede, auf Erfahrungen „warten zu wollen“. Offensichtlich hat Grünrot wohl eher nicht vor, in Sachen baden- württembergischer Transparenz und Informationsfreiheit einen neuen Meilenstein zu setzen.
Erfreulich wenigstens, dass der neue grüne Landesvorsitzende Hildenbrand nun das Thema mosernd aufgreift. Endlich, möchte man rufen. Doch auch dessen Landtagsfraktion schaut Galls Treiben lustlos zu. Zu lange schon, um in diesen Gesetzentwurf irgendeine Hoffnung zu setzen.
Dabei mangelt es nicht an Vorlagen: Netzwerk Recherche legte für BaWü einen ausgetüftelten Gesetzentwurf vor, der die Erfahrungen mit dem hamburgischen „Transparenzgesetz“ aufgreift.
Das Innenministerium in Stuttgart müsste also lediglich abschreiben. Und die Grünen hätten endlich selbst Grund mit dem Dialog zu beginnen, statt sich weiter hinter dem Koalitionspartner zu verstecken. Doch hierzu wurden nicht einmal Anfragen beantwortet.
Allerdings unterscheiden sie sich in der dialogfreien Politik 1.0 wenigstens nicht von den Piraten im Südweststaat. Die haben einen grottenschlechten Entwurf zu einem Landes- IFG vorgelegt und sich fortan gleichfalls geweigert, darüber mit gesellschaftlichen Gruppen zu diskutieren. Wahrscheinlich wollen sich die verbliebenen Hobbypolitiker aus der Splitterpartei nicht blamieren.
Ich danke Ihnen, dass Sie sich dieses Themas annehmen.
Beginnt hier, was im Bund in den Jahren 1998 bis 2004 auch geschah?: Trotz Koalitionsvertrag erarbeitete die Ministerialbürokratie keinen Gesetzentwurf, der in den Bundestag eingebracht wurde. Die „Zeit“ nannte das den „Aufstand der Amtsschimmel“ (Anlage B).
Die Lösung dieses Problems war, dass die Parlamentsfraktionen der regierenden Koalitionsparteien ihren eigenen Gesetzesentwurf erarbeiteten und verabschiedeten. Das gleiche geschah in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Wie lange will sich der Gesetzgeber in Baden-Württemberg noch an der Nase herumführen lassen? Wann werden die Koalitionsfraktionen endlich ihren eigenen Vorschlag im Landtag einbringen? Wie lange wird der Landtag noch dulden, dass die Verwaltung eigene Privilegien aus vordemokratischen Zeiten dem Menschen- und Bürgerrecht der Informationsfreiheit vorzieht?
http://home.broadpark.no/~wkeim/files/if-bw-gruene2.html