Mich haben via twitter viele Anfragen wegen der verlorenen Akte im Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten des Bundeskriminalamts erreicht. Ich werde der Sache nochmals nachgehen und will zunächst einmal berichten, wie es dazu kam:
In meiner Pressekonferenz am 11. 3. 2009 zu den gegen mich erhobenen Vorwürfen wegen kinderpornografischen Materials führte ich unter anderem unter Bezug auf den Präsidenten des Bundeskriminalamts, Ziercke, folgendes aus:
Eigenzitat: „Mit der Begründung eines „rechtsfreien Raumes“ wurden in den letzten Jahren immer mehr Bürgerrechte, gerade auch unter dem Vorwand der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern, abgebaut. Um ein Beispiel zu nennen: Als es kürzlich unter anderem darum ging, die Rechte von Journalistinnen und Journalisten durch eine Ausweitung der Online-Überwachung einzuschränken, wurden zur Einführung in die Debatte vom Präsidenten des BKA den anwesenden Bundestagskolleginnen und -kollegen in voller Länge unter anderem scheußliche Videosequenzen von der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens gezeigt.“
Die genannte Vorführung erfolgte im Verlauf einer Sitzung, die vom innenpolitischen Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Dr. Dieter Wiefelspütz, geleitet wurde. In deren Verlauf kam es auch zu Auseinandersetzungen zwischen den anwesenden Vertretern des BKA und mir.
Meine oben geschilderte Darstellung zum Thema und zum Verlauf der Sitzung wurde durch einen mir nicht bekannten Dritten aufgegriffen, der daraufhin wohl gegen den BKA- Präsidenten Anzeige erstattete. Aufgrund dieser Anzeige wurde ich wiederum vom Polizeipräsidenten zu Berlin aufgefordert, meine Behauptungen zu untermauern und ihm mitzuteilen, wann, mit wem und wo diese Veranstaltung im Deutschen Bundestag stattgefunden hätte. Dies habe ich damals nachrecherchiert und dem Polizeipräsidenten noch im Mai des Jahres sehr zeitnah zur Anfrage zukommen lassen.
Seither hatte ich von dem Vorgang nichts mehr gehört- außer durch die jetzt bei mir eingegangene Mitteilung, ich möge meine Angaben noch einmal machen, weil die staatsanwaltschaftliche Akte in „Verlust geraten sei“.
Für mich stellen sich dabei folgende Fragen: Wann wurde bemerkt, dass die Akte verloren wurde? An welcher Stelle „geriet sie in Verlust“ und vor allem: Was war seit Mai in dieser Angelegenheit eigentlich geschehen?
Ich selbst werde nachschauen, wie die damaligen Abläufe waren. Durch Auflösung meiner Büros in Berlin und Bretten ist dies jetzt allerdings etwas schwieriger, weil mit dem Büroauszug Festplatten etc. gelöscht wurden, da mir nicht gehörende Rechner aus den Abgeordnetenbüros an den Deutschen Bundestag zurückgingen. Deshalb wird es an dieser Stelle erst demnächst eine Fortsetzung geben können…. Ich bitte um etwas Geduld.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus: Brandanschlag auf Polizeidirektion Jena!
Auf die Polizeidirektion Jena ist im Widerstand ein Brandanschlag verübt worden. Unbekannte warfen einen brennenden Molotow-Cocktail gegen einen Funkstreifenwagen auf dem Gelände der Direktion. Polizisten konnten den Brand löschen. Es entstand ein Sachschaden von etwa 5000 Euro.
Zum Fortgang der Angelegenheit:
Am 10. 12. 2009 teilte mir die Staatsanwaltschaft Berlin mit, dass „für Auskünfte zu den Einzelheiten des Verlusts der hiesigen Sachakte keine Rechtsgrundlage besteht“.
Ahh ja.
Dessen ungeachtet teilte mir der Staatsanwalt allerdings auch mit „dass die Akte im Wesentlichen rekonstruiert sei und die Ermittlungen fortgesetzt werden konnten“.
Deutschland auf Platz 18 bei der Pressefreiheit – hinter Lettland und Litauen. s. http://tinyurl.com/ykhrmcl
Um deutsche Abgeordnete dazu zu bringen, die Pressefreiheit zu beschneiden und die Online-Überwachung auszuweiten, wurden “scheußliche Videosequenzen” vorgeführt.
Wie bekloppt ist das denn.
Prima, dass einer (nur einer !)Anzeige erstattet hat, wenn auch nicht bekannt ist, wer den Mut hatte.
Richtig. Ich hatte in Berlin und Bretten mehrere Räume mit mehreren Mitarbeitern. Das musste jetzt alles eingedampft werden und es ist nicht mehr alles so zur Hand, wie man sich das so vorstellt 😉 Zumal ich eigentlich nicht davon ausging, dass ausgerechnet ein Schreiben an den Berliner Polizeipräsidenten in „Verlust gerät“.
„Ich selbst werde nachschauen, wie die damaligen Abläufe waren. Durch Auflösung meiner Büros in Berlin und Bretten ist dies jetzt allerdings etwas schwieriger, weil mit dem Büroauszug Festplatten etc. gelöscht wurden, da mir nicht gehörende Rechner aus den Abgeordnetenbüros an den Deutschen Bundestag zurückgingen.“
Kapier ich gerade nicht – Du hast Deinen Postausgang nicht mehr?! Oder nur gerade nicht parat?
Ja nu …
Daß bei Gericht (oder halt hier: in ner Staatsanwaltschaft) Akten vorübergehend verlegt werden, ist ja nun nichts Ungewöhnliches. Und manchmal gehen sie halt auch verloren …
Ach, das war doch bestimmt nur ein blöder Zufall! 😉
Obwohl ich ja auch eher glaube, dass diese Anzeige eher kontraproduktiv ist.
Zum BKA bleibt ja zu hoffen, dass sie jetzt während des Jahres der Aussetzung der Internetsperren gute Arbeit leisten, damit die Konservativen ihr Zensurgesetz nicht durchkriegen …
Deutschland auf Platz 18 bei der Pressefreiheit – hinter Lettland und Litauen. s. http://tinyurl.com/ykhrmcl
Um deutsche Abgeordnete dazu zu bringen, die Pressefreiheit zu beschneiden und die Online-Überwachung auszuweiten, wurden „scheußliche Videosequenzen“ vorgeführt.
Wie bekloppt ist das denn.
Prima, dass einer (nur einer !)Anzeige erstattet hat, wenn auch nicht bekannt ist, wer den Mut hatte.
Ich werde die rechtliche Frage je nach Fortgang prüfen 😉
Es geht doch nichts über ein funktionierendes Ablagesystem! *s*
„In Verlust geratene“ Unterlagen gab es auch 1989 in der Berliner DDR (im Gegensatz zur Berliner BRD) – und damals hatte das System.
Geschichte wird von den Siegern geschrieben! Und sollte die Wahrheit zu unbequem sein, muss sie eben „in Verlust geraten“ *kotz*
Gibt es eigentlich einen ordnungs- oder strafrechtlichen Tatbestand, der dieses In-Verlust-Geraten erfasst? So viel Schlamperei sollte doch bei Beamten sanktioniert werden können. Oder?