Ich sage aber auch deutlich, zu keinem Zeitpunkt habe ich in einem meiner öffentlichen Ämter jemandem einen unberechtigten Vorteil gewährt. Persönliche Freundschaften sind mir, gerade auch menschlich, wichtig. Sie haben aber meine Amtsführung nicht beeinflusst. Dafür stehe ich. Christian Wulff am 22.12.11
Jetzt soll gegen den Bundespräsidenten doch ermittelt werden. Der Verdacht: Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung.
Einige feiern deshalb bereits die Staatsanwaltschaft wegen deren „Mutes“, die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten zu beantragen. Zu Recht? Nein. Wenn eine Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte für Ermittlungen sieht, hat sie diese zu ergreifen (§152 StPO). Und zwar ohne Ansehen der Person. Und ohne Tricks.
Doch die gab es reichlich.
Trotz schwerer Vowürfe, bereits im Fall Geerkens, wurden keine Ermittlungen aufgenommem. Vielmehr erklärte unmittelbar vor Wulff am 22. 12. 11 die Staatsanwaltschaft Hannover,
…sie habe keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat und werde deshalb nicht gegen Wulff ermitteln…
Welch wunderbarer Zufall. Der Herr Bundespräsident wirft seinen Vertrauten raus, entschuldigt sich, wünscht ein schönes Weihnachtsfest und die Staatsanwaltschaft stellt ein. Alles an einem Tag. Zufall? Wohl eher abgekartetes Spiel.
Zu diesem Zeitpunkt lagen 20 Strafanzeigen vor. Auch dies hinderte die niedersächsische Justiz nicht, die obige Erklärung im Januar 2012 zu wiederholen. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits heftige Kritik am Verhalten der Strafverfolger.
Schon am 14. 1. 2012 befragte – sicher nicht nur ich – Staatsanwältin Sillinger als deren Pressesprecherin, ob man nicht endlich zu handeln gedenke. In Hannover stellte man sich mausetot. Und nun heute der Paukenschlag. Ungewöhnlich ist auch die Vorabmeldung eines Antrags auf Aufhebung der Immunität. Allein zur Vermeidung der Beseitigung von Beweismitteln wird dieser Antrag normalerweise nicht bekanntgegeben. Ich sass einige Jahre im Immunitätsausschuss des Bundestages.
Offensichtlich wurde einigen Staatsanwälten der Boden nun doch zu heiß. Nach immer neuen Vorwürfen gab es keine Ausreden mehr, gegen Wulff nicht zu ermitteln. Dies hätte so langsam nach Strafvereitelung ausgesehen. Auch Staatsanwälte können belangt werden. Immerhin ist bereits der Versuch strafbar.
Denn gestern erschien offiziell der Aufsatz von Hans Herbert von Arnim. Lesenswert- auch für Nichtjuristen! Ein Knaller.
Heute also handelten die Herrschaften in Hannover. Das Dach muss lichterloh brennen.
Als mutige Kämpfer um Aufklärung taugen diese Staatsanwälte also nicht. Allein Staatsrechtlern wie von Arnim, einer zunehmend empörten Öffentlichkeit und investigativen Journalisten ist es zu verdanken, dass die Affäre Wulff mit dem 22. 12. 2011 nicht zu Ende war. Letzteres muss zur Ehre des Berufsstands auch mal wieder gesagt werden. Für Staatsanwälte aber war das Thema bereits erledigt. Wir sind Helden können daher andere singen.
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Tauss sollte Bundespräsident werden! Das wäre doch lustig.
Stimmt für Tauss! Schlägt ihm als Kandidaten vor!
Anmerkung tauss: Ich wäre zwar alt genug aber nicht integer genug. Schliesslich musste sich der arme Immunitätsausschuss gleich mehrfach mit mir befassen 🙂
Hans Herbert von Arnim ist Staats- und Verfassungsrechtler, aber kein Strafrechtler. Ich werte das mal als Schreibfehler. 😉
Anmerkung tauss: Danke. Aus Staatsrechtler wurde Strafrechtler. Hatte offensichtlich mit denen zu viel zu tun 🙂