Via twitter hat mich ein offenes Schreiben des Piraten Claudius Holler erreicht. Da er offensichtlich eine öffentliche Debatte wünscht, antworte ich hier gleichfalls öffentlich. Ungeachtet des Ausgangs halte ich die Diskussion für die Piratenpartei wie für mich als Pirat für schmerzlich aber durchaus hilfreich. Sie kommt dadurch zugleich auch aus einer vor allem via twitter geführten nervigen 140-Zeichen Auseinandersetzung der letzten Wochen heraus. Denn es geht nicht um Mimimi, sondern um Grundsätze und um beiderseitige Klarheit. Und wie es bei schmerzlichen Prozessen in Beziehungen so ist: Am Ende stehen Rosenkrieg oder Trennung oder Versöhnung.
Lieber Claudius Holler,
vielen Dank für den offenen Brief und vor allem für dessen freundlichen Anfangsteil.
Zu meinem Prozess und zu meiner Beurteilung der Verurteilung habe ich schon mehrfach alles gesagt und will es hier nur kurz wiederholen. Ich hatte 3 DVDs (davon 2 lesbar) mit kinderpornografischem Material in meiner dienstlich genutzten Wohnung aufbewahrt. Ich hatte ca. 100 Bild- und Videodateien im Umfang von 45 MB im „unteren Bereich der Pornografie mit Kindern“ (Zitat Landgericht) auf meinem Handy. Das ist der von mir nie bestrittene Fakt. Ein solchesDelikt kann mit Geldstrafe oder mit bis zu 60 Monaten Haft bestraft werden. Ich erhielt 15 Monate auf 2 Jahre Bewährung. Ein Freispruch wäre mir selbstverständlich lieber gewesen.
Zur Not kann man alles auf tauss-gezwitscher nachlesen. Das Landgericht unterstellte mir kein sexuelles, aber dafür privates Interesse. Es verneinte einen dienstlichen Bezug, obgleich der nach meiner Auffassung bereits und allein durch meine jahrelange Bundestagsarbeit zum Thema gegeben war. Wie man ein „sexuelles“ Interesse von einem „privaten“ Interesse trennt und das bei einem mit dem Thema befassten MdB wiederum von der „dienstlichen“ Abgeordnetentätigkeit, bleibt das Geheimnis des Gerichts und meiner politischen Gegner. Auch ob sich ein Abgeordneter allein auf Aussagen der Exekutive verlassen darf, selbst wenn er von dort nachweislich angelogen wurde, darf jedermann für sich selbst entscheiden. Meine Antwort darauf war und ist klar: Solche Abgeordnete brauchen wir nicht.
Und auch deshalb erfolgte damals in Absprache und in voller Kenntnis und Abwägung der Risiken im Juni 2009 in Berlin auf Anfrage (!) mein Beitritt zur Piratenpartei.
Zurück zum Urteil: Ich danke jedem, der meine Version akzeptiert und respektiere wie ausgeführt gleichzeitig alle, die sich der Meinung von Mainstreammedien, Staatsanwaltschaft und Gericht angeschlossen haben. Ich selbst nehme das Urteil zur Kenntnis, aber akzeptiere vor allem die Umstände und die Begründung, unter denen es zustande kam, nicht. Erstere waren sogar Gegenstand der Erörterung beim Anwaltstag und wurden dort durchaus mit Kachelmann, NoAngels & Co in eine Reihe gestellt. Soweit hierzu.
In der Tat überlege ich derzeit und davon losgelöst einen Wiedereintritt in die Piratenpartei Deutschlands, zumal meine 13-monatige Strafe in Freiheit „abgesessen“ ist und auch die „Bewährung“ im Mai ablaufen wird. Nach meiner Verurteilung bin ich im Vorfeld der Landtagswahl BaWü ausgetreten. Urteil und Wahltermin lagen für mich auch nach Rücksprache mit Dritten zu nah.
Meine Mitgliedschaft bei den Piraten ohne Grenzen (POG) bestand und besteht unverändert weiter. Für die POG habe ich auch am Bundesparteitag in Heidenheim als Gast teilgenommen. Insofern war ich in der Tat keinesfalls „inaktiv“ und erlaube mir auch, mich als Pirat zu bezeichnen.
Vielmehr wundert mich, dass diese auch über twitter verfolgbaren und stets transparenten Aktivitäten bei einigen heute nachträglich solches Erstaunen auslösen. Mein Rückzug erfolgte allein von der formalen Mitgliedschaft. Deshalb einige Beispiele:
Meinerseits wurde vor allem im Landtagswahlkampf Baden-Württemberg aktiv mitgewirkt. Dies betraf die Erarbeitung des Wahlprogramms, das Anrühren von Kleister, die Teilnahme an Infoständen, die landesweite Mithilfe bei der Sammlung von Unterschriften, der Transport von Großplakaten, die Anbringung und Entfernung hunderter Wahlplakate, nächtliche Piratggio – Fahrten und „gläsernes Mobil“- Aktionen etc etc. In Luzern und anderswo beteiligte ich mich an Anti-ACTA-Aktionen. Bei der Bundespresse der Piraten habe ich gelegentlich gleichfalls mitgewirkt. Ich will es bei diesen wenigen Beispielen belassen. Sie lassen sich erweitern.
Mein Antrag auf erneute Mitgliedschaft ist bei der Piratenpartei ist auf Wunsch mehrerer Piraten erfolgt und beim LV BaWü eingegangen. Dieser beabsichtigte Wiedereintritt ist auch eine Antwort auf Fehlentwicklungen innerhalb der Piratenpartei auf Bundesebene, die ich mit Bedauern zur Kenntnis nehme. Zu einer solchen Fehlentwicklung gehört Mobbing als Mittel zum Zweck. Und Mobbern überlasse ich nicht das Feld. Egal wo. Deshalb ist mein Wiedereintritt neben meiner Bereitschaft zum Engagement in der Tat AUCH eine Antwort auf Vorgänge der letzten Monate.
Ich nutze daher gerne die Gelegenheit, hierzu jenseits von Mimimi unten noch etwas weiter auszuholen.Aber zunächst zum geschilderten individuellen Problem. Nun war ich nicht dabei, was Sie/ Du oder andere an Infoständen tatsächlich oder vermeintlich erduldet oder erlitten haben. Richtig ist, dass ich selbst (mit einer Ausnahme) nicht mit dem Thema konfrontiert wurde. Aber da stellen sich die Erfahrungen und Wahrnehmungen individuell sehr unterschiedlich dar. Richtig ist aber auch, dass ich unverändert Einladungen zur Mitwirkung erhalte. Offensichtlich sind bezüglich meiner Person also nicht nur bei Piraten sehr unterschiedliche Schmerzgrenzen vorhanden.
Allerdings sage ich sehr klar, und hier bedaure ich Ihre/ Deine Schmerzen, dass Piraten diese aushalten müssen. Wo endet denn der Opportunismus einer 1,5 bis 8,9% – Partei, die sich dem Rechtsstaat verpflichtet fühlt? Wurden mir die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen? Nein. Bin ich resozialisierbar, selbst wenn man von meiner Schuld zutiefst überzeugt ist? Selbst das Gericht meinte ja und erteilte nicht einmal Auflagen.
Und jetzt kommt die Piratenpartei ins Spiel, die zu Recht derzeit die Frage debattiert, ob man ehemalige Nazis aufnehmen darf oder nicht. Ich finde sogar, sie muss. Wir können uns alle Aussteigerprogramme sparen, wenn jeder Ex- Nazi auf Dauer politisch in der Isolation bleiben soll. Jeder Mensch hat das Recht auf eine 2. Chance. Und das ist für mich ein zutiefst „piratiger“ Grundsatz.
Und den nehme ich auch für mich in Anspruch. Und ich erwarte von JEDEM Piraten, auch von Claudius Holler, dass er öffentlich steht und sich auch völlig losgelöst von der Unperson Tauss zur Unschuldsvermutung und zur Resozialisierung eines Täters, und sei er weniger schlimm oder noch schlimmer als Tauss, selbstbewusst bekennt. Wer das nicht kann, sollte zu einer Mainstreampartei gehen, aber sich zumindest nicht an Infostände der Piraten stellen. Er kann dann nämlich gar nichts erklären, was mit Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit zu tun hat.
PS 1:Wegen verschiedener Kommentare auch nochmals zum Hausverbot: Auch hier geht es weniger um mich als vielmehr um die Grundsatzfrage, ob Vorgänge intransparent stattfinden und wie der Bundesvorstand mit der Tatsache umgeht, dass er nicht und dann nachträglich (höflich formuliert) unkorrekt über vermeintliche Vorgänge informiert wurde. Deshalb bestehe ich auf Aufklärung, weil sich um diese „Vorgänge“ auch mehr als nur ehrenrührige Spekulationen gegen meine Person ranken. Diese Form des Hausverbots und seiner „Aufarbeitung“ hätte ich aber auch bei keinem Dritten akzeptiert, wenn es mich überhaupt nicht betroffen hätte.
PS 2:Da auch über meine „wahren“ Absichten einige Spekulationen im Umlauf sind: Ich beabsichtige NICHT, für ein Mandat oder Amt zu kandieren. Beides hatte ich in 38 Jahren Politik zur Genüge. Aber ich bin und bleibe ein streitbarer und politischer Mensch. Und das gerne auch innerhalb der Piratenpartei- als Mitglied.
Jeder aufgeweckte Mensch weiß, dass kinderpornografisches Material entweder auf Festplatten des BKA liegt oder den Besitzer vor Gericht bringen muss. Diese zwei Möglichkeiten gibt es, keine weiteren. Das lernen Kinder in der Schule oder Jura-Studenten spätestens im ersten Semester.
Das Material war im Besitz von Herrn Tauss. Das BKA war nicht eingeweiht.
Keine weiteren Fragen.
Anmerkung tauss: Das BKA war nicht eingeweiht. Richtig. Andere, die den Missbrauch von Kindern politisch missbrauchen, waren auch nicht eingeweiht.
Das Landgericht Karlsruhe hat mir bestätigt, dass das Urteil am 25.August 2010 rechtskräftig geworden ist und die Bewährungszeit von diesem Zeitpunkt aus läuft.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Deine Angaben sind schlicht falsch.
Wie bereits an anderer Stelle mitgeteilt, glaube ich Dir Deine Darstellung nicht. Wir sind nicht bei Wünsch-Dir-Was. Es gibt recht klare Urteile und Gesetze, die Deiner Darstellung deutlich widersprechen. Ich bemühe mich zur Zeit darum amtliche Informationen zu erhalten, die Deine Darstellung belegen könnten. Du bist auch selbst herzlich eingeladen Schriftstücke vorzulegen, die meine Zweifel an Deiner Darstellung aus dem Weg räumen könnten. Meine Zweifel sind derart stark und deutlich begründet (und von dritten bestätigt), dass ich Deinen Aussagen ohne Belege keinen glauben schenken kann.:
Es ist richtig, dass das Urteil vom 29.5. Rechtskräftig ist. Das stellt niemand in Frage. Aber wann ist es rechtskräftig geworden ? Doch erst am 24. August 2010 mit der Feststellung, dass es rechtskräftig ist. Evtl.sogar noch später, da der BGH Verwurf der Revision evtl. erst zugestellt werden musste.
§56a (2) sagt, dass dei Bewährungsfrist erst beginnt, wenn das Urteil Rechtskräftig ist.
Rechtskräftig ist es laut
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2010-8&Seite=1&anz=202&pos=30&nr=53179&linked=pm&Blank=1
bzw. dem Urteil
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2010-8-24&nr=53180&pos=1&anz=5
seit Ende August 2010.
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Das die Rechtskraft gehemmt wird ist in §343 StPO zu lesen:
§ 343 StPO [Hemmung der Rechtskraft]
(1) Durch rechtzeitige Einlegung der Revision wird die Rechtskraft des Urteils, soweit es angefochten ist, gehemmt.
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Das OLG Schleswig-Holstein hat hier in der Frage was eigentlich wäre, wenn die Revision in Teilen erfolgreich gewesen, und das Urteil in Teilen aufgehoben worden wäre geurteilt… Auch dann beginnt die Bewährungszeit für den noch gültigen Teil erst wenn die Teilaufhebung Rechtskräftig geworden ist. In Deinem Fall gibt es nichtmals eine Teilaufhebung.. also noch weniger Grund die Bewährungszeit auf das Urteilsdatum vor der Revision zu schieben:
1. Die Bewährungszeit beginnt erst mit Rechtskraft der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung, auch wenn die Strafe nach Teilaufhebung der Verurteilung durch das Revisionsgericht rechtskräftig geworden ist und das Tatgericht nach Zurückverweisung der Sache wegen des Verschlechterungsverbots wiederum nur auf Strafaussetzung zur Bewährung für die rechtskräftig gewordene Strafe entscheiden konnte.
Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NStZ 1990, 359
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Auf das gleiche Urteil fusst auch:
Der Beginn der Bewährungszeit knüpft an die Rechtskraft der Entscheidung über die Strafaussetzung an (§?56?a Abs.?2 S.?1). Wird in der Revision das Urteil nur teilweise aufgehoben, so reicht die sog. vertikale Teilrechtskraft nicht aus. Auch wenn die Einzelstrafe aufgrund der Revisionsbestätigung unabänderlich geworden ist, ist aus Gründen der Rechtssicherheit die Rechtskraft der abschließenden neuen Tatsachenentscheidung abzuwarten,
Zitat aus: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen- Heribert Ostendorf, Strafgesetzbuch
3. Auflage 2010,
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Oder Hier:
Die Frist beginnt (bedeutsam für Entscheidungen nach §§ 56?f Nr. 1, 56?g II) mit der Rechtskraft des Urteils, in dem die Strafaussetzung angeordnet worden ist (Abs. 2 S. 1; auch bei Gesamtstrafe trotz vertikaler Teilrechtskraft, Schleswig NStZ 90, 359), Schönke/Schröder- Stree/Kinzi, Strafgesetzbuch
28. Auflage 2010
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Der Karlsruher Kommentar zur StPO spricht ebenfalls eine ganz andere Sprache. Auch hier wird ganz klar gesagt, „Die Hemmung dauert dann bis […]zur Verwerfung der Revision […] erst mit Wegfall tritt formelle und materielle Rechtskraft des angefochtenen Urteils ein.
[…]Dagegen steht die Unzulässigkeit einer an sich statthaften Revision, die sich aus anderen Gründen als der nicht rechtzeitigen Einlegung ergibt, der Hemmungswirkung nicht entgegen (RGSt 53, 235, 237; BGHSt 25, 259, 260 = NJW 1974, 373; OLG Stuttgart MDR 1980, 518; Hanack LR Rn 1; aA OLG Karlsruhe NStZ 1997, 301 [hier: Rechtsmittelverzicht]). Die Hemmung dauert dann bis zur endgültigen Entscheidung nach § 346 oder bis zur Verwerfung der Revision nach § 349 Abs. 1 oder durch Urteil; erst mit ihrem Wegfall tritt formelle und materielle Rechtskraft des angefochtenen Urteils ein (Niese JZ 1957, 73, 77). Karlsruher Kommentar zur StPO- Kuckein
6. Auflage 2008
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Du siehst es gibt sehr gewichtige Paragraphen, Urteile und Kommentare, die absolut nicht mit Deiner öffentlichkeitswirksamen Darstellung Deiner bald ablaufenden Bewährungszeit im Einklang stehen. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren und werde mich auch bei Dir für meine öffentlichen Zweifel an Deiner Darstellung Entschudligen… allerdings erst, wenn Du diese aus dem Weg geräumt hast. Um es klar zu sagen: Ich will sehen. Es reicht mir unter diesen sehr deutlichen Umständen nicht zu hören Du hättest etwas schriftliches dass Deine Berechnung bestätigt. Ich möchte es mit eigenen Augen lesen oder sonstwie eine plausible Erklärung dafür haben, weshalb etwas anderes als die oben genannten Textstellen zutreffend sein sollte…. Weshalb sollte die Rechtskraft in Deinem Fall nicht gehemmt sein ? Weshalb sollte die Bewährungszeit in Deinem Fall abweichend vom oben genannten nicht erst nach Verwurf der Revision beginnen ? Da sind zuviele Fragezeichen, als dass ich Dir das ohne Belege glaube. Ich gehe im Grunde davon aus, dass Du selbst ein Interesse daran hast Zweifel an Deiner Darstellung auszuräumen. Entsprechend bitte ich Dich um Belege.
Hallo!
Ich bedauere, dass in diesem Falle letztlich beide Seiten an jener Offenheit und politischer Professionalität vermissen gelassen haben, die ich bisher an ihnen schätzen gelernt hatte.
In dem Moment, in dem klar war, dass der BV den Antrag auf erneute Aufnahme nicht annehmen kann, hättest Du, Jörg, ihn bis zu der Nichtigkeit jener Gründe, die zur Ablehnung geführt haben, zurückziehen können, ohne dass es Deinem Ruf oder dem der Piraten geschadet hätte. Auf der anderen Seite haben auch einzelne Mitglieder des Vorstands an Fairness vermissen lassen, indem sie per Twitter verfrüht an die Öffentlichkeit gegangen sind.
So, wie es jetzt gelaufen ist, hoffe ich, dass beide Seiten diesen Fehler als Anlass nehmen, um daraus zu lernen. Unser Ego oder unsere Parteizugehörigkeit (oder der Mangel daran) sollte uns nicht davon abhalten, unsere eigentlichen politischen Ziele zu vertreten. Diesen Fehler haben uns andere Parteien oft genug vorgemacht, dass wir ihn eigentlich nicht selbst machen müssten.
Es ist echt traurig, wie hier erneut gelogen wird.
Wenn Tauss schreibt „…zumal meine 13-monatige Strafe in Freiheit “abgesessen” ist und auch die “Bewährung” im Mai ablaufen wird.“ ist das nicht mehr als eine dreiste Lüge.
Das Urteil ist vom 28.05.2010. 1 Jahr und 3 Monate Gesamtfreiheitsstrafe. Vollstreckung für die Dauer von 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
http://www.landgericht-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1254838/index.html?ROOT=1160451
Eine Bewährungsfrist beginnt allerdings immer erst, wenn das Urteil Rechtskräftig ist 56a (2) 1.S:
http://dejure.org/gesetze/StGB/56a.html
Dies war in Tauss Fall der 31. August 2010. Seine Bewährungszeit läuft also noch gut 10 Monate.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-08/urteil-tauss-bgh
Auch hat er keine 13 monatige Strafe, sondern eine 15 monatige Freiheitsstrafe für seine Taten erhalten. Auch diese kann er erst „in Freiheit absitzen“ wenn das Urteil Rechtskräftig ist. Dies wäre also am 31. November 2011.
Anmerkung tauss: Werter Hobbyjurist. Hier auf tauss-gezwitscher ist sogar auf das LG verlinkt. Die Bewährung beginnt mit Rechtskraft des Urteils. Und das ist mit Entscheidung des BGH hierzu der 29.5.2010.
Man kann viel bewegen, auch wenn man nicht Mitglied der Piratenpartei ist. Das Empfinden Pirat zu sein, ist gsd von einer Mitgliedschaft losgelöst, und wenn man kein Parteiamt anstrebt, ist es auch imho nicht notwendig den Piraten bei zu treten. Es gibt viele Möglichkeiten sich auch als Nicht-Mitglied in seinen persönlichen Kernthemen zu bewegen.
Leider liegt die PoG derzeit etwas brach, und ich hoffe dass mit dem Ausbleiben eines schweizer Medien Hypes aufgrund des nicht-Erreichen des Wahlziels in der Schweiz einige ausgewählte schweizer Piraten die PoG wieder mit neuem Leben füllen und dort Länderübergreifende Aktionen stattfinden können.
Lieber Jörg – ohne dies böse zu meinen – ich kann Deinen Antrag auf Mitgliedschaft ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Es war zu erwarten dass sich hier Widerstand regen wird, und die gesammelte Trollmanschaft und alle Brüller, Mobber und Aggressiven auf den Plan rufen wird. Die populisten Halbwahrheiten oder gar Lügen die auf Twitter verbreitet oder angedeutet werden würde mich einen großen Bogen machen lassen, aber du bist ja dafür bekannt, mit dem Kopf durch die Wand, auch wenn die Türe 2m weiter ist 🙂
Die Piratenpartei ist leider nicht mehr das, was sie mal war. Und ich bin gespannt, was noch alles kommen wird. Als stiller Beobachter von aussen, der aufmerksam beobachtet – und sich merkt was passiert.
Volle Zustimmung, Jörg. Es wird immer eine Person geben, welche sich nicht von Fakten sondern vom Strom der Masseninformation bilden und ggf. lenken lässt.
Ich wünsche Herrn Tauss (und den Piraten) viel Erfolg beim Kampf gegen die Elemente die scheinbar die Spitze der Piratenpartei gehijacked haben.
Warum in einer Partei erneut eintreten, in der noch so vieles eindeutig im argen liegt.
Am besten wäre es, die Herausforderung zu suchen, in einer glaubwürdig sozialliberalen & zukunftsfähigen Partei wie der DDP einzutreten, oder eine PPD (Piratenpartei Deutschland) zu gründen, quasi eine Piratenpartei 2.0, in der es ausschließlich um Inhalte geht, und nicht um ein niedriges Kindergartenniveau, wie man dies leider in vielen politischen Punkten u. dem Benehmen einiger Mitglieder in der Vergangenheit sehen musste. Wenn ein Eintritt in die Piratenpartei, dann sollten vorher beispielsweise erste Punkte aufgeführt werden, zu denen die Piratenpartei noch Nachholbedarf hat u. deshalb dringend nachbessern sollte.