Ich wollte im digitalen Musterländle, so einer Art Mini-Silicon-Valley, per Mail (vergeblich) einen Vereinsregisterauszug anfordern. Immerhin war dies Anlass, mal unserem Justizminister zu mailen (sic!) :
Sehr geehrter Herr Minister Wolf, werte Bürgerreferent*innen,
alle Welt redet über Digitalisierung. Sogar diese Landesregierung. Und gelegentlich der Landtag. Im Bund wurde nach Jahrzehnten des „Neulands“ jetzt sogar wieder eine neue Kommission eingesetzt.
In der praktischen Welt sieht es aber so aus, dass bei einem schwäbischen Amtsgericht per Mail nicht einmal die Kopie einer aktualisierten Fassung eines Vereinsregisterauszugs angefordert werden darf. Da könnte ja jeder kommen! Es ginge, so die freundliche Auskunft, (trotz dort vorhandener Mailadresse!) nur auf dem Postweg oder per Fax.
Schon wegen Spam habe ich das Faxgerät im letzten Jahrzehnt allerdings deaktiviert. Aber dies beeindruckt das Amtsgericht Stuttgart natürlich nicht. Immerhin war ich wiederum beeindruckt, dass dort eine Generation arbeitet, die das Faxgerät und vielleicht sogar den Fernschreiber noch kennt.
Deshalb die Frage an Sie oder ggf. an irgendwelche Digitalisierungsbeauftragte:
Wann wird der Mailverkehr, wie ich ihn gerade auch hier an Ihnen und hoffentlich erfolgreich ausprobiere, rund 50 Jahre nach Versand der ersten Mail in Deutschland (übrigens von Karlsruhe aus) auch in den Amtsstuben Ihres Zuständigkeitsbereichs vorgedrungen und selbstverständlich sein?
Es geht mir jetzt nur um Ihre Zukunftsvision. Meine Bitte ans Vereinsregister habe ich natürlich schön formuliert und frankiert bereits zum Briefkasten gebracht. Immerhin waren dies dann doch gesundheitsfördernd einige hundert Schritte auf dem Schrittzähler.
Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank
Jörg Tauss
Hauptstr. 34, 76703 Kraichtal