Am heutigen Tag geben mir die seelenverwandten und journalistisch zwischenzeitlich nur noch wenig unterscheidbaren Printprodukte „Spiegel“ und BILD (letztere wenigstens auf Seite 1) einmal mehr und fast wortgleich die Ehre. BILD wirft mir vor, „nichts gelernt zu haben“ und für den SPIEGEL bin ich „unbelehrbar“.
Da ich als Bildungspolitiker stets für das lebensbegleitende Lernen eingetreten bin, sind dies natürlich höchst unerfreuliche Vorwürfe, die mich in tiefster Zerknirschung zurücklassen :)) . Insofern habe ich beiden Redaktionen geschrieben:
Liebe Redaktionen von BILD und SPIEGEL,
der Vorwurf, aus meiner Karlsruher Strafjustizposse nichts gelernt zu haben oder gar unbelehrbar zu sein, trifft mich tief. Ich fürchte aber, mit Ihrem Vorwurf auch weiterhin leben zu müssen.
Denn so lange Sie das Märchen vom „Millionengeschäft“ Kinderpornografie weiter verbreiten und so lange Sie eine Frau zu Guttenberg hochjubeln, so lange werden Sie mit Reaktionen meinerseits rechnen dürfen.
Sollten Sie jedoch damit beginnen, seriös darüber zu berichten, wie beispielsweise Bundesregierung, BKA und einige „Kinderschutzorganisationen“, z. B. Frau Guttenbergs „Innocence in Danger“, in diesem (schlimmen) Tatbereich die Öffentlichkeit falsch informieren und informiert haben, wäre meine Aufgabe eigentlich erfüllt und ich könnte mich auch wieder erfreulicheren Themen zuwenden.
Mit freundlichen Grüßen Jörg Tauss
PS:
Noch ein Satz an die Damen und Herren des SPIEGEL: Einmal mehr sprechen Sie von Material mit „abscheulichsten Missbrauchsszenen“, das bei mir gefunden worden sei. Ein kollegialer Tipp: Nicht jede Diktion einer Staatsanwaltschaft muss von Journalisten auf Dauer ungeprüft übernommen werden, wenngleich das mediale Ziel dieser erneuten öffentlichen Stimmungsmache durch Sie klar auf der Hand liegt.
Kinderpornografische Bilder sind als solche tatsächlich inakzeptabel und zu ächten.
Dennoch will ich an dieser Stelle nun doch wörtlich das Landgericht Karlsruhe aus dessen Urteilsbegründung vom 28. 5. 2010 zitieren: „Zu GUNSTEN des Angeklagten bewertet die Kammer , …. (dass) sich der Inhalt der Bilder und die Dauer der Videosequenzen auf dem Mobiltelefon eher am unteren Rahmen kinder- und jugendpornografischer Taten (bewegt)….“ Ende des Zitats, dessen künftige journalistische Verwendung ich Ihnen gerne anheim stelle.