28. Mai Das Urteil befriedigt und enttäuscht mich gleichermaßen:
Es lautet auf 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung (2 Jahre). Selbstverständlich hätte ich mir einen Freispruch gewünscht.
Es enttäuscht mich dessen ungeachtet dahingehend, dass das Gericht die Anwendbarkeit des §184 b Abs. 5 StGB auf Abgeordnete ganz generell ausschließen will – und schon von daher auch kein Freispruch mehr möglich war: Mitglieder des Deutschen Bundestages sollen gegenüber den Informationen der Bundesregierung allein auf das parlamentarische Fragerecht beschränkt sein.Dies sehe ich unverändert nicht so, zumal die Bundesregierung und das BKA in dieser Frage (von Indien bis zu den Verbreitungswegen etc. etc.) Parlament und Öffentlichkeit leider belogen haben und unverändert belügen.
Es befriedigt mich jedoch dahingehend, als es mir in der Folge dann zwar eine schon in rechtlicher Hinsicht lediglich privat und somit als strafbar zu wertende Neugier unterstellt, aber ausdrücklich eben kein irgendwie geartetes persönliches, sexuelles Interesse an der Verschaffung oder dem Besitz kinderpornographischen Materials festgestellt hat. Diesbezüglich anderslautende Meldungen sind falsch.
Enttäuschend sind wiederum die Ausführungen des Gerichtes, dass nach Meinung der Kammer ein Prominenter die verfehlte Öffentlichkeitsarbeit einer Staatsanwaltschaft hinzunehmen habe, selbst wenn sie zu seiner Vorverurteilung führt.
Insbesondere deswegen und wegen der schon in staatsrechtlicher Hinsicht bedenklichen Ausführungen des Gerichtes prüft meine Verteidigung, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Besonders wichtig war es mir aber, dass diese sexuelle Schmuddelei von Staatsanwaltschaft und Teilen der Medien vom Tisch ist. Hier musste nicht nur ich mir manches anhören, was ja auch den Kommentaren hier auf tauss-gezwitscher entnommen werden kann. Dennoch wird das Urteil sicher zum Anlass genommen werden, mich weiter in eine gewisse Ecke zu drängen, in der mich das Gericht auch nach den Zeugenvernehmungen ausdrücklich nicht sieht.
Dennoch nehme ich diese Karlsruher Justizposse und ihren Abschluss zum Anlass, bis auf Weiteres auf meine Rechte aus der Mitgliedschaft in der Piratenpartei zu verzichten.
Ob ich die Partei zu deren Schutz verlasse mache ich davon abhängig, wie die schriftliche Urteilsbegründung lautet, wie darauf aufbauend die Revisionschancen eingeschätzt werden und mit welcher Wirkung die mediale Hetze von SPIEGEL & Co weitergeht. Ich habe mich heute beispielsweise geweigert, dem SPIEGEL ein Interview zu geben. Es reicht.
Ungeachtet dessen bedanke ich mich bei allen Piraten, die sich bis hin zur „Kinderfickerpartei“ wegen mir angreifen lassen musste und die dies unter rechtsstaatlichen Erwägungen ausgehalten und Paroli geboten haben. Für sie freut mich diese Erkenntnis des Gerichts besonders.
27. Mai Am Freitag, 28. 5., will das Landgericht Karlsruhe sein Urteil fällen: Die Staatsanwaltschaft hat eine Gesamtstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten auf Bewährung zuzüglich einer Geldstrafe von 6.000.– Euro beantragt. Meine Verteidigung Freispruch. Das Plädoyer meines Anwalts Jan Mönikes steht bereits digital zur Verfügung. Das strafrechtliche Plädoyer von Michael Rosenthal nicht.
http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/
21. Mai Ich hatte darauf hingewiesen, dass ich selbst zum Prozess und zum Prozessverlauf nicht „zwitschern“ werde. An dieser Stelle will ich allerdings auf Blogs von Prozessbeobachtern verweisen. Auf diese Inhalte habe ich persönlich keinerlei Einfluss genommen.
Rainer Kaufmann und Rolf Schmitt von bruchsal.org haben an allen Verhandlungstagen teilgenommen:
http://www.bruchsal.org/taxonomy/term/111
Pirat Schrozberg war am 3. Tag anwesend:
http://schrozberg.blogspot.com/2010/05/fruhstuck-im-landgericht-3.html
Schrozberg hat auch etwas intensiver zur Staatsanwältin u. a. recherchiert. Auch nicht uninteressant:
http://schrozberg.blogspot.com/2010/05/staatsanwaltschaft-doch-politisch.html
Ich nahm mir die Zeit und war an den Prozeßtagen im Landgericht im Saal. So konnte ich mir ein Bild unabhängig von der Darstellung der Medien machen.
Und darauf kam es mir an.
Richter Scholl meinte auch, dass die Gesamtschau dazu geführt habe, dass Herr Tauss nicht aus politischen Gründen, sondern aus privaten Gründen recherchiert hat.
Und in dem Zusammenhang wurde dann erwähnt, dass nicht festgestellt werden könne:
„…..ob er handelte, um sich sexuell zu erregen oder beispielsweise nur aus Neugier.“
Und sein Berliner Anwalt bat um Verständnis, dass er aus einer Generation stammt, deren Menschen Probleme haben, so offen über derartige Dinge sprechen zu können. Und er deshalb dies auch nicht gleich ausbreitete.(??!)
Also, lieber Herr Tauss, wenn ich mir vorstelle, dass ich mir haufenweise Bilder von Kindern ab drei Jahren (jaja, ich weiss, es waren meist Jungs zwischen 8-12 Jahren, möglichst unbehaart) anschaue, die OV,GV und AV ertragen mussten, dann wird mir speiübel.
Und da ist es auch unerheblich, aus welcher Generation ich stamme, was meinen gesellschaftlichen Umgang mit Sexualität anbelangt.
Das schreit geradezu nach Strafanzeige. Bei jedem anständigen Menschen jeglichen Alters.
Und schon gar nicht glaubhaft kommt dies rüber, wenn ich dieses Material dann mehr als zwei Jahre sammle und „zur Seite“ lege.
Lieber Jörg Rupp, Du bist doch mehrfacher Familienvater, ich hätte Dir gewünscht, dass Du den Prozeß ebenfalls im Gerichtssaal verfolgt hättest, dann wüsstest Du, dass Herrn Tauss das sexuelle Interesse nicht ausgeräumt worden ist, sondern es nur für die eigentliche Verurteilung nicht von Interesse war, weil die Tat an sich, der Besitz und die Beschaffung dieser widerlichen Bilder war, für die Herr Tauss verurteilt wurde.
Und Du hättest Dir selbst ein Bild machen können, wie die jeweiligen Zeugen ihn geschildert haben und hören müssen, dass Herr Tauss bei seinem Tun (ich sage bewusst nicht recherchieren, denn Recherche ist anders) mindestens einen 7 jährigen Jungen vor Vergewaltigung durch Georg M. hätte schützen können, aber er tat dies nicht, weil er ihn nicht angezeigt hatte.
Warum wohl nicht?
Nach diesen 5 Tagen, die ich im Saal verbracht habe, habe ich am Urteil nichts auszusetzen.
Anmerkung tauss: Da wird aber nun schön aus dem Zusammenhang gerissen. Die Behauptung, ich hätte eine Jungen vor der Vergewaltigung retten können, ist schon durch die Zeitabläufe widerlegt. Dies gehörte zur Stimmungsmache der Staatsanwaltschaft. Dass dies die beabsichtigte Wirkung auf die Zuhörer hatte, kann ich aber leider nicht abstreiten. Im übrigen ist ihr Zitat bezüglich der „sexuellen Erregung“ schlicht falsch. Aber da es Ihnen auf solche „Kleinigkeiten“ gar nicht ankommt, beweist die sonstige Diktion Ihres Textes.
@Jan Dark
Ich behaupte doch auch gar nicht, der Richter hätte irgendwas gesagt…. für mich ist die Frage nach dem sexuellen Interesse eben nicht entschieden worden… Ich habe niemals geschrieben, dass ein sexuelles Interesse bestand! “weder bejaht noch verneint vom Gericht“.
Aber ich habe auch Verständnis dafür, wenn Sie das ganze anders auslegen.
Wofür ich aber kein Verständnis habe, ist dass sich mich hier als böswilligen oder dreisten Lügner betiteln! Ich mach das nicht mit Ihnen und daher sollten Sie, dass auch Unterlassen. Ich habe mich bemüht meine Meinung zu begründen! Wenn Sie daran was auszusetzen haben, kein Problem. Aber ein Lügner bin ich deshalb nicht!
Sexuelles Interesse oder nicht, das war auch im Prozess nicht die Frage, weil sie nicht durch objektive Spuren beantwortet werden könnte. Daher hat das Gericht auch keine Feststellungen dazu getroffen.
Daraus nun eine Verneinung von sexuellem Interesse abzuleiten, ist so unangebracht, wie ein sexuelles Interesse zu bejahen.
Das Gericht hat aber eindeutig festgestellt, daß ein Ermittlungshintergrund nicht vorgelegen hat. Jeder „Ermittelnde“, der auch nur einen IQ im wenigstens zweistelligen Bereich aufzuweisen hat (ich unterstelle Herrn Tauss sogar einen dreistelligen IQ), sichert sich für den Notfall dahingehend ab, daß er seine Ermittlungstätigkeit belegen oder wenigstens glaubhaft machen kann.
Unser unschuldig verfolgter hat nichts dergleichen vorzuweisen: Keine Protokolle und Aufzeichnungen, keinen Eingeweihten, keinen Ermittlungszeugen! Statt dessen überall verstecktes Material von überwiegend ähnlichem Genre.
Und noch bei der Durchsuchung schweigt er und hofft, daß die thumben Beamten das Zeugs nicht finden! Tage hat´s gedauert, bis er sich die Story von der Sprengung eines Kinderpornoringes zusammengebastelt hat!
Und jetzt würde ich sogar eine Wette anbieten: Herr Tauss geht nicht in Revision! Es bestünde sonst das erhebliche Risiko, zum zweiten Mal bescheinigt zu bekommen, verbotenen Schmuddelkram gesammelt zu haben.
So aber kann er sich weiterhin als Opfer einer Kampagne darstellen, die von medienhörigen Richtern, einer verfolgungsbesessenen Staatsanwaltschaft, einem voreingenommenen Immunitätsausschuss und speziell Tauss-feindlichen Medien durchgeführt wird.
Und wenn Herr Tauss seine zusammengesponnenen Rechtfertigungen nur noch lange und immer wieder selbst liest, werden sie zur eigenen Wirklichkeit und es lebt sich mit der Schande ein wenig leichter…
Anmerkung tauss: Habe es an anderer Stelle schon gesagt: Jetzt warten Sie einfach mal in Ruhe die Urteilsbegründung ab. Interessant ist, wie aber alle, die sich vorher nur aus der Schmuddelkiste gegen mich bedient haben, plötzlich finden, dass es darauf doch eigentlich gar nicht ankommt 😉
@patricia
Wenn das stünde: Tauss ist kein Dieb; das Tat auch nichts zur Sache. Dann ist es eine Lüge, das Gericht hätte gesagt, Tauss sei ein Dieb.
Waruim belügen Sie uns so unverschämt, obwohl jeder das Gegenteil in der Presseerklärung des Landgerichts Karlsruge nachlesen kann.
Der Richter hat klar gesagt, das kein sexuelles Interesse vorliegt. Er hat unrichtige Behauptungen zu Pflichten von Bundestagsabgeordneten aufstellt, offenabr in Unkenntnis der Geschäftsordnung es Bundestages, die sich der Bundestag auf der Rechtsgrundlage der Verfassung gegeben hat. Aus dieser Unkenntnis der Pflichten heraus, konnte der Richter die dienstliche Beschäftigung nicht erkennen, aber er sah auch kein sexuelles Interese, das die Staaatanwältin in ihrer starken sexuellen Fantasie irgendwo mystisch (ohne Bewiese, Indizien, Zeugen) erkannt geglaubt hatte. Der Richter hat dasnn gesagt, er kan ndas dienstliche Interesse nicht erkennen, also muss es privat gewesen sein. Dann ist es strafbar.
Das Urteil ist rechtsfehlerhaft aufgrund mangelnder Sachkunde des Landrichters. Die Behauptung, der Richter hätte sexuelles Interesse festgestellt ist ein dreiste Lüge und interessant wäre, wer solche Lügen finanziert. Seinen Sie mutig: Lassen Sie uns ihre Geldgeber wissen. Tauss hat auch alle karten auf den Tisch gelegt.
@Jan Dark
Nur eine Frage, wissen Sie was der 2te Satz nach dem Semikolon bedeutet? “(…)dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich.“
Sie können das wohl nicht richtig verstehen und mit dem ersten Satz “Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat;(…)“ nicht richtig in Zusammenhang setzen.
Nein ich lüge nicht, ich versuche lediglich nur ein Missverständnis zu klären!
Anmerkung tauss: Ich habe das in meinem Text zur Urteilsbegründung erläutert. Wenn das Gericht (für mich unverändert fälschlicherweise) dienstliche Gründe vermeint, muss es mich wegen des Besitzes logischerweise verurteilen.
@Patricia
Die Staatsanwältin hat behauptet, dass Herr Tauss aus sexuellem Interesse gehandelt hätte. Die Staatanwältin hat ihre sexuellen Fantasien nicht weiter erläutert. Sie hat keine Beweise, keine Indizien vorgelegt, keine Zeugen vorgeführt. Also bleibt das sexuelle Interesse in der sexuellen Fantasie der Staatsanwältin stecken.
Das Gericht hat zu den sexuellen Fantasien der Staatsanwältin ganz klar gesagt, dass ein sexuelles Interesse entgegen den Behauptungen der Staatsanwältin nicht feststellbar war. Man kann entweder sagen, die Staatsanwältin hätte gelogen, oder die Staatsanwältin hatte sexuelle Fantasien, die in der Realität nicht feststellbar waren oder die Staatsanwältin hat nicht die Wahrheit gesagt.
Für mich sieht es so aus, als wenn die Staatsanwältin mangels Sachkunde sich keinen anderen Grund für den Besitz von Kinderpornografie als sexuelle Erregung vorstellen kann, was Ursula von der Leyen, die sich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages bei Strafanzeige auch durch den §184b,5 StGB wegen Besitz und gar Vorführung decken ließ (Staatsanwaltschaft Berlin) , auch zu recht weit von sich weisen würde.
Aber der Richter hat kein sexuelles Interesse feststellen können. Wer dem Richter gegenteiliges unterstellen will, ist ein bösartiger Lügner. Der Rest ist dummes Zeug.
@Jan Dark
Also ich lüge nicht! Gehirn einschalten und mitdenken! Und ich werde von niemandem bezahlt, besonders nicht fürs lügen. Ich bin keine Politikerin!
Sie müssen den Satz schon zu Ende lesen:
“Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat; dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich.“
Das Gericht hat die Frage des sexuellen Interesses weder bejaht noch verneint! Genauer in meinem Kommentar vom 29.05. um 00:45 nachzulesen.
Gruß!
Mir ist übrigens einer der beiden Personen (soweit die andere nicht Ursula von der Leyen ist) eingefallen, gegen die ebenfalls auf Verdacht des Besitzes von KiPos ermittelt wurde: Matthias Sehling. Dessen Wikipedia-Artikel wird allerdings immer wieder gerne überarbeitet, um diese Tatsache zu verbergen:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion%3AMatthias_Sehling&action=historysubmit&diff=74893998&oldid=74827205
Gruß!
@patricia
„Die Behauptung das Gericht hätte kein ‘’sexuelles Interesse” festgestellt ist falsch! Das Gericht hat darüber nicht entschieden!“
Sie lügen. Wie jeder auf den Pressemitteilungen des Landgerichtes Karlsruhe nachlesen kann, hat die Kammer das Gegenteil von ihrer Lüge ausgesagt:
„Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat“
Warum belügen Sie uns? Wer bezahlt Sie dafür?
@Daniel78: Ich habe Ihre Kommentare gelesen und bin ganz Ihrer Meinung! Die Behauptung das Gericht hätte kein “sexuelles Interesse“ festgestellt ist falsch! Das Gericht hat darüber nicht entschieden! Ich bin froh, dass es doch noch Menschen gibt die sich nicht von Selbstdarstellern manipulieren lassen, sondern die Augen offen haben und auch mitdenken!
Weiterhin möchte ich noch etwas zum viel genannten “Ermessen“ schreiben, was bedeutet das? Bedeutet es ein Abgeordneter kann sich über das StGB hinwegsetzen, wie es ihm gerade passt? Dürfte er beispielsweise ungestraft einen Mord begehen, weil er ja nach eigenem Ermessen handeln darf? Klare Antwort: NEIN! Ermessen muss durch Gesetz eingeräumt, werden und zwar die Norm, die es betrifft und der §184 b gibt niemandem ein Ermessen! Und die Priviligierung des §184 b V ist für einen bestimmten Personenkreis anwendbar, das ist in jedem Kommentar zum StGB (z.b. Fischer) nachzulesen.
Demokratie bedeutet für mich, dass jeder vor dem Gesetz gleich ist und ich weiß, dass dies oft genug nicht so ist, aber im vorliegenden Fall empfinde ich das Urteil nach dem was das Gesetz hergibt für gerecht.
Gruß!
Anmerkung tauss: Jetzt warten Sie einfach mal in Ruhe die Urteilsbegründung ab. Interessant ist, wie aber alle, die sich vorher nur aus der Schmuddelkiste gegen mich bedient haben, plötzlich finden, dass es darauf doch eigentlich gar nicht ankommt.
Hallo Herr Tauss, hallo Blogger und Leser,
als Pädophiler möchte ich hier noch einmal die Gelegenheit nutzen und um sachliche Differenzierung bitten. Die sexuelle Neigung „Pädophilie“, deren Ursachen ebenso ungeklärt sind, wie die der sexuellen Präferenz „Homosexualität“, ist nicht Gegenstand irgendeines Paragraphen des Strafrechtes! Dem steht die sexuelle Handlung vor bzw. an Kindern und Jugendlichen gegenüber bzw. deren Abbildung, welche mehr oder weniger klar definiert strafbare Handlungen darstellen. Welche Neigung oder Präferenz der Handelnde hat, ist rechtlich nicht relevant, ebenso wie die von der Staatsanwältin (auch bei mir im Verfahren) angesprochene aber eben nicht belegte Absicht, sich sexuell zu befriedigen. Relevant ist was getan, nicht das was gedacht wurde.
Im Unterschied zu Personen, die Kinder aus Geldgier, Machtperversion oder sonstigen primär nicht sexuellen Motiven missbrauchen, steckt der Pädophile in einer Zwickmühle. Es ist ihm nicht gestattet einen wesentlichen Teil seines Lebens, nämlich seine Sexualität auszuleben. Diesen Anspruch hat jeder Schwerverbrecher, wenn ihn seine Freundin oder Frau besucht. Sogar für Schwerbehinderte oder Sozialhilfeempfänger wurden schon Stimmen laut, deren Sexualleben mit Hilfe staatlich finanzierter Prostitutierter zu gewährlisten (OK, ich glaube nicht, dass das irgendwo Praxis wird, aber wer weiß). Pädophile müssen, wenn sie nicht strafrechtlich belangt und öffentlich geächtet werden wollen, ihre Sexualität unterdrücken. Wie lange gelingt es Ihnen, den Lesern dieser Zeilen, auf jede Sex-Praxis zu verzichten und jeden Gedanken möglichst bereits beim Aufkeimen zu ersticken? Eine Woche, einen Monat, ein Jahr? Und in den Jahrzehnten danach?
Es gibt eine zweite Gruppe, die in der gleichen, allerdings selbst gewählten Situation stecken: katholische Geistliche. Wie gut es denen auf Dauer gelingt, davon zeugen nicht nur die Übergriffe, die in letzter Zeit in die Medien gelangten, sondern auch zahlreiche Haushälterinnen im Quasi-Ehefrauen-Status und umfangreiche (leider wohl kaum dokumentierte) Alimentezahlungen der Kirche.
Also lasst den Menschen bitte ihre Feiheit der Gedanken und Gefühle und beurteilt sie nach ihren Taten. Auch ich habe keine Problem mit dem Neonazi, der mir sagt, er würde alle Kinderficker am liebsten aufhängen, so lange er es nicht tut./b>
Einen schönen Tag Euch allen!
„Ob 3 DVD und 48 KB gespeichertes Material“
KB = KiloByte?
@Daniel78
„Natürlich muss die Staatsanwältin von einem sexuellen Interesse ausgehen. “
Sie sollten bei der Wahrheit bleiben. Ich habe von sexueller Fantasie gesprochen. Ohne Beweise, ohne Indizien, ohne Belege sind die Entäusserungen der Staatsanwältin dem Reiche der sexuellen Fantasie zuzuordnen. er Richter hat das auch strafrechtlich korrekt gesehen und die sexuellen Fantasien der Staatsanwältin nicht zur Feststellung von Tatsachen herangezogen.
Sie sehen an dem Beispiel mit der heruntergelassenen Hose an sich selbst, wie die sexuelle Fantasie sich mit Halluzinationen selbständig macht. Es war Ihre eigene Gedankenwelt, die solche Vorstellungen produziert. Der Prozess hat dazu keinerlei Tatsache geliefert.
Das der Landrichter die Verfassung und die Geschäftordnung des Bundestages missachtet, in der Pflichten des Abgeordenten beschrieben sind, ist einfach nur rechtsfehlerhaft, hat aber mit Wahrheit nichts zu tun. Filbinger hat auch ungehemmt töten können und sich dabei auf Nazi-Recht berufen. Richter sind keine Heiligen. Filbinger als Volljurist konnte auich nicht erkennen, dass sein direkter Vorgesetzter ein Kriegsverbrechen begang (10 Jahre Haft nach dem Krieg) als er mitwirkte 20 Mio Russen zu töten. Filbinger konnte nur Recht finden, um kleine Würstchen zu töten, die den Angriffskrieg nicht mitmachen wollten.
Also entspannen Sie sich, beschäftigen Sie sich mal mit was anderem als den Gedanken, was Sie mit Kinderpornografie zwangsweise machen zu müssen glauben statt dem Gesetzgeber zu helfen, dass dieser Dreck aus der Umwelt verschwindet. Meiden Sie dabnei den Umgang mit dieser Staatsanwältin in Karlsruhe, die bringt sie sonst wieder auf dumme Gedanken.
Die Katholiken wollten auch Jahrzehnte nicht zu ihren Kinderschändungen stehen und vertuschten sie. Damit ist jetzt Schluss.
Herr Tauss,
ich darf zitieren „in dubio pro reo“… Warum nicht in Ihrem Fall?!
„Das war der Versuch der Staatsanwaltschaft, aus mir schwul = pädophil zum machen.“
Die oberen Gehaltsklassen der katholische Kirche versuchen leider international genau diese Kurve wieder zu kriegen. Man muß schon fast vom Glück sprechen, daß das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution der kath. Kirche durch den Mißbrauchs- und Vertuschungsskandal bis in Einzelfällen zur Einschüchterung der Opfer, stark gesunken ist.
Mir machen die religiösen Wirrköpfe Angst, die diesem Argument folgen. Vor allem in katholisch geprägten Ländern sind Gewalttaten gegen homosexuelle Menschen bis hin zu deren Tötung immer noch „Kavaliersdelikte“.
@Jan Dark
Mit dem letzten Posting haben Sie sich endgültig lächerlich gemacht. Natürlich muss die Staatsanwältin von einem sexuellen Interesse ausgehen. Nach den ersten Einlassungen von Herrn Tauss glaubte ihm die Staatsanwaltschaft – wie auch später das Gericht – nicht, dass er die Medien für dienstliche Zwecke erwarb. Wenn aber eine Person zu privaten Zwecken harte Kinderpornografie (zumal nahezu rein homosexueller Natur) bestellt, dann dürfte das in der weit überwiegenden Anzahl sexuelle Gründe haben. Das Gericht ging auf diesen Punkt aber nicht ein, weil letztlich wohl nie sicher feststellbar sein wird, zu welchen Zwecken solches Material geordert wurde (sonst hätte man etwa auch Herrn Tauss wohl in flagranti beim Betrachten der Filme mit offener Hose erwischen müssen). Genau deshalb ist der Tatbestand ja auch so gefasst, dass das sexuelle Interesse nicht relevant ist. Nicht mal bei den bei Herrn Tauss gefundenen sonstigen Homo-Zeitschriften kann juristisch sicher nachgewiesen werden, dass er diese aus sexuellen Gründen hielt. Da kann sich nur jeder seine eigene Meinung zu bilden.
Entscheidend aber ist, dass die Medien nach Feststellung des Gerichts zu privaten Zwecken (!!!) bestellt wurden. Das Gerede von einer Recherchetätigkeit als Abgeordneter wurde widerlegt. Und daher ging es auch nicht mehr um eine Anwendung der einschlägigen Normen zum Schutze der Berufsträger.
Herr Tauss ist daher wie jeder andere Bezieher von Kinderpornografie verurteilt worden. Wenn er dies für ungerecht hält, muss er – dies ist sein gutes Recht – gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
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Hallo liebe Mitkommentatoren, lieber Herr Tauss,
mir sind beim Lesen dieses Blogeintrages als auch beim Lesen der verlinkten Artikel (und die verlinkten Artikel der verlinkten Artikel und so weiter) mehrere Gedanken gekommen.
1. Warum wurden zwei andere Politiker (Namen entfallen, waren in Artikeln zu finden) die Immunität nicht aufgehoben, obwohl bei ihnen Kinderpornographie gefunden wurde, bei Herrn Tauss jedoch schon? Inwieweit hätten diese denn einen Dienstauftrag gehabt, aber Herr Tauss nicht? Bin mir gerade unsicher, aber ich glaube eine dieser beiden Personen war Frau Ursula von der Leyen, festlegen möchte ich mich darauf lieber nicht…
2. Es dürfte kaum bestreitbar sein, dass Herr Tauss vielen Politikern ein Dorn im Auge war. Sei es bei dem „Bundestrojaner“ oder den Internetzensuren: Er hatte viele Feinde. Könnte man also eine gezielte Rufschädigung, um seine Glaubwürdigkeit und soziale Akzeptanz herabzustufen, bezeichnen. Siehe diverse Presseartikel. War vielleicht auch nicht der erste Versuch, siehe die damaligen Ermittlungen wegen angeblicher Steuerhinterziehung.
3. Natürlich ist auch die vorgebildete Meinung von der Staatsanwälting (und ich glaube auch mindestens einer Schöffin) nicht von unerheblicher Relevanz. Durch wen werden diese Personen eigentlich bestimmt? Ist es möglich, dass gezielt diese Personen für das Gerichtsverfahren ausgewählt wurden?
@Daniel78:
„Insofern ist es sicher jedem Straftäter zuzugestehen, seine Meinung gegenüber der Öffentlichkeit kund zu tun. Er sollte aber nicht versuchen, sich durch irreführende Formulierungen vermeintlich rein zu waschen. Wobei es letztlich auch nicht besser wäre, wenn er die Filme nur aus Neugierde bestellt und verteilt hätte. Denjenigen, die die Filme aufnehmen (und die Kinder missbrauchen) ist es nämlich sicher egal, aus welchen Gründen diese geordert werden.“
Leider ist Wikileaks momentan nur noch auf halber Höhe (Nachtrag: hat sich mittlerweile zum Glück doch geändert), da gab es einen sehr interessanten Artikel, woher die KiPos wirklich kommen. Denn es steckt praktisch kein wirtschaftliches Motiv hinter dem Missbrauch. Hinter der Verbreitung der Medien ja, aber nicht beim Missbrauch. Der findet von schrecklichen Eltern statt, die sich untereinander daran aufgeilen, wer seinen Kindern mehr Schaden zufügt.
Den Artikel gibt es übrigens hier:
http://wikileaks.org/wiki/Einblicke_in_die_Kinderpornoszene
4. Es ist auch nicht auszuschließen, dass jemand Tauss entweder aus der SPD „ekeln“ wollte oder sich seine Ämter an sich reißen wollte (oder ihn aus den Ämtern, weil es nicht zur Wunschpolitik passt)
Später fällt mir sicher noch mehr ein.
Gruß!
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Daniel78: Schwammige Formulierungen?
Was reden Sie daher, die Wahrheit verdrehend? Die Staatsanwältin hat in ihrer sexuellen Fantasie „sexuelles Interesse“ halluziniert. Die Motivation für die sexuellen Fantasien bleibt unklar. Es gibt keinen Anfangsverdacht, es gibt kein Indiz, es gibt keinen Beweis, es gibt keinen Zeugen, es gibt nur die überbordende sexuelle Fantasie der Dame. Was soll der Richter denn da prüfen? Woher die Staatsanwältin ihre sexuelle Fantasien hat, für die das Belastungsmaterial kein Indiz liefert.
Es mag ja sein, dass Ihnen das Spass macht, sexuellen Fantasien von Frauen nachzugehen, aber Ihre sexueller Antriebe haben im Strafprozess nichts zu suchen. Der Richter hat völlig zurecht festgestellt, dass anhand der entäusserte sexuellen Fantasien der Staatsanwältin kein sexuelles Interesse des Angeklagten festzustellen war. Somit beschränken sich die sexuellen Motive auf die Staatsanwältin und Daniel78. Wenn das krankhaft ist, sollte sich der eine oder die andere behandeln lassen.
Es hört sich ja fast so an, als wenn die Staatsanwältin beim intensiven Betrachten der Beweise, die sie en Detail in epischer Länge erörtet hat, auf den Gedanken, gekommen ist, dass solch ein Dreck sexuell erregen können. Es ist schon erstaunlich, welche Fantasien Frauen als Staatsanwältinnen in Karlsruhe entäussern und dann auch noch meinen ohen jedes Indiz, dass die Aussenwelt so wäre wie die Vorstellungswelt der Staatsanwältin. Normal ist das nicht. Juristen sind sonst so cool wie der Richter und lassen sich nicht von sexuellen Fantasien leiten statt von Beweisen.
Herr Tauss,
keine Anwort zur Doppelmoral?
Die Staatsanwaltschaft hat viele Fakten vorgelegt, die nicht zur Ihrer Recherche-Absicht passen. Sie verweigerten im Gericht diese Diskussion und auch danach.
Im Grunde gibt es aber einen zentraler Widerspruch: Sie selbst sagen, dass es eine Dummheit war, niemand anderen in die Recherchen zu involvieren. Sicherlich war es auch dumm, die Recherche nicht zu dokumentieren, der Koffer zu vergessen, … Viele Punkte erklären Sie durch ihre Dummheit, aber offentlich sind Sie gar nicht so dumm. Und wenn Sie mir die Glaubsfrage aufzwingen und keine Fakten anbieten, muss ich gestehen, dass ich nicht an ihre Dummheit glaube.
@Jan Dark
Eben – dort steht: „Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat;“
Im zweiten (von Ihnen wohl bewusst ausgesparten) Halbsatz steht dann aber „dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich.“
Ein Jurist weiß daher: dem Gericht war es völlig egal, ob Herr Tauss die bestellten Medien zu sexuellen Zwecken benutzte oder nicht. Das Gericht hat aber gerade NICHT festgestellt, dass Herr Tauss die Medien nicht für sexuelle Zwecke benutzte. Insoweit ließ es das Gericht offen, weil es (nach Meinung des Gerichts) für die Beurteilung des Sachverhalts irrelevant war.
Dass die Staatsanwaltschaft die sexuellen Zwecke anführte, resultierte sicher daraus, dass Herr Tauss sich mit seiner Abgeordnetentätigkeit und einem Rechercheinteresse aus der Sache rausreden wollte (was vom Gericht aber gerade nicht akzeptiert wurde).
Mich persönlich wundert es auch, dass das Gericht das sexuelle Interesse nicht weiter geprüft hat, da es mE im Rahmen der Strafzumessung doch relevant sein dürfte. Das Gericht sah dies aber halt anders.
Meine Meinung hat daher nichts mit der Person von Herrn Tauss zu tun, sondern mit meiner als Jurist. Herr Tauss ist mir völlig egal. Ich kann es nur nicht haben, wenn jemand versucht, juristische Formulierungen bewusst falsch oder schwammig wiederzugeben, um den Sachverhalt bei juristische Laien abweichend darzustellen.
Zu den Rechtsvertretern des Herrn Tauss wurde ja schon genug gesagt. Da erspare ich mir lieber einen Kommentar. Wenn die Verteidigungskette schon auf so Argumente herauslaufen muss, dass Herr Tauss einer Generation angehöre, die Probleme habe, über Sexualität zu reden, sagt das schon genug aus.
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Als Geschädigter aus dem Familienrecht, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Sollte der Richter ein revisionsfestes Urteil erlassen, so muss er auf die klassischen, auf Savigny zurückgehenden, canones der Auslegung zurückzugreifen, die bis heute Gegenstand der Auslegung sind.
Hierzu zählen
a) der sich am Wortlaut orientierende grammatische canon,
b) des weiteren der sich auf das logische Verhältnis der Teile eines Rechtsgedankens zueinander und
c) auf die Stellung der Norm im Gesetz und auf das Verhältnis zu anderen Normen und Prinzipien beziehende logisch-systematische canon,
d) weiterhin der die Geschichte einer Norm berücksichtigende historische canon und
e) schließlich der sich am „Grund“, dem Sinn und Zweck einer Norm orientierende teleologische canon.
Im Zivilprozess sind die Gerichte an diese im allgemeinen anerkannten Auslegungsregeln gebunden (BAG NZA 96, 1342 (1344)), denn deren Verletzung stellt eine Gesetzesverletzung im Sinne des § 550 ZPO dar und wäre somit revisibel.
So etwas können Sie z. B. in „Kontaktverweigerung und Unterhaltsrecht“ con Michaela Schulte, Peter Lang Verlag, Europäischer Verlag der Wissenschaften nachlesen.
Wenn mich nicht alles täuscht, dann haben wir es hier mit einer fehlenden Auslegung der für Sie in Frage kommenden Gesetze: Das Grundgesetz und §184 b Abs. 5 StGB. Daher ist eine Revisionsfähigkeit bereits aus einem über den Hindukush fliegenden AWACS zu sehen.
Auf jeden Fall würde ich die gegen Sie erhobenen Vorwürfe erst dann als erfüllt betrachten können, wenn Sie nach einer Revision, einer Verfassungs- und einer Menschenrechtsbeschwerde rechtsfehlerfrei verurteilt worden wären. Davon sind wir alle noch weit entfernt.
Es genügt einen Blick auf den Fall Zaunegger (Klage gegen §1626a, BGB, Sorgerecht unehelicher Väter) zu werfen, um sich über die Qualität der Rechtsprechung hierzulande eine klare Meinung zu verschaffen: Alle beteiligten Richter hierzulande, haben §1626a, BGB nicht als Diskriminierung der unehelichen Väter betrachtet!
Diese Richter – BVerfG eingeschlossen – mussten durch das EMGR eines Besseren belehrt werden!
Ich weiß nicht was die Kritiker hier im Forum so sicher macht, dass es nicht zu einer weiteren Schlappe der Richter hierzulande kommen kann, wenn sie das Berufungsurteil weiter bestätigen werden?
Pädophilie wurde nicht festgestellt, Sie wurden nur wegen des Besitzes von KiPo-Material verurteilt, ohne die Würdigung Ihrer Position, also ohne Gesetzesauslegung.
Solche Rechtsfehler, erkennen leider immer mehr Normalbürger – ich bin kein Jurist – weil immer mehr davon vom Irrenhaus Familienrecht durch die Scheidungsindustrie und weitere Rechtsgebiete betroffen sind.
„Es ist leichter im Nahen Osten Frieden zu schaffen, als in Deutschland den Finger in das Schlangennest Kindschaftsrecht zu stecken.“ (O. Schily).
Diese „Verrechtlichung der Gesellschaft“ wird noch soweit getrieben, dass demnächst ein Vater einen Antrag auf Windelwechseln beim Gericht einreichen muss, um nicht wegen pädophilen Neigungen angezeigt zu werden (wie es z. B. jetzt schon in GB zu laufen scheint und wir demnächst, in Folge weiterer Gesetzesänderungen nach §1666 BGB und FamFG auch bald soweit sein werden).
Straftäter verfolgen und bestrafen ja, immer, aber wir dürfen nicht zulassen, dass wegen einiger Idioten das Vertrauen in der Gesellschaft restlos zerstört wird.
Sollte sich am Ende aller Instanzen herausstellen, dass Sie unschuldig sind, dann gehören all diejenigen bestraft, die voreilig vorverurteilt haben.
Ich wette einen Kasten Bier darauf, dass keiner derjenigen, die Ihnen geschadet haben sollten, jemals vors Gericht gestellt werden. Es passierte nichts in diesem Fall (http://www.solarresearch.org/unrechtimnamendesvolkes.htm), nicht beim Sachsensumpf, nicht bei Elf Aquitaine, nicht bei den Frankfurter Steuerfahnder, nicht bei …
Auf dass die Wahrheit siegt, egal wie sie aussieht!
@Daniel78
Wenn Sie Herrn Tauss nicht mögen, ist Ihre Verunglimpfung glaubwürdiger, wenn Sie bei der Wahrheit bleiben. In der Pressemeldung des Landgerichtes heisst es vom Landrichter:
„Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat;“
http://www.landgericht-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1254838/index.html?ROOT=1160451
Das kann weltweit jeder lesen und steht im krassen Widerspruch zu Ihrem Anflug.
Im Gegensatz zum Richter hatte die „durchgeknallte“ Staatsanwaltschaft noch heftige sexuelle Fantasien. Zu denen, die der Richter nicht anschlussfähig fand, schreibt das linksradikale, feministische Blatt FAZ am 28.5.:
„Die Staatsanwältin zog schon in Zweifel, dass Tauss neue Vertriebswege von Kinderpornographie belegen wollte. „Das ist kalter Kaffee, das wusste jeder.“ Tauss habe seine angebliche Recherche im Kinderpornomilieu mit völlig ungeeigneten Mitteln geführt, etwa keine „Vergleichsgruppe“ von Händlern untersucht, die ihr Material im Internet feilböten. Überdies habe sich Tauss‘ Ziel geändert: Ab Mitte 2008 habe er einen „Kinderpornoring“ sprengen wollen – er habe aber etwa H., dessen Namen und Adresse er kannte, nicht angezeigt. Alles deute auf eine „gezielte Suche“ nach pornographischem Material zu Knaben hin, „um sich daran sexuell zu erregen“.“
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E359DCE8424A648C7B902D33120E8FCD5~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Die Staatsanwältin wusste offenbar nicht, was Ursula von der Leyen zu Vertriebswegen in Alterheimen predigte- ganz im Gegensatz zu dem vermuteten „kalten Kaffee“. Ich persönlich hätte es geschmackvoller gefunden, wenn die Staatsanwältin sich auf beweisbare Fakten beschränkt hätte, wie sorgfältige Juristinnen das tun. Aber offenbar wird die Sorgfalt der sexuellen Fantasie in der Karlsruher Staatsanwaltschaft untergeordnet. Bei Ursula von der Leyen ging im Altersheim auch die Fantasie durch, als sie davon halluzinierte, dass in Indien Kinderponografie nicht strafrechtlich verfolgt würde. Man muss sich schon fragen, was in Akteurinnen der Kinderpornografieszene so vor geht, dass sich ihre Fantasien so weit von der Realität entfernen. Es scheint, die sind völlig enthemmt in ihrer Realitätsflucht.
Aber man sollte diesen Frauen nicht auf den Leim gehen und lieber bei der Wahrheit bleiben.
Ich finde es unglaublich, wie Herr Tauss hier die nichtjuristischen Leser zu beeinflussen versucht. Da legt er nach seiner Verurteilung Wert auf die Feststellung, dass das Gericht „ausdrücklich“ kein sexuelles Interesse festgestellt habe. Zutreffend ist Folgendes: Das Gericht hat ausgeführt, dass es auf die Frage eines sexuellen Interesses überhaupt nicht ankam! Keinesfalls hat das Gericht festgestellt, dass ein sexuelles Interesse nicht vorlag. Insofern dürfte aber – dies ist indes lediglich meine persönliche Meinung – kaum zu erklären sein, warum fast nur Bilderchen/Filme von Jungen geordert (und wie die Zeitschriften für Homosexuelle versteckt) wurden, wenn die Recherchetätigkeit aus reiner Neugierde erfolgte.
Insofern ist es sicher jedem Straftäter zuzugestehen, seine Meinung gegenüber der Öffentlichkeit kund zu tun. Er sollte aber nicht versuchen, sich durch irreführende Formulierungen vermeintlich rein zu waschen. Wobei es letztlich auch nicht besser wäre, wenn er die Filme nur aus Neugierde bestellt und verteilt hätte. Denjenigen, die die Filme aufnehmen (und die Kinder missbrauchen) ist es nämlich sicher egal, aus welchen Gründen diese geordert werden.
Anmerkung tauss: Jeder kann sich die PM zum Urteil ansehen. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Anklage in schmuddeligster Weise auf mein vermeintliches sexuelles Interesse abgehoben hat, tut diese Feststellung des LG meinen teilweise noch schmuddeligeren Gegnern natürlich weh.
Zitat: „Auch die Entscheidung zum 184b.5 finde ich grundfalsch. Ich finde, Abgeordnete sollten in ihren Fachgebieten frei recherchieren dürfen, wenngleich ich da eine vorherige Absicherung/Bekanntgabe (z.B. beim Bundestagspräsidenten) wichtig fände.“
Hierzu nochmal ein Teil der Urteilsbegründung, den ich nachvollziehbar finde: Es gibt keine Abgeordneten mit Fachgebieten, die deswegen Sonderrechte haben, die andere Abgeordnete nicht haben.
Das sollte auch so sein, weil alle Abgeordneten letztendlich zusammen entscheiden. Ein Abgeordneter, der sich mit dem Hinweis herausreden will, dieses und jenes sei nicht sein Fachgebiet, wäre ein Armutszeugnis, und sowas will ich nicht. Alle stimmen ab, alle müssen auch dieselben Informationsrechte haben, alle hängen mit drin, so müßte das sein. Egal, was vorher irgendein Ausschuß empfiehlt oder irgendeine Kommission zusammengeschmiert hat.
Herr Tauss war ja hier auch auf dem richtigen Weg, er wollte ja nicht nur zu dem einen Thema selbst recherchieren und sich nicht belügen lassen, sondern er ist z.B. auch – Majestätsbeleidugung! – gegen „seinen“ (aus seiner Partei) Minister vorgegangen, um den Toll-Collect-Vertrag zu bekommen.
Wollen wir ernsthaft, daß sich Abgeordnete jetzt rausreden mit „Verkehrspolitik ist nicht mein Fachgebiet, da konnte ich leider nichts machen“?
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Herr Ahrens
Mit Verlaub: ist es nicht sinnvoller, den Absender zu fragen, warum er am 31.12. die Bilder versandt hat?
Sind dies die Fragen, die Sie als unbeantwortet sehen?
Fühlen sie sich eigentlich schuldig, eine Mitschuld daran zu tragen, dass BKA und all die anderen wichtigen Instanzen zur Bekämpfung von Kinderpornografie, nachweislich, völlig unterinformiert sind, während der einzige, der sich darum bemüht hat das Problem zu lösen, und nicht als Argument für etwas anderes (ZugErschwG) zu missbrauchen, medial mutwillig exekutiert, und vom rechtsstaat endgültig dafür bestraft wird, das er überhaupt mal weiter gedacht hat als alle anderen?
Nehmen sie diese Schuld auf sich, wenn sie Abgeordneten verbieten wollen sich darüber zu informieren, worüber sie Gesetze schreiben?
Wie bereits gesagt, Frau von der Leyen hat sich desselben Verhaltens wie Herrn Tauss strafbar gemacht. Haben Sie ihr auch die selben Fragen gestellt?
Wenn nicht, sollten sie sich mal bewusst machen, dass Sie hier mit zweierlei Maß messen und nicht Herr Tauss eine zynische Doppelmoral hat.
Herr Tauss, Sie meinten oben, dass Sie keine Schuldgefühle haben und verweisen als Grund auf ihre Motivation und zeigen im gleiche Zuge auf die Schuld anderer Personen (schlechter Stil). Unabhängig von Ihrer Motivation habe Sie die Rechte bestimmter Kinder mit Füßen getreten, indem Sie z.B. deren sexuellen Mißbrauch verbreitet haben. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie hier sagen, dass der Zweck die Mittel heiligt?
Sie pflegen moralische Ansprüche an andere, wenn es um die Einhaltung von Bürgerrechten geht. Selbst nehmen Sie sich aber frei von Schuldgefühlen das Recht heraus, die Rechte von Kindern mit Füßen zu treten. Erkennen Sie da nicht eine zynische Doppemoral?
Sie unternehmen in keinster Weise einen Versuch, die unzähligen Widersprüche ihrer Aussagen aufzuklären. Sie bleiben im Raum stehen, ihre Anhänger wollen keine Erklärung (warum eigentlich nicht?) und die Ihnen mißtrauenden Menschen konnten Sie bislang auf ein laufendes Verfahren verweisen.
Wenn der Zweck aber hier die Mittel heiligen soll, sind Sie aus moralischer Sicht zu hundertprozentigen Aufklärung verpflichtet. Sie haben Ihre „angebliche“ Recherche leider nicht dokumentiert. Warum dokumentieren Sie jetzt nicht im Anschluss, sofern es noch rekonstruierbar ist? Erklären Sie doch, wieso Sie z.B. am 31.12 um 23:xx ein Bild zugeschickt bekommen haben? Wo waren sie zu diesem Zeitpunkt? Natürlich will ein Privatmensch darauf nicht antworten. Aber ein Politiker, der sich auf der Basis seiner Amtes solche Rechte herausnimmt und den Zweck zur Heiligung der Mittel vorschiebt, ist nach meiner Meinung dazu verpflichtet.
Anmerkung tauss: Wer sich bei MMS auskennt weiss, dass man auf den Zeitpunkt der Zustellung eines Bildes keinerlei Einfluss hat. Am 31. 12. war ich bei einer Silvesterfeier und ab 1.1. morgens bei einem Geburtstag zur Gratulation. Jetzt wissen Sie es ganz genau. Im übrigen scheinen sie schlicht nicht zuzuhören. Wo bei meinen Aussagen Widersprüche sein sollen, bleibt Ihr Geheimnis. Es gibt hier aber nur zwei Möglichkeiten: Man glaubt sie oder man glaubt sie nicht. Sie glauben der Staatsanwaltschaft und an die Exekutive, der sich ein Abgeordneter zu unterwerfen hat. Das muss ich als Ihre Auffassung eben akzeptieren. Aber es wird nicht meine Meinung werden.
Ist MdB Tauss tief gefallen – oder der Rechtsstaat ?
Der häufigste Zwischenrufer in Bundestag, der sich innerparteilich durch selbstständiges Denken Feinde gemacht hatte wurde einstimmig vom Bundestag zum Abschuss freigegeben und dann wegen Besitzes von Dateien verurteilt; strafbar ist dies in Deutschland des Jahres 2010 auch für den, der die Bilder bloß aus Neugier hat (und nicht zur Befriedigung des Geschlechtstriebes – dieses für die heuchlerischen Hexenjäger unserer Zeit verabscheuungswürdige Motiv konnte nicht nachgewiesen werden). Mit dem Exempel, das hier statuiert wurde, werden nicht nur einfache Bürger, sondern auch Vertreter der eigentlich obersten Instanz eines demokratischen Gemeinwesens – Parlamentarier – „im Namen des Volkes“ darauf verwiesen, Auskünfte gefälligst von „Oben“ einzuholen (in Deutschland von der Regierung oder Polizei – im Russischen gibt es dafür den weniger euphemistischen Ausdruck von der „Macht“, „Wlast“).
Der laut Grundgesetz nur seinem Gewissen unterworfene Abgeordnete soll nicht durch eigene Recherchen Sachverhalte ermitteln, um sich seine Meinung dazu zu bilden, ob und welche zusätzlichen Gesetze zum Schutz von Kindern geeignet und verhältnismäßig sind.
Der Herrn Tauss verurteilende Richter hat offenbar gespürt, die von der hysterisch gemachten Meute geforderte Freiheitsstrafe nicht wirklich als Sanktion für eine Schädigung oder Gefährdung eines Rechtsguts rechtfertigen zu können. Er musste sich auf die absurde Analogie stützen, dass ja schließlich auch der Erwerb und das Nach-Hause-Bringen von Schusswaffen eine Gefährdung von Mitbürgern bedeutet. Das stimmt zwar, aber welche „Gefahr“ geht davon aus, dass sich jemand in seinen eigenen vier Wänden Bilder anschaut?
Im Umfeld von Heuchelei und Hysterie – mit dem die Medien bares Geld verdienen – stellen sich solche Fragen nicht mehr. Wer das noch zu fragen wagt, „beweist“ gerät in die Nähe strafwürdigen Sympatisantentums. Rechtsstaats-typische Begründungserfordernisse für die Grenzziehung zwischen moralischer Missbilligung und Strafbarkeit werden entbehrlich, solange nur die Zweckrichtung stimmt.
Gesetzgeberisches Tun in den Bereichen Kinderpornografie und europäischer Haftbefehl (vor Intervention des Bundesverfassungsgerichts) sind Belege für den aktuellen Trend zur Heiligsprechung der Intentionalität des Gesetzgebers, der vom Zwang zum sauberen juristischen Arbeiten dispensiert wird (wichtiger als gesetzliche Formulierungen war in der Strafpraxis des Dritten Reichs immer der mutmaßliche „Führerwille“).
„Formalitäten“ – Schranken, die Repressionsmöglichkeiten begrenzen, wie Schutzsphären des privaten Bereichs („My Home is my castle“) werden abgebaut, solange es nur gegen „die Anderen“ geht; sobald man selbst betroffen sein könnte, z.B. als Steuerhinterzieher, gelten „natürlich“ andere Maßstäbe.
Ich bin nicht pädophil und will meine Kinder schützen; ist dieses Ziel jedes Opfer wert ?
Als man die Juden abholte, tat man nichts – man war ja kein Jude.
Wenn man Leute bestraft, weil sie Bilder auf ihrem Computer haben, tut man nichts – man ist ja kein Kinderschänder.
Unter Präsident Bush wurden Leute aller Verteidigungsrechte beraubt, gegen die nichts weiter als eine (durch hohe Belohnung ausgelöste) Denunziation vorlag.
Europa ist bereit, Menschen außerhalb normaler Schutzmechanismen zu stellen, weil gleiche oder ähnliche Personendaten in irgendwelchen streng geheimen Datenbanken auftauchen.
Man tut nichts, denn man hat keine arabisch klingenden Namen und wurde auch noch nie von Terrorverdächtigen angerufen.
Vor lauter Angst vor dem politischen Vorwurf, „soft on terror“ zu sein, stimmen Volksvertreter ihrer Selbstentmachtung zu.
Räumen wir der Exekutive bald das Recht ein, nach eigenem Ermessen über Leben und Tod zu entscheiden?
Eine Äußerung des Bundespräsidenten beflügelt jetzt einen Diskussionsprozess, der die Bundeswehr aus den „Fesseln der Sinngebung“ nach dem 2. Weltkrieg befreit, ein Prozess, den unser Verteidigungsminister für überfällig erklärt.
Quo vadis, schöner junger Rechtsstaat ?
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Möglicher weise habe ich es überlesen, aber aus welcher Quelle kommt die Aussage, dass Herr Tauss explizit nach Jungen gesucht haben soll. Alles was sich finde ist die Aussage, dass man überwiegend Bilder mit Jungen gefunden hat. Wenn fast alle Darstellungen aus selben Quelle kamen, halte ich das nicht für einen Beweis. Nichtmal für einen Hinweis.
Ich selber habe schon Bildersammlungen, zu anderen Themen, getauscht, und die mir zugesandten Sammlungen waren immer nach den Interessen des Senders oder seinen anderen Tauschpartnern ausgewählt und sortiert. Bei keinem meiner 20 Kontakte bekam ich eine völlig unsortierte oder unselektierte Sammlung. Nicht wenige Sammlungen waren exakt katalogisiert und mit umfangreichen Bemerkungen versehen.
Ich denke auch zu anderen Themen dürfte das ähnlich sein, besonders wenn die Bilder schon lange Zirkulieren.
Allein an der Verteilung der Motive, gerade bei einer so kleinen Datenbasis, eine Absicht ab zu leiten halte ich für unzulässig, wenn sie nicht anderweitig gestützt wird.
Anmerkung tauss: Das war der Versuch der Staatsanwaltschaft, aus mir schwul = pädophil zum machen. Diese unappetitliche Vorgehensweise mit Unterstützung von Report Mainz hat mich besonders irritiert. Ich dachte, dass diese Debatte gesellschaftlich hinter uns liegt.
Ich möchte mich zu zwei Äußerungen auf diesen Block etwas anmerken.
1. Zum Herrn der Schuldenmachen verabscheut: Sämtliche seiner „Argumente“ wurden eh schon von anderen widerlegt, da sich die Aussagen zigfach selbst widersprechen. Anzumerken ist zusätzliclh: Schulden machen ist, sofern hier einerseits ein gesunder Rahmen beibehalten wird und das Geld „sinnvoll“ investiert(!!) wird, Basis für unseren Wohlstand und unserer Wirtschaft,(das gilt durchaus auch für den Bau von immobilien jeglicher art.) Ich gründe z.Z. auch mein eigenes Unternehmen, auf Kredit. Wenn es gut geht schaffe ich damit sehr viele Arbeitsplätze und darf dafür als Dank Spitzensteuersätze zahlen, habe neben meiner 80 Stundenwoche zusätzlich den Neid der anderen. Wenn es floppt zahle ich mein ganzes Leben die Schulden ab und habe noch den Spott als Versager und Schuldenmacher. Das nenne ich ein gründerfreundliches Deutschland. Hätte Deutschland nciht menschen die Investieren und Mut haben etwas umzusetzen, würden die anderen sehr schnell ohne jegliches Geld dastehen. Nur so viel Intelligenz besitzen diese Menschen leider nicht die wirtschaftlichen Prinzipien zu verstehen
2. Zu den zwei kommentaren, die Sinngemäß alle hinrichten würde bei denen irgendwelches „illegale Material“ gefunden wird: Hier im Blog verachtet und verurteilt jeder ganz klar jeglichen Missbrauch von Kindern: Aber dieser Vorwurf muss auch in einem ordentlichen und fairen Prozess nach rechtsstatlichen mittelen nachgewiesen werden. Jeder computer-versierte Schüler kann heute, sofern er es will, jeder anderen Person eine Falle stellen und hunderte oder tausende Bilder in den Cache des Computers laden. Im einfachsten Falle reicht dafür ein versteckts Iframe oder Image Tag. (Hier sind also keinerlei Expertenkenntnisse gefragt) Hier helfen keine Firewalls oder Filter. Eine derartige Falle läßt sich jedem Menschen der ein Computer (oder Handy mit Internetzugang hat) sehr eifnach stellen. Gerade deswegen ist es enorm wichtig, dass das Thema vor Gericht, in Gesetzen etc absolut objektiv und rechtsstaatlich behandelt wird. Sonst fallen wir in unserer Demokratie um tausende von Jahren zurück, in der jeder jeden anderen Problemlos denunzieren und auf die einfachste Art und Weise „ausschalten“ kann.
Na Sie, sternchen246, haben vielleicht Nerven. Zudem Ihre Ausführungen etwas irritieren! Man fragt sich nämlich:
1. Seit wann wissen Sie, wo „diese Fotos“ gemacht werden?
2. Haben Sie staatliche Stellen über Ihr Wissen zeitnah in Kenntnis gesetzt?
Ich frage mich an der Stelle darüber hinaus: Kann man Ihren Kommentar so interpretieren, dass Sie zu Gewalttätigkeiten neigen?
Ich hoffe das einer der symphatischten Politiker durch den die Medienschlachtung und unfähiger Gerichte nicht aus der Welt verschwindet.
Das genug Leute hinter ihnen stehen Herr Tauss, können sie ja an den vielen Kommentaren sehen.
Neu Anfangen und durchstarten 😉
Darkie
Anmerkung tauss: Ich freue mich in der Tat sehr, dass es Leute gibt, die ihren Kopf nicht nur als Abdeckung des Halses betrachten, sondern ihn zu benutzen wissen 😉 Dem Wunsch anderer, „aus der Welt zu verschwinden“, werde ich mit Sicherheit nicht entsprechen.
Naja, das „sexuelle Interesse“ wurde nicht ausgeschlossen, sondern es einfach nicht Aufgabe des Gerichts. Wie sollte das Gericht so etwas auch feststellen? Statt weiterhin den unschuldigen Ermittler zu spielen, sollten Sie lieber reinen Tisch machen. Nur dann können sie von dem Problem wegkommen.
tauss: Irrtum. Die Staatsanwaltschaft hat sich auf mein „sexuelles Interesse“ bezogen und das Gericht ist dem an dieser Stelle ausdrücklich nicht gefolgt. Im übrigen hat dessen ungeachtet selbst die Staatsanwaltschaft festgestellt, dass mein Verhalten „szenenuntypisch“ sei. Was szenentypisch ist überlasse ich jetzt einfach Ihrer Phantasie. Ob 3 DVD und 48 KB gespeichertes Material in zwei Jahren obsessive Verhaltensweisen dokumentieren, kann aber sogar ein etwas voreingenommener Mensch bewerten.
An alle, die hier laut Kommentaren die Todesstrafe wieder einführen wollen: Jemand der SO denkt, ist mindestens genauso „Abschaum des Universums“ (Zitat sternchen246). Und dann kommt mir bloß nicht noch mit „gott w[i]rd dich richten“ (Zitat Aleister)… Ihr seid eine Beleidigung für jeden menschlich denkenden (Christen oder Nichtchristen).
Anmerkung: Ich veröffentliche solche Kommentare „gerne“, weil sie das tatsächliche Niveau meiner Gegner trefflich dokumentieren
Herr Tauss,
haben Sie gegenüber den jungen Menschen (nur Jungs?), dessen Mißbrauch sie in Bilder gesammelt haben, ein Schuldgefühl? Insbesondere auch gegenüber den Kinder, deren Bilder sie sogar an andere Personen verschickt haben. Wenn ja, wie gehen sie damit um?
Anmerkung tauss: Ich verspüre keinerlei Schuldgefühl, weil ich unverändert zu meinen Motiven stehe. Über diese habe ich mich bereits vielfach ausgelassen. Aber vielleicht fragen Sie einmal jene Leute nach deren Schuldgefühl, die den Missbrauch von Kindern bewusst hinnehmen, um damit taktisch politische Ziele in Wahlkämpfen oder zur Durchsetzung von Interessen ihrer jeweiligen Behörden zu erreichen.
@Nil
Der Jens Ferner ist Rechtsanwalt. Die Pflicht des Bundestagsabegordneten, nach GG und GO an der Gesetzgebung mitzuwirken, einfach zu leugnen als Jurist ist einfach unsachlich. Der Mann muss sich sachkundig machen, bevor er solchen Unsinn schreibt.
Mit Verlaub, Herr Tauss, Ihre Argumentation nehme ich Ihnen nicht ab. U.a. „Ein fremdes Handy mit KiPo aus einem Mietwagen achtlos in den Akten-Koffer gesteckt.“ Nee …
Anmerkung tauss: Tiberius ist ein klassischer Beweis dafür, wie mediale Darstellungen auf einfach gestrickte Leute wirken. Zu keinem Zeitpunkt hatte ich je behauptet, ein fremdes Handy eingesteckt zu haben.
@Jan Dark
Es handelt sich wohl um eine unterschiedliche Definition von sachlich. Ich habe nie gesagt, dass sachlich richtig ist. Der von mir verknüpfte Beitrag ist in meinen Augen sachlich (obwohl ich mich mit dem Thema nicht auskenne), da er weder Beleidung noch Hetze oder andere unsachliche Informationen enthält. Es ist in meinen Augen lediglich eine Ausführung mit eigenen Gedanken zu diesem Thema, so wie der eigene Beitrag Großteils genauso eine Ausführung der eigenen Gedanken zu dem Thema ist.
Pingback: Pirat Tauss erstmal platt gemacht « Harrygambler2009′s Blog
Veehrter Herr Tauss,
Ich habe nichts gegen die Piraten, schließlich habe ich selbige letztes Jahr gewählt.
Nur leider muss ich sagen, dass sie uns als Abgeordneter bzw. Volksvertreter mehr genutzt haben als ein jetzt leider vorbestrafter Politiker. Hätten sie doch nur ein paar Steuern hinterzogen, ein paar Parteispenden beiseite geschafft oder ein bisserl in Waffengeschäfte investiert hätte ihre Reputation wohl nicht gelitten.
So aber ist dem Parlament einer der wenigsten Vollblutpolitiker mit allen Ecken und Kanten abhanden gekommen, denn egal ob schuldig oder nicht, diese Vorwürfe werden sie nicht mehr los.
Ich kann es mir leider nicht verkneifen: selber schuld (nix für ungut)
Anmerkung tauss: Dem „selber schuld“ will ich nicht widersprechen 😉
Aktenzeichen 74 AR 23/09
Das Verfahren gegen Frau von der Leyen wurde eingestellt.
Irgendwo müssen diese Bilder allerdings auch her kommen.
Allerdings ist es doch absurd, das eine weitere Veröffentlichung des Materials offenbar den Paragraphen §184 b Abs. 5 StGB bestätigt.
Wenn nun kein sexuelles oder privates Interesse an dem Material besteht, bzw. auch nicht nachgewiesen werden kann, wie kann man dann begründen das Frau von der Leyen das Recht hat, bilder zu besitzen und sie sogar noch zu verbreiten und Herr Tauss nicht?
Entweder müsste Frau von der Leyen ebenso verklagt werden oder Herr Tauss freigesprochen.
Sehe ich das falsch?
Anmerkung tauss: Das Verfahren gegen Frau von der Leyen wurde eingestellt.
@ Albus
Vorab: Auf diesem Blog von Herrn Tauss geht es um seinen aktuellen Fall. Also nicht um das Thema sexueller Missbrauch oder K13online/meine Person. Ich will mich Ihrem obigen Kommentar aber nicht entziehen, und wir dürfen hoffen, dass Herr Tauss mit einer einmaligen Antwort einverstanden ist.
NIEMAND – und ich erst Recht nicht, wo ich doch täglich alle Online verfügbaren Artikel über Google erhalte – bestreitet, dass es tatsächlichen sexuellen Missbrauch gibt. Die Folgen kann man im o.g. Link sicherlich nachlesen. Das ist jedoch nicht das Thema meiner Webseiten, zumal ich keine echten Opfer sexueller Gewalt kenne und auch keine Pädosexuellen, die solche Taten begehen. Meine Webseiten verharmlosen solche Taten nicht, sondern greift diese überhaupt nicht auf. Bei K13online geht es ausschließlich um einvernehmliche Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen bzw. die gesellschaftliche, mediale, politische und wissenschaftliche Aktivität dazu. Es geht also um die Differenzierung zwischen sexueller Gewalt und Einvernehmlichkeit. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz differenziert nicht. Dadurch entsteht ein UNrecht auf allen oben genannten Ebenen. Die Missbrauchshysterie ist auch kontraproduktiv im Sinne eines echten Kinderschutzes vor tatsächlicher sexueller Gewalt.
Damit möchte ich dieses Thema hier abschließen. Gerne können Sie meine Webseiten weiter besuchen und auch direkten Kontakt per eMail etc. mit mir aufnehmen. Zu einem sachlichen und vernünftigen Dialog bin ich immer bereit….
Warum haben Sie keine Notizen über Ihre „Recherchen“ gefertigt?
Warum haben Sie speziell nach Material mit Jungen verlangt wenn Sie doch kein sexuelles Interesses haben?
Warum haben Sie fälschlicherweise zu der Polizei gesagt, das Handy befände sich woanders?
Warum haben Sie der Polizei nicht direkt über Ihre Recherchen informiert sondern erst knapp eine Woche bei Ihrer Pressekonferenz mit dieser Argumentation begonnen?
Anmerkung tauss: 1.) weil ich mir merken kann, wie die Verteilungswege sind oder nicht sind und ich auch aus diesem Grunde auch ohne Notizen offensichtlich mehr wusste und weiss als die Bundesregierung, 2.) weil es sich in der Hauptsache um eine Line handelte, auf der „nur“ Jungs nachgefragt wurden und 3.) weil es das Recht des Beschuldigten ist zu schweigen, zumal dann, wenn wie in meinem Fall jegliche Äußerung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft sofort bei den Medien landet. Zudem hatte ich zwei baugleiche Handys, die ich schlicht verwechselt hatte. Im übrigen hatte ich bereits am 5. März gegenüber Polizei und Medien auf den dienstlichen Bezug hingewiesen. Dafür habe ich Millionen Zeugen: Es wurde in der Tagesschau gesendet 😉 Vielleicht verhelfen Ihnen diese Auskünfte zu der Erkenntnis, dass man nicht jeden Schrott glauben muss, den Medien oder Staatsanwaltschaften verbreiten
Hallo Jörg,
ich habe mich sehr über Deinen Dank gefreut, da ich selber an einem Infotisch mit zitierter Verunglimpfung von Alkoholisierten angegriffen wurde (nichts weiter passiert).
Die Medienberichterstattung, die zu soetwas führte, war einfach katastrophal und als absolutes Negativbeispiel zu bezeichnen. Auch die Entscheidung zum 184b.5 finde ich grundfalsch. Ich finde, Abgeordnete sollten in ihren Fachgebieten frei recherchieren dürfen, wenngleich ich da eine vorherige Absicherung/Bekanntgabe (z.B. beim Bundestagspräsidenten) wichtig fände.
Versuch, irgendwie den Kopf freizubekommen – fahr in Urlaub, lass den Medienmist hinter dir! Und lass dich nicht unterkriegen, auch wenn die Redaktionen es noch so sehr versuchen.
Grüße,
Thomas
Anmerkung tauss: Dein Vertrauen in den Bundestagspräsidenten ehrt Dich 😉 Ich habe es nicht. Ansonsten besten Dank. Zum „unterkriegen lassen“ bin ich eher nicht der Typ.
Auf meinem Blog habe ich nochmal die relevantesten Rechtsquellen zusammengestellt, http://www.t-blog.de/41902/zum-langerichtlichen-urteil-gegen-jorg-tauss/
M.E. muss ein Abgeordneter selbst i.S.d. Art. 38 I S. 2 GG entscheiden können, was er recherchiert. Anders kann eine unabhängige Kontrolle von Regierung und Behörden niemals funktionieren. Die Crux an der Sache ist aber ein – wohl von Jörg Tauss selbst (!) mit gemachtes – Gesetz, das im § 384b StGB allein auf den Besitz, egal zu welchem Zweck, abstellt. Auch der für eine Bestrafung nach dem StGB notwendige Vorsatz bezieht sich damit automatisch allein auf den Besitz! Auch wenn mir die Argumente für eine solche Gesetzgebung grundsätzlich einleuchten, ist es andererseits doch verfassungsrechtlich auch im Hinblick auf die Informationsfreiheit – Art. 5 I GG – äußerst bedenklich, eine Strafbarkeit allein(!) am Besitz von Dokumenten anzuknüpfen, weil ein solcher Besitz anders als bei Drogen eben auch eine politische Informationsfunktion haben kann! Die wäre eigentlich auch durch Art. 5 I GG geschützt. Das gilt dann nicht nur für Abgeordnete! Deshalb ist auch die Argumentation falsch, dies mit dem illegalen Besitz von Drogen gleichzusetzen: Der Besitz von Drogen ist niemals von Art. 5 1 GG geschützt. Aber die Ausnahmeklausel des § 184b V StGB knüpft eben leider nicht an Art. 5 I GG, sondern an einer quasi-obrigkeitsstaatlichen Privilegierung vor allem behördlicher Tätigkeiten an. So bitter es ist, Jörg Tauss ist damit auch Opfer seiner eigenen, handwerklich schlechten Gesetzgebung geworden – „the way to hell is paved with good intentions“.
Und deshalb sollte er jetzt vielleicht auch den Weg über den Bundesgerichtshof nötigenfalls bis hin zum Bundesverfassungsgericht gehen, um diese Fragen zu klären. Denn in der politischen Arena hat die Diskussion längst jede Sachlichkeit verloren.
Anmerkung tauss: Ob ich Lust und vor allem Geld habe, für Rechtsliteratur zu sorgen, weiss ich nicht. Eine Revision wird in jedem Falle aber geprüft, weil mir das Urteil natürlich schlicht stinkt. Erfreulich daran ist lediglich, dass das sexuelle Geschmier der Frau Staatsanwältin ganz offensichtlich noch nicht einmal für das Landgericht nachvollziehbar war
Was ich immer noch nicht verstehe – wie ein Politiker mit Ahnung von der Materie (ich selber bewege mich nur normal im Internet – nicht beruflich – und weiß schon wie Strafbar das sein sollte wenn die Polizei irgendwas in meinem Email Ordner findet…) so sorglos damit umgeht. Gerade bei einem Thema wo 90% der Bevölkerung jegliche Objektivität verliert. Der Artikel auf Spon weist auch nochmal auf ein privates Interesse hin. Gibts irgendwo das Urteil?
Anmerkung tauss: Die 10% der Bevölkerung mit eigenem Hirn würden mir für die Piraten schon reichen 😉 Es gibt ansonsten das mündliche Urteil und eine PM des Landgerichts Karlsruhe. Die schriftliche Urteilsbegründung dürfte noch einige Wochen in Anspruch nehmen.