28. Mai Das Urteil befriedigt und enttäuscht mich gleichermaßen:
Es lautet auf 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung (2 Jahre). Selbstverständlich hätte ich mir einen Freispruch gewünscht.
Es enttäuscht mich dessen ungeachtet dahingehend, dass das Gericht die Anwendbarkeit des §184 b Abs. 5 StGB auf Abgeordnete ganz generell ausschließen will – und schon von daher auch kein Freispruch mehr möglich war: Mitglieder des Deutschen Bundestages sollen gegenüber den Informationen der Bundesregierung allein auf das parlamentarische Fragerecht beschränkt sein.Dies sehe ich unverändert nicht so, zumal die Bundesregierung und das BKA in dieser Frage (von Indien bis zu den Verbreitungswegen etc. etc.) Parlament und Öffentlichkeit leider belogen haben und unverändert belügen.
Es befriedigt mich jedoch dahingehend, als es mir in der Folge dann zwar eine schon in rechtlicher Hinsicht lediglich privat und somit als strafbar zu wertende Neugier unterstellt, aber ausdrücklich eben kein irgendwie geartetes persönliches, sexuelles Interesse an der Verschaffung oder dem Besitz kinderpornographischen Materials festgestellt hat. Diesbezüglich anderslautende Meldungen sind falsch.
Enttäuschend sind wiederum die Ausführungen des Gerichtes, dass nach Meinung der Kammer ein Prominenter die verfehlte Öffentlichkeitsarbeit einer Staatsanwaltschaft hinzunehmen habe, selbst wenn sie zu seiner Vorverurteilung führt.
Insbesondere deswegen und wegen der schon in staatsrechtlicher Hinsicht bedenklichen Ausführungen des Gerichtes prüft meine Verteidigung, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Besonders wichtig war es mir aber, dass diese sexuelle Schmuddelei von Staatsanwaltschaft und Teilen der Medien vom Tisch ist. Hier musste nicht nur ich mir manches anhören, was ja auch den Kommentaren hier auf tauss-gezwitscher entnommen werden kann. Dennoch wird das Urteil sicher zum Anlass genommen werden, mich weiter in eine gewisse Ecke zu drängen, in der mich das Gericht auch nach den Zeugenvernehmungen ausdrücklich nicht sieht.
Dennoch nehme ich diese Karlsruher Justizposse und ihren Abschluss zum Anlass, bis auf Weiteres auf meine Rechte aus der Mitgliedschaft in der Piratenpartei zu verzichten.
Ob ich die Partei zu deren Schutz verlasse mache ich davon abhängig, wie die schriftliche Urteilsbegründung lautet, wie darauf aufbauend die Revisionschancen eingeschätzt werden und mit welcher Wirkung die mediale Hetze von SPIEGEL & Co weitergeht. Ich habe mich heute beispielsweise geweigert, dem SPIEGEL ein Interview zu geben. Es reicht.
Ungeachtet dessen bedanke ich mich bei allen Piraten, die sich bis hin zur „Kinderfickerpartei“ wegen mir angreifen lassen musste und die dies unter rechtsstaatlichen Erwägungen ausgehalten und Paroli geboten haben. Für sie freut mich diese Erkenntnis des Gerichts besonders.
27. Mai Am Freitag, 28. 5., will das Landgericht Karlsruhe sein Urteil fällen: Die Staatsanwaltschaft hat eine Gesamtstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten auf Bewährung zuzüglich einer Geldstrafe von 6.000.– Euro beantragt. Meine Verteidigung Freispruch. Das Plädoyer meines Anwalts Jan Mönikes steht bereits digital zur Verfügung. Das strafrechtliche Plädoyer von Michael Rosenthal nicht.
http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/
21. Mai Ich hatte darauf hingewiesen, dass ich selbst zum Prozess und zum Prozessverlauf nicht „zwitschern“ werde. An dieser Stelle will ich allerdings auf Blogs von Prozessbeobachtern verweisen. Auf diese Inhalte habe ich persönlich keinerlei Einfluss genommen.
Rainer Kaufmann und Rolf Schmitt von bruchsal.org haben an allen Verhandlungstagen teilgenommen:
http://www.bruchsal.org/taxonomy/term/111
Pirat Schrozberg war am 3. Tag anwesend:
http://schrozberg.blogspot.com/2010/05/fruhstuck-im-landgericht-3.html
Schrozberg hat auch etwas intensiver zur Staatsanwältin u. a. recherchiert. Auch nicht uninteressant:
http://schrozberg.blogspot.com/2010/05/staatsanwaltschaft-doch-politisch.html
@Heiko Fresemann:
Das Urteil ist ein Skandal. Nicht mehr und nicht weniger. Es dient der Abschaffung der parlamentarischen Republik und vor allem gibt es Abgeordneten Pflichten auf, die im GG so nicht vorgesehen sind. Abgeordnete werden, wie Jan Dark richtig sagt, aus eigenem Ermessen tätig, und insbesondere, wenn sie mehrfach belogen werden, haben sie die Pflicht, sich aus Alternativquellen zu informieren.
Das hat Herr Tauss richtig gemacht. Dass er das auch gut gemacht hat, hat man ja jetzt gesehen. Aber das ist definitiv nicht strafwürdig.
Und bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Urteil definitiv festhält, dass Herr Tauss NICHT pädophil ist, dass er sich die Bilder NICHT geholt hat, weil er sie toll findet. Der Richter hat festgestellt, dass die Argumentation von Herrn Tauss der Wahrheit entspricht, allerdings nach Auffassung des Richters rechtsirrtümlich und strafbewehrt ist.
Im übrigen, wären sie in der Tat Bürgermeister einer Stadt gewesen und wären sie in der Tat der Beamte, der sie vorzugeben sind, wüssten sie, dass eine Revision nicht die Strafe verschärft.
D.h. in der Revision wird das Urteil bestätigt, zur Neuverhandlung in die vorherige Instanz übersandt oder gleich ganz aufgehoben. Aber es wird nicht verschärft. Also bitte die Trollereien hier lassen.
Und der erhobene Zeigefinger tut hier auch nicht not.
Mich würde es im übrigen überhaupt nicht wundern, wenn die Überlebenden von sexuellem Missbrauch (und bitte hört doch endlich auf, von Kinderpornografie zu sprechen, es ist keine Pornografie, es ist die Dokumentation von sexuellem Missbrauch) das Urteil genauso zum Kotzen finden wie ich auch.
Denn um die Bilder oder die sexuelle Präferenz gings in dem Prozess nicht eine Minute. Es ging ausschließlich darum ob Herr Tauss sie haben durfte oder nicht. Und da wurde meines Erachtens eins der krassesten Fehlurteile der letzten Jahrzehnte gesprochen.
Und über die Staatsanwältin, die persönliches mit dienstlichem frank und frei vermischt, rede ich mal lieber nicht, sonst werd ich noch ausfällig.
Die Ruhrbarone entschärfen Ihren Tauss Artikel – LOL, wurde denen offenbar zu heiß das ganze bzw. späte Einsicht? http://bit.ly/brk4fG
@Nil
Der Artikel des Herrn Ferner zu den Pflichten des Bundestagsabgeordneten ist grober, unsachlicher Unsinn. Ferner verneint jegliche Pflicht eines Abgeordneten, so dass der §184b,5 nicht zur Anwendung kommen könne.
Ferner hat sich wie der Richter nicht sachkundig gemacht. Die Geschäftsordnung des Bundestages, die er sich auf Grundlage des Grundgesetzes gegeben hat, stellt die rechtlichen Dilettanten klar bloß (§13, Abstz 2 GO Bundestag):
„Die Mitglieder des Bundestages sind verpflichtet, an den Arbeiten des Bundestages teilzunehmen.“
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg/go_pdf.pdf
Zu den Arbeiten des Bundestages gehört nicht nur (wie der Richter unsachlich und rechtsirrtümlich annimmt), die Regierung zu kontrollieren, sondern auch Gesetze selbständig nach eigenem Ermessen zu erlassen. Um sich Sachkunde für die pflichtgemäßen Aufgaben der Gesetzgebung zu beschaffen beschäftigt der Bundestag z.B. zahlreiche wissenschaftliche Mitarbeiter, da ja auch die Regierung in eigenen Fragen befangen ist. Das dem BMI unterstellte BKA hat mehrfach unwahre Angaben gemacht, (nach eigenen Angaben) Recht gebrochen und ist zum Beispiel wegen der rechtswidrigen „privatrechtlichen“ Verträge mit Internetprovidern vom jetzigen BMI auf den Boden des Rechts zurückgeholt worden.
Es gehört also zu den pflichtgemäßen Aufgaben eines Bundestagsabgeordneten an der Gesetzgebung mitzuwirken und somit ist auch eine Anwendung des §184b,5 außerhalb der Befragung der Regierung mit deutschem Recht vereinbart. Anders als der Richter rechtsirrtümlich behauptet.
Die Zuweisung von Aufgaben an Bundestagsabgeordnete durch einen Landrichter daher in hohem Maße unsachlich und bringt sich nicht mit geltendem Recht in Deckung. Der Kern des Urteils ist daher Quatsch.
Der Gesetzgeber ist daher dringend aufgerufen, den §184b,5 zu präzisieren, damit nicht unqualifizierte Richter damit weiter willkürliches, rechtsbeugendes Schindluder treiben, das hier in dem Fall bis zur sozialen Exekution von besonders geschützten Abgeordneten führt unter Verwendung besonders niederträchtiger, unbewiesener Unterstellung der sexuellen Motivation durch die Staatsanwältin. Diesem Missbrauch des Rechts und der Missachtung grundgesetzlicher Bepflichtung muss ein Riegel zum Schutze unserer Demokratie vorgeschoben werden.
Als Pendler war ich gestern, obwohl ich auf das Urteil wartete, medial unterversorgt und erfuhr erst abends in den Spaetnachrichten vom Ergebnis.
Ich war zu tiefst entsetzt und erschuettert, und wenn ich nun noch Ihr Zitat des Richters zum Verhalten der Staatsanwaltschaft lese fuegt sich dort noch eine extreme Beunruhigung hinzu.
Wenn die Gerichte sowas nun dulden, wird das kein Einzelfall bleiben und wir koennen uns alle warm anziehen. Die Unschuldsvermutung ist damit in diesem Land nun auch auf dem Papier hinfaellig. In der Presse und in den Koepfen der Zuschauer war sie das ja schon laenger.
Weiterhin viel Kraft und Zuversicht fuer das hoffentlich sinnvolle und erfolgreiche Revisionsverfahren (wovon ich jetzt einfach einmal ausgehe).
„Anmerkung tauss: Ich verweise auf meinen Kommentar. Egal wie es wird- SCHADEN will ich den Piraten in keinem Fall und lasse deshalb meine Rechte aus der Mitgliedschaft ruhen.“
Lieber Herr Tauss: Den Schaden haben Sie mit Ihrem Eintritt schon erledigt. Als alter Politprofi müssen Sie gewusst haben, dass die Partei tot ist, wenn Sie jemand mit dieser Geschichte aufnehmen.
Es tut mir leid für die ganzen hoch engagierten „Unschuldsvermutungbefürworter“. Ihr habt zwar Recht mit Euren Aussagen aber Euch fehlt das feine Gespür, wie die Medien ticken. So endet Ihr als 0.5 Prozent Partei.
Kleiner Tip: Gewinnt einen gestandenen PR Profi für Euch, der mit der heutigen Medienberichterstattung umzugehen weiß. Und jammert nicht in irgendwelchen Kommentaren oder Foren rum. Das lesen die Leute nämlich nicht, die Ihr erreichen müsst, um mal an 5% zu schnuppern!
Anmerkung tauss: Das ist die Haltung, die aus Angst vor den Medien in der SPD beispielsweise Zensursula ermöglicht hat. Insofern bin ich froh, dass Ex- Pirat offensichtlich wirklich ein Ex- Pirat ist. Ein Rechtsstaat ist mit solchen Leuten nicht zu machen. Leider haben sie aber die Mehrheit im Land. Diese Feststellung zumindest ist richtig.
Sehr geehrter Herr Tauss
akzeptieren Sie das Urteil und haken Sie die ganze Sache als Rohrkrepierer ab. Mit Ihrem Engagement konnten Sie keinen KiPo-Ring sprengen, im Gegenteil: durch Ihre monatelange Recherche quasi ins Leere beweisen Sie nur Ihre Unfähigkeit, mit diesem Thema in dem Maße kritisch umgehen zu können, wie Sie es aus lauteren Gründen immer nur vorgeben. Schade, dass so ein talentierter Politiker und vorher glaubwürdiger Volksvertreter so dementiert wird und sich selber weiter lächerlich macht.
Schauen Sie nach vorne, es gibt noch wichtigere Themen, die auf eine Aufarbeitung auf Sie warten.
Anmerkung tauss: Nach vorne kann nur schauen, wer die Geschichte kennt 😉 Die „Recherche ins Leere“, wie sie sie nennen, hat mir mehr Einblicke gegeben, als ich sie jemals von Polizei und Bundesregierung erfahren hätte. Insofern lebe ich sogar gerne mit dem Vorwurf, mich lächerlich zu machen. Und ich weiss, dass Parlament und Öffentlichkeit systematisch belogen werden. In den Medien habe ich das nicht gelesen.
Wenn ein dienstliches Interesse verneint, dafür ein privates bejaht wird, aber gleichzeitig wiederum ein sexuelles Interesse verneint wird, schreit das für mich (als Laien) geradezu nach einer Revision (oder gar Berufung?)! Denn irgendwie widerspricht sich das Gericht selbst:
Wie kann denn ein privates Interesse an KiPo überhaupt aussehen? Doch nur sexuell – kein Mensch recherchiert aus privatem Interesse nach KiPo. Somit erfolgte die Recherche meiner Meinung nach aus dienstlichem Interesse und somit geschützt durch §184b.
Vielleicht hat der Richter hier (absichtlich? unabsichtlich?) eine Vorlage für Rechtsmittel geliefert. Mal die schriftliche Begründung abwarten.
Die Revision halte ich jetzt für angebracht, da das Urteil viel zu milde ausgefallen ist.
Ein sehr guter Kommentar auf WELT.de, es scheint auch, dass der Richter Scholl ein vernünftiger Richter ist: http://www.welt.de/aktuell/article7826216/Abgeordneter-ist-kein-Polizist.html
Anzumerken ist, dass viele Kinderporno Material – ohne sexuelles Interesse – sich beschaffen, einfach aus Neugierde – wie Herr Tauss. Nur, wenn das für andere strafbar ist, dann muss es auch für Tauss strafbar sein.
Guten Tag Herr Tauss,
wie erklären Sie sich, dass Ihr Interesse an den genannten Fotografien ausschliesslich auf das männlich Geschlecht bezogen war ? Inwiefern macht es aus Ihrer Sicht Sinn, die einschlägigen Materialien unter der Adresse einer Drittperson zu bestellen ? Obwohl grundsätzlich kein Straftatbestand, wurde bei Ihnen unter anderem der Besitz von homoerotischem Material festgestellt. In Verbindung mit den von Ihnen angeforderten Materialien bezogen auf Knaben, lässt dies ohne weiteres den Schluss zu, dass hier eben doch eine sexuelle Neigung vorhanden ist. Diese Neigung ist im Übrigen auch nicht besonders überraschend, ist sie doch bei allen Gesellschaftsschichten vorhanden. Im Grundsatz sind Sie deswegen auch noch nicht ein Kinderschänder, unterstützen jedoch durch Ihre Neigungen ebensolche.
Jedenfalls ergibt das Gesamtbild aufgrund der Faktenlage ein eindeutiges Bild. Natürlich ist die Öffentlichkeit des Verfahrens ein Problem. Hingegen muss sich ein in der Öffentlichkeit stehender Politiker dessen auch bewusst sein, Verfehlungen werden von der Presse nicht toleriert. Das ist der Preis eines Politikers, den er zu zahlen bereit sein muss.
Zitat:
„…keine dienstliche Verknüpfung von Tauss Verhalten…“
Sprecher der Staatsanwaltschaft Rainer Bogs
Bogs, es heißt „Herr Tauss“, so viel Zeit sollten Sie sich doch nehmen. Unverschämt.
http://www.spiegel.de/video/video-1067707.html
„Ich habe mich heute beispielsweise geweigert, dem SPIEGEL ein Interview zu geben. Es reicht.“
Richtig, das ist die einzige Möglichkeit, mit denen umzugehen.
Ich frage mich eh, wieso die inzwischen so völlig frei drehen. Nicht nur bei SPON, auch im Print-Spiegel habe ich in letzter Zeit auch so das eine oder andere Mal den Kopf schütteln müssen.
Aber SPON schießt inzwischen wirklich jeden Vogel ab.
Ich hätte drauf gewettet, daß Jörg Tauss kein sexuelles Interesse an Kinder-pornographie hatte oder hat. Ich hatte vor ein paar Jahren das Vergnügen, mit ihm per Draht zu kommunizieren. So wie er rüberkam, war ich sehr angetan über seine Kenntnisse und seine sehr direkte und natürliche Offenheit. Ich habe in meinem Leben ein paar Hunderttausend Menschen per Draht oder vis-à-vis einschätzen gelernt, da ist die Menschenkenntnis und analytische Beurteilung garantiert nicht auf der Strecke geblieben. Dies ist bei Medienhuren ganz anders, da zählt nur die Schlagzeile, Geld und Ruhm. Professionelle Recherche ist ein Fremdwort für sie. Ich habe in den letzten 30 Jahren die Verrohung, Korruption und Volksverarschung in den Medien seit jeher als Grund angesehen, mich nicht in diese Abhängigkeit zu begeben. Geld macht nicht glücklich sondern respektvolle und glückliche Menschen im Nahbereich. Jörg Tauss, ich freue mich auf jeden Fall, daß durch diese skandalöse und verbrecherische Medienpolitik der Justiz wieder bewiesen ist, daß Juristen und Mitarbeiter im Justizbereich keinen Deut besser sind als die Medienhuren, die sie bezahlten.
Erstaunlich, wie Tauss versucht, trotz der eindeutigen Worte in der Urteilsbegründung, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des LG Karlsruhe (http://www.bruchsal.org/story/ehemaliger-bundestagsabgeordneter-j%C3%B6rg-tauss-verurteilt):
„Darüber hinaus war die Kammer nach einer Gesamtschau der maßgeblichen Umstände davon überzeugt, dass der Angeklagte nicht aus Gründen der ordnungsgemäßen Erfüllung seines Mandats „recherchiert“ hat, sondern aus privaten Gründen virtuell in der Kinderporno-Szene unterwegs war.“
Das ist mehr als eindeutig. Herr Tauss verweisst hier gerne immer wieder auf folgenden Satz:
„Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat;“
verschweigt dabei aber den direkt nacholgenden Nachsatz: „dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich.“
Anmerkung: Eher erstaunlich, wie einige versuchen, die verquere Logik der Staatsanwaltschaft jetzt auch noch vollständig auf das Urteil zu übertragen. Nachdem das Gericht das „dienstliche Interesse“ verneint hat, musste es aufgrund des von mir nie bestrittenen Tatbestandes zu diesem Urteil kommen. Insofern ist der Satz bezüglich des nicht vorhandenen sexuellen Interesses natürlich von Bedeutung, weil er damit der medialen Schmuddellegende die Daseinsberechtigung entzieht. Jetzt kann man sich auf die formale Auslegung konzentrieren. Dass dies Ihnen und Teilen der Medien nicht gefällt, muss ich natürlich mit Bedauern hinnehmen.
Sehr geehrter Herr Gieseking,
es sollte durchaus die Möglichkeit geben, dass sich jemand aus der Pädo-Szene sachlich bzw. gesetzeskonform in Diskussionen über das Thema Pädophilie äußern kann. Das finde ich, sollte man nicht in Abrede stellen.
Sie wiesen allgemein auf einem Missbrauch der Pressefreiheit hin. Missbräuche der Pressefreiheit mag es durchaus in gewissem Rahmen geben, das will sicher niemand abstreiten. Trotzdem finde ich diese Formulierung in dem Zusammenhang gänzlich unpassend. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie mehrjährig in gewissem Rahmen mit der krummen 13 eine Öffentlichkeitsarbeit durchführen konnten. Auch, weil es Ihnen um Straffreiheit für einvernehmliche sexuelle Kontakte geht.
An der Stelle sollte es gerade, nachdem damals Fragen von um Kindeswohl besorgte Kritiker noch offen blieben, schon sein, zu fragen, wie stehen Sie zu den Vorwürfen gegen die damalige Krumme 13, sexuellen Missbrauch von Kindern zu verharmlosen und damit Straftaten an Kindern, die ohnehin häufig unangezeigt bleiben, zu begünstigen?
Der Verein gegen Missbrauch e.V. stellte (siehe http://www.gegen-missbrauch.de) unter anderem zu sexuellem Missbrauch an Kindern fest „Welche Folgen und Schäden kann Sexueller Missbrauch haben?
Die Antworten auf diese Frage sind so unzählig, wie die Opfer. Jedes Kind, ob Mädchen oder Junge, erlebt den Sexuellen Missbrauch auf seine eigene Weise, und jedes versucht auf seine eigene Weise damit umzugehen. Doch eines haben die Reaktionen alle gemein, sie sind Überlebensstrategien der Seele. Sie helfen dem Kind mit dem Erlebten zu leben. Die einen verdrängen, andere entwickeln mehrere Persönlichkeiten, um nur einige Strategien zu nennen.
Irgendwann jedoch, werden diese Überlebensstrategien hinderlich und können wohl zu fast jeder Erkrankung führen, die die psychiatrische Palette der Diagnosen hergibt.
Die seelischen und körperlichen Folgen schränken Überlebende sexuellen Missbrauchs in der Bewältigung des Alltags, dem Umgang mit anderen Menschen oder auch in ihrer Arbeitsfähigkeit in unterschiedlichem Maße ein. Nicht selten gibt es unter ihnen Menschen, die schon bevor sie im Berufsleben angekommen sind zum Rentner werden.
Da jeder Mensch und seine Reaktionen individuell sind, kann man auch die Folgen nicht in Kategorien einteilen. Weder der Missbrauch kann gewertet werden, ob schlimm oder nicht so schlimm, noch kann gesagt werden welche Folgen welche Art von Missbrauch haben kann. Es kommt einzig auf das Erleben des Kindes an.“
Quelle – http://www.gegen-missbrauch.de/moegliche-folgen
Für jeden, der sich mit Herrn Tauss und dessen Engagement in den letzten Jahren befasst, war es schon immer und auch ohne das gestrige Urteil vollkommen nachvollziehbar, dass hier KEIN privates Vergnügen der Grund für das belastende Material war als vielmehr ein gewisser Übereifer. Herr Tauss hat sich meines Erachtens mit großem Engagement für seine Ideale eingesetzt und war in der Politik mehr als einmal „unbequem“… Eigenschaften, die wir von unseren Politikern eigentlich immer fordern, in der Praxis ausgeführt jedoch meist bestrafen.
Wäre Herrn Tauss das Ganze egal gewesen, hätte nett in die Kamera gelächelt und dabei versichert, dass die zuständigen Behörden alles nötige tun, um das Problem zu lösen, wäre dieser auch heute noch im Amt und hätte ein nettes, ruhiges Leben.
Ich würde mir wünschen, dass wir mehr Politiker hätten, die sich für Ihre Ideale einsetzen als Ihre Aufgabe darin zu sehen, oberflächliche Politik mit Kameragrinsen zu kombinieren und sich dabei ohne eigene Fachkenntnis auf externe Berater zu verlassen.
Vielleicht würde es der Presse auch gut zu Gesicht stehen, die ganze Angelegenheit einmal aus diesem Blickwinkel zu sehen.
Herr Tauss, ich wünsche Ihnen alles Gute – insbesondere in den nächsten Tagen – und hoffe, dass Sie uns mit Ihrem politischen Engagement und Ihrer Fachkenntnis auch weiterhin erhalten bleiben.
todesstrafe für kinderschänder!
mehr kann man zu dem thema nicht sagen als anständiger mensch. gott word dich richten!
würde ich auch nur ein einziges foto von einem kind bei dir finden, dann würde ich dich dahin bringen, wo diese fotos gemacht werden….und all die leute die hier auf deiner seite stehen,würde ich mitnehmen…denn ihr seid der abschaum des universums!!!wahrscheinlich geht euch dann einer ab…ihr habt all die qualen verdient,ihr seid dreck…und rede dich nicht heraus…du kriegst deine gerechte strafe…warte ab
Zunächst einmal. Ich bin absolut dafür, dass ein MdB absolut unabhängig sein muss auch gegenüber der Justiz. Da nehme ich auch ein gewisses Maß an „Entgleisungen“ in kauf. Alles andere hätte zu weitreichende negative Konsequenzen. Ein MdB darf in keiner weise Beeinflussbar/Erpressbar sein, oder zumindest möglichst wenig. Eine Aufhebung der Immunität kommt einer Kapitulation aller anderen MdB gleich. Die Mitglieder des Bundestages zeigen damit, dass die nicht fähig waren ein Problem unter ihres gleichen zu lösen und auf die Mittel der Justiz zurückgreifen müssen.
Man könnte die Aufhebung der Immunität als „Rausschmiss“ als Minister verstehen, das wäre dann ein aberkennen aller Rechte als MdB gleich. Aber genauso kann man das als Aufforderung an die Justiz sehen über die Immunität zu entscheiden. In dem einen Fall hat §184b keine Bedeutung im anderen sehr wohl, da gerade darüber entschieden werden muss.
Alle bisherigen Betrachtungen gehen davon aus, dass die Aufhebung der Immunität auch das Berufen auf §184b verhindert.
Das ist für mich nicht klar, denn auch nach der Aufhebung der Immunität bleibt man MdB. Die Person bleibt also weiterhin nur sich selber und dem Volk verpflichtet. Nur wird der Justiz gestattet sich ein Bild zu machen und dann zu Urteilen ob die Person nach ihrem Gewissen und im Sinne des Volkes gehandelt hat. Sollte diese Beurteilung negativ ausfallen so käme es zu einer Aberkennung der Rechte als MdB. Die Person würde dann wider dem Gesetz gehorchen müssen.
Erst daraufhin wäre aus meiner Sicht eine Verurteilung möglich. Alles andere macht den einzelnen MdB Erpressbar gegenüber dem Bundestag. Nach dem Motto „Mach was wir wollen oder du fliegst raus.“
Leider scheint das Gesetzgeberisch nicht so klar formuliert zu sein. Ich fürchte die erste Betrachtungsweise wird als gültig betrachtet und damit auch alle Konsequenzen.
Ich habe den Fall ambivalent verfolgt und muss sagen, dass mir einerseits ein paar Punkte der Verteidigung nicht schlüssig erscheinen, andererseits das Verhalten der Staatsanwaltschaft mehr als stinkt. Insgesamt finde ich erstaunliche Parallelen zu Tom Wolfes „Fegefeuer der Eitelkeiten“. Was mich etwas stutzig macht, ist der Inhalt des ominösen Koffers. Ich weiß, dass es Ihre Privatangelegenheit ist und es Ihnen selbstverständlich frei steht, darauf zu antworten — aber was hat es damit eigentlich auf sich?
Insgesamt: in dubio pro reo. Wenn ich die Kommentare auf BILD lese, bestätigt das alle meine Vorurteile zu deren Leserschaft.
Hallo!
Also ich möchte niemanden verurteilen, aber ich glaube, dass diese Sache mit dem “sexuellen Interesse“ etwas missverständlich aufgefasst wird. Auf der Homepage vom Landgericht Karlsruhe heißt es:
“Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat; dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich.“
Für mich ist dies so zu verstehen: Für die Tatbestandsverwirklichung war das “sexuelle Interesse“ nicht relevant, also musste über diese Frage nicht entschieden werden. Im Ergebnis wurde also das “sexuelle Interesse“ weder bejaht noch verneint, da eben diese Festellung nicht erforderlich war.
Deshalb kann ich es nicht so recht nachvollziehen warum sich jetzt ‚alle‘ so darüber freuen, dass ein “sexuelles Interesse“ durch das Gericht ausgeschlossen worden ist, denn ich verstehe es nicht als einen Ausschluss!
Gruß
Ich Glaube fest daran das sie tatsächlich nur zu rechechezwecken dieses Material besorgt haben. Aber trotzdem treffen sie bitte in Bezug auf die Piratenpartei eine klare Entscheidung, der Imageschaden ist schon jetzt sehr groß und die junge Partei wird unter diesen Umständen kaum eine chance haben jemals die 1.5% zu überschreiten.
Ich denke das ihre Persönlichen Interessen hinter den Politischen zurückstehen sollten um diese nicht zu blockieren, schließlich geht es um sehr große Ziele.
Nehmen sie sich eine Auszeit, gehen sie doch auf Weltreise tun sie irgendwas um Abstand zu dem ganzen wiederwärtigen Spektakel zu gewinnen bevor es zu sehr von ihnen Besitz ergreift und sie in den Abgrund zieht. Nach ein par Jahren, wenn Gras über die Sache gewachsen ist wird es auch niemanden interessieren wenn sie der Piratenpartei zumindest als stilles Mitglied wieder beitreten oder sich woanders engagieren.
Naja, wie auch immer ich wünsche viel Erfolg für den Fall das sie in Berufung gehen.
Das war sehr dumm Herr Tauss.
Das Gericht hat letztlich – im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft vor der Verhandlung – gut gearbeitet und sie für das verurteilt, was sie von Anfang an auch nie bestritten hatten.
Ich wünsche mir, dass sie daraus lernen und nicht erst etwas annehmen, sondern gleich Fachleute fragen, ob für sie dieser Paragraf (Nummer und Ort fallen mir jetzt nicht ein) auch gilt.
Ich wünsche mir, dass die Medien und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mal in sich ruhen und schauen, ob sie alles wirklich richtig gemacht haben. Wenn beide zur Erkenntnis kommen, alles richtig getan zu haben, dann stimmt in unserem Land etwas nicht.
Zum Glück steht die Blogosphäre bzgl. der Berichtertstattung in diesem Fall an Ihrer Seite. Aber nur was die Berichterstattung angeht. Was ihre Dummheit und die daraus folgende gerechte Strafe angeht, sind alleine sie schuld.
Dass sie jetzt wahrscheinlich nie wieder eine Arbeit als Angestellter bekommen, daran sind große Teile der Medien und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe schuld.
Herr Tauss, Ihnen bleibt wohl nichts anderes übrig als zwei Bücher zuschreiben:
1. die Ergebnisse Ihrer Recherchen, wenn sie das veröffentlichen dürfen
2. Ihre Erlebnisse in der Zeit zwischen Wohnungsdurchsuchung bis nach dem Urteil
Wenn in der Urteilsbegründung festgehalten wurde: „kein sexuelles Interesse“, dann sollten auch wir „Normalbürger“ dieses Urteil so akzeptieren – die ganze Mutmaßung zeugen meiner Meinung nach von mangelnder Intelligenz.
Wenn Herr Tauss 1 Jahr und 3 Monate bekommen hat, weil er (aus welchem Grund auch immer) nicht erlaubtes Material auf seinem Rechner hat, dann muss er damit leider leben – auch wenn es „nur“ eine Bewährungsstrafe ist, diese Last wird er bis zum Rest seines Lebens mit sich tragen müssen.
Anmerkung tauss: Ich hatte kein Material auf Rechnern.
Für mich wirkt das Ganze auch eher als eine voyeuristische Neugier an den Abgründen des Menschen, denn ein ernsthafter Versuch aktiv etwas gegen KIPO zu unternehmen.
Oder sitzen die Leute, die ihnen das besagte Material beschafft haben mittlerweile im Knast?
Anmerkung tauss: Ich wundere mich, dass Sie die bisherige Diskussion nicht verfolgt haben. Lesen Sie doch einfach mal den nachstehenden Artikel, warum ein Abgeordneter unter gewissen Voraussetzungen recherchieren muss.
Mal eine Sachliche / Rechtliche / Wasauchimmer Auseinandersetzung dazu:
http://www.internet-strafrecht.com/pflichten-nach-§184b-v-stgb-was-darf-ein-bundestagsabgeordneter/
Ich wünsche Ihnen, Jörg Tauss, erstmal viel sportliche Erholung auf der Fahrradtour durch Ländle. Das haben Sie sich wirklich verdient. Egal ob Verurteilung in 1. Instanz oder Freispruch bei der hoffentlich kommenden Revision vor dem BGH.
Übrigens: Ich kenne Herrn Tauss nicht persönlich, sondern lediglich virtuell und aus der Ferne. Ist es heutzutage schon verboten, einen Pädophilen zu kennen oder warum regen sich hier zwei Kommentatoren so wegen meiner reinen Anwesenheit auf. Eine solche Hysterie ist unerträglich. Und zu bestimmten Medien sage ich: STOPPT den Missbrauch der Pressefreiheit ! Ich befürworte das öffentliche Motto: Mein Freund ist pädophil – Na Und ?! Meine Freunde und Kontakte sind lange nicht alle pädophil, sondern auch homosexuell oder sogar heterosexuell – jawohl. In diesem Sinne…
Ich (SPD Mitglied) wünsche Ihnen, Herr Tauss, Alles Gute. Für das verhalten der SPD als diese Sache anfing bekannt zu werden, habe ich mich geschämt, so lässt man niemanden hängen.
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Herr Tauss,
das Gericht hat die Frage nach Ihrer Motivitation bewusst offen gelassen, da sie bei der strafrechtlichen Beurteilung des Falls auch schlicht keine Rolle spielt.
Wenn Sie nun behaupten, das Gericht hätte Sie von dem Verdacht der Pädophilie reingewaschen, dann handelt es sich dabei aus meiner Sicht um eine eindeutige Falschdarstellung.
Mit freundlichem Gruß
Anmerkung tauss: Zitat: Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat… Sie können diesen Satz nun interpretieren wie sie wollen.
Hallo Herr Rupp,
den Sinn davon diesen Link zu setzen kann ich nicht nachvollziehen.
Auf den ersten Blick scheint es sehr bedenklich.
Grüße
Herr Tauss,
wie können wir eine mögliche Revision unterstützen? Es wäre schade, wenn es am finanziellen Aufwand scheitern würde.
Spendenkonto?
Alles Gute und viel Erfolg!
Anmerkung tauss: Vielen Dank 😉 Aber die Frage der Revision prüfen wir zunächst einmal juristisch und dann schau’n wir mal
Sehr geehrter Herr Rupp,
ich erlaube mir betreffs des gesetzten Links auf eine gewisse Webseite an der Stelle, Sie auf technische Folgen einer Linksetzung hinzuweisen.
An der Stelle möchte ich insbesonders anmerken, das jeder auf eine Seite Dritter führender Link ein Stück weit das Potential hat, das die verlinkte Seite als Folge bei x-beliebigen Anfragen innerhalb Websuchen als Ergebnis höher gewichtet und deshalb, umsomehr Leser nachziehen, solche Seiten viel zu leicht auch bei alltäglichen Anfragen in Top-Platzierungen gefnunden werden können.
Eine gewisse Art von Angebot wie das von Ihnen verlinkte sollte man, wie ich finde nun wirklich nicht unterstützen! Aksi auch nicht passiv durch setzen eines suchmaschinenfreundlichen Links auf die Startseite!
Wenn Sie trotzdem so unbedingt ein Link zu Anschauungszwecken für hoffentlich wenig Interessierte setzen müssen, setzen Sie diesen doch bitte als absolutes Minimum gemäß http://www.google.com/support/webmasters/bin/answer.py?hl=de&answer=96569 aks rel=“nofollow“-Link!
Vielen Dank!
Pingback: Tauss wurde verurteilt « no0ne
Lieber Jörg Tauss, ich bin vor allem froh, dass die Sache mit dem sexuellen Interesse ausgeräumt ist. Ich vermute nach wie vor, Du wolltest in den Bundestagswahlkampf mit der Schlagzeile: „Tauss sprengt Kinderpornoring“ starten – und so das Direktmandat gewinnen. Egal, ich hab zu allem was gesagt und nicht nur die Unschuldsvermutung hochgehalten, sondern auch immer diese Unschuld auch gewusst. Das ist der zentrale Punkt in dieser ganzen unsäglichen Geschichte. Und diejenigen in der SPD, die dich so schmächlich hängen gelassen haben – und nun kein Wort der Entschuldigung finden – sollten sich was schämen. Die 184b 5.-Sache wird sich sicherlich nicht auf Landgerichtebene klären lassen und müsste wohl vors BVerfG. Wenn Du diesen Weg gehen willst, bin ich gerne dabei, dich wie auch immer ich kann zu unterstützen – ich verstehe den 184b nämlich an diesem Punkt genauso.
Grüße
Jörg Rupp
Achso: den Herrn Gieseking würde ich nicht zu dieser Thematik in meinem Forum schreiben lassen – nur mal so am Rande
Wenn man – wie Sie berichten – schon festgestellt hat, daß da kein verwerfliches sexuelles Interesse vorlag, hätte man doch auch zu Ende denken und zu der Feststellung kommen müssen, daß in dem Fall für eine Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht. Denn was das Gesetz unterbinden will, lag doch dann offensichtlich nicht vor, sondern im Gegenteil ging es doch um eine bessere Bekämpfung.
Oder sehe ich hier etwas falsch?
Das Verfahren hat nach meiner Ansicht in seiner einseitigen medialen Darstellung einige fatale Parallelen zur den öffentlichen Verurteilungen zwischen 33 und 45 bzw. den Schauprozessen in der frühen DDR.
Lassen Sie sich nicht unterkriegen, Herr Tauss, und hoffentlich haben auch die Piraten Rückgrat und tun im Moment nichts Dummes.
Respekt Herr Tauss,
das sie trotz der ganzen Scheiße noch nicht das Handtuch geworfen haben.
Aber für Politiker die ihrem Gewissen und nicht der Kohle folgen, ist in Deutschland scheinbar kein Platz mehr.
Ist eigentlich bekannt, wie es zu den Ermittlungen überhaupt kahm?
Finde das ja schon einen sehr großen Zufall, das man sich ausgerechnet den einzigen qualifizierten Politiker zu dem thema Netzsperren so direkt und organisiert ausschaltet.
Da haben ja ausnahmsweise mal alle hand in hand gearbeitet.
Naja genug der Verschwörungstheorien, alles gute und ich hoffe sie überstehen das, ohne noch weiteren Schaden zu nehmen.
Pingback: Anonymous
Diesen Schritt – Ruhenlassen der Parteirechte bei den Piraten – rechne ich Ihnen hoch an.
Der „Besserwisser“ (siehe Kommentar vom 22.5.)
Privacy
Erstmal relaxen!
Meine Antwort aus dem Bauch heraus:
Da §184b Abs. 5 StGB bisher keine Anwendung fand und unter u. U. beim nächsten „Run“ nach vorne auch ignoriert wird, läuft es auf eines hinaus das woran wir alle glauben: Unser Grundgesetz – Artikel 20 (4)
Man munkelt es soll für alle Instanzen Geld gesammelt werden, sollte es eine „Sammelstelle“ geben wird sich dort mein bescheidener Beitrag finden.
Entspannendes Wochenende
am besten nicht am PC
LG
Uli
Was mich nochmals überzeugt hat was hier geschehen ist, ist das man über rechtskräftige Verurteilungen von anderen Politikern mit ähnlichen Vorwürfen kaum was zu lesen bekommt. ‚Schöne neue Welt, die solche Früchte trägt‘
Hallo Herr Tauss,
was ist eigentlich aus Ihren Recherchen geworden? Versacken diese jetzt irgendwo? Oder kümmert sich tatsächlich mal jemand darum, den „KiPo-Ring zu sprengen“?
Anmerkung tauss: Ob es diese „Ringe“ gibt, bezweifle ich als ein Ergebnis meiner Recherchen. Zumindest die kommerzielle Verbreitung via Web hat sich als Erfindung der Bundesregierung erwiesen. Ansonsten bleibt, dass die Polizei sonstige Ergebnisse, über die ich berichtet habe, erstaunlicherweise nicht verwertet. Dieser erstaunliche Vorgang ist ja bereits bei der Löschung bekannter Seiten kinderpornografischen Inhalts bekannt.
Wie schon einer der ersten Poster @Ben in diesem Thread stößt auch mir die ganze Problematik um das Verhältnis zu sog. „Kinderpornographie“ und Kindern im Allgemeinen übel auf.
Was hier in der letzten Zeit „im medialen Interesse“ – Tauss, vdL und ZugErschwG – stattfindet hat schwerwiegende sozial-psychologische Folgen:
Bei dieser anhaltenden gesellschaftlichen Drohkullisse geht es mir selbst auch so, dass ich mir ernsthaft Sorgen darum mache, welches Verhältnis ich in Zukunft irgendwann mal als Vater zu meinen, und allgemein zu Kindern haben kann. Wenn ich immer Gefahr laufe als Mann (noch dazu netz-affiner Informatiker) potentiell gefährlich und von vornherein schuldig angesehen zu werden, wenn ich Kinder nur ansatzweise anschaue.
Wer traut sich als Vater dann noch, auf Schulausflüge zur Begleitung mitzugehen, wer traut sich als Mann im sozialen Bereich als Erzieher oder Lehrer tätig zu sein? Wer wird noch völlig sorgenfrei in Sportvereinen für das gesundheitliche und soziale Wohl von Kindern sorgen? Den Kindern fehlen jetzt schon seit Jahrzehnten in der Erziehung sehr häufig männliche Bezugspersonen, egal ob Mädchen oder Jungen.
Welches Selbstverständnis und Selbstbewusstsein als Vaterfigur können heutige junge Männer dabei aufbauen? Und wie werden Väter und Mütter ihre Töchter und Söhne im Anbetracht dieser Angst erziehen? Und was werden aus den heutigen Kindern selbst einmal für Väter und Mütter?
Je mehr darum „geredet“ oder gar „gehetzt“ wird – im Gegensatz zum dringenden konstruktiven Diskurs – desto mehr werden sich Männer weiterhin in Familien und im öffentlichen Leben aus der Erziehung der Kinder zurückziehen.
Und das Schlimmste: Um die wahren Täter, Schicksale und Hintergründe und Opfer kümmert sich auch keiner, aus Angst schief angeschaut zu werden oder von Staatsanwälten, Richtern oder direkt vom hetzenden Volk und Volksvertretern verurteilt zu werden. Oder einfach aus Gleichgültigkeit und anderen Interessenlagen -> vdL. Die Stoppschild-Strategie wird seit Jahrzehnten in unserer Gesellschaft angewandt und akzeptiert. Schicksale von Opfern in Familien werden weggeredet, ignoriert oder hingenommen.
Die heutigen Tage – nicht nur dieses Urteil – sind schlechte Tage – nicht nur für die Demokratie – sondern für die Zukunft unserer Gesellschaft, die nur mit gesunden Familien und Kindern weiter Bestand haben kann.
Ich hoffe für mich und für alle jungen – und im Geiste jung gebliebenen – Männer und Frauen, dass wir es schaffen, dieses ernsthafte essentielle Problem zu lösen, darüber konstruktiv zu reden und zu debattieren, ohne andere Menschen vorzuverurteilen zu diskreditieren und die eigentlichen Leidtragenden darüber zu vergessen – unsere Kinder.
Das sind wir ihnen schuldig. Schuldig nicht im Sinne der Anklage oder finanzieller Schuld. Sondern ganz persönlich, öffentlich und als verantwortungsbewusster Teil unserer Gesellschaft.
Die heutigen Tage können uns aber auch wachrütteln und dafür sorgen, dass wir etwas dagegen tun und uns nicht scheu abwenden und zurückziehen.
(CC) anonym. Ich bitte darum die oben geschilderten Gedanken in eigene Überlegungen zu übernehmen, auch und gerade im Umfeld der Piratenpartei. Macht was drauss!
Natürlich scheiden sich an einem solchen Urteil die Geister, da es viel Interpretationsspielraum zulässt. Der Argumentation des Gerichts kann man durchaus folgen, ein Freispruch ist ab dann nicht mehr zu erreichen wenn der §184 b Abs. 5 StGB keine Anwendungen finden kann.
Rein moralisch kann ich Herrn Tauss keinen Vorwurf machen, weil ich ihm seine Motivation glaube. Die Strafe ist aber ok, wenn man der Argumentation des Gerichts folgt. Und Gerichte sind nunmal zum Glück dafür zuständig, die Gesetze möglichst korrekt auszulegen, nicht Blogger oder andere Schreiberlinge.
Ich war aber ebenfalls zutiefst erschrocken darüber, wie unreflektiert es im Spiegel-Online-Forum zugeht. Dort wird noch nicht einmal zwischen Sexualstraftätern und den Konsumenten unterschieden, alle in einen Sack und hau drauf.
In bestimmten Kreisen wurde SpOn ja in der Vergangenheit auch leicht scherzhaft als „ehemaliges Nachrichtenmagazin“ tituliert, dem Mob nach zu urteilen ist SpOn in der Tat bereits die (Internet-)Bild-Zeitung von heute.
Kurzes Off-Topic zu „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Profi derart naiv vorgeht. “
Da hat aber jemand Ahnung, gelle?^^ Gestatten Sie die Frage, was bedeutet für Sie naives vorgehen bzw. das Wort naiv?
Sie würden sich jedenfalls wundern, wie sogar Vorstandsmitglieder namhafter Unternehmen in aller Öffentlichkeit naiv vorgehen bzw. handeln.
Zum besseren Verständniss verweise ich an der Stelle (auch in der Hoffnung, das der ein oder andere dem Tag etwas positives abgewinnen kann) zu Demonstrationszwecken über öffentlich naives vorgehen auf die Öffentlichkeitsarbeit des aktuellen CEO des Softwareunternehmens Microsoft, Steve Baller. Dieser spielte mehrfach in Werbespots für dessen Produkt Windows selbst eine Rolle und ist im Zusammenhang mit seiner erfolgreichen beruflichen Tätigkeit auch für seine Vortragskunst berühmt wie berüchtigt.
Sehen und geniessen kann ich da nur sagen:
http://www.youtube.com/watch?v=wvsboPUjrGc
http://www.youtube.com/watch?v=_-8IufkbuD0
Jedenfalls, wenn man sich die Videos ansieht, ohne zu wissen. wer Steve Ballmer überhaupt ist und was er beruflich macht, würde man sich ohne Hintergrundinfos sehr speziell seinen Teil über Naivität denken…
Dessen Firma Microsoft hat im letzten Jahr 58,44 Mrd. USD erwirtschaftet und mit Stand 30. Juni 2009 waren ca 93.000 Mitarbeiter beschäftigt.
PS: natürlich ist mir klar, das dieses Beispiel nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat. Es ist aber eine Antwort unter Berufung auf bekannte naive Handlungsweisen.
Warum hat § 184b V StGB nicht durchgegriffen?
Bei vdL hiess es, es sei ein offener Tatbestand, der im Einzelfall auszufüllen sei und bei ihr greifen würde.
Das bedeutet übersetzt: Wir legen willkürlich fest, wann er greift und wann nicht.
@martina:
Nennen Sie bitte nur einen einzigen „vergleichbaren“ Fall. Es wäre mir neu, dass „viele“ Mitglieder des Bundetages verurteilt worden sind, weil sie kinderpornographisches Material zu Recherchezwecken besaßen.
Es kann natürlich auch sein, dass Sie mit „vielen vergleichbaren Fällen“ jedweden Fall von Pädophilie meinen. Dann verkennen Sie allerdings die Besonderheiten dieses Falls und vor allem scheinen Sie das Urteil und dessen Begründung weder gelesen geschweige denn verstanden zu haben. In diesem Fall sind Sie hier falsch, schließen Sie sich doch lieber dem lustigem Spiegel Online Lynchmob in deren Forum an.
Tja, ich möchte mich nicht zu den Vorwürfen äußern .. aber bei der Medienverurteilung hätte man echt keine Strafe mehr gebraucht. Bei der Stigmatisierung ist eine Politische Betätigung ja ausgeschlossen- Zensursula auf der anderen Seite darf also aus persönlicher Neugier Bilder im großen Rahmen zeige, evtl hätten sie ja auch einfach unmotiviert hin und wieder eine DIA- Schau im Bundestag machen sollen .. Viel Glück bei der Revision und Kopf hoch ..
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Hallo Herr Tauss,
mich wundert es, wie immer wieder behauptet wird, sie seien auf ihrem Gebiet ein
absoluter Profi. Aber das Vorgehen bei Ihren angeblichen Recherchen wird auf der anderen Seite mit Naivität erklärt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Profi derart naiv vorgeht.
Einmal heißt es von Ihnen, es ging Ihnen nicht in erster Linie darum, einen Täter aufzuspüren, sondern nur um Beweise. Und dann heißt es, Sie wollten einen Kinderpornoring „sprengen“.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Erkenntnisse, die Sie angeblich erst gewinnen wollte, bereits vorlagen und sie dies auch wussten, und auch nicht Gebrauch von Ihren Erkenntnissen gemacht haben obwohl es sich angeboten hätte. Wozu haben Sie dann überhaupt recherchiert und dazu noch über einen so langen Zeitraum?
Natürlich sagen sie jetzt, dass Sie sich vorbehalten, in Revision zu gehen. Es soll ja so aussehen, als fühlen sie sich ungerecht behandelt. Sie kritisieren die Medien, dabei nutzen Sie die Medien genauso für Ihre Sache.
Ich glaube, Sie wissen schon selbst, dass sie sowieso nicht in Revision gehen werden unabhängig von der schriftlichen Urteilsbegründung. Davon bin ich überzeugt und Sie werden schon sehen, dass ich Recht behalte.
Anmerkung: Erlauben Sie, dass ich dem Gericht wie zuvor der Staatsanwaltschaft in exakt diesen Feststellungen widerspreche. Aber selbstverständlich respektiere ich auch Ihre obrigkeitsstaatlichen Überlegungen. Was die Revision anlangt, hängt die von der Urteilsbegründung und meiner Lust hat, den PARLAMENTSRECHTLICHEN Teil prüfen zu lassen. Mit dem sexuellen Teil kann ich sehr gut leben, wie ich in mehreren Anmerkungen zu Kommentaren bereits gesagt habe.
Widerlich! Die Strafe ist nicht angemessen und viel zu milde ausgefallen – wie auch leider in vielen anderen vergleichbaren Fällen.