Muss sich ein Abgeordneter auf die jeweiligen Auskünfte der Exekutive verlassen? Viele meiner „Kritiker“ sagen ja.
Wie „gut“ man dies kann, belegen allerdings Antworten der Bundesregierung zum sattsam bekannten Zugangserschwerungsgesetz (Zensursula). Weitere Beispiele (u. a. zum Thema Maut) gibt es natürlich.
Die Antworten der Bundesregierung zu verschiedenen meiner Anfragen (12/2008 und 1/2009) und der FDP- Bundestagsfraktion (Mai 2009, Drs. 16/13245) belegen dies eindrucksvoll:
Thema: Staaten ohne Sanktionierung von Kinderpornografie
Bundesregierung an Tauss: Da aber in der Hälfte aller Länder Besitz und Verbreitung von Kipo entweder nicht einmal unter Strafe steht oder nicht ausreichend sanktioniert werden, reichen ..polizeiliche Mittel nicht aus (Begründung für Web- Sperren).
FDP- Frage: In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang nicht unter Strafe?
Antwort der Bundesregierung (vier Monate später): Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse im Sinne rechtsvergleichender Studien vor. […]
Thema: Massnahmen (in anderen Staaten):
Antwort der Bundesregierung an Taus: Es gelingt in vielen Staaten nicht, Betreiber kinderpornografischer Seiten (Content- Provider) haftbar zu machen oder ihnen…die Plattform (Content- Provider) zu entziehen… Das BKA leitet Hinweise an die Staaten weiter, in denen die Web- Seiten physikalisch liegen.
Frage FDP zu diesem Thema: Wie viele Server […] stehen in Ländern, in denen Kinderpornographie nicht unter Strafe steht?
Antwort der Bundesregierung (vier Monate später): […] [Die Bundesregierung] hat keine Informationen über Serverstandorte in solchen Ländern.[...
Thema: „Massenmarkt“ Kinderpornografie
„Die Bundesregierung will den kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornografie im Internet empfindlich stören“ (BReg April 2009). Pro Tag werden 200 Fotos mit neuen Inhalten, in denen Kinder vergewaltigt werden, ins Netz gestellt. (80% seien unter 10 Jahren, weitere 30% unter drei Jahren…)“ (von der Leyen 2009).
Antwort Bundesregierung auf weitere Nachfrage von Tauss: „Der Großteil der Kipo im WWW wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet. Und die Verantwortlichen nehmen monatlich Millionenbeträge ein…“
FDP- Frage: Auf welche Datengrundage stützt sich die Bundesregierung bei der Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland?
Antwort vier Monate später: Die Bundesregierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland. […]
Thema: Wissenschaftliche Erkenntnisse der Bundesregierung:
FDP- Frage: Über welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie […]
Antwort: Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse. […]
FDP- Frage: In welchem Umfang plant die Bundesregierung die vergabe einer wissenschaftlichen Studie über das Ausmaß und die Wege der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet und Wege zur Effektiven Bekämpfung solcher Inhalte?
Antwort: Die Bundesregierung plant derzeit nicht die Vergabe einer wissenschaftlichen Studie. […]
Thema „1.000 verfügbare kinderpornografische Webseiten“
Antwort der Bundesregierung an Tauss auf Nachfrage: Nach Schätzung des BKA werden rund 1.000 solcher kinderpornografischer Seiten auf ausländischen Servern angeboten. Dies entspricht…den Erkenntnissen in anderen Staaten (Anm. Auf dieser Basis sollten die Sperrlisten angelegt werden).
FDP- Frage: Welche Sperrlisten anderer Länder hat die Bundesregierung untersucht?
Antwort der Bundesregierung vier Monate später: Die Bundesregierung hat keine Sperrlisten untersucht. […]
Schlusskommentar: Abgeordnete, die sich mit solchen Auskünften abfinden und darauf basierend Gesetze beschliessen, sind keinerlei Aufwandsentschädigung wert.
Bzgl. der initial erwähnten und zitierten Kleinen Anfrage (Drs. 16/13245) lohnt es, sich diese im Original anzuschauen: http://blog.odem.org/2009/06/11/2009-06-11-anfrage-sperren.pdf
Bei allem Verständnis für verkürzte Darstellung, die Antworten lesen sich doch deutlich differenzierter. Hier wäre eine Quellenangabe seitens Hrn. Tauss eigentlich geboten gewesen. So bleibt der Eindruck einer selektiven Darstellung nach Art der Bild-Zeitung.
Anmerkung tauss: Ich wüsste nicht, an welcher Stelle ich nach Art der BILD- Zeitung „selektiv“ vorgegangen wäre. Aber dennoch vielen Dank für den (erneuten) Quellenhinweis. Jede(r) kann sich so (noch einmal) von der Richtigkeit meiner Darstellung überzeugen.
Pingback: Peter Viehrig
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie als Abgeordneter kinderpornographisches Material herunterladen müssen, dann ist im nächsten Schritt auch legal und notwendig, dass Abgeordnete sich „zu Recherchezwecken“ Heroin kaufen, um gegen die Drogenkriminalität anzukämpfen!
Völlig unverständlich ist auch, warum Sie nicht die Polizeibehörden von Ihrer Recherche vorab informiert hätten.
Auch ein MdB darf sich nicht alles erlauben können, Narrenfreiheit gibt’s auf der einsamen Insel, nicht aber im Rechtsstaat!
Anmerkung tauss: Der Vergleich hinkt und das wissen Sie. Im übrigen habe ich zu meinem Motiv auf tauss-gezwitscher umfassend Stellung genommen. Betrachten Sie sich aber einfach mal die Falschinformationen von Bundesregierung und BKA zum Thema und möglicherweise revidieren Sie dann Ihre Meinung 😉
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Jochen Kissly ist ein Troll, wie man mittels Google leicht herausfindet. Ich würde solche Kommentare hier nicht stehen lassen.
Soso Tauss, Sie lassen ihre Rechte aus ihrer Mitgliedschaft bei der Partei der Freunde der Kinderpornos ruhen?
Diesen Anstand hatten Sie als MdB nicht – galt es doch die Legislaturperiode auszusitzen um vom Volk noch mehr Pension abzuzocken!
Ehre und Anstand sind Begriffe die ihnen als verurteiltem Kinderpornobesitzer fremd sind.
Dagegen Deutschland unter Kriegskanzler Schröder in den Krieg führen schon!
Ich bedaure noch heute dass ich die NSDAP oops SPD gewählt habe!
JK
Danke für Ihre Antwort, Herr Tauss.
Wenn jemand nachlesen möchte: http://www.landgericht-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1254838/index.html?ROOT=1160451 im vorletzten Absatz.
Sehr geehrter Herr Tauss,
würden Sie mir evtl. die Diskrepanz zwischen Ihrer Twittermeldung und diesem Bericht erklären?
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/5/0,3672,8075365,00.html?dr=1
Zitat: „Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Tauss das im März 2009 bei ihm gefundene kinderpornografische Material zu privaten Zwecken nutzte und nicht für seine politische Arbeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages.“
„Das Landgericht bestätigte mir ausdrücklich, kein sexuelles Interesse an Kipo (Kinderpornografie) zu haben“, schrieb Tauss in seiner ersten Twitter-Meldung nach dem Urteil.
Also was denn nun? Entweder sagte Ihnen das Gericht das es nicht glaubt das Sie pädophil sind oder aber es glaubt das Sie das Material privat genutzt haben. Private Nutzung bedeutet für mich nicht Recherche.
Können Sie hier für Klarheit sorgen?
MfG
Felix Nagel
Anmerkung tauss: Da sagt das ZDF halt wieder einmal die halbe Wahrheit. Das Gericht hat dienstliche Gründe in Abrede gestellt. Darüber muss im Zweifel eine Revision befinden. Es hat allerdings ganz klar in der Urteilsbegründung gesagt, dass es im unteren Bereich des möglichen Strafmasses (bis 5 Jahre) gebleiben ist, weil man mir KEIN sexuelles Interesse an Kinderpornografie unterstelle.
Also was mich in diesem Fall beunruhigt ist, dass ich keine Hinweise darauf finden konnte, dass Sie, wie behauptet, einen Recherche und Verdichtungstätigkeit vornahmen.
Wo sind die eine solche Tätigkeit auszeichnenden Aufzeichnungen, gibt es solche, warum liegen die nicht vor.
Kein Ermittler kann nur das Material sammeln ohne penibel alle damit verbundenen objektiven und subjektiven beweiserheblichen Tatsachen aufzuzeichnen.
Ohne solche qualifizierten Aufzeichnungen zu jedem einzelnen „Beweisstück“ liegt doch der Verdacht wirklich mehr als nahe, dass es sich bei Ihrer Verteidigungsstrategie um reine Schutzbehauptungen handelt.
Auch bin ich der Meinung, dass ich wenn ich zu einem so brisanten Thema recherchiere, die Recherchen nicht mit meinem Privatleben vermischen kann. Das Material ihrer Begierde hätte also in einem solchen Fall wohl nur in einem Kontext aufgefunden werden dürfen, der ihrer These nicht entgegen steht. Ich stelle mir vor, dass ich in Ihrer behaupteten Situation mir einen Abschnitt des Aktenschrankes unter der Beschriftung „Recherche KiPo“ angelegt hätte und dort die Beweise und die dazugehörigen Aufzeichnungen aufbewahrt hätte. Wurden irgendwelche Beweise bei Ihnen in einem solchen oder ähnlichen Kontext aufgefunden? Ich fand keine Hinweise die darauf hin deuteten?
Also bleibt eigentlich für den Gutwilligen nur noch zu vermuten, dass sie mit einer aussergewöhnlichen kindlichen Blauäugigkeit und Naivität vorgegangen sind, ein erschreckender Gedanke, dass Menschen mit derartigen Qualifikationsmerkmalen eine solche Karriere im politischen Leben geboten bekommen.
Aber vielleicht sind Sie ja doch mit großer Sorgfalt vorgegangen und die dies belegenden objektiven Tatsachenbeweise sind nur ungenügend bis gar nicht durch das Gericht gewürdigt worden.
Für diesem Fall wünsche ich Ihnen viel Erfolg in der nächsten Runde.
15 Monate Bewährungsstrafe… Der deutschen Gerichtsbarkeit sei Dank dass hier keine geringere Strafe verhängt wurde.
Erstaunt bin ich über die Tatsache dass sie weiterhin Unterstützer finden. Eine Partei die sich Datenfreiheit auf die Fahne schreibt unterstützt einen Politiker der diese vorhandene Datenfreiheit zum Erwerb und Konsum von Kinderpornos ausnutzt…. Gute Nacht Deutschland…
Ich hoffe inständig dass sie durch dieses Urteil asap von jeglicher politischen und damit öffentlichen Bühne verschwinden.
Pingback: Tauss: 15 Monate : Toms Dimension
Von Einsicht leider keine Spur. Das ist schade!
Es wird Zeit, dass das LG Karlsruhe Ihrer Selbstbeweihräucherung ein erstes juristisches Zwischenende setzt – auch als Zeichen für die sonstigen selbsternannten Sheriffs dieser Welt …
Tun Sie uns einen Gefallen und gründen Sie anschließend keine Stiftung „zur Unterstützung von Bundestagsabgeordneten, die Opfer eines ordnungsgemäßen Strafverfahrens wurden“…
Anmerkung tauss: Was den Sheriff anlangt lesen Sie einfach zu viel SPIEGEL 😉 Die Gründung einer Stiftung ist dessen ungeachtet nicht beabsichtigt.