Urteil Tauss – Prozess

28. Mai Das Urteil befriedigt und enttäuscht mich gleichermaßen:

Es lautet auf 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung (2 Jahre). Selbstverständlich hätte ich mir einen Freispruch gewünscht.

Es enttäuscht mich dessen ungeachtet dahingehend, dass das Gericht die Anwendbarkeit des §184 b Abs. 5 StGB auf Abgeordnete ganz generell ausschließen will – und schon von daher auch kein Freispruch mehr möglich war: Mitglieder des Deutschen Bundestages sollen gegenüber den Informationen der Bundesregierung allein auf das parlamentarische Fragerecht beschränkt sein.Dies sehe ich unverändert nicht so, zumal die Bundesregierung und das BKA in dieser Frage (von Indien bis zu den Verbreitungswegen etc. etc.) Parlament und Öffentlichkeit leider belogen haben und unverändert belügen.

Es befriedigt mich jedoch dahingehend, als es mir  in der Folge dann zwar eine schon in rechtlicher Hinsicht lediglich privat und somit als strafbar zu wertende Neugier unterstellt, aber ausdrücklich eben kein irgendwie geartetes persönliches, sexuelles Interesse an der Verschaffung oder dem Besitz kinderpornographischen Materials festgestellt hat. Diesbezüglich anderslautende Meldungen sind falsch.

Enttäuschend sind wiederum die Ausführungen des Gerichtes, dass nach Meinung der Kammer ein Prominenter die verfehlte Öffentlichkeitsarbeit einer Staatsanwaltschaft hinzunehmen habe, selbst wenn sie zu seiner Vorverurteilung führt.

Insbesondere deswegen und wegen der schon in staatsrechtlicher Hinsicht bedenklichen Ausführungen des Gerichtes prüft meine Verteidigung, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Besonders wichtig war es mir aber, dass diese sexuelle Schmuddelei von Staatsanwaltschaft und Teilen der Medien vom Tisch ist. Hier musste nicht nur ich mir manches anhören, was ja auch den Kommentaren hier auf tauss-gezwitscher entnommen werden kann. Dennoch wird das Urteil sicher zum Anlass genommen werden, mich weiter in eine gewisse Ecke zu drängen, in der mich das Gericht auch nach den Zeugenvernehmungen ausdrücklich nicht sieht.

Dennoch nehme ich diese Karlsruher Justizposse und ihren Abschluss zum Anlass, bis auf Weiteres auf meine Rechte aus der Mitgliedschaft in der Piratenpartei zu verzichten.

Ob ich die Partei zu deren Schutz verlasse mache ich davon abhängig, wie die schriftliche Urteilsbegründung lautet, wie darauf aufbauend die Revisionschancen eingeschätzt werden und mit welcher Wirkung die mediale Hetze von SPIEGEL & Co weitergeht. Ich habe mich heute beispielsweise geweigert, dem SPIEGEL ein Interview zu geben. Es reicht.

Ungeachtet dessen bedanke ich mich bei allen Piraten, die sich bis hin zur „Kinderfickerpartei“ wegen mir angreifen lassen musste und die dies unter rechtsstaatlichen Erwägungen ausgehalten und Paroli geboten haben. Für sie freut mich diese Erkenntnis des Gerichts besonders.

27. Mai Am Freitag, 28. 5., will das Landgericht Karlsruhe sein Urteil fällen: Die Staatsanwaltschaft hat eine Gesamtstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten auf Bewährung zuzüglich einer Geldstrafe von 6.000.– Euro beantragt. Meine Verteidigung Freispruch. Das Plädoyer  meines Anwalts Jan Mönikes steht bereits digital zur Verfügung. Das strafrechtliche Plädoyer von Michael Rosenthal nicht.

http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/

21. Mai Ich hatte darauf hingewiesen, dass ich selbst zum Prozess und zum Prozessverlauf nicht „zwitschern“ werde. An dieser Stelle will ich allerdings auf Blogs von Prozessbeobachtern verweisen. Auf diese Inhalte habe ich persönlich keinerlei Einfluss genommen.

Rainer Kaufmann und Rolf Schmitt von bruchsal.org haben an allen Verhandlungstagen teilgenommen:

http://www.bruchsal.org/taxonomy/term/111

Pirat Schrozberg war am 3. Tag anwesend:

http://schrozberg.blogspot.com/2010/05/fruhstuck-im-landgericht-3.html

Schrozberg hat auch etwas intensiver zur Staatsanwältin u. a. recherchiert. Auch nicht uninteressant:

http://schrozberg.blogspot.com/2010/05/staatsanwaltschaft-doch-politisch.html

191 Gedanken zu „Urteil Tauss – Prozess

  1. Pingback: Tauss - Rechtsirrtum oder Pädophiler? (umfassendes Update)

  2. flipflop

    Zitat Albus: „Es wird jetzt in einer Berufung auf die Frage ankommen, was man als gewählter Abgeordneter in spezialisierten Fachgebieten von Amts wegen darf und nicht darf, um sich z.B. eine Meinung über tatsächliche Verbreitungswege von kinderpornografischen Materialien bilden zu können.“

    Ein Punkt in der Urteilsbegründung war, daß es keine Abgeordneten in spezialisierten Fachgebieten gibt. Alle Abgeordneten haben die gleichen Rechte und Pflichten. Wenn es Tauss erlaubt sei, müsse es jedem Abgeordneten erlaubt sein. Das heißt, es müßte als Forderung eine Maximalversion kommen: Jeder Abgeordnete muß in jedem Fachgebiet dürfen.

    Das Beispiel des Richters mit dem Waffenhandel leuchtet allerdings auch irgendwie ein. Eine schwierige Frage eben.

  3. Gerhard Boehmler

    Kopf hoch Jörg. Es gibt noch mehr Instanzen. Ich halte Dich nach wie vor für einen anständigen Idioten ;-).

    Anmerkung tauss: Wegen der Formulierung „anständiger Idiot“ werde ich keine Beleidigungsklage anstrengen 😉

  4. Der Lars

    Hallo Herr Tauss, persönlich glaube ich auch, das Sie einen Fehler begangen haben, als sie sich mit Recherchen im Untergrund beschäftigt haben. Man kann der Argumentation des Richters folgen, wenn man sich eng ans Gesetz halten will. Die aufgedeckten Verquickungen der Staatsanwaltschaft und der Presse sind jedoch ein weiterer Grund, warum ich den Meinungsmachern dieser Republik immer weiter misstraue. Bitte bleiben Sie den Piraten als „Alter Hase“ erhalten, Sie sind wichtig für die Bewegung. Ich selbst bin ehemaliger Sozialdemokrat und mittlerweile Pirat. Ich schätze Ihre Beiträge zu den wichtigen Themen dieser Zeit und wünsche Ihnen die Kraft, so weiter zu machen, wie Sie es in den letzten Jahren getan haben. Klarmachen zum Ändern!

  5. Jan Dark

    Ich glaube nicht, dass sich es mit Art 38 GG vereinbaren lässt, dass ein Karlsruher Landrichter einem Bundestagsabgeordneten vorschreiben kann, wo er seine Arbeit macht, wie er seine Erkenntnisse dokumentieren muss, wem er seine Erkenntnisse mitteilen muss, dass er seine Erkenntnisse veröffentlichen muss, um sie zur Arbeit gehörig zu zählen und nicht zum Privaten. Dies Anmassung des Landrichters wird keinen Bestand haben.

    Auch glaube ich nicht, dass die Umkehrung der Beweislast (Tauss soll beweisen müssen, dass seine Tätigkeit durch §184b,5 gedeckt ist, statt Beweisführung, dass er privat Kinderpornografie besässe) Bestand haben wird.

    Es sieht eher so aus, als wenn die Schlamperei, die in Baden-Württembergs Justiz sich schon in Winnenden zeigte (zu blöd, die Vorankündigung als Fake zu erkennen) und bei der DNA fortstzete (Justiz sucht jahrelang Phantommörder, weil sie mit dreckigen DNA-Proben operiert), nun fortgesetzt wird, und der Richter einfach faul war: hohe Strafe, kurzer Prozess, dann geht das sowieso in die Reviesion und der Richter hat Ruhe vor der CDU-Staatsanwältin.

    Der Spiegel-Artikel hat mich in der Überzeugung gestärkt, dass es richtig war, dieses Schmierenblatt nach 30 Jahren abzubestellen (als ich ihn abbestellte, schickte man mir vom SPIEGEL einen billigen französichen Pornoroman, um mich als Abonnent zu halten 🙂

    Durchhalten Herr Tauss!

  6. Pingback: Man kann nicht in Menschen hineinschauen

  7. Albus

    „Es enttäuscht mich dahingehend, dass das Gericht die Anwendbarkeit des §184 b Abs. 5 StGB auf Abgeordnete ganz generell ausschließen will – und schon von daher auch kein Freispruch mehr möglich war: Mitglieder des Deutschen Bundestages sollen gegenüber den Informationen der Bundesregierung allein auf das parlamentarische Fragerecht beschränkt sein.Dies sehe ich unverändert nicht so, zumal die Bundesregierung in dieser Frage (von Indien bis zu den Verbreitungswegen etc. etc.) Parlament und Öffentlichkeit leider belogen hat.

    Es befriedigt mich jedoch dahingehend, als es mir in der Folge dann zwar eine schon in rechtlicher Hinsicht lediglich privat und somit als strafbar zu wertende Neugier unterstellt, aber ausdrücklich eben kein irgendwie geartetes persönliches, sexuelles Interesse an der Verschaffung oder dem Besitz kinderpornographischen Materials festgestellt hat. Diesbezüglich anderslautende Meldungen sind falsch.“

    An der Stelle kann, obwohl es eine Bewährungsstrafe gab, trotzdem, auch wenn sich das komisch anhören mag, von einem Teilsieg gesprochen werden. Es wird jetzt in einer Berufung auf die Frage ankommen, was man als gewählter Abgeordneter in spezialisierten Fachgebieten von Amts wegen darf und nicht darf, um sich z.B. eine Meinung über tatsächliche Verbreitungswege von kinderpornografischen Materialien bilden zu können.

    Nun gut! Aber selbst dann, wenn die Beschuldigungen entgegen der Auffassung des Gerichtes in allen Einzelheiten so zutreffen würden wie sie angeklagt waren. so wird demgegenüber in Deutschland zunehmend mit zweierlei Maß gemessen. Man kann sich deshalb aufgrund so manchen Konstellationen also schon fragen, ob eine öffentliche bzw. mediale Vorverurteilung Sache von Parteibuch und/oder verfassungskonformer politischer Meinung darstellt.

    Es drängen sich in solchen Fragen durchaus Vergleiche in Art und Weise medialer Berichterstattung auf, siehe dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Bonusmeilen-Aff%C3%A4re

    Das wurde ähnlich auch auf über das Verfahren bezugnehmende Blogartikel vermerkt, es gibt aber weitere Quellen, die derzeit kaum bekannt sind, die ähnlices vermuten lassen.

    Jedenfalls, wenn eine konsequente Bekämpfung von Kindesmissbrauch in Deutschland umfassend angewandt würde, dann sollten gewisse Legenden wie (nur so als Beispiel) Gerüchte um einen sogenannten Sachsensumpf gar nicht erst aufkommen müssen. Also keine Anschuldigungen im Raum stehen, das möglicherweise zunehmend in Deutschland Täter ihre Opfer auch nach Jahren wegen Verleumdung belangen können und manche Staatsanwälte bzw. Richter (nicht nur) in Sachsen sich angeblich in gewissen Kreisen bewegen könnten.

    Ich empfehle an der Stelle weniger sanften Gemütern, sich auf http://www.mafialand.de/inhalt/zusammenfassung/schlagwoerter/sachsensumpf einzulesen.

    Ich finde es im Zusammenhang mit Fragen ob es einen Sachsensumpf gibt, auch ein Armutszeugnis, dass lediglich die sächsische Linkspartei sich mit dem Thema Sachsensumpf umfassend befasst hat, bzw. es sogar während einer Landtagswahl zum Wahlkampfthema gemacht hat, die Umstände umfassend aufarbeiten zu wollen. Hier kann und sollte man sagen, die eigenen Fehler, haben das Potential Erfolg anderer zu werden.

    Ausserdem gibt es doch wohl lebhafte Diskussionen im Zusammenhang mit Ereignissen im Bistum Regensburg, die für manche spezifische Spekulationen zugelassen haben. Diese Spekulationen wurden zwischenzeitlich vom Bistum Regensburg in Hamburg abgemahnt. Die zugrundeliegende Aussage kann also abmahnwürdig sein. Es bleibt damit zu rechnen, dass in der Frage von Abgemahnten noch Instanzen in Anspruch genommen werden.

    Ich denke, man sollte umfassend diese Punkte öffentlichwirksam angehen und Parallelen ziehen, wo es sich anbietet. Und natürlich sollte gerade hier wie ich finde ausser Frage stehen, in Berufung zu gehen.

  8. Trutzblankehans

    Sehr geehrter Herr Tauss,
    ich hoffe, dass Sie gegen dieses Urteil Revision einlegen werden. Ungeachtet der Tatsache, dass Sie sich meiner Meinung nach geradezu strafwürdig dumm* verhalten haben durch die Art, wie Sie die Aktion durchgeführt haben, sind durch den Fall und die Durchführung des Verfahrens zu viele Fragen aufgeworfen worden, die durch ein höchstrichterliches Urteil geklärt werden sollten. Die Frage ist natürlich, ob das Geld reicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Henning

    *Aber da es keinen Paragraphen zu diesem Tatbestand gibt sind Sie in dem Punkt natürlich nicht zu verurteilen.

  9. Andreas

    Diese ganze Geschichte — mit allem drum und dran und möglichst vielen Hintergrundinformationen zu allen beteiligten würde ich glaube ich gerne einmal in Form eines Buches in Händen halten…

  10. ruepelstimmchen

    tja, die „staatsgewalt“ mal wieder. vernichtung um des vernichtungswillens auf ganzer
    linie. nach der medienberichjerstattun war das ja klar.

    kopf hoch jörg, und wehre dich. bist einer der wenigen politiker, denn ich noch respekt
    zolle.

    und an alle, die es immer noch nicht wahrhaben wollen:
    sachsensumpf
    mißbrauch durch jesuiten+katholiken
    verurteilung von richtigen kipo“genießern“, auch in der politik zu lächerlichen strafen.
    von der leyen mit ihren öffentlichen aufführungen über kipo. sie darf das, jörg nicht
    rechachieren?
    usw…….

  11. Pingback: Zum Urteil über Jörg Tauss « Jan Schejbal

  12. Thomas

    Klasse. Ab sofort darf dann nur noch die Regierung und das BKA „die Wahrheit“ verbreiten, die von niemandem geprüft werden kann, weil niemand sie prüfen darf. Unglaubliches Urteil. Ein schwarzer Tag für die Demokratie.

  13. Wolfgang G. Wettach

    Der wichtigste Satz in der Pressemitteilung zum Urteil ist der (von Kommentatoren und Medien gerne übersehene ober bewusst ignorierte) letzte: „Das Urteil ist nicht rechtskräftig.“

    Ob es berechtigt ist ist eine andere Frage.
    Meine Einschätzung war eine andere als die des Gerichts: Schuldig nach den Buchstaben aber nicht nach dem Sinn des Gesetzes. Und einfach in der Sache unglaublich naiv einerseits (Material) und berechtigt übervorsichtig andererseits (BKA).

    Auch in Zukunft kann Jörg Tauss meiner Überzeugung nach ein wertvoller Ratgeber der Piraten sein, auch wenn ein neues Mandat mit der Belastung einer Verurteilung wohl unerreichbar bleibt.

    Anmerkung tauss: Mandate strebe ich nicht an 😉 Für mich ist der wichtigste Satz aber dieser hier: Die Kammer hat allerdings NICHT festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat….

  14. Pingback: Linksammlung zum Tauss-Urteil « Nerdination

  15. der Osz

    WICHTIG! WICHTIG! WICHTIG!

    Unter den Kommentierenden befindet sich offenbar auch Herr Dieter Gieseking, zumindest wenn man der Echtheit des Namens Glauben schenken darf. Offenbar versucht sich diese Person hier unter zu mischen. Wer Dieter Gieseking ist, kann man ganz wunderbar nachgoogeln.

    Hier nur ein Hinweis: http://de.wikipedia.org/wiki/Krumme_13

    WICHTIG! WICHTIG! WICHTIG!

    Anmerkung tauss: Ich kenne Herrn Gieseking. So lange er sich an die Regeln hält werde ich ihn von dieser Seite nicht entfernen.

  16. right base

    Seit heute glaube ich wieder ein wenig an unsere Justiz, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist!

  17. Flecky

    Hallo Jörg,

    bezüglich deiner Mitgliedschaft in der Piratenpartei habe ich einen Appell an die Piraten gerichtet: http://www.fleckyhome.de/wordpress/?p=461

    Ich würde mich sehr freuen, wenn du der Piratenpartei weiterhin voll als engagiertes Mitglied zur Verfügung stehen würdest – Deine Mitarbeit war immer sehr hoch angesehen und geschätzt!

    Anmerkung tauss: Ich verweise auf meinen Kommentar. Egal wie es wird- SCHADEN will ich den Piraten in keinem Fall und lasse deshalb meine Rechte aus der Mitgliedschaft ruhen.

  18. flipflop

    Tja, ich saß da und wünschte mir, unter mir würde eine Falltür aufgehen. Sinngemäß: „Der Angeklagte ist selbst schuld am Medieninteresse, weil er sich von Anfang an selbst vor die Presse gestellt hat“

    Habe ich da heute mittag irgendwas falsch verstanden?

    Ich wünsche für die nächste Zukunft alles Gute und genug Kraft, dieses Urteil auszuhalten.

  19. Dr. Schwede

    Lieber Herr Tauss,

    lassen Sie die Ohren nicht hängen, auch wenn Ihnen das Gericht nicht geglaubt hat! Es gibt Menschen, die Ihnen glauben. Aber Sie wissen ja wohl: „vor Gericht und auf hoher See…“. Ich wünsche Ihnen, dass Sie noch vor einem anderen Gericht Gerechtigkeit finden können!

    Gerade habe ich wieder einen jener tendenziösen Artikel über das Urteil auf Spiegel Online gelesen – und rund 100 Kommentare dazu, von denen die meisten die 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung für eine viel zu niedrige Strafe halten. 3 Jahre oder gleich Kopf oder Sch… ab, das scheint „Volkes Stimme“ zu sein. Angeheizt durch die Medien und Politiker, die in Zeiten der Finanzkrise neue Sündenböcke suchen. Mal sind´s kriminelle Jugendlich, mal die Ausländer, dann die Organisierte Kriminalität, dann die Taliban, die Islamisten usw. Jetzt sind´s die Kinderschänder. Es wundert mich nicht, dass sich auch die NPD auf dieses Thema kapriziert.

    Dabei wäre die Frage: Was können wir tun, dass Pädophile nicht Kinder vergewaltigen? Gibt es nicht neben der Repression noch weitere Mittel und Maßnahmen? Wo können sich nicht vorbestrafte Pädophile helfen lassen? Können Kinderpornos vielleicht sogar Leid verhindern? Die Charité in Berlin hat eine Anlaufstelle für Pädophile. Wo gibt es die in München, Stuttgart oder Hamburg?

    Aber ich bin mir sicher: Wer allein solche Fragen stellt, der wird schon in die Nähe der pädophilen Straftäter gerückt.

    Das Gericht hat Ihnen jedenfalls nicht geglaubt. Und wie wir alle wissen ist Glauben mit Wissen nicht identisch. Es ist etwas Subjektives und selbst unvoreingenommene Menschen können durch die massive und vorverurteilende Berichterstattung extrem beeinflusst worden sein. Der Zweifel, der zugunsten des Angeklagten zu werten wäre, der wird gar nicht zugelassen. Der Gedanke „Ach, das könnte mir in der Situation auch passieren!“, der wird zugunsten der Selbstgerechtigkeit weggeschoben. Tauss erscheint dann unglaubwürdig. Und was er vorbringt erscheint unglaubhaft. Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Es kann nicht sein, dass jemand Kinderpornos besitzt und kein privates Vergnügen darin sucht. Punkt.

    Ihre Strafe ist meiner Ansicht nach ganz schön happig. Sie liegt im „normalen Bereich“ für Kinderpornografie bei einem nicht vorbestraften Ersttäter. Sie ist hart genug, wenn man daran denkt, dass Sie nicht härter bestraft worden wären, wenn Sie fahrlässig jemanden getötet hätten.

    Das haben Sie meiner Ansicht nach nicht verdient, auch wenn ich nicht von einem Fehlurteil sprechen möchte. Denn der Glaube an Ihre Motive war entscheidend für das Urteil. Glauben Sie trotzdem weiter an sich!

  20. Kirsten

    Habe gerade das Urteil erfahren. Unglaublich. Ich bin immer noch von Herrn Tauss‘ Unschuld überzeugt und glaube, dass hier lediglich ein unangenehmer Zeitgenosse mundtot gemacht werden sollte. Und es hat tatsächlich funktioniert!
    Brennen muß Salem.

  21. Heiko Fresemann

    Tja, Herr Tauss, jetzt können Sie ja dem Richter die Schuld geben

    Anmerkung taus: Lieber Herr Fresemann: Ausdrücklich für Sie nochmals das Zitat des LG Karlsruhe:
    Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat…..
    Wie wäre es demnächst mit einer kleinen Entschuldigung?

  22. peter

    Hallo Herr Tauss.
    Ich bin sehr traurig über das gefällte Urteil. Ich glaube weiterhin an ihre Unschuld.

    Eine Frage habe ich jedoch bezüglich eines Hauptgrundes der Verurteilung:
    Beim Spiegel heißt es „Als die Ermittler etwa bei der Durchsuchung seiner Abgeordnetenwohnung in Berlin ein Handy mit Fotos sicherstellten, auf denen Dutzende Vergewaltigungsszenen mit Kindern und Jugendlichen zu sehen sind, hatte Tauss kurzerhand erzählt, er habe „das Zeug“ in einem Mietauto gefunden. “

    Was war da los? Würden Sie uns in eigenen Worten mitteilen was genau Sie damals gesagt haben?
    Und falls die Wiedergabe des Spiegels korrekt sein sollte, wieso haben Sie an dieser Stelle gelogen?

    Diese Information ist in meinen Augen sehr wichtig für alle die sich ein unabhängiges Bild machen wollen, da es in meinen Augen der einzige glaubhafte Punkt ist, der sie verdächtig machen würde.
    Ich würde mich sehr freuen wenn Sie dazu kurz Stellung nehmen könnten.

    Ansonsten wünsche ich Ihnen viel Glück und Erfolg auf Ihrem weiteren Weg.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Peter D.

    Anmerkung tauss: Dies entspricht der typischen SPIEGEL- Berichterstattung in meinem Fall. Ich hatte in der Zeit nur Mietwagen. Und ich hatte lediglich den etwas ungeordneten Zustand meines Reisekoffers damit erklärt, dass ich in grosser Eile zum Flughafen musste und den Inhalt aus dem Auto wahllos hineingestopft hatte, um eben noch den Flieger zu erreichen. Zu keinem Zeitpunkt hatte ich gesagt, das Handy gefunden zu haben.

  23. Franz

    Sehr geehrter Herr Tauss,
    gerade habe ich von Ihrer Verurteilung erfahren. Nun gelten Sie als vorbestraft. Ebenso wie ich. Wegen sexuellem Mißbrauch in zwei Fällen (nach der Urteilsbegründung am unteren Ende der Strafbarkeit) erhielt ich ebenfalls eine Bewährungsstrafe. Ich möchte hier nicht über die Strafbarkeit von bestimmten Handlungen sprechen sondern über die Strafbarkeit von Absichten. Wie auch bei Ihnen wurde mir die Absicht „mich sexuell zu erregen“ von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen.
    Bis heute habe ich nicht finden können, inwieweit diese Aussage strafrelevant ist, aber sie gibt vor aus „niederen“ Beweggründen gehandelt zu haben. Damit werden andere Beweggründe, wie etwa bei Ihnen, sich über derartiges Material und deren Verbreitungswege zu informieren oder bei mir zärtlich zu sein, hinweggewischt.
    In meinem Fall konnte die Staatsanwaltschaft auch keine Belege, wie etwa Zeugenaussagen oder Spermaspuren, nachweisen. Ich nehme an, dass dies auch in Ihrem Fall nicht erfolgt ist.
    Ein derartiges Vorgehen scheint mir schon systematisch zu sein und verhindert ein differenziertes!! Umgehen mit den Tätern, deren Schuld sowie der Verhinderung weiterer Taten.

    M.f.G.

    P.S. In meinem Fall habe ich durch eine Psychotherapie meine Pädophilie akzeptieren gelernt und die Konsequenz daraus gezogen: medikamentöse Kastration.

  24. Darkie

    Herr Tauss,

    viel Erfolg, hoffen wir auf nen Freispruch, sie hätten es verdient. Und die Medien sollten an ihrer Stelle auf der Anklagebank sitzen, die sind die wahren Verbrecher.

    Darkie

  25. Andi

    Wenn Du einen Freispruch bekommst schwöre ich Dir das ich Dich holen komme Du perverses Schwein!

  26. Pingback: Kleine Linkparade | Orden des Leibowitz

  27. Peter

    — Zitat (gekürzt) xeseniusam
    27. Mai 2010 um 04:22 Uhr —

    Pädophile Menschen haben ja den steten inneren Wunsch, […] ihrem Handeln einen moralisch und rechtlich einwandfreien Rahmen zu geben und engagieren sich daher gern, lautstark und öffentlich für Kinder. Sie sind in der Regel auch die ersten, die – nicht selten völlig aus dem Kontext gerissen – lauthals den Zeigefinger in Richtung anderer ausstrecken, um von sich und dem eigenen Begehr abzulenken.
    — Zitat Ende —

    Soll das heißen, uns Urselchen ist pädophil?

    *g*

  28. Shadow

    @Ben

    Hausdurchsuchungen mit unbegründetem Verdacht oder sogar ohne gibt es auch schon in Deutschland. Häufig vorverurteilen einen dann sogar die durchsuchenden Beamten.

  29. xesenius

    Offenbar filtert die Blogsoftware automatisch die eckigen -Tag-Klammern aus den Posts raus. Den Text von „Pädophile Menschen haben stets …“ bis „dazwischengefunkt hätte.“ ist Ironietags eingerahmt und entsprechend zu lesen.

  30. xesenius

    Pädophile Menschen haben ja den steten inneren Wunsch, sich möglichst oft in der Nähe des Begehrten aufzuhalten, müssen jedoch immer fürchten „aufzufliegen“. Aufgrund dieses Spannungsfelds versuchen Sie daher immer, ihrem Handeln einen moralisch und rechtlich einwandfreien Rahmen zu geben und engagieren sich daher gern, lautstark und öffentlich für Kinder. Sie sind in der Regel auch die ersten, die – nicht selten völlig aus dem Kontext gerissen – lauthals den Zeigefinger in Richtung anderer ausstrecken, um von sich und dem eigenen Begehr abzulenken.

    Ihr Engagement für einen Kinderspielplatz (in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft) bekommt da schon ein gewisses „Geschmäckle“, Herr Fresenius. Und es paßt auch nicht wirklich zu Ihrer gespielten Empörung, daß Sie einerseits „Schuldenmachen“ verurteilen, im nächsten Satz aber selbst einräumen, Schulden gemacht zu haben. Oder haben Sie Ihr Haus nicht über einen Kredit finanziert? Nicht? Was genau war dann mit ihrem 40. Lebensjahr „abbezahlt“?

    Sie scheinen auch tatsächlich zu glauben, daß Sie selbst ein schlaueres Kerlchen sind, weil Sie Ihr Haus abbezahlen konnten, Herr Tauss jedoch (noch) nicht. Oder halten Sie als 64-jähriger Ex-Bürgermeister unkalkulierbare (sic!) Probleme beim Bau eines Hauses tatsächlich und generell für so unmöglich? Fragen Sie doch mal einen Archtekten, was trotz sorgfältigster Vorbereitung so alles schief gehen kann. Sie werden staunen! Und auch Ihre Rechnung, daß Sie selbst bei unerwarteter doppelter Belastung mit 55 Jahren „fertig“ gewesen wären, geht offensichtlich von der stillschweigenden Annahme aus, daß Ihnen kein nennenswerter Schicksalsschlag dazwischenfunkt hätte.

    Und jetzt mal Hand aufs Herz, Hr. Fresenius. Ihre Posts sind doch Käseimitat. Das wissen Sie. Das weiß ich. Das wissen wir alle hier. Sie dachten Sie können kurz vorbei kommen, aus sicherer Entfernung hier einen Haufen setzen und Applaus dafür ernten. Aber so läuft das nunmal nicht. Das hier ist Tauss-Area. Was erwarten Sie?

    Wenn Sie sich die hier verlinkten Texte mal wirklich durchlesen, werden Sie es für möglich halten, daß man Herrn Tauss übel mitgespielt hat. Argumente gibt es zuhauf und sie sind meiner bescheidenen Meinung nach in sich konsistenter, als die Ausscheidungen der Hetzpresse. Ein politsch unbequemer Gegner sollte mundtot gemacht und darauf aufbauend eine Wahl gewonnen werden.

    Armes Deutschland! In der Tat.

    mfg
    ein Pirat und Opfer

    PS. Meine konstruierten (sic!) Argumente, die Sie in eine schmuddelige Ecke setzen, sind bewußt in Ironie-Tags gesetz. Sie sind als Stilmittel ausschliesslich im Rahmen eines (sportlichen) Disputs zu verstehen. Abseits dieses Disputs bin ich überzeugt, daß Sie, Herr Fresenius, ein tadeloser und ehrbarer Bürger sind, der gleichmaßen wie wir alle hier ehrlich empört über tatsächliche Mißbrauchsfälle ist.

  31. Heiko Fresemann

    Lieber Johannes!
    Der Kinderspielplatz neben meinem Haus kam auf meine Anregung als damaliger Bürgermeister zustande. Wohl voll daneben.
    Lieber Headhunter, Ermittlungen macht die Polizei und nicht irgendein wildgewordener Abgeordneter.

    Anmerkung tauss: Ich habe nicht den Eindruck, dass dem Fresemann- Spam viele neue Argumente zu entnehmen sind. Aus diesem Grund bitte ich um Verständnis, wenn ich diese Diskussion hier beende. Der Herr wird auch in hundert Jahren nicht begreifen, warum die Polizei die von ihm (zu Recht) verachtete Pornografie selbst dann am Netz lässt, wenn die Seiten gelöscht werden könnten.

  32. Headhunter

    Kann es nicht sein, daß „Heiko Fresemann“ sauer darüber ist, daß Jörg Tauss im Pädophilen-Netz ermittelt hat? Wenn, warum wohl?

  33. Johannes

    Stimmt nicht! Der Herr Fresemann ist ein ganz, ganz böser Mensch.
    Ich wette er schreibt alle Falschparker auf und klagt gegen Kindergartenlärm!! 😉

  34. Heiko Fresemann

    Lieber Paul!
    Sie haben mich völlig missverstanden. Ich bin zwar 64 Jahre alt, aber trotzdem ein lebenslustiger, positiv denkender Mensch. Mit meiner Rente komme ich einfach gut zurecht. Ich wollte eigentlich nur klarmachen, dass
    ich Schuldenmachen und Pädophilie auf das äußerste missachte, mehr nicht.

  35. Paul

    Lieber Herr Fresemann,
    beim besten Willen kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie ein griesg-rämiger, verbitterter, einsamer und deshalb leider zu schnell alt gewordener Mann sind, der sich in seiner Vergesslichkeit nicht einmal mehr daran erinnern kann, was er mit seinem Guthaben anfangen soll…

    Sie tun mir von ganzem Herzen leid, denn verächtlich ist der Mann, der ohne Grund (!) verachten kann…

  36. Heiko Fresemann

    Mein Haus war mit 40 Lebensjahren abbezahlt. Bei unerwarteter Verdoppelung der Kosten (Wie dumm muss man sein) wäre ich mit 55 auch soweit gewesen. Nein, nein, Herr Tauss, bei Ihnen stimmt etwas nicht. Und ich hatte nur ein mittleres BAT Gehalt. Heute weiss ich mit 64 Jahren nicht mehr, was ich mit dem Guthaben anfangen soll. Genau deswegen glaube ich Ihnen auch in der Sache Recherche – Pädophilie kein Wort. Das sind auch die beiden Dinge, die ich bis aufs Äußerste verachte: Schulden und Pädophilie.

  37. warum Name?

    Ich finde das ganze ist eindeutig ein Thema für Zapp und ich kann nur hoffen dazu in der nächsten Sendung etwas zu sehen.

  38. Heiko Fresemann

    Wie kann denn ein Abgeordneter mit dem guten Gehalt nach so vielen Jahren hochverschuldet sein, wie in der Presse zu lesen ist. Oder stimmt das laut Herrn Tauss auch nur zu Recherchezwecken.
    Armes Deutschland.

    Anmerkung tauss: Es geht zwar Herrn Fresemann nichts an, aber ich erteile gerne Auskunft: Mein Haus wurde bei dessen Bau durch unerwartete Probleme doppelt so teuer als geplant. Das kann dann selbst den Etat eines gut verdienenden Abgeordneten über den Haufen werfen, zumal dann, wenn er nicht mehr Abgeordneter ist.

  39. Johannes

    Herr Tauss, ich habe den größten Respekt vor Ihnen!
    Wir bräuchten mehr Vorbilder Ihrer Klasse!
    Bitte lassen Sie sich nie unterkriegen!

  40. Dieter.Gieseking

    ie neue Richtlinie der Europäischen Kommission wird in seiner Gesamtheit hoffentlich in Deutschland und in möglichst allen Europäischen Staaten keine Mehrheiten finden. Es muss aber jetzt schon etwas getan werden, denn sonst läuft es wieder so, dass diese Richtline wie beim letzten Mal umgesetzt werden muss. Die FDP ist in der Regierung und kann und muss dies verhindern. Auf jeden Fall ist Schnarre von der FDP besser als Zypries von der SPD gewesen ist. Und langfristig sollten auch die Piraten ihr Parteiprogramm mal diesbezüglich erweitern, denn sonst haben sie keine große Chance, um mal wirklich an politischen Entscheidungsprozessen mitzuwirken.

  41. Pingback: Politblogger » Tauss-Prozess: Neue Erkenntnis

  42. Dieter.Gieseking

    Besser als jedes sogenannte Mainstream-Medium. Und: Eine wohl bisher beispiellose Offenheit eines Politikers, der mitten in einem Gerichtsverfahren steht…
    Vielen Dank !!!

  43. Ben

    Herr Tauss,
    wie verändert sich das Leben eigentlich im beruflichen und vor allem auch privaten Kontext wenn man der Unschuldsvermutung beraubt wird und einem Dinge an den Kopf geworfen werden, die gesellschaftlich so diskreditiert sind wie Kinderpornographie?

    Erstatten Sie Anzeige gegen die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft?

    Egal ob Sie oder ein anderer schuldig sind. Sie haben doch das Recht als unschuldig zu gelten bis Sie ein Richter verurteilt.

    Wie kann man künftig Menschen davor schützen?

    Beispiel England, Hausdurchsuchungen auf unbegründeten Verdacht haben nicht nur eine Familie grundlos zerstört und mehr als einen NICHT pädophilen Vater in den Selbstmord getrieben.
    Meine Angst ist, dass es jeden Treffen kann und allein die Untersuchung ist eine Verurteilung mit der Höchststrafe des Kontaktabbruchs im Bekanntenkreis.

    Ich habe von Vätern gehört, die nicht mehr mit ihren Töchtern und Söhnen baden gehen wollen, weil sie Angst haben ein falsches Bild zu werfen. Das harmonische normale Zusammenleben der Familie wurde zerfressen durch die populistische fast schon demagogische Kampagne der ehemaligen Familienministerin van der Leyen.

    Mich selbst hat die Stoppschild-Kampagne auch verändert. Wenn ich am Strand ein nacktes Kind sehe, dann sehe ich nicht mehr wie früher „die Familie“ und das kleine Kind was fröhlich im Sand spielt, sondern wende meinen Blick möglichst schnell irgendwo anders hin, damit nur niemand auf den Gedaken kommt ich wäre pädophil. Ich habe mittlerweile ein schon fast gestörtes Verhältnis zu kleinen Kindern und frage mich ernsthaft wie ich später mit meinen eigenen Kindern umgehen soll, wenn ich überhaupt noch welche haben will.
    Ich befürchte, dass ich nicht alleine mit dieser Veränderung bin. Ich bin mir dessen nur mehr bewusst.

    Entschuldigen Sie bitte den kleinen Exkurs und meine politische Ohrfeige gegen die van der Leyen auf Kosten ihres Blogs.

    Anmerkung tauss: Mir kommt es im Wesentlichen darauf an, morgens in den Spiegel schauen zu können. Nur ich weiss, wie es tatsächlich war. Sehr wichtig war für mich, dass es viele gab, die ein klares Bekenntnis zur Unschuldsvermutung abgelegt haben. Dass diese Säule des Rechtsstaats, vor allem in den Medien, allerdings bedenklich wackelt, halte ich für das Unerfreulichste in der gesamten Angelegenheit. Ansonsten komme ich mit den Vorwürfen insoweit „gut“ zurecht, als dass gerade auch meine nähere Umgebung zu mir hält.

    Selbst junge Mütter, die ich selbst schon als Kind kannte, kommen zu mir und sagen, dass sie mir ihr Kind bedenkenlos anvertrauen würden. Auch das ist eine wichtige Seite der Angelegenheit.

    Ansonsten sehe ich wie Sie eine total amerikanisierte sexuelle Verklemmtheit mit fatalen Auswirkungen auf uns zu kommen. Schon der Besitz von Familienfotos ist strafbar, sobald kindliche Geschlechtsteile zu sehen sind. Wenn sich, um ein weiteres Beispiel zu nennen, ein 15- jähriges Mädchen und ein 17-jähriger Junge heute gegenseitig am Strand (nackt) fotografieren, ist dies heute (noch) straffrei. Sobald er 18 ist, besitzt er aber nach bereits geltendem Recht dann mindestens „jugendpornografisches“ Material und macht sich strafbar. Da rollt etwas auf uns zu, was schlicht katastrophal ist. Dies gilt erst recht dann, wenn sich Frau Malmström in der EU mit ihrem Ziel durchsetzt, alle unter 18-jährigen Menschen mit Kindern gleichzusetzen. Dann wird der Fall Marco zum Normalfall. Und zwar nicht „nur“ in der Türkei, sondern überall- auch in Deutschland.

  44. Willi

    Prozessbeobachtung aus erster Hand. Klasse!
    Wie „John“ schon bemerkte: Informativ
    und besser als jedes Fernsehen.

Kommentare sind geschlossen.