Archiv der Kategorie: Allgemein

DLF böse mit Tauss oder böser Tauss….?

+++ Aktualisiert am 8. März +++

Nach wochenlangem Getue wurde mir nun heute (8. März) vom Chefredakteur des Deutschlandfunks (DLF)  mitgeteilt, dass die ursprünglich auch mit meiner Mitwirkung vorgesehene Sendung zu „Google als Datenkrake“ zwischenzeitlich ausgestrahlt worden sei.

Dies war mir als treuer Ofthörer keinesfalls entgangen, lieber Deutschlandfunk.

Mir ist dabei aber auch nicht entgangen, dass aus der bereits fertig produzierten Sendung vor der Ausstrahlung alle meine Aussagen herausgeschnitten wurden. Dies wurde von Herrn Detjen mit „redaktioneller Autonomie“ begründet. Da redaktionelle Autonomie natürlich ein hohes Gut ist, habe ich davor noch höheren Respekt. Aber auch redaktionelle Autonomie führt, wie ich unten wiederhole, schon aus Kostengründen selbst beim öffentlich- rechtlichen Rundfunk nicht all zu oft zu solchen gebührenverschlingenden Vorgängen. Aus diesem Grunde habe ich nochmals nachgefragt:

Da redaktionelle Autonomie nun zweifellos auch in Ihrem Hause nicht sehr oft dazu führt, fertiggestellte Beiträge grundlos abzuändern, gibt es zur Erklärung möglicherweise drei Gründe, um deren Nennung ich nun doch nochmals bitten muss :

Grund 1. eine gegen mich erhobene Anklage vor dem LG Karlsruhe

Grund 2. politische Einflussnahmen des bei DLR/DLF einflussreichen rechten „Weikersheimer Kreises“

Grund 3. die von mir freigegebenen Zitate waren sachlich falsch und daher nicht verwendbar.

Bei Pkt. 3 interessiert mich natürlich eine inhaltliche Begründung, da mir bislang nicht unterstellt wurde, in solchen Fragen fachlich unzutreffende Aussagen zu treffen. Bei Pkt. 1 interessiert mich die Haltung eines öffentlich- rechtlichen Senders zur „Unschuldsvermutung“ und Pkt. 2 mit der Unterstellung politischer Einflussnahme erklärt sich selbst.

Fortsetzung folgt…..

Hier noch der Ursprungsartikel vom 10. 2.:

Kürzlich wurde ich  gebeten, dem DLF zum Thema „Google“ für ein Interview zu Verfügung zu stellen. Es wurde am 1. Februar aufgenommen und sollte im Rahmen der Sendung „Hintergrund“ (Google als Datenkrake?) am vergangenen Freitag ausgestrahlt werden.

Da ich nichts mehr hörte, hatte ich zuvor via twitter auch nicht auf den genauen Sendetermin verwiesen. Gut so! Man hätte Radio oder PC  vergeblich eingeschaltet, denn die Sendung wurde nicht ausgestrahlt.

Nun wird aktuell gemunkelt, dass diese Zensur eine Entscheidung des zuständigen Abteilungsleiters gewesen sein soll, der keine Sendung „mit Tauss“ wollte. Hintergrund ist möglicherweise das gegen mich geführte Verfahren. Könnte natürlich sein.

Andererseits kann ich mir diesen Zusammenhang auch nicht richtig vorstellen, weil ich im Gespräch vor der Aufzeichnung des Interviews explizit nach dem Thema „böser Tauss“ gefragt hatte und dabei erfuhr, dass darüber in der Redaktion durchaus gesprochen worden sei. Da aber das Thema Google mit dem Strafverfahren nichts zu tun hätte, sei man an dem Interview mit mir als Kenner der Firma dennoch interessiert.

Gesendet wurde aber nicht!

Vielleicht gibt es aber noch ganz andere spannende Hintergründe: Im Bereich des Deutschlandfunks / Deutschlandradios gibt es bis in die höchsten Spitzen hinein ein interessantes Umfeld des äußerst rechtslastigen Weikersheimer Kreises, über den beinahe schon der damalige Ministerpräsident Oettinger gestolpert wäre. Vorsitzender der Hörfunkrates ist wiederum Erwin Teufels rechter ehemaliger „Medienminister“ Erwin Vetter, der auch CDU- Landtagsabgeordneter in unserem Landkreis war.

Ich habe mich mit diesen Leuten bereits mehrfach angelegt und beispielsweise nach den damaligen Skandalen um rechtsradikale Referenten im Studienzentrum Weikersheim die Einstellung jeglicher öffentlicher Förderung für diese Einrichtung, zum Beispiel durch die Bundeszentrale für politische Bildung, gefordert.

Vielleicht geht es also gar nicht um den bösen Tauss, sondern darum, dass einige Menschen im Umfeld von Deutschlandradio und Deutschlandfunk mit Tauss nur böse sind? Ich frage jetzt mal Herrn Steul als Intendanten. Der sollte es ja in Erfahrung bringen können;)

Ein fader Triumph – das BKA macht munter weiter…

(Aktualisiert am 10.2., 10.50 Uhr)

Ist der „Kurswechsel“ der Bundesregierung in Sachen „Zensursuala“ tatsächlich ein Triumph der „libertären Internetgemeinde“, wie SPIEGEL- Schreiber festzustellen glauben?

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,676669,00.html

Natürlich war es zunächst ein toller Erfolg der Petenten und der gesamten Bewegung, von Franziska Heine bis hin zum AK Zensur, dass die Berliner Sperrszene rund um Zensursula gründlich aufgemischt wurde. Sperren finden, entgegen der Planung, seit dem 1.8.2009 tatsächlich nicht statt.

Übrigens auch, weil in der handwerklichen Schludrigkeit des Zensursula- Gesetzgebungsverfahrens „Europa“ erst spät und dann mit falschem Text unterrichtet worden war. Und weil der Bundespräsident kein Gesetz unterschreiben wollte, das nach seiner Unterschrift per schwarz-gelbem Verwaltungsakt gleich wieder ausser Kraft gesetzt werden sollte. Diese Verlotterung der Gesetzgebung konnte Köhler nicht mitmachen. Sein Amt stellte daher erst einmal irritierte Nachfragen. Übrigens ebenso wie das Bundesverfassungsgericht, das sich beim Rechtsausschuss des Bundestages nach meiner Beschwerde bis Mitte Februar erst einmal Informationen über den zweifelhaften parlamentarischen Gang der Angelegenheit erbeten hat.

Aber was wurde darüber hinaus mehr erreicht? Und was steckt hinter dem „Löschgesetz“? Denn aufgemischt heisst nicht, dass man sich nicht unter neuen Vorzeichen neu sammeln könnte. Noch immer gibt es bei Schwarzgelb keinerlei Anstalten für ein Aufhebungsgesetz, das die sauberste Lösung wäre.

Fragen sind erlaubt. Da beim SPIEGEL bekanntlich mit Augstein der investigative Journalismus gleich mit zu Grabe getragen wurde und dort unten heftig rotiert, legen andere erfreulicherweise  Finger in die Wunden. Zum Beispiel will Netzpolitik.org wissen, wie es denn nun so um die Sperrinfrastruktur bei den Providern bestellt sei?

http://www.netzpolitik.org/2010/zugangserschwerungsgesetz-2-0/

Die Antwort der  Bundesregierung liefert der SPIEGEL gleich mit, ohne dass der perfide Inhalt die nichtlibertären Netzhelden in der SPON Redaktion auch nur ansatzweise zu kritischen Nachfragen einlädt:

Zitat: Man werde sich bis dahin (Anm. also bis zu einem Löschgesetz),  “auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen”, heißt es in der Stellungnahme des Bundeskanzleramts. Und weiter: “Die damit gemachten Erfahrungen werden in die Gesetzesinitiative einfließen.”

Auf Deutsch: Zensursulas Zugangserschwerungsgesetz ist in Kraft, ohne in Kraft zu sein. Der „Triumph“ ist also fade. Und die Frage von Netzpolitik ist beantwortet: Die Zensurinfrastruktur wird weiter installiert. Mit dem Löschgesetz wird auf Zeit gespielt, um die „Internetgemeinde“ ruhig zu stellen.

Denn was wirklich läuft bestätigte der Sprecher des BKA kürzlich in einer Mail an mich:

„Festzuhalten ist, dass mit den anderen europäischen Staaten, die Access-Blocking betreiben, enge Abstimmungen auch bezogen auf die Generierung der Listen erfolgen werden, das Bundeskriminalamt aber ohne eigene Prüfung keinen Eintrag auf seiner Sperrliste vornehmen wird“.

Aha! Ohne Gesetz unterhält das BKA seine Sperrliste und arbeitet daran weiter. Das lässt das Versprechen der Bundesregierung als Drohung empfinden, dass die „gemachten Erfahrungen“, wohlgemerkt die Erfahrungen mit einem nicht rechtskräftigen Gesetz, in die Löschgesetzgebungsberatungen mit einfliessen werden.

Dies ermuntert das BKA natürlich, munter weiter zu machen. Man will

„aus diesen Hinweisen (sowie aus ausländischen Sperrlisten) zukünftig d.h. ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis, die Sperrliste generieren“.

Man merkt auf: Gesetzliche ODER vertragliche Basis. Dem BKA ist es also gleichgültig, woran in Berlin augenzwinkernd in Richtung Wiesbaden gebastelt wird: Löschen vor Sperren, Sperren vor Löschen, Löschen statt Sperrren oder demnächst vielleicht Löschen und Sperren. Sperrliste hin oder her. Die Zensurinfrastruktur WIRD errichtet! Und im Zweifel wendet das BKA, ungeachtet des Berliner  Show- Betriebs, noch immer seine durch Nötigung entstandenen Poviderverträge an- vodafone lässt lächelnd grüßen.

Denn die Infrastruktur wird später auch gut anderweitig verwendbar sein. Beispielsweise wenn die Provider  künftig selbst mehr an transportierten Inhalten verdienen wollten oder beispielsweise der Jugendmedienschutzsstaatsvertrag (JMStV) die Sendezeiten im Internet vorschreibt. Am Rande bemerkt erklärt dies vielleicht ansatzweise, warum sich die Provider (mit der löblichen Ausnahme 1&1) aus der JMStV- Debatte sehr auffallend zurückhalten.

Da ich mir nicht vorwerfen lassen will, aber alles nur falsch zu verstehen, habe ich beim BKA noch einmal nachgefragt und meine Vermutungen positiv umgedreht. Schliesslich glaube ich auch noch irgendwie an das Gute bei unseren höchsten Kriminalern:

„Darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass das BKA  gegenwärtig, trotz einiger bestehender Verträge, noch keine Sperrlisten generiert, sondern das Ende des Gesetzgebungsverfahrens abwarten und auch von den Verträgen keinen Gebrauch machen wird?“

Das JA oder irgendeine sonstige Antwort steht trotz Erinnerung aus. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt 😉 Die Frage von Netzpolitik.org ist damit wohl klar beantwortet und meine Befürchtung untermauert. Die Herrschaften machen wie ausgeführt munter weiter.

Dies heisst:

Keine Entwarnung! Der Protest geht weiter!

Am besten in Verbindung mit der geplanten Zensursula- Anhörung des Petitionsausschusses 22. 2. Bis dahin sollte irgendjemand vielleicht noch SPON aufklären….. 🙂

Links zum Thema:

Hier eine weitere Stellungnahme des AK Zensur:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarz-Gelb-plant-statt-Websperren-Gesetz-zur-Loeschung-von-Kinderpornographie-924950.html

http://www.netzpolitik.org/2010/bundesregierung-will-zensursula-gesetz-aber-es-nicht-anwenden/

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/8/0,3672,8031240,00.html?utm_source=feedburner&utm_medium=twitter&utm_campaign=Feed%3A+heute+%28heute%29

RA Stadler verweist bei Internet-Law wie der AK Zensur und die Grünen auf die Notwendigkeit eines „Aufhebungsgesetzes“ als einzig saubere Lösung. Ich teile diese Auffassung:

http://www.internet-law.de/2010/02/von-der-zugangserschwerung-zur-loschung.html

http://monomosblog.blogspot.com/2010/02/zensur-durch-die-hintertur.html

Ältere Dokumente:

Schreiben mit den Abläufen an die EU- Kommission, die allerdings trotz dieser Vorgänge Zensursula leider nicht stoppen wollte

http://www.tauss.de/index.php?nr=1298&menu=1

Auf die erbärmliche Rolle von vodafone ebenfalls ein Rückblick:

http://www.tauss.de/index.php?seite=786&s=1&menu=1

Legales File- Sharing- die CD zum runterladen….

(Aktualisierte Fassung vom 5.2., 16.00 Uhr)

Darf der Staat eine CD mit unrechtmäßig erlangten Daten kaufen, um eine Straftat aufzuklären?

Ja, er MUSS es im Interesse des Rechtsfriedens tun. Es kann für potenziell Kriminelle, die  sich in der Schweiz diese spezielle Art von „Privacy“ leisten können, nicht mehr Datenschutz geben, als für die Masse ehrlicher Steuerzahler im Inland.

Und er DARF, schreibt Jens Berger auf Der Spiegelfechter mit guten Argumenten:

http://www.spiegelfechter.com/wordpress/1799/eine-heise-scheibe-aus-der-alpenrepublik

Nun hat sich über den Kauf in einer bunten Reihe von Persönlichkeiten aus der Union auch noch Herr Kauder, der kleine Bruder vom anderen Kauder, aufgeregt.

Die Inhalte einer CD mit mutmaßlichen Steuersündern, so Kauder sinngemäß und sogar in seltener Einmütigkeit mit der Piratenpartei,  dürften doch nie im Leben in einem Strafprozess zu Lasten des Angeklagten heruntergeladen werden. Bitte? Schaun’n wir mal. Warum eigentlich nicht? Wozu die Aufregung?

Drei Gründe könnten dafür sprechen, dass der Vorsitzende des Bundestags- Rechtsausschusses und die Mehrheit in der Piratenpartei recht hat:

1. Datenschutz. Auch Steuersünder haben ein Recht auf Privacy.

2. Verbotenes File- Sharing. Die illegale CD dient keinen privaten Unterhaltungszwecken *lol*.

3. Der Staat dealt mit einem Straftäter.

Lassen wir mal Punkt Zwei als Gag zur Herbeiführung der hübschen Überschrift über diesen Artikel beiseite.

Lassen wir auch die Schweiz beiseite, wenngleich der Täter natürlich gegen schweizerisches Datenschutzrecht verstoßen hat. Doch auch die Schweiz sieht „illegales“ Material als verwertbaren Beweis an, wie Heribert Prantl überzeugend dargestellt hat.

sueddeutsche.dehttp://www.sueddeutsche.de/politik/825/502064/text/

Kommen wir also zu unserem Datenschutz, nach dem Daten nur gespeichert werden dürfen, die einer Zweckbindung unterliegen. Diese Daten sind geschützt, sofern man nicht gerade bei der Bahn oder bei Lidl arbeitet.

Der hier zu diskutierende Zweck der Datenspeicherung war aber wohl eindeutig nur die Führung von Konten mit illegal erworbenem Geld. Dies aber schützt der Datenschutz nicht. Dies schützt noch nicht einmal der Hacker- Paragraph, gegen den die Piratenpartei stets eingetreten ist. Mit dessen Rechtswirkung allerdings nun ausgerechnet eine Ablehnung des CD- Deals zu begründen, sollte parteiintern deshalb schon noch einmal diskutiert werden.

Da dessen ungeachtet Datenschutz entgegen sonstiger gängiger CDU- Auffassung nicht dem Täterschutz dient und auch nie gedient hat, kommt dieser Einwand  für den für deutsche Steuersünder steuerrechtsfreien Raum Schweiz wohl nicht ernsthaft in Betracht. Innerhalb Deutschlands ohnehin nicht. Die §§ 8 StGB und 44 BDSG und was noch so alles in der Debatte herangeführt wird, ziehen nach meiner Meinung nicht. Oder legt mal argumentativ nach, liebe Juristen 😉

Drittens stellt sich allerdings die nun wirklich entscheidende Frage, ob „der Staat“ das darf. Polizei und Justiz dealen schon lange, gesetzlich immer verfeinerter abgesichert, mit Straftätern aller Art.  Wir kennen auch Deals, die beispielsweise im Drogenbereich von V-Leuten eingefädelt werden. Die Spitze der Perversion sind  hierbei keinesfalls solche Deals oder das diskutierte CD- Klau- Business- Modell.

Es ist die Kronzeugenregelung. Sie führt sehr wohl oft genug nicht „nur“ zur milderen Strafen, sondern zu schlichter Strafvereitelung, wenn sich der Kronzeuge mit Hilfe eines guten Anwalts beim Kaffeeklatsch mit seinem Staatsanwalt nicht gerade all zu dämlich anstellt.

Insofern könnten wir das Gejammer über einen „Dammbruch“ des Staates lassen und uns Wichtigerem zuwenden.

Nämlich der Frage, wo die GRENZEN solcher Deals sind. Die definiert gegenwärtig niemand. Und genau das würde ich mir jetzt von den Juristen wünschen. Denn tatsächlich heiligt der Zweck, bis hin zur Folter, nicht jedes Mittel im Rechtsstaat und des Rechtsstaats.

Ganz nebenbei könnte man dann das Thema auch noch mit der die Frage verbinden, wie viel Datenschutz es eigentlich für ehrliche Menschen gibt, die kein Schwarzgeld in der Schweiz anlegen können. Für HartzIV- Empfänger existiert die für Steuersünder jetzt angemahnte Privacy nicht. Das Angebot einer CD mit deren Daten wäre schlicht wertlos. Die Bezieher staatlicher Transferleistungen leben bis hin zum Zeugnis der Kinder heute schon in einem überwachten datenschutzfreien und höchst transparenten Raum. Selbst ihre Berufsfreiheit ist, ganz nebenbei, aufgehoben.

Genau so wie der Datenschutz für den Fluggast oder den ehrlichen Steuerzahler. Die Auslieferung von Bank- und Fluggastdaten mittels SWIFT und anderer Abkommen, falls das europäische Parlament wider Erwarten nicht „kippt“  sind der eigentliche Skandal. Der Präventionsstaat ist es. Die heimliche Onlinedurchsuchung. Die Vorratsdatenspeicherung. Die Zensurinfrastruktur bei Providern etc.etc. etc. Denn hier geht es um den Generalverdacht gegen jeden Bürger und nicht um die vermeintlich geschützten Daten krimineller Steuerhinterzieher. Ob es sich überhaupt um solche handelt, und nicht um brave Bürger, die zufällig auch ein Konto in der Schweiz haben, wird ebenfalls in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu klären sein. Bis dahin gilt auch für alle Personen auf dieser CD die Unschuldsvermutung.

Um auf die Kronzeugen zurückzukommen: Gegenüber dieser Entwicklung ist der Deal mit dieser CD unter den anrüchigen Geschäftspartnern Schäuble und unbekanntem Datendieb  fast schon marginal. Schäuble weicht dabei übrigens nicht einmal von seiner bisherigen Linie ab: Denn wer nichts zu verbergen hat……dessen Daten kann man auch auf einer CD kaufen.

Mit der Macht des Wortes gegen Kritik am BKA!

Nicht zum ersten Male in der Zensursula- Debatte wird leider der großartige Präsident unseres BKA als tumber und technisch wenig versierter Tor dargestellt. Dies geht zu weit, wie erneut die harsche Anti- Ziercke- Debatte um die Löschung von IP- Adressen zeigt. Der Mann meint es aber doch nur gut und liebt uns doch!

Aus diesem Grunde will tauss-gezwitscher destruktiven Kritikern sachkundig entgegentreten und die wahren Fachleute zu Wort kommen lassen. Deshalb wurde nunmehr das Amt selbst um Schützenhilfe und Klarstellung gebeten.

Hier die Anfrage an das Bundeskriminalamt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Pressemeldungen hat Herr Präsident Ziercke  über die „Sperrung von IP- Adressen“ im Internet erneut wichtige und wegweisende technische Dinge gesagt.

Dies führte in meinem Bekanntenkreis, dem sogar Informatiker angehören, zu meinem Bedauern zu sehr ironischen Anmerkungen über das BKA. Diese Polemik wird zweifelsohne Ihrer wichtigen Arbeit und dem Ernst der unglaublichen Bedrohungen, die täglich unser Land heimsuchen, nicht gerecht.

Noch schlimmer: Jetzt wurde durch den genannten Personenkreis bei diesen Gesprächen sogar die Fachkompetenz des höchsten deutschen Polizeirepräsentanten und des BKA angezweifelt. Dies geht mir nun eindeutig zu weit und es erschüttert mich geradezu. Wem soll man noch glauben, wenn man schon Ihnen nicht mehr glauben könnte?

Da ich also sicher annehme, dass dem BKA entsprechende Erkenntnisse vorliegen, bitte ich als technischer Laie um fachkundige Argumentationshilfe, wie Sie IP- Adressen löschen bzw. wie eine IP- Adresse gelöscht werden kann und wie oft Sie bei der Verfolgung krimineller Elemente IP- Adressen löschen oder gelöscht haben?

Könnten wir Bürger Sie bei Ihrer Arbeit möglicherweise sogar entlasten, indem wir künftig selbst IP- Adressen löschen, die uns verdächtig erscheinen?

Es wäre mir ein Vergnügen, diesen destruktiven BKA- Kritikern staatsbürgerlich mit Ihrer Hilfe, mit der Macht des Wortes und unter Verwendung Ihrer Hintergrundinformationen mit noch größerer Fachkunde entgegen treten zu können!

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen verbleibe ich

Jörg Tauss (MdB von 1994 – 2009)

Liebe Genossen….

….. Ihr begreift es nicht. Ihr wollt es auch nicht begreifen.

Für alle, die es gerne begreifen wollen, hat  1&1 das Machwerk nochmals kommentiert:

1&1- Blog „Quo vadis Jugendschutz? – http://blog.1und1.de/2010/01/29/quo-vadis-jugendschutz-jmstv/

Auch der AK Zensur hat nochmals vor und nach der Anhörung sehr klar Stellung bezogen:

28. 1. 10: http://ak-zensur.de/2010/01/jmstv-anhoerung.html
25. 1. 10: http://ak-zensur.de/2010/01/jmstv-stellungnahme.html

Doch wer verteidigt den Entwurf des Staatsvertrages „Jugendmedienschutz“ JMStV- E  in der politischen Auseinandersetzung gegen solche sachliche und berechtigte Kritik? Richtig: Die SPD Kurt Becks vorneweg! Und seine Propagandaabteilung in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei.

Die anderen Parteien halten sich sehr vornehm zurück, obwohl jede EINZELNE Gelb, Grün oder Rot mitregierte Landesregierung  den rot- schwarzen Unfug verhindern kann! Aber die anderen lassen gerne wieder mal die SPD vor. Sie wissen seit  Zensursula, wie es um die Internet- Tölpelhaftigkeit dieser Partei bestellt ist und reiben sich die Hände. Und die Sozis? Sie merken wieder einmal nicht, wie die allerletzten Felle, sollte man noch welche haben, davon schwimmen. Wenig hört man von den „SPD-Piraten“, immerhin gibt es jetzt eine Stellungnahme von Boehning und Klingbeil, die allerdings Fragen offen läßt und keine klare Absage darstellt:

http://bit.ly/b0pkM7

Alvar Freude (siehe seinen unten stehenden Kommentar mit der Bitte um Sachlichkeit) hat bei dieser Auseinandersetzung mit seiner Empfehlung zur Sachlichkeit  im Grundsatz recht:

Sachliche Kritik ist sinnvoller als plumpe Polemik. Dennoch ist festzustellen, dass schon bei Zensursula Polemik weder geschadet hat noch Sachlichkeit irgendetwas brachte.

Die Becks, Zensursulas und Rings wollen die Zensur in Deutschland, sie wollen die Infantilisierung der Gesellschaft und sie treiben die Erwachsenenbevormundung unter dem Vorwand des Jugendschutzes voran. Die nächste Säue, die dann seitens der Innenminister wieder durchs Dorf getrieben werden, dürften dann abwechselnd wieder die Computerspiele oder das Paintballverbot betreffen, ein, um die es so ruhig geworden ist.

Wieder einmal wird behauptet, es sei doch alles ganz anders beabsichtigt, gemeint und missverstanden. Wer aber die Entwicklung der letzten Jahre kennt, weiss um die Lügenhaftigkeit dieser Aussage, weiss um die tatsächlichen Absichten und weiss, was Step für Step für Step verändert werden soll und verändert wird.

Welchen sachlichen Grund gibt es überhaupt, den „modernsten“ Jugendmedienschutz Europas schon wieder zu reformieren? Keinen!

Aber gerade jene in allen Regierungsparteien, die ständig beteuern, aus Zensursula „gelernt“ zu haben, schweigen erstaunlich beredt: In der SPD, in der Union, bei den Grünen, bei der Linken und erst recht bei denenen, die sich selbst als „liberal“ bezeichnen, herrscht tiefe Stille. Sicher wird es dann NACH Verabschiedung des Staatsvertrages im Jahre 2011 sicher wieder zuhauf Parteitagsbeschlüsse nach dem Motto geben, „war doch alles nicht so gemeint.“

Nur: Wir glauben Euch schon jetzt nicht mehr!

Die Vorgehensweise zu diesem Jugendmedienschutzstaatsvertrag entlarvt die Sprüche von der neu gewonnenen Internetkompetenz der Altparteien als reine Show. Ihre Internetenqueten im Deutschen Bundestag sind allenfalls noch der zynische Gipfel dieser Provokation.

Wie bei Zensursula heisst es wieder einmal, die Kritiker wüssten, wovon sie redeten. Nein: Lieber Kurt Beck & Co., WIR wissen es!

Und deshalb muss der Protest weiter gehen. Am liebsten sachlich. Aber auch gerne zornig.

Hier der ursprüngliche Artikel mit Muster- Protestbrief UND neu (!) Landtagsadressen am Ende des Textes:

Mit dem Entwurf eines neuen „Jugendmedienschutz- Staatsvertrages (JMStV)“ soll ein neues Kapitel an Bevormundung und Zensur in Deutschland aufgeschlagen werden.

http://blog.odem.org/2010/01/12/Arbeitsentwurf-JMStV–Stand-2009-12-07.pdf

Mit dem an Provider gerichteten Verlangen nach zu überwachenden „Sendezeiten“ und „Altersfreigaben“ im Internet offenbart sich gleichzeitig ein Mass an Medieninkompetenz der Landesregierungen, das unter allen Fachleuten Sprachlosigkeit und Entsetzen auslöst. Die sachliche Ablehnung des Machwerks bringt eine Stellungnahme von 1&1, einem in Rheinland- Pfalz angesiedelten Unternehmen, auf den Punkt:

http://blog.1und1.de/2010/01/22/das_ende_der_freien_kommunikation_im_internet/

Mehrere „subtile“ Versuche meinerseits, die Sozialdemokraten zu einer Stellungnahme zu bewegen, sind bis jetzt gescheitert. Aus diesem Grunde habe ich auch an die Vorsitzenden der SPD im Bund und in Rheinland- Pfalz schreiben. An Gabriel deshalb, damit er nicht wie im Wahlkampf 2009 in ganz neuer Dimension und ein weiteres Mal so uninformiert wie ahnungslos zum „Zensursulaopfer“  wird. Und an Beck, weil er der für Medien und Jugendschutz federführende Ministerpräsident im Bundesrat ist und das Projekt mit aller Macht für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz vorantreibt.

Die abstrusen Pläne waren bereits vor Jahren  von Becks ehemaliger Jugendministerin, Rose Götte, entwickelt worden. Die evangelistische Götte wurde damals mitsamt ihren Ideen allerdings rechtzeitig aufs Abstellgleis geschoben. Beck ist daher im Gegensatz zum unbedarften Gabriel seit Jahren voll informiert und kann sich somit nicht auf „Ahnungslosigkeit“ oder Nichtzuständigkeit berufen. Dennoch liegt der Unfug erneut auf den Tisch. Insofern reicht es wirklich , liebe Genossen…..

Verantwortlich ist Becks Mainzer Staatskanzlei  in Zusammenwirken mit dem Prof. Dr. Wolf- Dieter Ring, dessen Rücktritt SPD und Grüne übrigens noch im Mai letzten Jahres gefordert hatten. Ring ist zugleich Vorsitzender der „Kommission Jugendmedienschutz“ der Landesmedienanstalten und Chef der bayerischen Medienanstalt. Er ist für jede medienpolitische Sauerei zu haben, diente schon Franz- Josef Strauss als Medienreferent und hat mit dafür gesorgt, dass der bayerische Rundfunk so ist, wie er ist. Ganz nebenbei: Aus der KJM verlautet seit Jahren, Professor Ring könne „den Tauss gar nicht leiden“. Dies beruhte dann absolut auf Gegenseitigkeit 🙂

Dessen ungeachtet: Es geht hier nicht nur um die SPD oder die CSU. Dieser rot- schwarze Staatsvertrag müsste von allen Landesregierungen und von allen Landtagen gebilligt werden.

Insofern sind die Fragen nach Zustimmung oder Ablehnung natürlich auch an alle anderen Parteien und nicht nur an die Genossen zu richten. Jede einzelne Landesregierung, egal wie sie zusammengesetzt ist, kann einen Staatsvertrag verhindern.

Wie also verhalten sich die Grünen in Bremen, in Hamburg und im Saarland? Wie die Linke in Berlin und Brandenburg? Was sagt die FDP von Bayern über NRW bis Schleswig- Holstein? Und wo bleibt die Union, die doch nach eigener Darstellung aus dem Zensursula- Skandal gelernt haben will?

Die Forderung an alle Genannten kann nur kurz, klar und unmissverständlich sein:

Dieser Staatsvertragsentwurf muss vom Tisch:

Schnell, vollständig, ersatzlos und kompromisslos.

Ich wurde um ein „Muster“ für Protestschreiben gebeten. Gerne: Hier ist es kurz und knapp und kann natürlich beliebig ergänzt, verändert, höflicher (wie auch immer) werden.

Herzlichen Dank bei Zensurgegner für den hilfreichen Adressenlink ;))  http://www.hjroy.de/divers/Adressen_Landtage.pdf

An den Ministerpräsidenten, Fraktionsvorsitzende der Landtage,  Mitglieder des Landtages,  Mitglieder des Bundestages etc. (zuständig sind aber allein die Länder!)

Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV-E)

Sehr geehrte(r),

der oben genannte Entwurf löst nach der Debatte zum so genannten„Zugangserschwerungsgesetz“, bei dem Bundestag und Bundesrat  höchst unglücklich agierten und ohne Not gegen alle Warnungen das Vertrauen zehntausender technik- und netzaffiner Menschen verspielten, erneut und berechtigt Empörung aus.

Nicht nur die Wirtschaft, sondern vor allem die wieder einmal überhörte „Netzszene“ haben den Entwurf überzeugend kritisiert. Allein die Idee, das globale Internet mit deutschen „Sendezeiten“ und „Altersbegrenzungen“ regulieren zu wollen, ist derart kabarettistisch und abwegig, dass es eigentlich nur einen Rat und eine Forderung geben kann:

Die zuständigen Landespolitiker nehmen das überflüssige Machwerk vor der vorgesehenen Ministerpräsidentenkonferenz ohne Zuleitung an die Landtage schnell, vollständig, ersatzlos und kompromisslos vom Tisch, bevor weiterer Schaden entsteht. Nutzen Sie die Chance und stärken Sie statt dessen beispielsweise das Projekt „Netz für Kinder“! Es gibt keinen Anlass für diese weitere und zudem absurde Verschärfung beim Jugendmedienschutz.

Wie ist hierzu Ihre Position, die Ihrer Partei und die der Landesregierungen, an denen Ihre Partei beteiligt ist??

Mit freundlichen Grüßen


Internet….es soll enquetet werden….

(Überarbeitete Version des Ursprungartikels vom 13. 1. 2010)

Die Koalition will auf Initiative der Union beim Deutschen Bundestag eine  aus Abgeordneten und Sachverständigen bestehende Enquetekommission einrichten, die sich wieder einmal  mit den Folgen von Computerisierung im allgemeinen und dem Internet im Speziellen beschäftigen soll. Dies soll der lieben „Netzgemeinde“ suggerieren, man hätte aus Zensursula gelernt.

Antragstext http://carta.info/23027/internet-enquete-kommission-der-endgueltige-antragstext/

Antragsentwurf http://www.carta.info/docs/EnqueteAntrag.pdf

(„CDU: Bei Internet- Kompetenz aufholen“ http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,671781,00.html

So hört sich das Motto für diesen schwarz- gelben Aktivismus einigermassen hübsch an und lautet: „Der Staat muss Rahmenbedingungen schaffen, um die Freiheit des Internet zu gewährleisten“.

Nach allen Erfahrungen von Kanther über Schily, Schäuble bis hin zu de Maizière kann  dies allerdings nur als Drohung empfunden werden.

Denn an Erkenntnissen dürfte es dem Deutschen Bundestag nicht mangeln. Man hat sich dort, mit Ausnahme weniger parteiübergreifender „Freaks“ im Unterausschuss „Neue Medien“, nur nie für das Thema interessiert. So gab es neben einer Reihe interessanter Gutachten des Bundestagsbüros für Technikfolgenabschätzung (TAB) zu Internet- Themen schon 1994 – 1998 die Enquete- Kommission „Neue Medien in Staat und Gesellschaft“, die eine Reihe durchaus wertvoller Berichte verfasste.

Einer dieser in Fachkreisen  viel beachteten Abschlussberichte mit dem schönen Titel „IT- Sicherheit und Datenschutz“ wurde bis heute (!) jedoch nicht im Innenausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert. Ein modernes Datenschutzgesetz oder das bereits damals geforderte Datenschutzaudit wurde bis heute von Schwarz-Rot verhindert.

Anderen Arbeiten wurde ein ähnliches Schicksal zuteil. Die damaligen und zum Teil noch höchst aktuellen Expertenmeinungen wurden weder vom Parlament geschweige denn von den Exekutiven zur Kenntnis genommen.

Nach meiner 15- jährigen parlamentarischen Erfahrung kann das Wörtchen  IGNORIEREN so auch getrost durch den Begriff ENQUETEN ersetzt werden.

„Tagen ohne Wirkung“

Der  beispielsweise seit 1998 mühsam vorangetriebene Versuch des Unterausschusses für Neue Medien, wenigstens EIN Gesetzgebungsverfahren via Internet zu begleiten, scheiterte stets am Widerstand sämtlicher Bundestagsausschüsse. Selbst Volker Beck von den Grünen meinte zu dieser möglichen basisdemokratischen Freundlichkeit des Parlaments, man wolle den Bürgern doch nichts vorgaukeln. Einziger positiver Erfolg aus dieser frustrierenden Debatte heraus war immerhin die Ermöglichung von ePetitionen, die vom Bundestag längere Zeit und in Ermangelung  eigener Kapazitäten  über einen schottischen Parlamentsserver abgewickelt werden mussten.

Ungeachtet dessen waren die Debatten in der damaligen Enquete noch aus heutiger Sicht ganz aktuell: So gab es in ihr (und darüber hinaus bis zum Zensursula- Gesetz) jahrelange heftige Auseinandersetzungen mit den so genannten „Jugendmedienschützern“ der Länder zum Thema „Jugendschutz“ im Internet.

Diese besondere Spezies von Bevormundern und Zensoren, voran stets die federführende  SPD- Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Seit‘ an Seit‘ mit dem bayerischen CSU- Medienpapst Professor Ring, verkämpften sich  immer  für „Sendezeiten im Internet“.

Immerhin hat es jetzt doch bis 2009 gedauert, bis die Länder diesen Schmarrn nun endgültig in ihren Staatsvertragsentwurf zum Jugendmedienschutz hineinschrieben und ihn somit zur allgemeinen Gesetzgebung erheben wollen (eine sehr gute fundierte Kritik hierzu gibt es von 1+1 http://blog.1und1.de/wp-content/uploads/2010/01/Stellungnahme_1und1_JMStV-E.pdf ).

Man bräuchte also auch hier keine neuen Expertenmeinungen, um den Landesregierungen wieder einmal zu erklären, dass es eben auf der Welt unterschiedliche Zeitzonen gibt, die eine Sendezeitbegrenzung im Internet ad absurdum führen. Irgendwo auf der Welt ist es eben mal 23.00 Uhr, um von dem  zum Internet „passenden“ Begriff „Sendezeiten“ ganz zu schweigen.

Erkenntnisse liegen also vor. Allein die Beispiele Daten- und Jugendmedienschutz  belegen deutlich, dass es keiner neuerlichen Erkenntnisse  bedarf, sondern deren rascher Umsetzung. Eine Enquete tagt und tagt und tagt dem gegenüber nur jahrelang- und in der Praxis leider oft ohne jede Wirkung auf aktuelle Politik!

„Wir brauchen jetzt Entscheidungen“

Deshalb ist eine Internet- Enquete für die Netzpolitik politisch sogar riskant, da sie sich ausdrücklich nicht mit laufenden oder bestehenden Gesetzgebungsvorhaben befassen darf. Denn ihre vor sich hin wabernde Arbeit zu irgendwelchen Internetthemen wird  in den nächsten 2 – 4 Jahren, außer  gelegentlich in nächtlichen Debatten zu Protokoll gegebenen Reden, weder Parlamente noch Exekutiven in deren Realpolitik erreichen.

Statt eines neuen Debattierzirkels brauchen wir netzpolitisch ein schnelles Erwachen in Deutschland und in der deutschen wie auch in der europäischen Politik. Wir brauchen rasche Entscheidungen von der Breitbandfrage bis  zum Urheberrecht in der digitalen Welt, beim Datenschutz, in der Zensurfrage oder beim „Open Access“. Schon bei letzterem Thema ist zu befürchten, dass Union und FDP wieder vorwiegend die Content- Industrie und nicht die Wissenschaft zu Wort kommen lassen wollen.

Alte Sicherheitsgesetze, Onlinedurchsuchungen, Zensursula, ELENA, SWIFT & Co. würden in dieser Enquete nach dem Antragsentwurf übrigens gleichfalls keine Rolle mehr spielen. Und mit neuen Gesetzgebungsvorhaben darf sich der um Sachverständige angereicherte Zirkel wie ausgeführt gar nicht erst befassen.

Sollte die neue Enquetekommission zur Vermeidung der mehrfachen Erfindung des Rades übrigens sinnvollerweise auf die Ergebnisse ihrer Vorgänger- Enquete zurückgreifen wollen, hätte sie gewissse Probleme. Eine Anfrage bei der Bundestagsverwaltung bliebe ergebnislos. Denn die mühsam erarbeiteten Drucksachen sind längst vergriffen.  Das gesamte Material aus vierjähriger und aus Steuermitteln hoch bezahlter Arbeit sollte nach Ende der Aufbewahrungsfrist sogar weggeworfen werden.

Auch dies  zeigt den historischen Respekt des Parlaments vor seinen eigenen Enqueten (Hinweis für „Historiker“: Das „BüroTauss“ hat dies verhindert und die  Akten des aufgelösten Enquete- Büros irgendwann an sich genommen).

Online verfügbar ist der Schlussbericht : http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/13/110/1311004.pdf

„Mitmachen oder bekämpfen?“

Doch schon wegen der von der Union benötigten Show wird diese Enquete kommen. Dass sie von Axel E. Fischer geleitet werden soll, beweist allerdings, dass es auch nicht um mehr als Show geht. Der Mann kann es schlicht nicht und ihm fehlt jegliche Kompetenz in wichtigen Internetfragen. Eine Suchanfrage bei heise belegt, dass es von ihm hierzu in der Vergangenheit keinerlei Arbeiten gegeben hat und er auf Abgeordnetenwatch auch noch nie eine Antwort auf Fragen gegeben hat. Dies gibt bereits einen Vorgeschmack auf die geplante Transparenz der Enquete- Arbeit.

Näheres zu Fischer gibt es hier auf tauss-gezwitscher https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=234 .

Für die umworbene „Netzgemeinde“ stellt sich dessen ungeachtet nun aber aktuell die brisante und strategische Frage, wie man mit dieser eigentlich überflüssigen schwarz- gelben PR- Veranstaltung umgehen soll?  Mitmachen oder bekämpfen, lautet die Frage.

Beides kommt wohl nicht in Betracht. Denn in ersterem Falle wäre man durch den ständigen Verweis auf die Arbeit der Enquete nichts als Alibi (Was wollt Ihr denn? Wir haben doch die Enquete?!?) und wäre so im ersten wie im zweiten Falle politikunfähig. Das ist also einmal mehr die berühmte Wahl zwischen Pest und Cholera.

Deshalb muss der Spiess umgedreht werden: Wir warten nicht auf die Arbeitsergebnisse dieser Kommission. Wir treiben sie!  Wir nutzen zudem eine von ihren Protagonisten nicht beabsichtigte Chance:

Sie bietet sich geradezu ideal als Testfall für „Liquid Democracy“ und die Bereitschaft des Deutschen Bundestages an, endlich aus eigenem Antrieb transparenter zu werden. Die Kommission könnte  zu einer öffentlichen Veranstaltung werden, in die von außen relevante Themen hineingetragen werden.

Interessant ist eine Enquete eigentlich nur durch deren in der Regel ordentliche personelle und finanzielle Ausstattung für wissenschaftliche Gutachten. Allein die Frage, welche Wissenschaftler berufen werden, wer zu Arbeiten mit welchen Themen beauftragt wird, kann eine gesellschaftlich und netzpolitisch weiterführende Diskussion auslösen und uns selbst viel Grundsatzarbeit in Foren und Hinterzimmern ersparen.

Doch vor allem: Man könnte nicht nur die Mitglieder der Kommission, sondern den gesamten Deutschen Bundestag, bis hin zu seinen regionalen Abgeordneten, mit der ständigen Frage „quälen“:

Wie haltet Sie es denn WIRKLICH mit Netzneutralität?

Und zwar nicht in China- sondern bei uns.


Links:

http://www.netzpolitik.org/2010/enquete-kommission-internet-und-digitale-gesellschaft/

Hinweis:

Aus Zeitgründen konnte ich diesen Artikel noch nicht mit weiteren umfangreicheren Erläuterungen und Dokumenten verlinken. Dies werde ich schrittweise im Verlauf der weiteren Diskussion nachholen.

„Eine der unsinnigsten Reden des Axel E. Fischer“

Wegen einiger Nachfragen dokumentiere ich hier gerne ausführlich die Rede des designierten Internet- Enquete- Vorsitzenden Axel E. Fischer aus der Bundestagsdebatte vom 31. 1. 2003.

Für Geniesser wertvoller Bundestagsreden gibt es sicher weitere wertvolle Beiträge dieses Staatsmannes aus meiner Region. Diese hatte aber  vor allem wegen der Zwischenrufe des heutigen Bundesverkehrsministers Dr. Peter Ramsauer von der CSU  den mit Abstand höchsten Unterhaltungswert. Anzumerken bleibt, dass Fischer von regenerativen Energien zweifellos so viel wie vom Internet versteht:

( Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Axel Fischer, CDU/CSU-Fraktion.

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nach all den positiven Ausführungen zum EEG frage ich mich, ob wir alle denselben Bericht gelesen haben. Auf die Nutzung von Biomasse, Klär-, Deponie- und Grubengas zur Energieerzeugung hat das EEG nach Angaben der Bundesregierung kaum Auswirkungen gehabt. Bei der Wasserkraft, die den wesentlichen Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien bereitstellt, hat das EEG ohnehin keine Änderungen der Einspeisevergütung mit sich gebracht.

Im Bereich der Geothermie ist bis heute keine einzige Anlage ans Netz gegangen. Demonstrationsvorhaben sind das Einzige, was es bislang gibt. Insofern hat das EEG – das muss man klar sagen – außer beim weiteren Ausbau der Photovoltaik nur noch beim Aufbau von Windkraftanlagen eine nennenswerte Wirkung entfaltet.

(Zuruf von der SPD: Das ist doch nicht wahr! – Gegenruf des Abg. Dr. Peter Paziorek [CDU/ CSU]: Jawohl, das stimmt!)

Die Bundesregierung schreibt zwar in ihrem Bericht, dass derzeit 4700 Arbeitsplätze direkt im Bereich der Windbranche bestehen; sie verschweigt jedoch, dass jeder dieser Arbeitsplätze im Jahr 2001 mit über 200 000 Euro über das EEG vom Stromkunden subventioniert wurde. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ja Wahnsinn!)

Kosten, die durch die Einspeisung von Strom aus Wind- und Solaranlagen in das bestehende Stromverteilungssystem entstehen, werden zum Beispiel ausgeblendet. Wahrscheinlich ist der Bericht mit seinen 20 Seiten und den vielen großen Bildern deshalb so kurz geraten. Es scheint mir, dass Sie, Herr Minister, Wahrnehmungsprobleme in Bezug auf die tatsächlichen Kosten der Produktion von Strom aus Windkraft haben. Dies ist angesichts Hunderter Bürgerinitiativen im Land und vor dem Hintergrund, dass selbst die grüne Parteibasis inzwischen Beschlüsse gegen die Aufstellung von Windkraftanlagen fasst, ein drängendes Problem.

Indirekte Kosten entstehen durch Schattenwurf, Lärmemissionen, durch die Tötung Tausender Vögel durch Rotoren

(Lachen bei der SPD – Horst Kubatschka [SPD]: Sie Witzbold!)

und durch die Zerstörung des vertrauten Landschaftsbildes in unserer Heimat.

(Zuruf von der SPD: Quatsch! – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Der spricht hier nicht für unsere Fraktion! Für das Protokoll: Das ist nicht die Fraktionsmeinung!)

Natur und Gesundheit von Mensch und Tier werden durch den Betrieb von Windkraftanlagen erheblich gefährdet. Deshalb schwindet auch in der Bevölkerung die Akzeptanz für die Windkraft.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Hinzu kommen die messbaren Kosten, die dadurch entstehen, dass Windstrom nicht ständig und vorhersehbar zur Verfügung steht. Gerade deshalb müssen herkömmliche Großkraftwerke zur Absicherung als „Notstromaggregat“ ständig im Leerlauf bzw. im Teillastbetrieb betrieben werden.

(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Das ist nicht die Fraktionsmeinung!)

Weitere Kosten entstehen durch den stark erhöhten Regelungsbedarf in den vorhandenen Stromnetzen. Mit insgesamt 2,4 Cent pro Kilowattstunde hat ein durchschnittlicher Familienhaushalt im Jahr 2001 für diese Rohstoffverschwendung 100 Euro bezahlt.

(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Das ist eine unsinnige Rechnung! Das ist nicht Fraktionsmeinung bei uns! Der redet nur für sich!)

Rechnet man hier noch die Kosten der Einspeisevergütung und die erheblichen Steuerausfälle durch Verlustzuweisungen aus dem Betrieb von Windkraftanlagen sowie andere Fördermaßnahmen hinzu, dann kommt man zu dem Ergebnis,

(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Das ist eine Einzelmeinung! Axel, bremse dich!)

dass die Windenergienutzung jeden Haushalt in Deutschland im Jahr 2001 mehr als 150 Euro gekostet hat.

(Lachen bei der SPD – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Das ist Unsinn! Rechne doch mal nach!)

Mit dem weiteren Ausbau der Windenergie liegen diese Kosten bereits heute deutlich höher.

Insgesamt hat sich das EEG mit seiner einseitigen Begünstigung von Wind- und Sonnenenergie und seiner hauptsächlichen Wirkung als Gesetz entpuppt, das extrem hohe Kosten und wenig Nutzen mit sich bringt, aber großen Nutzen für wenige garantiert. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU). Es erzeugt vor allem einen Geldstrom, der aus dem Geldbeutel der Bürger über die Stromrechnung in die Taschen von industriellen Windkraftanlagenbetreibern und -herstellern fließt.

Gerade vor diesem Hintergrund, Herr Minister, bedauere ich es, dass Sie in Ihrem Bericht nicht auf die Kosten eingegangen sind und dass Sie der Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht gerecht wurden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU –

Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Eine der unsinnigsten Reden, die ich bisher gehört habe!)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Herr Kollege Fischer, sind Sie geneigt, nach dem Ablauf Ihrer Redezeit noch eine Zusatzfrage zu beantworten?

(Zurufe von der SPD: Nein!) Das ist nicht der Fall.


Weitere Links zum Thema auf  tauss- gezwitscher:

Artikel zur geplanten Internet- Enquete:

https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=210

Artikel zu Axel E. Fischer:

https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=234



Nacktscanner – Terrorhysterie und Abbau von Bürgerrechten

Terrorhysterie auf der einen und der Abbau von Bürgerrechten auf der anderen Seite sind für mich hinreichende Stichworte, um gegen den Nacktscanner zu sein. Dies trug mir in Mails und via twitter verschiedentlich sogar den Vorwurf ein, „blind “ gegen notwendige „Sicherheitsmechanismen“ zu sein.

Wer keine Argumente hat, greift zum  Totschlagargument. Dennoch will ich gerne auf unsere Sicherheitsmechanismen zu sprechen kommen.

Ginge es tatsächlich um eine sachliche Debatte zum Thema Terror, innere Sicherheit und adäquate Problemlösungen, wäre ein Diskurs selbstverständlich möglich.  Aber auch nach Detroit ging es erneut nicht um Problemanalysen. Es ging allein, wie auch schon in vielen Fällen zuvor,  um das politisch gewollte Schüren von Hysterie nach einem Vorgang mit vielen unbeantworteten Fragen.

Die Union hat ein nachvollziehbares politisches Interesse daran, in der Gesellschaft Angst zu schüren. Vor allem mit primitivster „Law and Order“ Politik kann sie ihre verunsicherte rechte Stammwählerschaft noch an an sich binden. Deshalb passen Terroristen und jugendliche Straftäter gut ins Konzept. Je mehr Hysterie, desto besser für Merkel, Koch, Bosbach & Co.

Ob es dabei  wahlweise um Terroristen, jugendliche Schläger oder um organisierte Kriminalität geht, spielt keine Rolle. Jedes Phänomen wird dankbar aufgegriffen. Bei Verbrechen jeder Art können dem staunenden Publikum beliebig inadäquate Schnellschußlösungen bis hin zum Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Computerspielen angeboten werden.

Allen Kritikern dieser Massnahmen wird umgekehrt sofort unterstellt,  Amokläufe an Schulen ermöglichen zu wollen, für Kriminelle und natürlich gegen Sicherheit zu sein. Oder man ist, wie im Falle des Stoppschilds, der Komplizenschaft mit Kinderschändern verdächtig.

Dass es  selbst in reinen Polizeistaaten nie eine hundertprozentige Sicherheit geben kann und geben wird, weiss selbstverständlich auch die Union.

Daher kommt ihr zweites strategisches Ziel in Sicht:  Die Ablösung des Rechtsstaates durch den Präventionsstaat, wie es Heribert Prantl treffend beschrieb.

Das Grundgesetz ist in diesem Sinne sturmreif zu schiessen: Freiheit darf nicht länger VOR Sicherheit kommen, sondern beides ist in Augen der Union  gleichwertig. Die perfide Parole lautet „Freiheit durch Sicherheit“ (Schäuble). Die dann noch  „richtige“ Reihenfolge konnte  bereits im letzten Sommer den Unionswahlplakaten entnommen werden: Sicherheit und Freiheit.

Mit  einem Mix aus Horrorzenarien, tatsächlichen Bedrohungen und Sensationsmeldungen soll der Bevölkerung daher die dauerhafte Beseitigung von Bürgerrechten schmackhaft gemacht werden.

Nach jedem Ereignis  wird also verbal wie technisch aufgerüstet. Darin liegt die Gefahr. Was aber kommt nach dem Scanner,wenn er kommt? Was, ausser der Abzocke von Bürgern, rechtfertigt den „fälschungssicheren“ Pass und Ausweis, wenngleich es keinen einzigen Fall erfolgreicher Fälschungen, vor allem nicht durch Terroristen, gab?

„Wo liegen die Grenzen?“

Was kommt nach der Vorratsdatenspeicherung? Wo liegen die Grenzen? Diese Frage stellten anlässlich der Verhandlung in Karlsruhe selbst unsere Verfassungsrichter den Vertretern der Exekutive? Die so berechtigte wie wichtige Frage wurde nicht beantwortet geschweige denn überhaupt  verstanden.

Was kommt nach Onlinedurchsuchung, nach der lückenlosen Speicherung von Fingerabdrücken etc. etc.? Wo liegen die Grenzen dieser „Innenpolitiker“ angesichts des minimalen Risikos, tatsächlich Opfer eines Terroranschlags zu werden?

Was rechtfertigt die ständige Aufrüstung im Verhältnis zu den eigentlichen Bedrohungen? Was rechtfertigt die Tatsache, dass es in Deutschland mehr Telefonabhörmaßnahmen gibt als in vergleichbaren Staaten?

Stehen wir etwa am Vorabend eines Bürgerkrieges? Kann man Abends nicht mehr aus dem Haus, weil auf unseren Strassen die gewalttätigen „rechtsfreien“ Zustände lateinamerikanischer oder afrikanischer Slums herrschen?

Oder anders: Sollte es  trotz alledem  tatsächlich zu Steigerungen der Kriminalität oder  sogar einmal zu einem Terroranschlag in Deutschland kommen: Was machen wir dann? Ab wann werden die Fußballstadien mit Verdächtigen gefüllt?

Was, um auf das Thema „Nacktscanner“ zurückzukommen,  rechtfertigt die Ankündigung der Vorstellung von „Terahertzscannern“  im Sommer, wenn es dazu noch nicht einmal eine abgeschlossene Grundlagenforschung gibt? Ganz abgesehen davon, dass an weit intelligenteren Lösungen gearbeitet werden könnte, wenn es „nur“ darum ginge, Sprengstoff an Terroristen zu entdecken.

Der Kampf gegen den Scanner ist für mich deshalb keine Sachfrage, sondern auch ein Kampf für Freiheitsrechte in dieser Gesellschaft. Genauso wie es der anderen Seite um den Kampf gegen unsere freiheitliche Gesellschaft jenseits von Gewerbefreiheit geht.

„Von China lernen“ war ja kein zufälliger Spruch des CSU- Abgeordneten und Innenpolitikers Uhl. Wer wie ich je das Vergnügen hatte, mit diesem Herrn und bei seinen Ausfällen gelegentlich an einem Tisch zu sitzen, weiss, dass er und seinesgleichen es sehr ernst meinen.

„Mit Sicherheit in den Untergang“ brachte es Ilija Trochanow auf den Punkt. Treffend! Und deshalb kämpfe ich – auch – gegen den Nacktscanner.

Nacktscanner II – Einige Fragen an Schavan und den VDI

Aktualisierung vom 13. Januar 2010

Ich hatte wegen des Nackscanners und dessen Präsentation nicht nur Bundesministerin Prof. Dr. Schavan angeschrieben, die ja mit  CDU- Bosbach  bekanntlich im Sommer den „ethisch vertretbaren Scanner“ vorstellen wollte, sondern auch den für das Sicherheitsforschungsprogramm zuständigen Projektträger (VDI).

Von dort erhielt ich den überraschenden Hinweis, dass im Sommer wohl „erste Ergebnisse“ des Projektes vorgestellt werden könnten, für eine Produktentwicklung aber weitere Grundlagenforschung (!) erforderlich sei. Wörtlich heisst es in der Mitteilung des VDI an mich:

„Die Forschungsprojekte werden nach dreijähriger Laufzeit im Sommer bzw. Herbst diesen Jahres auslaufen, so dass erste Ergebnisse  im Sommer vorgestellt werden können. Die Projekte erarbeiten Lösungen für unterschiedliche Sicherheitsanwendungen (Detektion bei größerem Abstand, für den Schuh- und Fußbereich integrierte Spektroskopie u.a.), die zugleich Körperdarstellungen anonymisieren. Damit wird die Grundlage für eine nächste Generation von Systemen geliefert. Diese Arbeiten enthalten zum Teil noch einen erheblichen Anteil an Grundlagenforschung. Eine technisch-wirtschaftliche Umsetzung der Projektergebnisse durch Unternehmen ist daher erst nach weiteren Entwicklungsarbeiten zu erwarten…..“

Sollte diese Aussage richtig sein, und sie hört sich logisch an, wird es die Bundesregierung noch schwerer haben. Denn sie bedeutet, dass es den von Schavan, Bosbach & Co angekündigten „ethisch vertretbaren Scanner“ auf Terahertzbasis schlicht im Sommer nicht gibt und im Falle einer Installation also auf auf die alte Gerätegeneration zurückgegriffen werden müsste. Auch dies wird vom VDI klar bestätigt:

„….bei den in der öffentlichen Diskussion und in diversen Pressemeldungen beschriebenen Körperscannern wird nicht zwischen Systemen, die bereits im (Test-) Einsatz sind oder deren Einsatz für Sommer dieses Jahres angekündigt ist und Forschungsvorhaben unterschieden….“

Auf die Antwort der Ministerin bin ich immer gespannter…..

—–meine ursprüngliche Nachricht an den VDI —–

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie arbeiten am Sicherheitsforschungsprogramm der Bundesregierung. Dabei werden auch bis zum 30. 6. 2011 verschiedene Projekte im Rahmen der Sicherheit von Verkehrsinfrastrukturen, darunter Flughäfen, gefördert. Hierzu zählt auch der in der öffentlichen Diskussion befindliche Nacktscanner. Nach Pressemeldungen soll dieser im Sommer dieses Jahres vorgestellt werden. Ich bitte Sie um Mitteilung, in welchem Rahmen die Präsentation vorgesehen ist und ob nach Ihrer Einschätzung tatsächlich bereits im Sommer des Jahres die entsprechenden Geräte vorgestellt und in Einsatz kommen können.

Mit freundlichen Grüßen
Tauss

Und hier   die gesamte Antwort, aus der die obigen Zitate entnommen sind:

Sehr geehrter Herr Tauss,

bei den in der öffentlichen Diskussion und in diversen Pressemeldungen beschriebenen Körperscannern wird nicht zwischen Systemen, die bereits im (Test-) Einsatz sind oder deren Einsatz für Sommer dieses Jahres angekündigt ist und Forschungsvorhaben unterschieden.

Bei den erstgenannten Geräten handelt es sich um Systeme im mm-Wellenbereich, die von der TSA (Transportation Security Administration) in den USA bereits 2009 zugelassen und eingeführt wurden. Derzeit beschränkt sich der Einsatz von Körperscannern an Flughäfen innerhalb der EU auf so genannte Realtests. Körperscanner werden zurzeit auch von der Bundespolizei im Labortest geprüft, auf deutschen Flughäfen werden sie nicht (auch nicht zu Testzwecken) eingesetzt. An Lösungen, die die Persönlichkeitsrechte stärker berücksichtigen, wird auch bei auf dem Markt befindlichen Produkten gearbeitet.

Die Schwerpunkte der BMBF-Förderung im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms der Bundesregierung liegen im Bereich der Terahertz-Technologie, die u. a. für Körperscanns eingesetzt werden kann. Hier werden folgende Projekte (Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Broschüre) gefördert:

TEKZAS – Terahertz-Echtzeit-Kamera (zweidimensional) für Anwendungen in der Sicherheitstechnik
TeraCam – Aktive voll-elektronische Raumtemperatur Echtzeit Terahertz-Kamera für Sicherheitsanwendungen
TeraTom – Hochauflösende Terahertz-Tomographie für Sicherheitsanwendungen
THz-Videocam – Passive THz-Videokamera für Sicherheitsanwendungen
Handheld – Handheld-Terahertz-Spektrometer zur Detektion von explosiven Flüssiggefahrstoffen.

Begleitend zu diesen Vorhaben wird das Projekt „Terahertz-Detektionssysteme: Ethische Begleitung, Evaluation und Normenfindung“ (THEBEN) gefördert. THEBEN setzt sich kritisch mit am Menschen anwendbaren Systemen auseinander und bringt die aus einer ethischen Perspektive zu beachtenden Argumente in die geförderten Forschungsprojekte aber auch darüber hinaus in die Diskussion ein. Außerdem erarbeitetet THEBEN Handlungsempfehlungen für den möglichen Einsatz von Körperscannern.

Die Forschungsprojekte werden nach dreijähriger Laufzeit im Sommer bzw. Herbst diesen Jahres auslaufen, so dass erste Ergebnisse  im Sommer vorgestellt werden können. Die Projekte erarbeiten Lösungen für unterschiedliche Sicherheitsanwendungen (Detektion bei größerem Abstand, für den Schuh- und Fußbereich integrierte Spektroskopie u.a.), die zugleich Körperdarstellungen anonymisieren. Damit wird die Grundlage für eine nächste Generation von Systemen geliefert. Diese Arbeiten enthalten zum Teil noch einen erheblichen Anteil an Grundlagenforschung. Eine technisch-wirtschaftliche Umsetzung der Projektergebnisse durch Unternehmen ist daher erst nach weiteren Entwicklungsarbeiten zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
D-40468 Düsseldorf
(die individuellen Kontaktdaten und Namen  habe ich entfernt)

Nacktscanner III  – Ausgangsartikel und Links

Aufgrund neuer hysterischer Sicherheitsdebatten nach dem vereitelten Anschlag auf ein US-Flugzeug, bereite ich einen etwas umfassenderen Beitrag zum Thema Nacktscanner vor.

Einmal mehr wird, wie bei bei solchen Vorgängen im Bereich der vermeintlichen inneren Sicherheit seit Jahren üblich, nicht mehr das „OB“ einer Massnahme, sondern nur noch das „WIE“ diskutiert.  In und an Alternativen wird in der Regel nicht gedacht. Wie Lemminge stürzen sich Innenpolitparanoiker von Union, FDP und SPD im Bundestag auf derartige Themen und lassen sich dabei von ausländischen Regierungen und Diensten, BKA, Polizeigewerkschaften und anderen wenig zurechnungsfähigen Anti- Terror- Kriegern im sicherheitstaumelnden Delirium mitreissen.

Nun soll uns also ein neuer Nacktscanner beglücken, so wie wir schon seit Jahren in trauter Umarmung mit iranischen und chinesischen Diktatoren im vermeintlichen „Krieg gegen den Terror“ mit modernen biometrischen RFID-Pässen, moderner Rund-um-die-Uhr-Überwachung, noch modernerer Bekämpfung des Internet  und insgesamt dem ganz modernen Abbruch von Freiheit und Bürgerrechten  im Lande beglückt werden.

Die euphorische Ankündigung von Nacktscannern der modernsten Generation durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Professor Dr. Annette Schavan, hat mich vor Abfassung meines Artikels zu einer Anfrage bei derselben veranlasst:

Sehr geehrte Frau Dr. Schavan,

Pressemeldungen zufolge wollen Sie im Sommer des Jahres neue Nacktscanner vorstellen, deren Einsatz nach Auffassung Ihres CDU- Kollegen Bosbach bereits in diesem Jahr und sogar im praktischen Betrieb an Flughäfen möglich sei. Diese Meldungen haben mich etwas überrascht, weil das entsprechende Sicherheitsforschungsprogramm nach allen mir vorliegenden Unterlagen mindestens bis 30. Juni 2011 laufen sollte.

Da aber Forschung manchmal etwas schneller ist als ursprünglich geplant, mögen die entsprechenden Zeitangaben ja richtig sein. Deshalb würde mich interessieren, wann und in welchem Rahmen die Nacktscanner der neuen Generation vorgestellt werden. Ist beispielsweise an praktische Vorführungen mit Abgeordneten im Deutschen Bundestag gedacht?

Gleichzeitig würde mich interessieren, wie der Nacktscanner am Körper befindliche Gegenstände und Sprengstoffe erkennt. Wie differenziert der Scanner zudem aber beispielsweise einen künstlichen Darmausgang im Verhältnis zu verdächtigen Gegenständen?

Ursprünglich bestand aufgrund solcher objektiv vorhandener Probleme die Überlegung, „Sprengstoffschnüffelnasen“ zu entwickeln, die im Vergleich zu Nacktscannern ethisch unproblematisch sind. Von diesen Arbeiten hört man zu meinem Erstaunen in der aktuellen Diskussion nichts mehr. Wurden diese eingestellt und wenn ja, warum? Wird dessen ungeachtet an weiteren Alternativen zu Nacktscannern gearbeitet?

( Als Einschub hier ein Hinweis auf wissenschaftliche Arbeiten zum Thema. Es wir aber auch an anderer Stelle, z.B. am KIT Karlsruhe, an Gefahrstoffdetektoren gearbeitet ) .

Sie sehen, dass ich an der Arbeit des BMBF ein noch unverändert lebhaftes Interesse habe und freue mich über eine entsprechende Auskunft, gerne auch gemäß  Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG).

Mit den besten Wünschen für das neue Jahr verbleibe ich
Ihr Tauss

Auf die Antwort bin ich gespannt und werde diese natürlich in den dann zu schreibenden Artikel natürlich einbauen;)

Interessant zumThema ist der nachfolgende SPIEGEL- Artikel: „Experten bezweifeln Nutzen der Nacktscanner“

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,669877,00.html

Stellungnahme der Piratenpartei zum Thema: „Nacktscanner verletzen Persönlichkeitsrechte“

http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-100104-Nutzlose-Nacktscanner-verletzen-die-Persoenlichkeitsrechte-von-Fluggaesten

Neuerer Artikel bei Heise:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenministerium-will-Nacktscanner-bald-testen-900150.html


Fast schon kabarettistisch zum Thema passt der nachstehende Handelsblatt- Blogeintrag:

http://blog.handelsblatt.com/management/2010/01/02/banale-ursache-riesenwirkung-terror-attentater-hatte-nicht-mal-visum/

Da nach dieser Realsatire zudem auch bei traurigen Themen ein wenig Satire nie Schaden kann und bekanntlich tot ist, wer im Kabarett nicht vorkommt, hier noch noch ein Link zu mir bei SPIEGEL- Spam:

http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-50315-10.html

DIN-Norm 5008 und ähnliches, was die Welt braucht

Hat sich jemand meiner Mitzwitscherer in letzter Zeit vergeblich um einen Job beworben und kam nicht zum Zuge? Dann hatte er sicher sein MS-Office nicht richtig eingestellt oder kein Lineal zur Hand.  Denn, ich komme später darauf zurück, auf Qualifikation kommt es nicht an!

Sondern auf die Einhaltung der DIN 5008. Danach ist auf den Abstand der linken Blattkante zum Absender von 24,1 Millimetern zu achten. Oder auf den von 49,5 Millimetern bei Aufzählungen und Einrückungen, den Zeilenabstand von oberer Blattkante zur 5. Zeile mit 16,9 Millimetern, auf 109,7 Millimeter von der rechten Blattkante etc. etc. Ergänzend hat das Empfängerfeld nach Auffassung unserer DIN- Verwalter nur 9 Zeilen, womit Durchschnittsmensch auch eigentlich zurecht kommen müsste.

Ich nicht normangepasster Tor finde es originell, das Datum meiner Briefe irgendwo ganz oben zu platzieren. Pech! Keine Chance für Tauss, einen Prakti,- Azubi- oder Vorstandsjob zu ergattern. Denn professionelle DIN-Bürokraten warnen davor, in dieser Form nicht der Norm zu entsprechen. Und Norm in Deutschland muss sein. Man kann es auch an einem simplen Vorgang wie der Zahnspange erklären.

Bei uns in der Nachbarschaft trugen vor Jahrzehnten ganze zwei bedauernswerte Kinder Zahnspangen, weil es für die beiden eben zahnmedizinisch notwendig war. Wahrscheinlich zur Vermeidung von Hänselei wird heute jedem Kind zweckmäßig zu einem millimetergenauen  Einheitsgebiss verholfen. Irgendwas wird mit dem Kiefer schon nicht stimmen und im Zweifel wird zu diesem Zweck auch gleich ein gesunder, wenngleich natürlich überflüssiger, Backenzahn mit entfernt. So hat der Zahnarzt ein paar Jahrzehnte später schon früh mehr Platz für seine Implantate.

Eigentlich schade, dass man auf unseren genau vorgeschriebenen biometrischen DIN- Rahmen- Passbildern  sein hingebogenes Einheitsgebiss gar nicht zeigen darf. So  liessen sich doch Terroristen im Scanner erkennen: Ein fremdländisches Gebiss aus einem Schurkenstaat könnte gleich in der Präventivdatei bei Interpol gespeichert werden.

Doch nicht nur unsere Einheitsgebissler- und Bewerber  entsprechen normgerecht der ursprünglich ganz anders zu verstehenden Forderung nach  deutscher Einheit.

Auch unsere Einheitsbildung führt dem Ziel der DIN- Republik Deutschland systematisch näher. So erklärte doch kürzlich ein  Gymnasiallehrer aus unserer Umgebung einigen erstaunten Eltern, dass er sich in seinem Unterricht allenfalls  „an den nach der Mitte ausgerichteten Lehrplan halten könne“ . Und wer für seinen Nachwuchs mehr wolle, möge doch bitte Elite- Sommerkurse buchen oder im anderen Falle eben für private Nachhilfe sorgen.

Wahrscheinlich kann dieser Lehrer nicht einmal was für seinen Einheitsuntericht, sondern bekam  ihn vorgeschrieben von jenen, die auch Bildung gerne nach dem Millimeterpapier ausrichten. 8,4 Millimeter vom oberen Rand Hauptschule, 19,4 vom rechten Rand darunter Gymnasium, bei 16,3 Rückstufung zur Realschule, wo der Einheitsunterricht der 7. Klasse leider nicht einmal mehr in Kilometern zu dem des Gymnasiums passen will,  was dann wieder, diesmal auf den Millimeter genau, zu einem Downgrade in die Hauptschule führt.

Zitat: Bevor ein Personalchef heute zu lesen beginnt, wird anhand der Optik, also der Einhaltung der DIN-Norm, eine Vorauswahl getroffen. Praktischerweise wird die mit MS- Word gleich angeboten. Störende, also der Norm widersprechende Faktoren, haben keine Chance. Daher der empfiehlt der DIN- Berater auf BEWERBEN.DE väterlich, daraus stammen die Zitate,  sich eben gleich an die 5008- Norm zu halten. Denn wer hier durchfällt, so kann man es wörtlich nachlesen, „kann über noch so gute Qualifikationen oder Referenzen verfügen- punkten kann er oder sie nicht mehr“.

Klartext: Nicht die Qualifikation entscheidet, sondern die Übernahme der DIN- Norm. Jetzt erahnt man, wie Angela Merkel ihr Kabinett zusammen gesetzt hat und wie Frau Köhler Ministerin wurde.

Apropos: Sollte ich mal wieder jemanden einstellen, fliegt jede DIN 5008- Bewerbung erstmal auf die Seite. Ich will wissen, ob jemand mehr kann als eine „professionelle Musterbewerbung nach DIN in MS- Word abzusetzen. Wahrscheinlich sitzt ein kreativer, interessanter Mensch vor mir.

Thyson und Tauss gehen wieder „Gassi“ :))

+++ Aktuell +++ Aktuell +++ Aktuell +++

Der Streit zwischen mir und dem Tierheim ist beigelegt. Nach massiven Protesten war ein Dialog doch noch möglich. Ich erhielt am Abend per Mail die nachfolgende Mitteilung:

Hallo Herr Tauss,

ich bedauere sehr und räume auch ein dass wir vielleicht etwas zu vorschnell und unglücklich gehandelt hatten. Aber Sie dürfen mir glauben, ich möchte wirklich nur zum Wohle unserer Tiere handeln. (ausschließlich)

Und da sind Tierschützer manches mal auch recht überempfindlich. Auch ich. Vor allem wenn man mit ganzem Herzen dabei ist. Führen Sie Thyson gerne wieder aus, wenn Sie das nach dieser Geschichte überhaupt noch möchten.

Ich wäre auch sehr dankbar wenn dieser Eintrag bei www.bruchsal.org dementsprechend korrigiert werden könnte.

(Anmerkung Tauss: Dies habe ich selbstverständlich getan und auch per Twitter etc. über diese neue erfreuliche Entwicklung informiert)

Vielleicht könnten wir beide uns mal bei Gelegenheit persönlich über das ganze unterhalten, denn bei einem Gespräch ist doch einiges besser zu verdeutlichen als per Mail und ich könnte ihnen noch klarer meine Beweggründe erklären.

Vielen Dank und bis bald mal

Tierschuitz Bruchsal und Umgebung e.V.

Mit dieser Mail ist die Angelegenheit für mich erledigt. Ich bedanke mich für viele Zuschriften und viel Unterstützung in dieser Angelegenheit. Selbstverständlich werde ich künftig und trotz dieser Missverständnisse mit Thyson wieder „Gassi“ gehen. Schliesslich geht es um das Tier und nicht um Empfindlichkeiten meinerseits. Schön wäre es natürlich, wenn dessen ungeachtet die zusätzliche „Popularität“ von Thyson dazu beiträgt, dass er eventuell doch an ein neues Frauchen oder Herrchen vermittelt werden könnte.

Hier die Dokumentation des ursprünglichen Konflikts:

„An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung unseres Vereines und damit unserer Tiere an alle Paten, Mitglieder und Spender unseres Tierheimes, an die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter, unsere Gassigänger sowie unserer Flohmarkt-Crew. Vielen Dank auch den Sponsoren unseres Vereines, deren Hilfe wir sehr dringend benötigen um unsere Tiere bestmöglichst versorgen zu können, um letztendlich ein schönes neues Zuhause für sie zu finden“ (Homepage Tierheim Bruchsal http://www.tierheim-bruchsal.de/ ).“

Eine nette Geste zum Jahresende. Denn vor allem die ehrenamtlichen „Gassi- Geher“ tragen dazu bei, dass die Tierheim – Hunde von knapp bemessenem Personal nicht nur ums Eck zum Pinkeln geführt werden, sondern auch zusätzlich einen richtigen Auslauf bekommen. Dass dies nicht nur Hunden, sondern auch „Herrchen“ bekommt, spürte ich schon nach einigen Wochen und bekam es durch die Waage bestätigt.


Mir hatte es Thyson angetan (http://www.flickr.com/photos/tauss/4236369407/ ) Ein sehr kräftiger, schon etwas älterer, Bulldogge – Schäferhunde – Mix, mit dem man bei jedem Wetter lange und kalorienverbrauchende Wanderungen unternehmen konnte. So war beiden gedient. Ich musste selbst bei „innerem Schweinehund“ weg vom Schreibtisch an die frische Luft  und Thyson freute sich schon erkennbar bei meinem in der Regel freitäglichen Erscheinen. Morgen wären wir wieder unterwegs gewesen.


Doch der „Dank“ des Tierheims zum Jahresende an  Gassigeher Tauss entsprach nicht ganz dem Text der Homepage und war wohl eher ungewöhnlich. Kurz und knapp erhielt ich am 4. Januar abends ohne „Vorwarnung“ von einem „Hans“ die nachstehende Mail:


Sehr geehrter Herr Tauss,

wir möchten Ihnen hiermit mitteilen dass wir zukünftig auf Ihre

Dienste als Gassigeher verzichten möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Tierschutz Bruchsal und Umgebung e.V.


Einigermassen erstaunt bat ich um Aufklärung und erhielt ohne Grussformel den nachstehenden Text:


Gründe sind zum einen bestimmte Veröffentlichungen im Internet die nicht gerade

zum Vorteil unserer Hunde sind ( z.B. potthässlicher Thyson  u.a.)

Des Weiteren haben Sie Fotos unserer Hunde im Internet veröffentlicht ohne uns vorher zu fragen.

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute

Tierschutz Bruchsal und Umgebung e.V.


Hoppla. Doch beide Vorwürfe sind einigermassen an den Haaren herbeigezogen. Tatsächlich habe ich bei Gassigängen mit Hunden regelmäßig getwittert. Thyson hatte dadurch bereits eine „Fangemeinde“, die ihrerseits in ihrem Bekanntenkreis nach einem guten Platz suchte.

Jeder, der bei twitter auf den Spuren von #ThyssonTauss wandelte, kannte meine Sympathie für das Tier und wusste um meine Bemühungen, für ihn ein neues zu Hause zu finden. Das Zitat „potthässlich“ hatte ich irgendwann im November satirisch in einem Tweet unserer Katze #Mamsell ins Maul gelegt. Denn ich erhielt damals mehrere humorvolle, an Mamsell gerichtete Anfragen, was SIE denn von Thyson hielte und davon, dass sich „Herrchen“ jetzt mit einem Hund abgibt. Humor scheint aber keine besondere Stärke der Bruchsaler Tierfreunde zu sein.

Interessanter ist aber der zweite Hinweis des Tierheims, ich hätte „ohne zu fragen“ Fotos von Thyson „im Internet“ veröffentlicht. Ein merkwürdiger Vorwurf. Erstens handelt es sich dabei um Fotos, die bei meinen Spaziergängen entstanden sind und zum zweiten sind selbstverständlich auf der Homepage des Tierheims  Thysons Fotos zu finden. Auch solche Fotos wurden von mir weiter gegeben.

Stets habe ich bei Anfragen auf das Tierheim und auf die „Besitzverhältnisse“ des Hundes verwiesen. Unter Vorlage des Personalausweises hatte ich mich zu Beginn meiner Tätigkeit verpflichtet, Thyson nicht mit nach Hause zu nehmen, nicht frei laufen zu lassen und dergleichen mehr. Ein Internet-,Twitter- oder gar „Fotografierverbot“ war nicht ausgesprochen worden.

Twitter jedenfalls ist kein hundegeschützter Bereich. Wo kämen wir hin, wenn jedermann vor dem Absetzen eines Tweets fragen müsste, ob beispielsweise das Pic eines öffentlich zur Vermittlung ausgeschriebenen Hundes dessen Persönlichkeitsrechte oder, wie in diesem Fall, „Verwertungsansprüche“ oder was auch immer eines Tierheims verletzt?!?

Auf Wunsch des Tierheims hätte ich dennoch zur Beendigung des einseitigen Streits künftig darauf verzichtet. Aber eine sachliche Debatte und mein Versuch der Klärung war nicht möglich. Am 5. 1. 2010 schrieb Hans für den Tierschutz und Umgebung Bruchsal an den sehr geehrten Herrn Tauss:

was Sie akzeptieren oder nicht ist für uns nicht von Interesse.

Wir haben Ihnen mitgeteilt dass wir auf Ihre Hilfe verzichten.

Dies ist Fakt und bleibt so bestehen.

Auch werden wir darüber jetzt keine Diskussionen mehr mit Ihnen führen

sowie keine Mails mehr beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Hans


In der Tat hat man wenig Lust, sich mit solchen Leuten abzugeben. Einträge im Gästebuch des Tierheims zum Thema wurden gelöscht. Zwischenzeitlich wurde es ganz vom Netz genommen. Anfragen und Anmerkungen zum Fall Thyson scheinen „Hans“ und Umgebung doch sehr unerwünscht zu sein. Ob die Aufregung dieses wodurch auch immer beleidigten „Tierschützers“ im Interesse von Thyson ist, bezweifle nicht nur ich.

Morgen wird Thyson  jedenfalls vergeblich auf mich warten. Er wird nicht drei Stunden schnüffeln und laufen können, sondern wieder ums Eck zum Pinkeln geführt. Tolle Tierschützer.